BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3201 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Was geschieht auf dem Grundstück Weidende Ecke Saseler Damm? (6) Auf dem Grundstück Weidende Ecke Saseler Damm sollen ein Nahversorgungsmarkt und eine Reihe von Wohneinheiten realisiert werden. Bereits am 12. August 2013 wurde die Baugenehmigung erteilt. Seitdem ist jedoch auf dem Grundstück nichts geschehen. Aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 17.07.2014 (Drs. 20/12471) geht hervor, dass der Senat im Juli 2014 einen konkreten Zeitpunkt für den Beginn der Bautätigkeit nicht absehen konnte. Bei den Anwohnerinnen und Anwohnern ist die Verunsicherung über den Planungsstand und den Baubeginn weiterhin hoch. Außerdem wird befürchtet, dass die Vereinbarung der Anwohner mit dem Bauamt in Wandsbek, dass der Baustellenverkehr ausschließlich über den Saseler Damm erfolgen darf, keinen Bestand mehr hat. Am 9. Februar 2016 wurden von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohnern erste Tätigkeiten zur Einrichtung der Baustelle bemerkt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind dem Bezirksamt Wandsbek die beginnenden Tätigkeiten zur Baustelleneinrichtung bekannt? Dem Bezirksamt Wandsbek liegt ein Antrag auf Sondernutzung für die Einrichtung einer Baustelle ab 29. Februar 2016 vor. 2. Wann wird voraussichtlich mit dem Bau auf dem genannten Grundstück begonnen werden? Siehe Drs. 20/12471. 3. Hat sich im Vergleich zum Planungsstand am 17.07.2014 etwas an der Art der geplanten Bebauung geändert? Wenn ja, was und warum? Nach Kenntnis des Bezirksamtes Wandsbek: nein. 4. Wann wird das Bauprojekt voraussichtlich abgeschlossen sein? Siehe Antwort zu 2. 5. Hält sich die zuständige Behörde an die Vereinbarung mit den Anwohnern , dass der Baustellenverkehr ausschließlich über den Saseler Damm erfolgen darf? Eine Vereinbarung im Sinne der Fragestellung mit den Anwohnern besteht nicht, jedoch wird bei der Erteilung der Erlaubnis für die Baustelleneinrichtungsfläche und Baustellenzufahrt sichergestellt werden, dass die Zufahrt zur Baustelle nicht über die Straße Weidende erfolgt. Drucksache 21/3201 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welche Verkehrsbehinderungen werden sich während der Bauphase in der Straße Weidende und auf dem Saseler Damm ergeben und wie plant der Senat deren Folgen zu reduzieren? 7. Wie möchte der Senat für die Schulwegsicherung zu den umliegenden Schulen während der Bauphase und nach Fertigstellung des Bauprojekts Sorge tragen? Welche konkreten Maßnahmen sollen dazu umgesetzt werden? Siehe Drs. 21/2413.