BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3202 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 10.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Wird nun endlich ein Verkehrsgutachten für die geplanten Bebauungen am Petunienweg und Weidende/Saseler Damm durchgeführt? Wie aus der Antwort des Senats auf eine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 23.04.2014 (Drs. 20/11619) hervorgeht, ist am Petunienweg in Sasel eine massive Wohnbebauung auf einem bewaldeten Grünstreifen geplant. Neben der Massivität der Bebauung sind vor allem die Zerstörung der Natur in diesem Ausmaß, sowie fehlende Verkehrskonzepte für die zunehmenden Verkehrsströme und den steigenden Parkdruck weiterhin zu kritisieren. Nun soll die Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer-Genossenschaft eG (ADSG) das genannte Grundstück erworben haben und vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen verpflichtet worden sein, die Bauplanungen bis Frühjahr 2017 zu konkretisieren. 2014 wurde auf Druck der von den Anwohnerinnen und Anwohnern gegründeten Bürgerinitiative und der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Wandsbek die zuständige Fachbehörde dazu gezwungen, ein Verkehrsgutachten für die erwartete Zunahme der Verkehre aufgrund der geplanten Bebauung am Petunienweg und Umgebung zu erstellen. Für das weitere Vorgehen bei der Bebauung am Petunienweg ist es von zentraler Bedeutung, dass das Verkehrsgutachten objektiv und unter Einbeziehung aller relevanten Faktoren erstellt wird. Wie aus der Senatsantwort auf eine weitere Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering vom 28.01.2015 (Drs. 20/14510) hervorgeht, denkt die zuständige Fachbehörde jedoch gar nicht an eine schnelle Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek und scheint mit der Erstellung des Verkehrsgutachtens bisher nicht vorangekommen zu sein. Zumindest wurde den Anwohnerinnen und Anwohnern bisher kein neuer Sachstand zur Begutachtung der Verkehrssituation mitgeteilt. Die Verunsicherung ist daher nach wie vor groß. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es richtig, dass der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen die ADSG verpflichtet hat, bis Frühjahr 2017 die Bauplanungen zu konkretisieren? Wenn ja, wie soll dieses ohne ein Verkehrsgutachten geschehen? Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, sich zu konkreten Vertragskonditionen von Grundstücksgeschäften zu äußern. Drucksache 21/3202 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wurde das Verkehrsgutachten rund um die Bebauung am Petunienweg inzwischen beauftragt? Wenn ja, wann wurde dieses beauftragt, wann wird es fertiggestellt und wer führt das Verkehrsgutachten durch? Wenn nein, warum nicht und wann soll dieses geschehen? Das zuständige Bezirksamt hat die Ingenieurgesellschaft MASUCH + OLBRISCH Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtes beauftragt. Die Unterlagen werden Ende März des Jahres 2016 vorliegen. 3. Welches Gebiet wird aus welchen Gründen in das Verkehrsgutachten einbezogen (bitte begründen und Karte anfügen)? Folgende Knotenpunkte sind in der Untersuchung berücksichtigt worden: Saseler Damm/Heegbarg, Saseler Damm/Weidende Nord, Stadtbahnstraße/Eekbusch, Saseler Chaussee/Saseler Mühlenweg, Petunienweg/Alsterredder, Saseler Mühlenweg/Alsterredder, Mellingburgredder/Aalkrautweg. Ermittelt werden die Werte des werktäglichen durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV-Werte), der Lkw-Anteil sowie die Belastung in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde. Parallel erfolgt die richtungsgetrennte Erfassung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. 4. Werden andere und zukünftige Bauvorhaben berücksichtigt? Wenn ja, welche und wie genau? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie wird dem einstimmig von der Bezirksversammlung Wandsbek am 09.10.2014 beschlossenen CDU-Antrag (Drs. 20-0252) Rechnung getragen, dass die Bebauung des Grundstücks Ecke Weidende/Saseler Damm mit in das Verkehrsgutachten am Petunienweg einfließen soll? Anlass für das Verkehrsgutachten ist die geplante Bebauung am Petunienweg/Saselbergring Hausnummern 14 – 22 mit der Realisierung von circa 100 Wohneinheiten (WE), darin erster Bauabschnitt mit circa 60 WE und zweiter Bauabschnitt mit circa 40 WE. Berücksichtigung finden die verkehrlichen Auswirkungen der geplanten Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes am Saseler Damm, Ecke Weidende (56 Stellplätze). Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung hinsichtlich des Einflusses der geplanten Realisierung von Radfahrstreifen auf der Stadtbahnstraße. 6. Inwieweit werden in dem Verkehrsgutachten jeweils der weitere Wohnungsbau durch die Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer-Genossenschaft eG, die neue Turnhalle (Neubau einer Dreifeldhalle) am Gymnasium Oberalster Hamburg (GOA), die Erweiterung der Grundschule Alsterredder und die Planungen des TSV Sasel zum Ausbau des Sportplatzes, inklusive eines geplanten Reha-Zentrums, genau berücksichtigt? Die Planungen des Turn- und Sportvereins (TSV) Sasel östlich des Petunienwegs sind im Verkehrsgutachten mit einem zusätzlichem Spielfeld sowie 24 Stellplätzen berücksichtigt worden. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. sowie 4. und 5. 7. Sollen Lösungen für den fließenden und ruhenden Verkehr (öffentlich und privat) erarbeitet werden? Wenn ja, wie wird dieses genau geschehen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3202 3 Wenn nein, warum nicht? Der Gutachter soll Maßnahmen zur Lenkung des fließenden Verkehrs und der Ordnung des ruhenden Verkehrs sowie der bauliche Veränderungen im Straßenraum untersuchen. 8. Wann und wie werden die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens öffentlich gemacht und den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den zuständigen politischen Gremien präsentiert? 9. Wann und wie werden die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens in die Genehmigung des Bauvorhabens der ADSG am Petunienweg einfließen ? Das Verkehrsgutachten wird Ende März des Jahres 2016 vorliegen. Nach abgeschlossener interner Prüfung wird das Verkehrsgutachten dann an den zuständigen Fachausschuss der zuständigen Bezirksversammlung weitergeleitet. Im Anschluss daran wird das zuständige Bezirksamt das Ergebnis des Verkehrsgutachtens in angemessener Weise berücksichtigen.