BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3180 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 09.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Werden Reisekosten für Hochschulen ausreichend kompensiert? Die Wissenschaft wird immer globaler. Umso wichtiger ist es, dass Hamburgs Forscher beziehungsweise das akademische Personal der Hochschulen und Universitäten ausreichend Möglichkeiten zur Teilnahme an internationalen Konferenzen sowie internationalen Forschungskooperationen erhält. Dies wirkt sich auf die notwendigen Budgets für Reisen aus. Erschwerend kommt hinzu, dass es weitere Kostensteigerungen gab: So wurde im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes („Sparpaket“) im Sommer 2010 auf Bundesebene eine ökologische Luftverkehrsabgabe beschlossen, die seit Januar 2011 gilt. Darüber hinaus verfolgt beispielsweise die Universität Hamburg seit 2010 ein eigenes Nachhaltigkeitskonzept. Professoren und Mitarbeiter berichten, mittlerweile zusätzlich zur gesetzlichen Luftverkehrsabgabe weitere Abgaben für Flugreisen in einen zentralen Topf einzahlen zu müssen, deren Höhe bis zu einem Drittel des Flugpreises betragen kann. Der SPD-geführte Senat hält die Budgets der Hochschulen und Universitäten jedoch chronisch knapp. Vor dem Hintergrund steigender Kosten führt dies dazu, dass Hamburger Forscher zunehmend eingeschränkt national und international reisen und sich so vernetzen können. Eine offensichtlich negative Entwicklung des Wissenschaftsstandorts Hamburg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für Dienstreisen der staatlichen Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg gilt das Hamburgische Reisekostengesetz (HmbRKG)1. Die Hochschulen sind in ihrer Wirtschaftsführung und ihrem Rechnungswesen eigenständig (siehe § 109 Hamburgisches Hochschulgesetz) und erhalten entsprechend den Hochschulvereinbarungen gestaltete Zuführungen sowie Einnahmen aus Drittmitteln. Einzelpositionen einer Dienstreise werden nicht statistisch erfasst, sodass den Hochschulen mit Ausnahme der künstlerischen Hochschulen eine händische Auswertung innerhalb der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich war. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele nationale und internationale Flüge wurden von Professoren und akademischen Mitarbeitern der staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen zwischen 2009 und 2015 unternommen? Bitte diffe- 1 In der Fassung vom 21. Mai 1974, zuletzt geändert am 19. Februar 2008 (HmbGVBl. S. 70). Drucksache 21/3180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 renziert nach Jahr, Hochschule sowie nach national, innereuropäisch und außereuropäisch auflisten. Hochschule für Bildende Künste (HFBK) Anzahl der Flüge national innereuropäisch außereuropäisch 2009 30 2 22 6 2010 33 4 26 3 2011 56 10 36 10 2012 54 6 28 20 2013 44 4 38 2 2014 51 5 34 12 2015 47 5 32 10 Hochschule für Musik und Theater (HfMT) Anzahl der Flüge national innereuropäisch außereuropäisch 2009 12 1 6 5 2010 10 1 5 4 2011 9 0 6 3 2012 12 0 10 2 2013 17 0 15 2 2014 10 1 8 1 2015 18 1 15 2 Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Hamburgs international wettbewerbsfähige Wissenschaftler finden Kooperationspartner häufig nur im Ausland. In welche Länder gehen Dienstreisen (für Forschungsprojekte, Konferenzen et cetera) überwiegend ? Bitte für den Zeitraum der letzten fünf Jahre zusammengefasst je Universität und Hochschule beziehungsweise je Fachbereich/Fakultät darstellen. Die HFBK gibt als häufigste Ziele von Dienstreisen ins Ausland die Länder Italien, England, Schweiz, Türkei sowie die Vereinigten Staaten von Amerika an. Die HfMT nennt als Reiseziele vornehmlich die Kooperationspartnerländer China, Estland und Litauen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Seit 2011 ist eine bundeseinheitliche Luftverkehrsabgabe für Flüge zu entrichten. Wie hoch liegt diese je Flug beziehungsweise inwiefern wird die Gebühr gestaffelt? Die Luftverkehrsabgabe ist eine Steuer, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2011 beim Abflug eines Fluggastes von einem inländischen Startort erhoben wird. Die gesetzliche Grundlage, die auch die Höhe der Luftverkehrsabgabe regelt, ist das Luftverkehrssteuergesetz (LuftVStG) vom 9. Dezember 2010. Steuerschuldner ist in erster Linie das jeweilige Luftverkehrsunternehmen (siehe § 6 LuftVStG). Die Höhe der Abgabe ist abhängig von der Flugstrecke (siehe §§ 10 und 11 LuftVStG i.V.m. Anlagen 1 und 2 des LuftVStG). 4. Welche Reisekosten sind je staatlicher Hochschule und Universität zwischen 2011 und 2015 pro Jahr entstanden? Und welcher Anteil davon geht auf die seit 2011 geltende Luftverkehrsabgabe zurück? Bitte differenziert nach Jahr sowie nach Universität und Hochschule sowie nach national, innereuropäisch und außereuropäisch auflisten. Die an den staatlichen Hochschulen entstandenen Reisekosten im Zeitraum von 2011 bis 2015 sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Der Anteil der Luftverkehrsabgabe an den Reisekosten wird von den Hochschulen nicht gesondert erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3180 3 Reisekosten (inkl. Kompensationsbeträge) im Zeitraum von 2011 bis 2015 je Hochschule [in Euro; gerundet] 2011 2012 2013 2014 2015 Universität Hamburg (UHH) 4.278.635 4.889.910 4.906.938 4.784.717 5.099.466 Technische Universität Hamburg- Harburg (TUHH) 1.539.976 1.950.448 1.421.624 1.816.771 1.478.366 HafenCity Universität Hamburg (HCU) 254.136 311.191 350.518 287.491 278.246 Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) 542.321 610.339 558.809 692.298 862.436 HFBK 24.248 37.389 24.630 31.891 27.539 - davon national 7.999 10.748 5.237 7.595 6.845 - davon EU 10.672 10.522 15.591 13.388 12.451 - davon Nicht-EU 5.577 16.119 3.802 10.908 8.243 HfMT 27.281 34.692 49.276 35.760 41.861 - davon national 11.401 18.254 24.441 21.319 19.873 - davon EU 8.563 15.073 14.953 13.010 13.403 - davon Nicht-EU 7.318 1.366 9.882 1.430 8.586 5. Erheben die Hamburger Universitäten und Hochschulen darüber hinaus weitere Gebühren oder Abgaben für Inlands- und/oder Auslandsflüge? Wenn ja, auf welcher Grundlage, seit wann und in welcher Höhe? a. Wer hat die Höhe dieser zusätzlichen Gebühren und Abgaben festgelegt ? Wie werden sie je Flugreise erhoben? Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 7. Februar 2008 das 8. Gesetz zur Änderung HmbRKG beschlossen, welches am 1. April 2008 in Kraft getreten ist. Hiernach sind im Interesse des Klimaschutzes bei der Reisekostenabrechnung von Flugreisen „externe Kosten“ zu berücksichtigen, die durch bei Flugreisen erzeugte CO2-Emissionen anfallen (sogenannte Kompensationsbeträge). Der Kompensationsbetrag beträgt innerhalb Deutschlands für einfache Flüge 6 Euro und für Hin- und Rückflüge 9 Euro. Für die Ermittlung des Kompensationsbetrages bei Auslandsflügen ist gemäß Verwaltungsvorschrift zum HmbRKG der Emissionsrechner von „atmosfair“ (www.atmosfair.de) zu nutzen. Weitere Gebühren oder Abgaben werden von den staatlichen Hochschulen nicht erhoben. b. In welchem Haushaltsbudget werden die Einnahmen aus diesen zusätzlichen Gebühren und Abgaben verbucht beziehungsweise wofür werden diese verwendet? Siehe Vorbemerkung. c. Wie hoch war in den Jahren 2009 bis 2015 die Gesamthöhe dieser zusätzlichen Abgaben und Gebühren? Bitte differenziert nach Jahr sowie nach Universität und Hochschule auflisten sowie jeweils in Prozent der Gesamtreisekosten je staatlicher Universität und Hochschule angeben. Drucksache 21/3180 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Kompensationsbeträge im Zeitraum von 2009 bis 2015 (in Euro; gerundet) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 UHH * * 13.256 113.556 107.310 86.199 118.433 TUHH 18.916 20.595 115.131 28.308 70.018 25.773 21.617 HCU * * * * * * * HAW 15.089 13.466 11.460 12.227 10.969 10.681 11.622 HFBK 367 392 714 840 457 906 714 HfMT 789 311 327 293 544 163 437 Prozentualer Anteil der Kompensationsbeträge an den Reisekosten im Zeitraum von 2009 bis 2015 je Hochschule 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 UHH * * 0,31 Prozent 2,32 Prozent 2,19 Prozent 1,80 Prozent 2,32 Prozent TUHH 2,12 Prozent 1,90 Prozent 7,48 Prozent 1,46 Prozent 4,93 Prozent 1,42 Prozent 1,46 Prozent HCU * * * * * * * HAW 2,83 Prozent 2,87 Prozent 2,11 Prozent 2,00 Prozent 1,96 Prozent 1,54 Prozent 1,35 Prozent HFBK 1,93 Prozent 1,66 Prozent 2,94 Prozent 2,25 Prozent 1,86 Prozent 2,84 Prozent 2,59 Prozent HfMT 1,88 Prozent 0,92 Prozent 1,20 Prozent 0,84 Prozent 1,10 Prozent 0,46 Prozent 1,04 Prozent * Die Gesamthöhe der zusätzlichen Abgaben und Gebühren lag nicht in allen Fällen vor. d. Welche Abgaben werden für einen Hin- und Rückflug insgesamt fällig ? Bitte an drei Beispielen differenziert angeben: Hin- und Rückflug nach Las Vegas (USA), Hin- und Rückflug nach Schanghai (China) sowie Hin- und Rückflug nach Auckland (Neuseeland). Zur Ermittlung der jeweiligen Beträge ist der Emissionsrechner von „atmosfair“ zu nutzen. Für eine exakte Angabe der Kompensationsbeträge werden genaue Angaben zu Start- und Zielflughafen benötigt. e. Wie bewertet der Senat die Höhe dieser zusätzlichen Öko-Abgabe im Verhältnis zum Flugpreis, von einem preisgünstigen Economy Ticket ausgehend? Entsprechend dem aktuellen HmbRKG sind im Interesse des Klimaschutzes bei Flugreisen externe Kosten zu berücksichtigen, die durch bei Flugreisen erzeugte CO2- Emissionen anfallen. 6. Aus welchen Budgets haben die Hamburger Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2009 bis 2015 die steigenden Kosten ausgeglichen beziehungsweise zulasten welcher Budgets ging diese Kostensteigerung ? Bitte differenziert nach Jahr sowie nach Universität und Hochschule auflisten. 7. Hat der Senat in den Jahren 2011 bis 2015 die unter 2. – 4. genannten zusätzlichen Kosten ausgeglichen? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Bitte differenziert nach Jahr sowie nach Universität und Hochschule auflisten. 8. Gedenkt der Senat zusätzliche Mittel für die Hamburger Hochschulen und Universitäten zur Kompensation der unter 2. – 4. genannten Kostensteigerungen bereitzustellen? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung.