BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3184 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 09.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe und Parkbänke in Grünanlagen und Parks Aus dem Haushaltstitel Betriebsausgaben für Grünanlagen, Spielplätze und bezirkliche Friedhöfe (ehemals 6610.521.81) werden neben einem pauschalen Ansatz auch einige Einzelansätze aufgeführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Nach welchen Kriterien wurden die Grünanlagen ausgewählt, für die Einzelansätze aufgestellt wurden, wie zum Beispiel Wilhelmsburger Inselpark, Eisbahn Planten und Blomen et cetera? Planten un Blomen – Die Parkanlage hat eine Sonderstellung in Hamburg und wird seit Jahren mit besonderen Mittelansätzen versehen. Die Sonderstellung ergibt aus mehreren Gründen: historisch hervorgehobene Lage (Große Wallanlagen/Alter Botanischer Garten); Standort mehrerer Gartenausstellungen 1897, 1935, 1953, 1963, 1973 und damit Zeugnis der Gartenkunst; repräsentative Anlage in Hamburg einzigartig in ihrer Ausstattung mit gärtnerisch intensiv zu pflegenden Beeten und Anpflanzungen sowie der größten Anzahl besonderer Ausstattungselemente (Wasserläufe, Pavillons , Tropenhäuser, Wasserlichtorgel, Freilichtbühne, Einfriedung mit Schließzeiten et cetera). Aus den genannten Gründen ergibt sich auch die Notwendigkeit der separaten Betriebsverwaltung. Für den Einzelansatz Eisbahn in Planten un Blomen ist zudem die Übertragung des Haushaltsmittelansatzes zwischen zwei Fachbehörden nach Zuständigkeitsübertragung maßgeblich. Vasco-da-Gama-Platz und Sandtorkai – Die Einzelansätze für diese Anlagen sind Bausteine der städtebaulichen Entwicklung der westlichen HafenCity. Für die Zeit der Entwicklung dieses Projektabschnittes wird über den Einzelansatz die stadtentwicklungspolitische Priorität für den dortigen Stadtraum verdeutlicht. Wilhelmsburger Inselpark mit Reiherstiegknie – siehe Drs. 20/11722. Das Konzept für die Nachnutzung des igs-Geländes folgt dem Entwicklungsziel einer überbezirklich bedeutsamen und frequentierten Parkanlage. Die Reiherstiegsachse in direkter Anbindung an das igs-Gelände wurde im gleichen Zuge mit einem Einzelansatz versehen . Domplatz – Der Ausgestaltung des Domplatzes als Grünanlage ging eine öffentliche geführte Diskussion um die Frage Freihaltung oder Bebauung der Fläche voraus. Die Fläche ist der Kern der Hamburger Stadtentstehung. Nach der Entscheidung für eine temporäre Grünanlage wurde ein Einzelansatz vorgesehen, um eine der stadthistorisch exklusiven Lage angemessene Pflege durchzuführen. 2. Welche weiteren vergleichbaren Grünanlagen gibt es in Hamburg und warum wurden für diese Grünanlagen bisher jeweils keine Einzelansätze eingerichtet? Drucksache 21/3184 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Was spricht aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden dagegen beziehungsweise dafür, für Hamburgs bekanntesten Park, den Hamburger Stadtpark, ebenfalls einen Einzelansatz einzurichten ? Die zuständige Fachbehörde sieht, gemessen an den Kriterien der in Antwort zu 1. genannten Anlagen, keine vergleichbaren Grünanlagen, die hinsichtlich ihrer stadtgeschichtlichen Voraussetzungen, ihres Entstehungskontextes wie den Gartenbauausstellungen sowie hinsichtlich der städtebaulichen Bedingungen Einzelansätze begründen können. 4. Welche Finanzmittel wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils für die Pflege und Weiterentwicklung des Hamburger Stadtparks jeweils zur Verfügung gestellt/benötigt? Bitte pro Jahr darstellen. Die Finanzierung zur Unterhaltung des Hamburger Stadtparks erfolgt aus der Rahmenzuweisung für die Unterhaltung und Pflege der Grün- und Erholungsanlagen im Bezirk Hamburg-Nord. 2011 Tsd. € 2012 Tsd. € 2013 Tsd. € 2014 Tsd. € 2015 Tsd. € 1.374 1.374 1.639 1.828 2.146 Die dem Bezirksamt übertragenen Mittel der Rahmenzuweisung kommen der Pflege und Unterhaltung sämtlicher öffentlichen Grünflächen zugute. Eine anlagenbezogene Erfassung erfolgt dabei nicht und ist im Nachhinein auch nicht rekonstruierbar. 5. Für die Bezirke Eimsbüttel und Wandsbek gibt es eine systematische Datenerfassung zu der Anzahl und den Standorten von Parkbänken in Park- und Grünanlagen. Wieso gibt es solche Kataster nicht auch in den anderen Bezirken? Ist angestrebt, solche Kataster – und sei es sukzessive – in den anderen Bezirken einzuführen und falls ja, wann beziehungsweise falls nein, wieso nicht? Der Aufbau von Parkbankkatastern fällt in die Zuständigkeit der Bezirksämter. Im Bezirksamt Altona erfolgt ebenfalls eine systematische Erfassung der Standorte von Parkbänken in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Die anderen Bezirksämter verweisen einerseits auf die bisher nicht gesehene Notwendigkeit hierzu, andererseits werden zukünftig digitale Aufnahmen angestrebt sowie sukzessive Auflistungen erstellt. 6. Werden die Abgeordneten der Bezirksversammlung beziehungsweise die Mitglieder der bezirklichen Ausschüsse bei den bei Grundinstandsetzungen oder Neuherrichtungen von Grünanlagen und Spielplätzen ermittelten Bedarfen an Parkbänken einbezogen? Falls ja, wann und wie? Falls nein, wieso nicht? Ja. Den zuständigen Fachausschüssen der Bezirksversammlungen werden Grundinstandsetzungen und Neuanlagen von Grünanlagen und Spielplätzen einschließlich Parkbänke beziehungsweise Parkbankstandorte dargestellt. 7. Wie hoch sind die zu veranschlagenden Mittel, damit auch die Bezirke Hamburg-Mitte, Altona, Hamburg-Nord, Bergedorf und Harburg in die Lage versetzt werden, Kataster über die Parkbänke und ihre Standorte einzurichten? Die genannten Bezirksämter haben bisher keine Kostenermittlungen durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 5.