BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3195 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und André Trepoll (CDU) vom 10.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Auflösung des Katholischen Schulverbands Hamburg darf nicht zu weiteren negativen Auswirkungen im Hamburger Süden führen In der katholischen Kirche wird es offensichtlich analog zur evangelischen Kirche zu einer Fusion kommen. Konkret sollen die Schulträgerschaften des Erzbistums Hamburg, die ihren Sitz in Hamburg für die Hamburger Schulen und Schwerin sowie für die Schulen aus Mecklenburg und Schleswig- Holstein haben, zusammengelegt werden. So soll der Katholische Schulverband Hamburg aufgelöst und unter das Erzbistum (Erzbischöfliches Generalvikariat ) gelegt werden. Der vom katholischen Schulverband für Hamburg beschlossene Schulentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 für die katholischen Schulen in Hamburg wird infrage gestellt und es kann zu tiefgreifenden Veränderungen kommen. Die CDU-Fraktion weist auf die Wichtigkeit des ergänzenden Schulangebots in der heutigen Zeit von privaten Schulanbietern hin. Dies sollte auch dem Senat bewusst sein. Auswirkungen von möglichen Schulschließungen in diesem Bereich muss der Senat in seine Haushalts- und Schulbauplanungen miteinbeziehen. Das Angebot des Katholischen Schulverbands ist im Bezirk Harburg im Jahr 2014 um eine Stadtteilschule geschrumpft, der angestrebte „Gleitende Übergang “/Umverteilung und Stärkung des Schulstandortes Harburg mit der Katholischen Stadtteilschule Harburg (KSH) und dem Niels-Stensen- Gymnasium (NSG) ist ausgeblieben. Eine weitere Schwächung des Angebots im südlichen Bezirk ist dauerhaft nicht vertretbar und widerspricht dem notwendigen Schulangebot im Süderelbebereich wie in Harburg-Kern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Etwa 10 Prozent der Schülerinnen und Schüler in Hamburg besuchen genehmigte Ersatzschulen, diese Schulen stellen eine wichtige Ergänzung des staatlichen Schulwesens dar. Ersatzschulen unterliegen der Schulaufsicht der für Bildung zuständigen Behörde, Aufsichtsgegenstand sind unter anderem das Vorhandensein einer geeigneten Schulleitung und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse; der innere Aufbau ihrer Verwaltung und Trägerschaft jedoch nicht. Die römisch-katholische Kirche hat die für Bildung zuständige Behörde darüber informiert, dass sie Veränderungen an ihren Strukturen beabsichtigt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Beauftragten des Erzbischofs bei Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wie folgt: Drucksache 21/3195 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wird der Schulentwicklungsplan des noch bestehenden Katholischen Schulverbands Hamburg Bestand haben und erfüllt? Wenn nein, welche Projekte werden noch realisiert, welche nicht (bitte detailliert aufgeben)? Wenn ja, reichen die angesetzten 60 Millionen Euro zur Realisierung aller Projekte aus oder wird es Abstriche geben? Mit der Auflösung des Katholischen Schulverbandes Hamburg und dem Aufbau einer Schulabteilung im Erzbischöflichen Generalvikariat wird eine Überprüfung des Schulentwicklungsplanes einhergehen. Gleichzeitig ist vorgesehen, einen neuen Schulentwicklungsplan aufzustellen, der neben den Hamburger Schulen auch die katholischen Schulen in Mecklenburg und in Schleswig-Holstein umfasst. Welche bislang geplanten Bauprojekte realisiert werden können und welche nicht oder welche Projekte alternativ in Angriff genommen werden, steht noch nicht fest. Ebenso wenig steht zurzeit fest, wie hoch die Investitionssumme für die Entwicklung des katholischen Schulwesens sein wird. 2. Welche Auswirkungen wird ein veränderter Schulentwicklungsplan des Katholischen Schulverbands auf die im Mai 2013 zugesagte Investitionsbeteiligung des Senats haben? (Gegebenenfalls detailliert nach Projekten aufführen.) Keine, in den Zuwendungsbescheiden, die insoweit einheitlich für alle freien Schulträger formuliert sind, ist rechtlich gesichert, dass die öffentlichen Mittel dauerhaft für schulische Zwecke eingesetzt werden müssen. Wäre dies nicht mehr der Fall, müssten die Mittel anteilig auf die Restnutzungsdauer zurückerstattet werden. 3. Ist dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde bekannt, dass aufgrund der hohen Anzahl an geplanten und zu bauenden Wohneinheiten zum Beispiel am Vogelkamp, beim ehemaligen Gebiet der Röttiger- Kaserne – Sandbek-West sowie der geplanten 4.000er-Einheit zur Flüchtlingsunterbringung am Ascheland bereits Gespräche über notwendigen Schulbau geführt werden? Wenn ja, ist es richtig, dass das Gelände und Gebäude der auslaufenden katholischen Stadtteilschule Neugraben im Gespräch ist? Wird ein Kauf des Gebäudes/Geländes in Betracht gezogen? Wenn nein, warum nicht? Die zuständige Behörde ist parallel zu den städtebaulichen Entwicklungen permanent mit der Frage der bedarfsgerechten Anpassung des Schulbedarfs befasst. In Zusammenhang mit den genannten Gebieten werden verschiedene Alternativen geprüft, wobei vorrangig vorhandene Gemeinbedarfsflächen für Schulen – und damit auch das Gelände der katholischen Schule in Neugraben – im Fokus stehen. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 4. Laut Schulentwicklungsplan soll der Standort Harburg (KSH und NSG) mit einer Investitionssumme von 10 Millionen Euro die notwendigen baulichen Ergänzungen erhalten, die die Eigenständigkeit der beiden Schulen als auch die Existenz der gemeinsamen Oberstufe sichern soll. Haben diese Planungen weiterhin Bestand? Wenn ja, werden die Baumaßnahmen wie geplant durchgeführt/gibt es Abweichungen? Wenn nein, welche neuen Rahmenbedingungen führen zu jeweils welchen Änderungen? Siehe Antwort zu 1. 5. Sind der Erhalt der Eigenständigkeit beider Schulstandorte und die Existenz der gemeinsamen Oberstufe erklärtes Ziel der Katholischen Schule Harburg und des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3195 3 Welche Schulstandorte in Zukunft erhalten und gestärkt werden können und welche aufgegeben werden müssen, ist dem neuen Schulentwicklungsplan des Erzbischöflichen Generalvikariats vorbehalten, siehe auch Antwort zu 1.