BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3179 21. Wahlperiode 08.03.16 Große Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Sabine Boeddinghaus, Deniz Celik, Martin Dolzer, Norbert Hackbusch, Inge Hannemann, Stephan Jersch, Christiane Schneider, Heike Sudmann und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 09.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand des Hamburger Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (V) Der Senat hat am 18. Dezember 2012 den „Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Die UN-Konvention trat am 26. Mai 2009 in Deutschland in Kraft und hat das Ziel, Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen (Inklusion) und Autonomie sowie Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes. Der Hamburger Landesaktionsplan ist ein Fokus-Aktionsplan, der einige Maßnahmen enthält, die als Schwerpunkte zu verstehen sind, aber nicht als abgeschlossen, prozesshaft und Momentaufnahme betrachtet werden (vergleiche Drs. 20/6337). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein auf Dauer angelegter dynamischer Prozess. Verpflichtet zur Umsetzung sind die unterschiedlichen Träger öffentlicher Gewalt. Einzubeziehen sind Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen (Artikel 4 Absatz 3 UN-BRK). Für den Erfolg der Umsetzung ist es notwendig, dass weitere zivilgesellschaftliche Bereiche sich der Ideen und Werte der UN-BRK verpflichtet fühlen und sie anwenden. Hierfür ist insbesondere die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen zuständig , unterstützt vom Landesbeirat für die Teilhabe behinderter Menschen, der sie berät. Aufseiten der Verwaltung liegt die Verantwortung für die Umsetzung bei den Behörden, Senatsämtern und Bezirken innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Sie sind verantwortlich für die Einbindung von Organisationen behinderter Menschen und weiterer Organisationen. Welche Organisationen dies im Einzelnen sind, in welcher Form sie einbezogen werden, ob externe Sachverständige hinzugezogen werden, richtet sich nach den jeweiligen Themen und Fachfragen. Dies kann unterschiedliche Formen wie einmalige Gespräche, regelmäßige Beratungen oder Beteiligungen im Rahmen von Anhörungen umfassen. Der Leitidee der Inklusion entsprechend wird dabei darauf geachtet, die Fragen und Themen möglichst im Regelbetrieb und in bestehenden Gremien zu behandeln. Der Senat hält es nicht für sinnvoll, Parallelsysteme zu etablieren, die sich unabhängig von den Fachthemen ausschließlich mit Fragen der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befassen. Für die Beratung und Koordinierung übergeordneter Fragestellungen besteht folgende Struktur: Aufseiten der Verwaltung arbeitet eine behördenübergreifende Arbeitsgruppe (AG) sowie das Kollegium der Staatsräte als Lenkungsgruppe. Partner sind die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen, die auch in der Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 genannten AG vertreten ist, und der sie beratende Landesbeirat. Beteiligt darüber hinaus ist die Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. (LAG), die über 60 Organisationen vertritt. Lenkungsgruppe und LAG haben am 5.10.2015 eine Vereinbarung unterzeichnet, in der ein gemeinsames Verständnis über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention formuliert ist und konkrete Verabredungen für die Kooperation in diesem Prozess getroffen wurden. Einmal jährlich findet eine gemeinsame Sitzung statt. Der Senat hält dieses Modell für einen solchen dynamischen und vielschichtigen Prozess für geeigneter als ein statisches zentrales Modell. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Hamburger Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum Stichtag (09.02.2016)? Die Maßnahmen aus dem Landesaktionsplan sind entweder umgesetzt beziehungsweise beendet, werden noch fortgeführt oder sind als laufende Aufgaben in den Regelbetrieb übergegangen. Zu neuen Maßnahmen siehe Antwort zu 8. 2. Welche Artikel aus der UN-Konvention sind mittlerweile in Form welcher Maßnahmen in den Landesaktionsplan integriert und welche nicht? Der Landesaktionsplan ist nicht nach einzelnen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention aufgebaut. Ein solches Vorgehen bietet sich nicht an, da manche Artikel Grundsätze oder Querschnittsfunktionen zu anderen Artikeln oder Verfahrensregelungen beschreiben. Ein artikelweises Vorgehen würde der Komplexität der Aufgabe nicht gerecht. 3. In dem Bericht der Senatskoordinatorin zur Gleichstellung behinderter Menschen über ihre Tätigkeit aus den Jahren 2011 bis 2014 heißt es, dass die Auflistung aller am Prozess beteiligten Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderung(en) „die Möglichkeiten des vorliegenden Berichtes übersteigen würde“ (Drs. 20/13347, Seite 12). Welche Verbände und Organisationen waren an dem Prozess der Entwicklung und Fortentwicklung des Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beteiligt? Bitte auflisten nach Bezeichnung der Organisation, Funktionsbezeichnung und Geschlecht der/des Mitwirkenden innerhalb der Organisation, Sitz der Organisation, Bezeichnung der Maßnahme und Beschreibung des Entstehungsprozesses derselben. An der Erarbeitung des Landesaktionsplans waren insbesondere im Rahmen des Fachtags am 1. September 2012 von der Senatskoordinatorin eingeladene Organisationen beteiligt. Der Fachtag war im Rahmen der Erarbeitung des Landesaktionsplans die zentrale Veranstaltung zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft: 1. Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen mit 60 Mitgliederorganisationen der Behindertenhilfe 2. Integrationsamt 3. Agentur für Arbeit 4. Alle Hamburger Behörden 5. Bezirksämter 6. Integrationsfachdienste 7. Vereinigung der Hamburger Kitas 8. SOS-Kinderdörfer 9. Familienplanungszentren 10. Elbewerkstätten 11. Integrationsfachdienste Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 3 12. Stiftungen 13. Kultureinrichtungen wie Theater und Museen 14. Fortbildungs- und Bildungseinrichtungen und -institute 15. Hochschulen 16. Bürgerschaftsabgeordnete 17. Politische Parteien 18. Gewerkschaften 19. Schwerbehindertenvertretungen der Behörden und der freien Wirtschaft 20. Personalvertretungen von Behörden und der freien Wirtschaft 21. Sozialverbände 22. Wohlfahrtsverbände 23. Unternehmen der freien Wirtschaft 24. Handelskammer, Handwerkskammer 25. Tourismusgewerbe mit zahlreichen Hotels 26. Bürgerhäuser 27. Stadtteilzentren 28. Sportvereine 29. Sportverbände 30. Krankenhäuser 31. Krankenkassen 32. Landes- und Bezirksseniorenbeiräte 33. Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein e.V. 34. Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e.V. 35. Verband Sonderpädagogik 36. Kammern 37. Hamburger Hochbahn 38. Internationale Bauausstellung 39. Internationale Gartenschau 40. Team Fahrschule Insgesamt sind 1.200 Einladungen an Organisationen und Einzelpersonen versandt worden. Weitergehende Daten wurden statistisch nicht erfasst. Der Versuch einer händische Auswertung hätte die Durchsicht zahlreicher Einzelvorgänge unterschiedlicher Behörden erfordert. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Entspricht dieses Vorgehen der UN-Konvention (Artikel 29)? Wenn nein, wie gedenkt der Senat dies in Zukunft zu ändern? In seinem Arbeitsprogramm zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat der Senat festgelegt, dass er gemeinsam mit Verbänden von Menschen mit Behinderung(en) in Hamburg einen Landesaktionsplan erarbeitet. Dabei kommt dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen eine besondere Bedeutung bei (vergleiche HmbGGbM §14 und Drs. 20/6337). Inwiefern wurde und wird Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 der Landesbeirat an dem aktuellen und zukünftigen Stand der Entwicklung des Landesaktionsplans beteiligt? Die Aufgaben des Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen sind in § 14 des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen geregelt. Seine Funktion liegt überwiegend in der Beratung der Senatskoordinatorin und der Beratung der Träger öffentlicher Gewalt zu Fragen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen . Insoweit berät der Landesbeirat die Senatskoordinatorin auch zu Fragen der Umsetzung der UN-BRK und des Landesaktionsplans. Er kann Mitglieder der behördenübergreifenden AG oder der Lenkungsgruppe zur Beratung bestimmter Themen einladen. Über die Mitarbeit der Senatskoordinatorin in der behördenübergreifenden AG und der Lenkungsgruppe ist Informationsfluss und -austausch gewährleistet . Zudem sind einige beratende Mitglieder des Landesbeirats auch Mitglieder der behördenübergreifenden AG. Andere Mitglieder des Landesbeirats sind über die LAG für behinderte Menschen in den Lenkungsprozess eingebunden. Darüber hinaus kann der Landesbeirat den Trägern öffentlicher Gewalt Empfehlungen zur Durchsetzung der Gleichstellung behinderter Menschen geben. Dies gilt auch für Empfehlungen im Hinblick auf die Umsetzung der UN-BRK und den Landesaktionsplan. Dieses Vorgehen entspricht den Vorgaben des Artikels 4 Absatz 3 der UN-BRK. 5. Wie setzt sich der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen gegenwärtig zusammen? (Bitte aufschlüsseln nach Personen, Funktionen und Herkunftsorganisationen.) Siehe Anlage 1. 6. Wie häufig hat sich der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen bis zum Stichtag (09.02.2016) getroffen und was waren die Inhalte seiner Treffen? Der Landesbeirat hat sich in der Amtsperiode der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen vier Mal jährlich getroffen. Er hat sich dabei nach Angaben der Senatskoordinatorin mit folgenden Themen befasst: Arbeit: - Aufriss und Bewertung der aktuellen Arbeitsmarktzahlen - Arbeitsmarktpolitisches Programm der BASFI für Menschen mit Behinderung - berufliche Integrationshilfen - berufliche Teilhabe Eckpunktepapier der BSB zur Umsetzung §12 Hamburgisches Schulgesetz Landesaktionsplan - Arbeitsgruppen des Landesbeirats zur UN-BRK: - Arbeit - Bauen / Verkehr - Bildung - Wohnen Der Landesbeirat hat die genannten Themen im Rahmen der Erarbeitung des Landesaktionsplans mit den Staatsräten erörtert. Der Landesbeirat hat sich am Fachtag am 1. September 2012 beteiligt, Vorschläge für den Landesaktionsplan eingebracht und den Fachtag ausgewertet. Der Landesbeirat begleitet das Verfahren der Umsetzung , siehe dazu Antwort zu 4. Er hat zudem Vorschläge für in den Landesaktionsplan neu aufzunehmende Handlungsfelder formuliert. Darüber hinaus hat sich der Landesbeirat mit folgenden Themen befasst: Problematik bei Sonderparkplätzen Veranstaltungen mit und von behinderten Menschen während der Internationalen Gartenschau igs Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 5 Hamburger Budget für Arbeit Wohnen und Versorgung am Baakenhafen für Senioren und Menschen mit Behinderung , Netzwerk HafenCity e.V. Notwendigkeit der Überarbeitung des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen Projekt „Wirtschaft inklusiv“, Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) Information zum Sachstand ständiger Ausschuss Verkehr Diskussion zur barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITVO) Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin Psychische Erkrankungen und die Situation der Versorgung betroffener Menschen Veranstaltung Rathausmarkt „Die Inklusionsfackel 2015 – für mehr Inklusion in Deutschland“ Barrierefreie Toiletten im öffentlichen Raum Neufassung der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnikverordnung (HmbBITVO) Erfahrungen aus der letzten Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 bezüglich der Teilnahme von gesetzlich betreuten behinderten Menschen Das Olympiareferendum, Erläuterungen in Leichter Sprache, Landeswahlamt Politische Partizipation behinderter Menschen ( Artikel 5, 21, 29 UN-BRK) Aufbau eines Kompetenznetzwerks Barrierefreiheit in Hamburg 7. Inwiefern ist gesichert, dass der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen an allen Entscheidungsprozessen im Rahmen der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention mitwirkt? Siehe Antwort zu 4. 8. In der Senatsmitteilung vom 06.01.2015 (Drs. 20/14150) hieß es, dass Artikel 29 und 30 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch im Hamburger Landesaktionsplan fehlen und aufgegriffen werden sollen. Wurden sie mittlerweile integriert? Wenn ja, in Form welcher Maßnahmen? Und unter Mitarbeit welcher Verbände und Organisationen von Menschen mit Behinderung(en) erfolgte dies zu welchen Maßnahmen oder Artikeln? Wenn nein, warum nicht? Zu Zielen und geplanten Aktivitäten für die Handlungsfelder Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben (Artikel 29 UN-BRK) und Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport (Artikel 30 UN-BRK) siehe Drs. 20/14150. Die Maßnahmen sind zwischenzeitlich realisiert oder werden umgesetzt und sind insoweit in den Landesaktionsplan integriert. In Bezug auf die Teilhabe am politischen Leben (Artikel 29 UN-BRK) hat die Bürgerschaft für den Bereich Wahlen und Volksentscheide darum gebeten, das Thema „Barrierefreiheit und Ausübung des Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen“ jeweils in den Erfahrungsbericht der Landeswahlleitung, der Bezirkswahlleitungen und des Statistikamts Nord aufzunehmen (Drs. 20/13780). Dem Ersuchen entsprechend wurde der Erfahrungsbericht zur Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 um diesen Themenpunkt erweitert. Die Erfahrungsberichte sind öffentlich abrufbar unter: www.hamburg.de/navigation-erfahrungsberichte/. Damit ist gewährleistet, dass Barrierefreiheit und Ausübung des Wahlrechts regelhaft thematisiert werden und gegebenenfalls erforderliche Anpassungen in Abstimmung mit der Senatskoordinatorin für die Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Gleichstellung behinderter Menschen und dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen erfolgen. In Drs. 20/14150 wird das breite Feld der Zielsetzungen und Maßnahmen dargestellt, die zur Steigerung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Sport (Artikel 30 UN-BRK) beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess , der im Rahmen der Autonomie des Sports von den beteiligten Akteuren (Hamburger Sportbund, Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V., Special Olympics Deutschland in Hamburg e.V., Hamburger Gehörlosen Sportverein von 1904 e.V. und Deutscher Rollstuhl-Sportverband e.V.) gestaltet und vonseiten der zuständigen Behörde begleitet und finanziell unterstützt wird. Der von den Fachverbänden und dem Hamburger Sportbund gemeinsam vorgelegte Aktionsplan „Inklusion und Sport“ wird dabei als geeignete Grundlage angesehen, die den sportpolitischen und sportfachlichen Zielsetzungen des Senats entspricht. Der Aktionsplan ist abrufbar unter: (vergleiche http://www.hamburger-sportbund.de/system/files/downloads/files/ aktionsplan_inklusion.pdf). Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen dieses Aktionsplans zählen unter anderem: Fachforum zum Thema Inklusion und Sport beim Hamburger Sportbund (HSB) Sporttag inklusiv (Inklusiver Sportabzeichentag) des HSB gemeinsam mit dem Hamburger Leichtathletik-Verband, den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbänden Hamburg und Schleswig-Holstein und Sponsoren Gründung neuer inklusiver Sportangebote wie zum Beispiel eines Rudersport- Angebots des Hamburger Gehörlosensportvereins, einer Blindenfußballgruppe beim FC St. Pauli, einer Triathlon-Unified-Gruppe beim Hamburger Schwimmverband Inklusives Sportevent des Hamburger Gehörlosensportvereins. Für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Teilhabe am Sport steht die zuständige Behörde im ständigen Dialog mit den vorstehend genannten Akteuren des Sports. Im Übrigen siehe Drs. 20/14150. Auch im Handlungsfeld Teilhabe am kulturellen Leben gibt es vielfältige Aktivitäten und Maßnahmen. Schwerpunkte liegen aktuell im Bereich der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bei Hamburger Kultureinrichtungen. Die Kulturbehörde arbeitet dabei mit unterschiedlichen Organisationen und Institutionen zusammen, wie zum Beispiel Barrierefrei Leben e.V., Verbände blinder und sehbehinderter Menschen, Verbände gehörloser und schwerhöriger Menschen, EUCREA – Verband zur Förderung der Kunst behinderter Menschen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Patienteninitiativen . Zu den Formen der Einbeziehung siehe Vorbemerkung. Bereits umgesetzte und weiter laufende Maßnahmen sind unter anderem: Audiodeskription an Hamburger Theatern: Von 2013 bis 2015 fanden insgesamt 18 Theateraufführungen mit Audiodeskription an diversen Hamburger Theatern statt. 2016 werden Aufführungen mit Audiodeskription am Ernst Deutsch Theater und Altonaer Theater stattfinden. Alle Vorstellungen werden von der Kulturbehörde Hamburg gefördert. Bei der Bewerbung der Vorstellungen sind die Verbände blinder und sehbehinderter Menschen aus Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eingebunden. Runder Tisch „Barrierefreie Hamburger Kultureinrichtungen“: Zur Sensibilisierung und zum Austausch über die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen als Besucherinnen und Besucher von Kultureinrichtungen finden seit 2015 jährlich zwei Treffen des Runden Tisches „Barrierefreie Kultureinrichtungen“ statt. Zielgruppe und Beteiligte sind unter anderem Leitungen von Kultureinrichtungen, Fachreferate aller Sparten der Kulturbehörde und Vertretungen der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen. Der Runde Tisch wird in enger Abstimmung mit dem Inklusionsbüro durchgeführt. Durchführung von Workshops „Schritte zu einem barrierefreien und inklusiven Museums-/Theaterangebot“: Die Kulturbehörde führt in den größten Kultureinrichtungen für die Geschäftsführungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 7 Häuser Workshops zu Fragen der Barrierefreiheit durch. Es werden dabei individuelle und auf das jeweilige Haus abgestimmte Maßnahmen gesammelt, um die Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zu erhöhen und gleichzeitig attraktive Mehrwerte für weitere Zielgruppen zu schaffen. In dem Ansatz Design für alle sieht die Kulturbehörde eine besondere Chance, um mit den Rahmenbedingungen einer Kultureinrichtung den nötigen Wandel mit verfügbaren Mitteln zu gestalten. Zu den Zielen und geplanten Maßnahmen der Hamburg Tourismus GmbH (HHT) zum Thema „Barrierefreier Tourismus“ (Artikel 30 UN-BRK) siehe Drs. 20/14150. Finanziert werden die Maßnahmen der HHT über die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) aus Mitteln der Kultur- und Tourismustaxe. Die HHT ist im stetigen Austausch mit Hamburger Organisationen behinderter Menschen, wie dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. (BSVH), der Lebenshilfe Landesverband Hamburg , dem Gehörlosenverband sowie der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V., und arbeitet bei spezifischen Fragestellungen eng mit den Verbänden zusammen. Mithilfe des bundesweit eingesetzten Zertifizierungssystems „Reisen für Alle“ wurden im letzten Jahr insgesamt 76 Hamburger Tourismuseinrichtungen zertifiziert. Dabei wurde darauf geachtet, dass Einrichtungen und Betriebe der gesamten touristischen Servicekette (Mischung aus Museen, Theatern, Kirchen, Hotels und Restaurants) berücksichtigt wurden. 2015 ist die neue Internetseite www.barrierefrei-hh.de online gegangen und bietet zahlreiche geprüfte, hochwertige und zielgruppenspezifische Informationen für Reisende mit Behinderung, darunter Erfahrungsberichte von Hamburger Menschen mit Behinderung. Die Internetseite bietet die Möglichkeit für gehörlose Menschen, unter Zuhilfenahme des Signing Question and Answer Tool (SQAT- System) mit der HHT in Kontakt zu treten. In der Rubrik „Informationen in Leichter Sprache“ werden Kurzinfos zu Hamburg in Leichter Sprache präsentiert. Im Übrigen siehe Drs. 20/14150. 9. Wenn noch Artikel aus der UN-Konvention im Hamburger Landesaktionsplan fehlen, (bis) wann werden diese Punkte durch welche Akteure/ -innen, Gremien und Prozessabläufe in den Landesaktionsplan integriert ? Siehe Antwort zu 2. 10. Was passiert mit den Maßnahmen des Landesaktionsplans, die nur bis zum Fortführen ins Jahr 2015 datiert sind? Solche Maßnahmen sind entweder umgesetzt und beendet, werden noch fortgeführt oder sind als laufende Aufgaben in den Regelbetrieb übergegangen. 11. Inwiefern entsprechen die Publikationen des Senats zum Beschluss sowie der Fortschreibung und -entwicklung des Landesaktionsplans Artikel 2, Artikel 9 und Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention? Gibt es die Publikationen auch in Leichter Sprache und können die Inhalte auch angehört werden im Internet? Und wenn nicht, was gedenkt der Senat zu wann daran zu ändern? Die genannten Publikationen stehen auf www.hamburg.de beziehungsweise www.transparenz.hamburg.de zur Verfügung. Sie entsprechen den Anforderungen der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung. Alle Inhalte, die als Artikel über das städtische Redaktionssystem Coremedia erfasst werden, können über die Software Voice-Reader vorgelesen werden. Die genannten Publikationen liegen im Internet nicht in Leichter Sprache vor. Die Druckausgabe des Tätigkeitsberichts der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen enthält eine Zusammenfassung einiger Aspekte des Berichts in Leichter Sprache. Im Hinblick auf Leichte Sprache liegt der Schwerpunkt der Arbeit des Senats darauf, für die hamburgische Verwaltung eine Grundlinie mit einheitlichen Standards und Verfahren zu entwickeln. Darauf aufbauend sollen nach und nach mehr Texte in Leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 12. Wie ist der Stand der Umsetzung der „Initiative Inklusion“ zum Stichtag (09.02.2016) und welche finanziellen Mittel stehen ihr planmäßig (SOLL) und tatsächlich (IST) für 2016, 2017 und 2018 zur Verfügung? Die „Initiative Inklusion“ umfasst die Bereiche „Berufsorientierung“ (Handlungsfeld 1), „Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen“ (Handlungsfeld 2) und „Neue Arbeitsplätze für ältere schwerbehinderte Menschen“ (Handlungsfeld 3). Handlungsfeld 1 hat zum Ziel, schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf intensiv auf den Übergang in das Berufsleben vorzubereiten . Die Maßnahme erstreckte sich zunächst auf Berufsorientierungsmaßnahmen , die in den Schuljahren 2011/2012 bis 2013/2014 begonnen haben, wobei das Schuljahr 2011/2012 im Wesentlichen Koordinierungsaufgaben und dem Aufbau der Durchführungsstrukturen diente. Anschließend wurde die Berufsorientierung vom BMAS noch einmal um die Jahre 2014/2015 und 2015/2016 mit dem gleichen Finanzierungsvolumen verlängert. Beiden Projektzeiträumen liegt eine Zielzahl von jeweils 471 Schülerinnen und Schülern zugrunde. In Hamburg stand für jeden Projektzeitraum jeweils ein Betrag in Höhe von rund 942.000 Euro = 2.000 Euro für jeden Förderfall aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung. Im ersten Projektzeitraum wurden insgesamt 418 Schülerinnen und Schüler betreut und dafür ein Gesamtbetrag von 836.000 Euro gezahlt. Im zweiten Projektzeitraum wurden bis zum Stichtag 9. Februar 2016 insgesamt 364 Schülerinnen und Schüler betreut, sodass gegenüber dem Durchführungsträger bisher ein Anspruch in Höhe von 728.000 Euro entstanden ist, der noch nicht im vollen Umfang abgerechnet ist. Nach Ablauf der Initiative Inklusion Handlungsfeld 1 ist eine Verstetigung der Berufsorientierung nach § 48 SGB III geplant. Seit September 2012 werden die Handlungsfelder Ausbildung und Arbeitsplätze 50plus des Bund-Länder-Programms „Initiative Inklusion“ in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg umgesetzt. Danach können Hamburger Arbeitgeber – zusätzlich zu den gesetzlichen Fördermitteln – mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden, wenn sie neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte junge Menschen oder Arbeitsplätze für arbeitslose oder arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre schaffen. Konzeptionell ist das Programm als Prämiensystem ausgerichtet, bei dem die Prämien zu verschiedenen Zeitpunkten gezahlt werden. Damit werden den Kriterien Nachhaltigkeit des Ausbildungs -/Arbeitsverhältnisses, Schwere der Behinderung sowie Erfüllung der Beschäftigungspflicht Rechnung getragen. Im Handlungsfeld Ausbildung wurde auf Grundlage des § 68 (4) Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Zielgruppe erweitert. Seit dem 17. Mai 2013 konnten Berufsausbildungen auch dann gefördert werden, wenn kein oder ein zu geringer Grad der Behinderung vorlag, die Agentur für Arbeit jedoch aufgrund eines erheblichen Unterstützungsbedarfes eine Gleichstellung während der Ausbildung aussprach. Das Programm war so erfolgreich, dass bereits Ende 2014 die Mittel verausgabt waren. Aufgrund der hohen Nachfrage und der bis Ende 2015 geplanten Laufzeit des Bundesprogramms wurden weitere Plätze aus arbeitsmarktpolitischen Landesmitteln sowie vom Integrationsamt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe als „Landesprogramm zur Schaffung von Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Jugendliche“ gefördert. Die Antragsfrist ist seit dem 1. Januar 2016 beendet. Im Handlungsfeld „Arbeitsplätze50+“ stellte sich die Anforderung, zunächst nur unbefristete Arbeitsplätze zu fördern, als sehr hoch heraus. Daher wurde dahin gehend nachgesteuert, dass auch befristete, mindestens zweijährige Arbeitsverhältnisse gefördert werden konnten. Seitdem haben die Antragszahlen zugelegt. Die Laufzeit dieses Handlungsfeldes ist noch nicht beendet; es können noch Förderungen für bis zum 31. März 2016 beginnende Arbeitsverhältnisse beantragt werden. Zur Verfügung stehende Mittel für die Handlungsfelder Ausbildung und Arbeitsplätze 50plus: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 9 Bundesmittel* (Handlungsfelder Ausbildung und Arbeitsplätze 50+) Soll Ist*** 2016 270.358,50 € 3.000,00 € (Stand 09.02.2016) 2017 270.358,50 € k. A. 2018 10.000,00 € k. A. Landesmittel Arbeitsmarktpolitik** (nur Handlungsfeld Ausbildung) Soll Ist*** 2016 9.000 € 0,00 € (Stand 09.02.2016) 2017 11.250,00 € k. A. 2018 0,00 € k. A. Landesmittel Ausgleichsabgabe* (nur Handlungsfeld Ausbildung Soll Ist*** 2016 83.333,33 € 0,00 € (Stand 09.02.2016) 2017 83.333,33 € k. A. 2018 83.333,34 € k. A. * Mittelherkunft außerhalb des Hamburgischen Haushalts ** Betrag für das Jahr 2017: Planwert, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2017/ 2018 *** Mittel stehen in Höhe der unter Soll angegebenen Beträge zur Verfügung. Zahlenangaben: Tatsächlich ausgekehrte Mittel, abhängig von der Erreichung von Meilensteinen 13. Auf welcher Basis wird die Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen berechnet, und wo liegt die tatsächliche Beschäftigungsanzahl von Schwerbehinderten in Hamburg in Prozent zum Stichtag (09.02.2016)? Bitte aufgliedern nach Prozentzahl der dort angestellten Schwerbehinderten, Grad der Behinderung(en), Name und Sitz des Unternehmens beziehungsweise der Organisation, in der sie angestellt sind, Anzahl der VZÄ für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen mit Behinderung(en) (IST und SOLL) in der Organisation oder dem Unternehmen. Die Soll-Quote der Pflichtarbeitsplätze schwerbehinderter Menschen für private und öffentliche Arbeitgeber ist gesetzlich geregelt (§ 71 SGB IX) und liegt derzeit bei 5 Prozent. Die Ist-Quote gibt den Anteil der schwerbehinderten, gleichgestellten oder sonstig anrechnungsfähigen Personen gemessen an allen zu zählenden Arbeitsplätzen an. Sie wird pro Arbeitgeber ermittelt und regional sowie wirtschaftsfachlich dem Hauptsitz des Arbeitgebers zugeordnet. Die Quote wird wie folgt berechnet: Ist-Quote = besetzte Pflichtarbeitsplätze ./. zu zählende Arbeitsplätze x 100 Die tatsächliche Zahl der beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderung in Hamburg ist nicht exakt zu ermitteln. Einen Anhaltspunkt liefert die Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen der Bundesagentur für Arbeit (BA): https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Beschaeftigung/Beschaeftigung-schwerbehinderter- Menschen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen-Nav.html. Sie basiert auf Daten, die von der BA aus dem Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX zur Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht, zur Überwachung ihrer Erfüllung und der Berechnung einer unter Umständen fälligen Ausgleichsabgabe jährlich erhoben werden. Danach sind im Jahresdurchschnitt 2013 in Hamburg insgesamt 26.346 schwerbehinderte Beschäftigte (14.163 Männer, 12.182 Frauen) bei insgesamt 4.422 Arbeitgebern beschäftigt gewesen. Aktuellere Daten liegen nicht vor. Namen und Sitz der Unternehmen unterliegen dem Datenschutz, Angaben zu VZÄ werden nicht erhoben. Die Beschäftigungsstatistik zum Gesamtumfang der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist jedoch nur eingeschränkt aussagekräftig, da Arbeitgeber mit weniger als Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 20 Mitarbeitern über das Anzeigeverfahren gemäß § 80 Absatz 2 SGB IX grundsätzlich nicht erfasst werden. Zwar werden ergänzend zu diesem Anzeigeverfahren auch bei Arbeitgebern mit weniger als 20 Beschäftigten gemäß § 80 Absatz 4 SGB IX alle fünf Jahre und nur nach Aufforderung durch die BA eine repräsentative Teilerhebung über die bei ihnen beschäftigten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen durchgeführt. Diese Teilerhebung dient jedoch nur der Vervollständigung und fließt nicht in die Ist-Quote ein. 14. Wie viele Ausbildungsplätze für welche Ausbildungen wurden für schwerbehinderte junge Menschen bis zum Stichtag (09.02.2016) eingerichtet ? Bitte aufgliedern nach Anzahl der Ausbildungsplätze, Bezeichnung der Ausbildung und Name und Sitz der Unternehmen oder Organisationen , die den Ausbildungsplatz anbieten. 15. Wie viele Arbeitsplätze in welchen Unternehmen wurden für schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre bis zum Stichtag (09.02.2016) eingerichtet ? Bitte aufgliedern nach Anzahl der Ausbildungsplätze, Bezeichnung der Ausbildung und Name und Sitz der Unternehmen oder Organisationen , die den Ausbildungsplatz anbieten. Es wird davon ausgegangen, dass das Programm „Initiative Inklusion“ gemeint ist, da hier explizit die Zielgruppen des Programmes genannt werden. Soweit es bei den Unternehmen um natürliche Personen (Einzelpersonenunternehmen oder Personengesellschaften ) geht, handelt es sich bei den erfragten Informationen um Sozialdaten (§ 67 Absatz 1 S. 1 SGB X). Sozialdaten darf der Senat gemäß § 67 b Absatz 1 S. 1 SGB X nur bei Vorliegen einer Übermittlungsbefugnis im SGB oder mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Unternehmensinhaber übermitteln. Im Sozialgesetzbuch existiert keine Übermittlungsbefugnis zugunsten der Beantwortung Parlamentarischer Anfragen. Um die Anfrage dennoch vollständig beantworten zu können, hat der Senat die betroffenen Unternehmensinhaber gemäß § 67 b Absatz 1 S. 1, Absatz 2 SGB X um schriftliche Einwilligung zur Übermittlung der erfragten Informationen ersucht. Soweit innerhalb der Frist zur Beantwortung der Anfrage Einwilligungen eingingen, sind die Unternehmen in den Anlagen 2 und 3 namentlich aufgeführt. Sofern keine Einwilligungen vorliegen, ist der Senat aufgrund des Sozialdatenschutzes nach §§ 35 SGB I, 67 fortfolgende SGB X an der Nennung der Firmennamen und -sitze gehindert. Insoweit wurden die Angaben in der Antwort anonymisiert. Im Übrigen siehe Anlagen 2 und 3. 16. Was unternimmt der Senat um Frauen mit Behinderung(en) in den Arbeitsmarkt zu integrieren? Der Senat hat das in der Antwort zu 12. genannte Förderprogramm Initiative Inklusion dahin gehend konzipiert, dass Arbeitsplätze für Frauen vorrangig zu fördern sind. Ansonsten stehen Frauen mit Behinderungen grundsätzlich die vorhandenen Regelangebote im gleichen Maße offen wie Männern mit Behinderungen. 17. Wie beurteilt der Senat Pflegestufe 3 als Voraussetzung für eine persönliche Assistenz im Hinblick auf die Erfüllung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen? Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen (Artikel 12). Die Vertragsstaaten sollen weiter gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten, einschließlich der persönlichen Assistenz, haben (Artikel 19). Die Vertragsstaaten haben bei der Umsetzung dieser Regelungen Gestaltungsspielraum. Die UN-BRK macht keine Vorgaben für die konkrete Gestaltung individueller Hilfen. Es existiert in Hamburg keine fachliche oder vertragliche Regelung, die eine persönliche Assistenz auf Personen mit Pflegestufe III beschränkt. Eine Leistung der Hilfe zur Pflege, die nach Stunden abgerechnet wird, können in Hamburg pflegebedürftige Menschen mit eigenem Haushalt erhalten, die einen umfassenden, nicht planbaren, täglichen grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Bedarf haben, der nicht über Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 11 das Leistungskomplexsystem des SGB XI abgedeckt werden kann. Voraussetzung ist weiter, dass pflegebedürftige Menschen für nicht planbaren Hilfebedarf täglich Anwesenheitsbereitschaft /Assistenz benötigen, sie zum Personenkreis der Schwerstkörperbehinderten gehören und in die Pflegestufe II oder III eingestuft sind. Diese fachlichen Regelungen für die Bewilligung basieren auf dem engen Zusammenhang von hohem, nicht planbaren, täglichen Unterstützungsbedarf, der ständige Anwesenheit einer Assistenzperson erfordert, und dem entsprechend hohen Pflegebedarf, der sich in der Einstufung und Leistungsgewährung durch die Pflegeversicherung abbildet. M itg lie de r d es H am bu rg is ch en L an de sb ei ra ts z ur T ei lh ab e be hi nd er te r M en sc he n Fe br ua r 2 01 6 G es ch äf ts fü hr un g de s La nd es be ira ts In gr id S en at sk oo rd in at or in fü r d ie K ör ne r G le ic hs te llu ng b eh in de rte r M en sc he n M itg lie de r m it St im m re ch t To rs te n M itg lie d B S V H H am bu rg er L A G fü r W ol fs do rf f be hi nd er te M en sc he n e. V . K er rin G es ch äf ts fü hr er in H am bu rg er L A G fü r St um pf L m B H be hi nd er te M en sc he n e. V . Ju ra nd G es ch äf ts f. La nd es ve rb H am bu rg er L A G fü r . D as zk ow sk i P sy ch ia tri e E rfa hr en er be hi nd er te M en sc he n e. V . A nd re a D eu ts ch e M ul tip le H am bu rg er L A G fü r H ol z S kl er os e G es . be hi nd er te M en sc he n R al ph G es ch äf ts fü hr er H am bu rg er L A G fü r R au le G eh ör lo se nv er ba nd be hi nd er te M en sc he n K ar in G es ch äf ts fü hr er in B ar rie re fre i L eb en e .V . D ie ck m an n Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 1       Pe te r La nd es ge sc hä fts - V D K , L V H am b. B ro ll fü hr er K ar in La nd es ge sc hä fts - S oV D , L V H am b. W öh rm an n fü hr er in A ch im G es ch äf ts fü hr er H am bu rg er A rb ei ts as si st en z C io le k A nt on G es ch äf ts fü hr er E lb e- W er ks tä tte n Se nn er Si lv ia Le ite rin d es B er uf sb ild un gs w er k K ap he ng st G es ch äf ts be re ic he s R eh a un d In te gr at io n Si gr un Le itu ng E lb ki nd er -V er ei ni gu ng H am bu rg er K ita s Fe rb er B er at un gs ab te ilu ng Je ns V or si tz en de r d er A R G E A R G E S B V H am b. W irt sc ha ft N üb el D ie tr ic h V or si tz en de r d er A R G E A R G E S B V H am b. Ö ffe nt l. D ie ns t M ag un ia Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 13      Sv en B et ro ffe ne r Le be ns hi lfe H am bu rg Pö hl Jü rg en M itg lie d La nd es se ni or en be ira t Fe hr m an n . H an ne V or st an ds m itg lie d S tif tu ng A ls te rd or f St ie fv at er D r. A nt je G es ch äf ts fü hr er in A S B H B lu m e- W er ry U te M itg lie d de s A ut is m us A ut is m us H am bu rg K el le rm an n D eu ts ch la nd e .V . M ic ha el G es ch äf ts fü hr er A R IN E T Sc hw ei ge r M itg lie de r m it be ra te nd er S tim m e D r. A ng el a R ef er at sl ei tu ng B eh ör de fü r S ch ul e un d Eh le rs Be ru fs bi ld un g A m t f ür B ild un g Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14      B är be l B er ei ch sl ei te rin A ge nt ur fü r A rb ei t H am bu rg Fr an k R eh a/ S B u nd G es ch äf ts st el le nl ei tu ng B er uf lic he R eh a M ic ha el a R ef er at sl ei tu ng B eh ör de fü r S ta dt en tw ic kl un g G ei sl er un d W oh ne n A m t f ür B au or dn un g un d H oc hb au D r. Pe te r A bt ei lu ng sl ei tu ng B eh ör de fü r A rb ei t, S oz ia le s, G its ch m an n Fa m ilie u nd In te gr at io n Am t f ür S oz ia le s Fr an k B eh ör de fü r I nn er es u nd S po rt Po hl m ey er S ac hb ea rb ei te r G ru nd sa tz an ge le ge nh ei te n de s S tra ße nv er ke hr s B rig itt e R ef er at sl ei tu ng B eh ör de fü r A rb ei t, S oz ia le s, R itt er Fa m ilie u nd In te gr at io n In te gr at io ns am t M ar tin Jo bc en te r t ea m .a rb ei t.h am bu rg M ei nh ar dt S ac hb ea rb ei te r S ta nd or t f ür sc hw er be hi nd er te M en sc he n K at rin R ic ht er in J us tiz be hö rd e St ei nb ac h - S oz ia lg er ic ht Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 15 Neu eingerichtete AUSBILDUNGSPLÄTZE im Rahmen der Initiative Inklusion Stand 9.2.2016 Sitz des Unternehmens/der Organisation jeweils Hamburg Arbeitgeber Anzahl Ausbildungsplä tze Ausbildungsberuf Finanzierung Outdoor Cine GmbH 1 Veranstaltungskaufmann Bundesmittel Outdoor Cine GmbH 1 Kauffrau Marketing und Kommunikation Bundesmittel keine Angabe 1 Fachinformatiker Anwendungsentwicklung Bundesmittel keine Angabe 1 Kosmetikerin Bundesmittel Bücherstube Fuhlsbüttel 1 Buchhändlerin Bundesmittel Hamburger Gehörlosen-Sportverein von 1904 e.V. 1 Sport- und Fitnesskaufmann Bundesmittel Seniorenzentrum St. Klara Gemeinnützige Alten- und Pflegeheim GmbH 1 Gesundheits- und Pflegeassistentin Bundesmittel Sartorius Mechatronics T&H GmbH 1 Industriemechaniker Bundesmittel keine Angabe 1 Maler und Lackierer Bundesmittel APEX GmbH 1 Fachkraft für Lagerlogistik Bundesmittel Globetrotter Ausrüstung GmbH 1 Fachlagerist Bundesmittel keine Angabe 1 Fachlagerist Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäufer oder Verkäuferin Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäuferin Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäufer Bundesmittel Asklepios Kliniken Hamburg GmbH 1 Maler und Lackierer Bundesmittel AG OPAL Zeughaus GmbH 1 Verkäufer/in Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäufer Bundesmittel Stolle Orthopädie Technik GmbH & Co. KG 1 Fahrradmechaniker Bundesmittel Hanse Printprodukte GmbH 1 Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Bundesmittel Tiedje & Herold GmbH 1 Anlagemechaniker Sanitär, Heizung, Klima Bundesmittel Der Schuh Paulig GmbH 1 Schuhmacher Bundesmittel WRP Struve GmbH 1 Verkäufer Fachrichtung Lebensmittel Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäufer Fachrichtung Lebensmittel Bundesmittel keine Angabe 1 Bäcker Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäufer Bundesmittel Deutsche Telekom AG 1 Kaufmann für Dialogmarketing Bundesmittel Fliesen Schmidt GmbH 1 Ausbau-Facharbeiter; Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Bundesmittel Barkassen-Meyer und Touristik GmbH & Co. KG 1 Hafenschiffer / Touristik Bundesmittel Werner Bruhns Lagereigesellschaft mbH 1 Fachlagerist Bundesmittel PHH Personaldienstleistung GmbH 1 Personal-Dienstleistungskaufmann Bundesmittel keine Angabe 1 Fachlagerist Bundesmittel Globetrotter Ausrüstung GmbH 1 Fachkraft für Lagerlogistik Bundesmittel Globetrotter Ausrüstung GmbH 1 Fachlagerist Bundesmittel Globetrotter Ausrüstung GmbH 1 Fachkraft für Lagerlogistik Bundesmittel Globetrotter Ausrüstung GmbH 1 Fachkraft für Lagerlogistik Bundesmittel Dahlmann und Partner RA Steuerberatung/Partnergesellschaft 1 Steuerfachangestellte Bundesmittel Erdkorn GmbH 1 Verkäuferin Bundesmittel AVC Audio Video Communcation Service GmbH 1 Fachlagerist Bundesmittel Block House AG 1 Fachkraft im Gastgewerbe/Küche Bundesmittel Paaschburg & Wunderlich GmbH 1 Fachlagerist Bundesmittel keine Angabe 1 Fachpraktikerin Hauswirtschaft Bundesmittel Veganz-Wir lieben Leben Hamburg GmbH 1 Verkäuferin Bundesmittel Seniorenresidenz Hagenbeckstraße gGmbH 1 Gesundheits- und Pflegeassistentin Bundesmittel Balci & Gönen GmbH Feinkost 1 Fachlagerist Bundesmittel Heerlein- & Zindler-Stiftung 1 Gesundheits- und Pflegeassistent Bundesmittel Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 2 Rolf Riedel Transport und Montage Service GmbH 1 Mechaniker für Land- und Baumaschinentechnik Bundesmittel Paaschburg & Wunderlich GmbH 1 Fachlagerist Bundesmittel Evangelische Stiftung Alsterdorf 1 Industriekaufmann Bundesmittel keine Angabe 1 Frisörin Bundesmittel keine Angabe 1 Verkäuferin Fachrichtung Lebensmittel Bundesmittel keine Angabe 1 Rechtsanwalts-Fachangestellte Bundesmittel keine Angabe 1 Gärtner Gartenlandschaftsbau Landesmittel Arbeitsmarktpolitik keine Angabe 1 Fachkraft für Veranstaltungstechnik Landesmittel Arbeitsmarktpolitik Meinecke Friseurbetriebs GmbH 1 Frisör Landesmittel Arbeitsmarktpolitik Malereibetrieb Marin Höfs GmbH 1 Maler und Lackierer Landesmittel Arbeitsmarktpolitik Deutsche Telekom AG Telekom Ausbildung 1 Information- u. Telekom.-system- Eletroniker Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Verkäufer Landesmittel Ausgleichsabgabe Mirzaei Convenience Shop GmbH 1 Verkäufer Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Verkäufer Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Kfz-Mechatroniker Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Verkäufer Landesmittel Ausgleichsabgabe Asklepios Klinik Nord 1 Maler- und Lackierer Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Verkäuferin Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Floristin Landesmittel Ausgleichsabgabe Globetrotter Ausrüstung GmbH 1 Fach Lagerist Landesmittel Ausgleichsabgabe mlv Werbeagentur GmbH 1 Mediengestalterin Landesmittel Ausgleichsabgabe DEMA Maschinenbau GmbH 1 Konstruktionsmechaniker Stahl- u. Metallbau Landesmittel Ausgleichsabgabe Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG 1 Kaufmann in Verkehrsservice Landesmittel Ausgleichsabgabe Jim Block Restaurantbetriebe GmbH 1 Fachfrau für System Gastronomie Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Fachkraft Gastronomie Landesmittel Ausgleichsabgabe Schweinske 35 1 Fachkraft Gastronomie Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Verkäuferin Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Verkäuferin Landesmittel Ausgleichsabgabe BANKPOWER GmbH 1 Personaldienstleistungs Kaufmann Landesmittel Ausgleichsabgabe Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin 1 Kauffrau Büromanagament Landesmittel Ausgleichsabgabe H. von Allwörden GmbH, Industriestraße 39, 23879 Mölln 1 Verkäuferin Landesmittel Ausgleichsabgabe trust in dialog services GmbH 1 Fachinformatiker Landesmittel Ausgleichsabgabe Frisör Klier GmbH, Heinenkamp 2, 38444 Wolfsburg 1 Friseuer Landesmittel Ausgleichsabgabe vhw Wohnen im Alter- Ambulanter Dienst GmbH 1 Gesundheits und Pflegeassistenz Landesmittel Ausgleichsabgabe August Kahl Heizungs- & Sanitärtechnik GmbH 1 Anlage Mechaniker Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Servicekraft für Dialogmarketing Landesmittel Ausgleichsabgabe Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 17 Cash4Brands GmbH 1 Verkäuferin Landesmittel Ausgleichsabgabe Kinderreigen GmbH 1 Verkäuferin Landesmittel Ausgleichsabgabe keine Angabe 1 Malerin und Lackiererin Landesmittel Ausgleichsabgabe gesamt 85 Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 18 Arbeitsplätze Initiative Inklusion - Stand 09.02.2016 Sitz der Unternehmen/Organisationen jeweils Hamburg keine Angabe 1 Reinigungskraft Hanse-Blitz U.G. 1 Sachbearbeiterin keine Angabe 1 Reifenservice-Techniker HWG hamburg work GmbH 1 Gebäudereinigerhelfer autWorker eG 1 Projektkoordinator animata GmbH 1 kfm. Mitarbeiter akquinet outsourcing gGmbH 1 Mitarbeiter Haus5 Service gGmbH 1 Bürogehilfin Audio Reference GmbH 1 Lagerleitung , Logistiker keine Angabe 1 Sachbearbeiterin aktiVital Freitag &Welzel GbR 1 Mitarbeiterin für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Veranstaltungskoordination akquinet outsourcing gGmbH 1 Bürofachkraft Zukunft Arbeit gemeinnützige GmbH 1 Sachbearbeiterin HHB Heimathafen Baumwall GmbH 1 Servicekraft Zukunft Arbeit gemeinnützige GmbH 1 Arbeiterin Spedition und Lagerhaus UG 1 Disponent MW Malteser Werke gGmbH 1 Hausmeister keine Angabe 1 Hausmeister Justus Guitars & Basses GmbH 1 Verkäufer Haus5 Service gGmbH 1 Reinigungskraft keine Angabe 1 Auslieferungsfahrer keine Angabe 1 Bürohelferin AWO 1 Revisorin AG Friends Stocklots AG 1 Büroangestellter Alraune gGmbH 1 Betreuungshelfer Büro + EDV Security Service Schwarzenbek GmbH 1 Kaufm. Leiterin keine Angabe 1 Angestellte Soziale Arbeit und Fortbildung e. V. 1 Verwaltungskraft Soziale Arbeit und Fortbildung e. V. 1 Verwaltungskraft HWG Hamburg work GmbH 1 Reinigungskraft INVIA Hamburg e.V. 1 Verwaltungsmitarbeiterin Alraune gGmbH 1 Helfer im Garten und Landschaftsbau HWG hamburg work GmbH 1 Mitarbeiter Hausservice PersonalRaum Spelling Inh. Sascha Spelling 1 Vertriebsdisponent SPIE GmbH 1 Mitarbeiter Poststelle Burghorst GmbH 1 Bauzeichnerin Hamburger Assistenz Dienste GmbH 1 Hauswirtschaftshilfe/Service keine Angabe 1 Bürohilfe Chance Beschäftigungsgesellschaft mbH 1 Hausbetreuer Mook Wat e.V. 1 Fachanleiter Mook Wat e.V. 1 Fachanleiter Mook Wat.V. 1 Fahrer keine Angabe 1 Auslieferungsfahrer keine Angabe 1 Fahrer Osterkus(S) gGmbH 1 Servicekraft Mondi Paper Sales Deutschland GmbH 1 Sale Coordinator Chance Beschäftigungsgesellschaft 1 Hausbetreuer BIQ Bildung Innovation Qualifizierung GmbH 1 Jobcoach/Personalsachbearbeiterin Stegmann Personaldienstleistung GmbH 1 Empfangskraft Chance Beschäftigungsgesellschaft 1 Hausbetreuer Sprungbrett Dienstleistungen GmbH 1 Verwaltungshelfer Sprungbrett Dienstleistungen GmbH 1 Tischlerhelfer Stegmann Personaldienstleistung GmbH 1 Reinigungskraft keine Angabe 1 Bürokraft Subway e.V. 1 Betreuungshelfer AQtivus g GmbH 1 Empfangskraft Lebenshilfe Landesverban Hamburg E.V 1 Hausbetreuer Curitana Häusliche Gesundheitspflege und Beratung GmbH. 1 Haushaltspflege u. Pflegehelferin Arbeitgeber Anzahl Arbeitsplätze Bezeichnung des Arbeitsplatzes Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3179 19 Anlage 3 Chance Beschäftigungsgesellschaft mbH 1 Hausbetreuer immo-portal-service GmbH 1 Betreuungshelfer Chance Beschäftigungsgesellschaft mbH 1 Hausbetreuer Singpoint GmbH 1 Callcenter Agent Stiftung Hamburg Maritim 1 gewerblicher Helfer Stiftung Hamburg Maritim 1 gewerblicher Helfer Zukunft Arbeit gemeinnützige GmbH 1 Arbeiter Grünbereich Haus5 Service gGmbH 1 Hilfskraft Chance Beschäftigungsgesellschaft mbH 1 Hausbetreuer keine Angabe 1 Küchenhilfe Altenwerder Stahlbau GmbH 1 Richtmeister/Baustellenführer einfal changes GGmbH 1 Mitarbeiter Haustechnik einfal changes GGmbH 1 Mitarbeiter Ausstellung /Shop Kita Kinderpropeller gGmbH 1 Haushaltskraft keine Angabe 1 Bürokraft Alraune gGmbH 1 Helfer im Büro/Verwaltung Horst Bode Import - Export GmbH 1 Mitarbeiter Verwaltung gesamt 75 Drucksache 21/3179 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 20 3179ga_Text 3179ga_Anlagen 3179ga_Antwort_Anlage1 3179ga_Antwort_Anlage2 Verwendungsnachweis 3179ga_Antwort_Anlage3 Inklusion ältere 50 +