BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/32 21. Wahlperiode 10.03.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 04.03.15 und Antwort des Senats Betr.: Behördenwillkür beenden – Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Berner Au endlich stoppen! Der Hamburger Senat plant die Festsetzung von weiteren elf Überschwemmungsgebieten in Hamburg. Diese wurden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) und dem Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) ermittelt und sind jetzt vorläufig gesichert. Bis zum 14.08.2014 konnten betroffene Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen abgeben. Die eingegangen Stellungnahmen sollen danach geprüft und bei der formellen Festsetzung berücksichtigt werden. Die Sorgen bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wegen der zu erwartenden Wertminderung ihrer Grundstücke und Immobilien sind erheblich . Die Auswirkungen einer solchen Wertminderung auf die individuelle Lebensplanung sind groß. Das bisherige Vorgehen der zuständigen Fachbehörden ist daher unerklärlich. Wie aus der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver vom 23.06.2014 (Drs. 20/12233) hervorgeht, war die Informationspolitik gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern katastrophal. Und die Notwendigkeit der Festsetzung der neuen Überschwemmungsgebiete ist ebenfalls nicht detailliert begründet worden. Ein einfacher Verweis auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist dafür nicht ausreichend . Es erklärt nicht, was sich in den letzten Jahren an den Hamburger Gewässern geändert hat, sodass eine Festsetzung weiterer elf Überschwemmungsgebiete notwendig geworden ist. Insbesondere bei dem neuen Überschwemmungsgebiet Berner Au regt sich heftiger Widerstand gegen das Vorgehen der Behörden. Die Bürgerinnen und Bürger fühlen sich uninformiert, nicht eingebunden und können die bisherigen Begründungen der Fachbehörde nicht nachvollziehen. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 14.08.2014 (Drs. 20/12707) kann der Senat weder beantworten, wie viele Grundstücksbesitzer von dem Überschwemmungsgebiet betroffen sind, noch wie viele Stellungnahmen bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind. Insgesamt scheint die Behörde mit der Situation mehr als überfordert zu sein. Wie unschlüssig die zuständige Fachbehörde die Festsetzung begründet, wird beispielsweise an einem anderen Fluss in Wandsbek deutlich. Ein Teil des Flusses Ammersbek in Schleswig-Holstein ist kein Überschwemmungsgebiet , die Teile der Ammersbek in Hamburg flussaufwärts und flussabwärts Drucksache 21/32 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dieses Stücks sollen aber sehr wohl als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Dies ist unverständlich. An der Berner Au bestehen ebenso erheblich Zweifel an der Berechnungsgrundlage der Überschwemmungsgefahr, wie sie aus den Modellen hervorgehen soll. In der Realität gab es bisher nachweislich keine derartige Überschwemmung . Die CDU vor Ort bezweifelt, dass die Berner Au ein Überschwemmungsgebiet ist und lehnt daher die Festsetzung ab. Am 31.10.2014 endete die auf Druck der CDU und der Anwohnerinnen und Anwohner verlängerte Frist für Stellungnahmen gegen die Festsetzung. Von der Behörde wird nun eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit diesen Stellungnahmen erwartet. Konkrete Vorschläge müssen geprüft und vor allem muss mit diesen Einwendungen transparent umgegangen werden. Die bisherige Heimlichtuerei der Behörde muss beendet und die Bürgerinnen und Bürger müssen ernst genommen werden. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 07.11.2014 (Drs. 20/13557) antwortet der Senat leider wieder einmal auf viele Fragen sehr ausweichend, weswegen detaillierte Nachfragen notwendig geworden sind. Außerdem muss dringend die Hochwasserschutzinfrastruktur saniert und bei Bedarf ausgebaut werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wenn keine Einteilung der Zuflüsse zum Gewässer gemäß der in Drs. 20/13557 gestellten Fragen 2. a. bis 2. d. erfolgt, da eine solche Aufteilung für die Modellrechnung nicht relevant ist, weshalb wurde dann von der Firma EPK-Ingenieure im Rahmen einer vom LSBG beauftragten Studie zum Thema „Ermittlung und Neufestlegung von Überschwemmungsgebieten an der Wandse“ (inklusive Berner Au) der Anhang B „Einfluss von Versiegelung und Lücken in Kanalisationsdaten“ erstellt? Der Anhang B wurde erstellt, um zu untersuchen, welchen Einfluss eine Fläche, deren Entwässerungssituation unklar ist (Anschluss an Kanalisation fraglich), auf den Gesamtabfluss hat. Damit sollte ermittelt werden, ob ein hoher zusätzlicher Aufwand für Datenrecherchen im Verhältnis zu der dadurch erreichten Ergebnisgüte angemessen ist. Das Ergebnis war, dass der Einfluss auf die Ergebnisgüte nur gering ist. 2. Das Siel Berner Au ist nach Aussage der BSU angemessen dimensioniert für ein fünfjährliches Hochwasser (HQ5) (siehe Drs. 20/13557). Eine weitere Anpassung an die Stadtentwicklung hält die BSU für nicht erforderlich. Bedeutet das, dass das Siel Berner Au für ein zehnjährliches Hochwasser (HQ10) unterdimensioniert ist? Wenn ja, wie will die BSU Überflutungen, die schon bei HQ10 zu erwarten sind, verhindern und wie und wann werden diese Maßnahmen konkret umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Bei der Berner Au handelt es sich nicht um ein Siel, sondern um ein Gewässer II. Ordnung nach dem Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit dem Hamburgischen Wassergesetz. Die Richtlinien geben vor, dass in Gewässern das fünfjährliche Hochwasser (HQ 5) schadlos abfließen kann. Wie die Hochwassergefahrenkarte zum „Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zeigt, ist das Gewässer Berner Au dennoch überwiegend auch für das zehnjährliche Hochwasserereignis ausreichend dimensioniert. Dies bedeutet, dass nur in einzelnen Abschnitten das Gewässer Berner Au bei einem zehnjährlichen Hochwasser (HQ 10) über die Ufer tritt. Um dieses Übertreten der Ufer möglichst zu vermeiden, ergreift das zuständige Bezirksamt folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Berner Au: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/32 3  Einbau von Rechen an den Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Sasel (Meiendorfer Mühlenweg) und Blakshörn (Anfang 2016)  Ausbau einer Gewässerstrecke von circa 700 m unterhalb Meiendorfer Mühlenweg (Planungsbeginn 2016)  Überprüfung und gegebenenfalls Optimierung der Steuerung der HRB Sasel und Blakshörn (Planungsbeginn 2016)  Schaffung von Retentionsräumen entlang des Gewässers (Planungsbeginn 2017) 3. Aus welchem Gesetz/Richtlinie (bitte genaue Stelle benennen) leitet die zuständige Fachbehörde die Aussagen der Antwort auf die in der Drs. 20/13557 gestellte Frage 7. ab? a. Wo steht geschrieben, dass vergangene Hochwasser ein Indiz, jedoch keine Voraussetzung für die Bewertung der Berner Au als hochwassergefährdet sind? Gemäß § 73 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL) soll eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos anhand verfügbarer oder leicht ableitbarer Daten vorgenommen werden. Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a) – c) HWRM-RL benennt Mindestanforderungen – darunter auch die Beschreibung vergangener Hochwasser und die Bewertung der nachteiligen Folgen bei einer Wiederholung (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b)) –, die die Behörden zur Bewertung des Risikos bei ihrem tatsächlichen Vorliegen anwenden müssen. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d) HWRM-RL müssen die potenziellen nachteiligen Folgen künftiger Hochwasser auf Grundlage bestimmter Daten, Kriterien und Methoden bewertet werden. Dem Sinn und Zweck der Richtlinie – wirksame Hochwasservorsorge zu leisten – widerspricht es, zunächst die Realisierung eines absehbaren Hochwasserrisikos abzuwarten, wenn das Vorliegen eines solchen Risikos dementsprechend bereits bestätigt wurde. Im Übrigen siehe Drs. 20/13557. b. Hat die BSU vergangene Hochwasser für die Berner Au aufgezeichnet ? Ja. An den vorhandenen Pegeln der Berner Au werden die Wasserstände durch die BSU aufgezeichnet. Aus den gemessenen Daten lassen sich Informationen über Hochwasserereignisse ableiten. c. Weshalb ist ein „Beweis“ eines vergangenen Hochwasserereignisses für die Risikobewertung nicht notwendig? Wo steht dies geschrieben? Siehe Antwort zu 3. a. d. Wie und wann wurde die Öffentlichkeit über die „Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos“ informiert (die Festlegung der Risikogebiete sollte bis zum 22.12.2011 erfolgen)? Die zuständige Behörde hat die Ergebnisse der Bewertung und einen entsprechenden Bericht am 22. Dezember 2011 auf der Internetseite: www.hamburg.de/ risikobewertung veröffentlicht. 4. Bezüglich der in der Antwort auf die Frage 8. (Drs. 20/13557) genannten beiden Pegel der Hochwasserereignisse 2007 und 2011 an der Berner Au sagt die Studie „Ermittlung und Neufestlegung von Überschwemmungsgebieten an der Wandse“ (inklusive Berner Au), Anhang A „Aufbau eines NA-Modells für das Gewässer Berner Au“ der Firma EPKIngenieure aus, dass die Qualität der Pegeldaten für eine detaillierte Kalibrierung nicht ausreichend ist. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Drucksache 21/32 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 zwei weitere Firmen, die ebenfalls Studien über die Berner Au erstellt haben (Gosch-Schreyer-Partner Ingenieurgesellschaft mbH in Bad Oldesloe und Golder Associates GmbH in Hamburg). a. Wieso kann die Firma Björnsen Beratende Ingenieure GmbH eine Kalibrierung vornehmen, obwohl die drei vorgenannten Firmen es nicht für möglich halten? Die Aussagen der benannten Studien beziehen sich auf die Kalibrierung des Niederschlag -Abfluss-Modells (NA-Modell). Das Einzugsgebiet der Berner Au wurde daher als Teilgebiet mit dem NA-Modell der Wandse gemeinsam berechnet und kalibriert. Für den Abschnitt Berner Allee bis zur Mündung in die Wandse hat die Firma Björnsen Beratende Ingenieure GmbH hingegen ein Wasserspiegellagenmodell der Berner Au aufgestellt und anhand der vorhandenen Wasserstandsaufzeichnungen einzelner Ereignisse an den Pegeln Berner Heerweg und Berner Allee kalibriert. b. Welche gemessenen Wasserstandszeitreihen der Pegel Berner Heerweg und Berner Allee für die Hochwasserereignisse im Dezember 2007 und Februar 2011 lagen für die Kalibrierung des Modells vor? Für die Kalibrierung wurden die Wasserstandsganglinien der Hochwasserereignisse im Dezember 2007 und Februar 2011 an den oben genannten Pegeln herangezogen: Pegel Ereignis Zeitraum Beginn Zeitraum Ende 99329 Berner Heerweg Dez. 2007 01.12.2007 0.00 Uhr 31.12.2007 23.50 Uhr 99329 Berner Heerweg Feb 2011 01.02.2011 0.00 Uhr 28.02.2011 15.30 Uhr 99351 Berner Allee Dez 2007 01.12.2007 0.00 Uhr 30.12.2007 22.40 Uhr 99351 Berner Allee Feb 2011 16.12.2010 14.00 Uhr 14.02.2011 13.40 Uhr c. Wie können die am Pegel Berner Heerweg festgelegten Hochwasserabflüsse empirisch auf den Pegel Berner Allee umgesetzt beziehungsweise übertragen werden ohne die Zuflüsse, zum Beispiel des längsten Grabens (Deepenhorngraben), zu berücksichtigen? Wie wurde außerdem dabei das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Berne berücksichtigt? Die Zuflüsse in die Berner Au aus dem Deepenhorngraben und das HRB Berne werden im NA-Modell abgebildet und berechnet. Sie sind somit in den statistisch ermittelten Hochwasserabflüssen und auch in der empirischen Übertragung der Abflüsse auf andere Gewässerabschnitte berücksichtigt. 5. Bei Bauvorhaben setzt das Bezirksamt als Wasserbehörde regelmäßig Anforderungen an die Rückhaltung und Begrenzung der Einleitmenge in wasserrechtlichen Erlaubnissen fest. Wenn für die Einleitstellen von Regensielen in Gewässer definierte Bemessungsabflüsse vorliegen, müssten diese auch für die Berner Au vorliegen. Wenn dies der Fall ist, bitte die definierten Bemessungsabflüsse für die 32 Einleitstellen der Berner Au unter Nennung der Straßen, die in diese Einleitstellen entwässert werden, übermitteln. Wenn dies nicht der Fall ist, warum nicht? Gegenwärtig sind sechs Einleitstellen mit einer Begrenzung der einzuleitenden Abwassermenge versehen. Einleitstelle Straßen Bemessungsabfluss l/s Kleine Wiese Beim Fahrenland Dwasweg Hohenberne 440 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/32 5 Einleitstelle Straßen Bemessungsabfluss l/s In den Saal Karlshöher Weg Kleine Wiese Kornpfad Lange Koppel Moschlauer Kamp Pferdekoppel Rooksbarg Saselheider Weg Kathenkoppel Eckweg Kathenkoppel 875 Weissenhof Rahlstedter Weg Weissenhof 140 Rahlstedter Weg An der Walddörferbahn Berner Heerweg Buchnerweg Friedrich-Ebert-Damm Ivo-Hauptmann-Ring Karstenskoppel 850 Kroneweg Kroneweg Kupferdamm 87 Kupferdamm Barenkrug Bullskamp Kroneweg Kupferdamm Berner Heerweg Ebeersreye Ebeersweg Wagnerkoppel 600 6. Es ist aus den DIN-A4-Übersichtskarten der vier neuen Überschwemmungsgebiete nicht zu erkennen, dass überhaupt Wohngebiete oder Wohngebäude betroffen sind. In den Lageplänen 1 und 2 der Berner Au im Bereich Farmsen sowie im Auszug der Gefahrenkarte Blatt 1 HQ100 der Berner Au sind keine Wohngebäude zu erkennen. a. Wenn doch Wohngebäude in den Lageplänen 1 und 2 beziehungsweise der Gefahrenkarte (Auszug Blatt 1) der Berner Au betroffen sind, wie viele sind es und wo genau liegen diese? b. Wenn nicht, wieso wurden dem Planungsausschuss Karten präsentiert , in denen Wohngebäude nicht eindeutig zu erkennen sind und zum Beispiel nicht Karten von der Berner Au im Bereich Sasel? Die im Planungsausschuss präsentierte Übersichtskarte zeigen die flächenhafte Ausdehnung der Überschwemmungen sowie die Betroffenheit einzelner Flurstücke und daraus ableitbar auch von Wohngebieten. In den darüber hinaus gezeigten Überschwemmungsgebietskarten und Gefahrenkarten sind die Lage von Gebäuden und Flurstücken ersichtlich. 7. In der Protokollerklärung der BSU vom 11. Juli 2011 (Drs. 20/1400, Band 4/PE Nr. 3-6-14/PG 01 „Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz. Umsetzung der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) in Hamburg - Fristen und Ablauf“) heißt es unter Punkt 2 „Umsetzung der HWRM-RL in Hamburg“ (Seite 126): „In 2011 muss die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos in den Flusseinzugsgebieten festgelegt werden. Nach Artikel 4 der HWRM-RL ist eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage vorhandener oder leicht abzuleitender Informationen durchzuführen. Sie umfasst mindestens Drucksache 21/32 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6  Karten mit Topographie und Flächennutzungen,  die Beschreibung abgelaufener Hochwasser mit signifikanten nachtei- ligen Auswirkungen,  die Beschreibung signifikanter Hochwasser der Vergangenheit und erforderlichenfalls  eine Bewertung der potenziellen nachteiligen Folgen künftiger Hochwasserereignisse . Zweck der Bewertung ist die Bestimmung der Gebiete, in denen die Länder von einem potenziellen signifikanten Hochwasserrisiko ausgehen . Nur für diese Gebiete müssen Hochwassergefahren-und -risikokarten sowie Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden. In Hamburg ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bereits abgeschlossen. Im Wesentlichen wurden die tiefliegenden Gebiete der Elbmarsch und die bereits als Überschwemmungsgebiete ausgewiesenen Flächen (Alster, Wandse, Dove Elbe) ermittelt. Das Verfahren sowie die Ergebnisse der Umsetzung der HWRM-RL in Hamburg wurde dem „Verwaltungsausschuss Hochwasserschutz“ am 16.06.2011 vorgestellt.“ Der Passus im vorgenannten Absatz „Sie umfasst mindestens“ stellt eine Mindestanforderung dar. Mit welcher Begründung leitet die zuständige Fachbehörde daraus ab, dass ein Beweis eines vergangenen Hochwasserereignisses für die Risikobewertung deshalb nicht notwendig ist? Siehe Antwort zu 3. 8. In Hamburg war die vorläufige Bewertung der Hochwasserrisikogebiete bereits im Juni 2011 abgeschlossen. Am 16.06.2011 wurde dem „Verwaltungsausschuss Hochwasserschutz“ die Umsetzung der HWRM-RL vorgestellt. Wurde für diese Sitzung eine Niederschrift erstellt? Wenn ja, bitte beifügen. Wenn nein, warum nicht? Der Senat sieht grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von Schreiben oder internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 9. Die Berner Au verfügt über vier HRB. Im Oberlauf die HRB Sasel und Blakshörn sowie im weiteren Verlauf südlich der Berner Allee die HRB Berner Heerweg und Kupferteich. Bereits im Jahr 2007 wurde die Notwendigkeit von ausreichend dimensionierten Rückhaltebecken, insbesondere bei Starkregenereignissen, thematisiert. a. Welche Instandhaltungsarbeiten fanden seit 2007 an diesen Rückhaltebecken wann genau statt? HRB Sasel: Regelhaft, das heißt jährliche Mahd der Böschung und jährliche Reinigung des Ablaufbauwerkes sowie der Fläche davor. Überprüfung des Baumbestandes am nordöstlichen Rand. Diverse Pflegeschnitte des Baumbestandes. Einmalig wurden durch Pferde zerstörte Pflanzkisten im Wasser entfernt, um zu verhindern , dass Teile davon den Abfluss behindern. Reparatur der Holzbrücke. HRB Blackshörn: Grundinstandsetzung des westlichen und östlichen Weges. Freischneiden der Wege (bis Alter Berner Weg). Regelmäßige Reinigung des Ablaufbauwerkes . Diverse Reparaturen der Holzbrücke. HRB Berne: Leerung des Sandfanges. Grundinstandsetzung Baumbestand (auch Zuund Ablauf). Kleine Grundinstandsetzung Ablaufbauwerk. Herstellen/Ertüchtigen des Umlaufgrabens mit Durchlass sowie mehrfaches Optimieren des Wasserstandes zum Umlaufgraben. Entfernen der Bastion (Unfallgefahr). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/32 7 HRB Kupferteich Farmsen: Optimierung des Baumbestandes und Bewuchses (in enger Zusammenarbeit mit dem Angelverein). Instandsetzung der Rechenstandfläche. Instandsetzung der Wegefläche westliche Seite. Genaue terminliche Zuordnungen sind nicht leistbar, da hierfür sämtliche Rechnungen (rund 900) zur Gewässerunterhaltung der letzten acht Jahre einzeln ausgewertet werden müssten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. b. Welche Instandhaltungsarbeiten sind in den nächsten Jahren vorgesehen ? Turnusgemäß werden Rechen gereinigt beziehungsweise Ablagerungen vor den Abflussbauwerken entfernt. Darüber hinaus finden Instandhaltungsarbeiten nach festgestelltem Bedarf statt, wie Wartung der Antriebe, Austausch von Wehrtafeln, Ausbesserung von Mauerwerk, Böschungssanierungen, Baumpflegearbeiten, Reparatur von Zäunen und Absperrungen, Beseitigung von Vandalismusschäden, Müllbeseitigung . Im Übrigen siehe auch Antwort zu 2. c. Wie viel Geld steht pro Jahr für Instandhaltungsmaßnahmen der vier Hochwasserrückhaltebecken an der Berner Au zur Verfügung? Für Gewässerunterhaltung (einschließlich Hochwasserrückhaltebecken) stehen dem Bezirksamt Wandsbek für 2015 449.000 Euro und für 2016 418.000 Euro zur Verfügung . d. Müssen für besondere Instandhaltungsmaßnahmen oder Anpassungen an sich wandelnde Rahmenbedingungen gesonderte Investitionsmittel im Haushaltsplan eingestellt werden? Die Bedarfe unterliegen einer kontinuierlichen Prüfung. 10. Wurden an Pegeln der Berner Au jemals Wasserabflüsse gemessen, die a. ≥ einem HQ5/< einem HQ10 b. ≥ einem HQ10/< einem HQ30 c. ≥ HQ30 ihrer statistisch ermittelten Werte entsprachen? Wenn ja, bitte jeweils Datum, Pegelstandort, gemessener Wasserabfluss in m3/s und den statistisch ermittelten Wert HQx in m3/s angeben. Wenn nein, bitte jeweils den HHQ in m3/s mit Datum und Pegelstandort angeben. An den Pegeln der Berner Au werden Wasserstände aufgezeichnet. Mithilfe von Wasserstand -Abflussbeziehungen (Schlüsselkurven) lassen sich diese Wasserstände den jeweiligen Abflüssen zuordnen und damit statistisch einordnen. An den Pegeln Berner Heerweg und Berner Allee wurden folgende Ereignisse aufgezeichnet . Pegelstandort Datum Wasserstand Statistische Einordnung Berner Allee 05.10.1968 22,31 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 26.08.2011 18,26 m NN > HQ10 < HQ30 Berner Heerweg 10.07.2002 18,2 m NN > HQ10 < HQ30 Berner Heerweg 07.07.2008 18,19 m NN > HQ10 < HQ30 Berner Heerweg 18.07.2002 18,17 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 06.06.2011 18,16 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 06.07.2012 18,14 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 19.06.2013 18,14 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 19.08.1994 18,13 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 05.07.2014 18,09 m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 20.09.2010 18,08m NN > HQ5 < HQ10 Berner Heerweg 14.08.2011 18,06 m NN > HQ5 < HQ10