BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3204 21. Wahlperiode 16.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 10.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Sexuelle Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften (II) Die Unterbringung in Zelten, in Großunterkünften ohne räumliche Trennung, nicht geschlechtergetrennte sanitäre Einrichtungen, nicht abschließbare Räume und fehlende Rückzugsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen oder Homosexuelle können deren Schutzlosigkeit innerhalb der Flüchtlingseinrichtungen vergrößern. In anderen Bundesländern wurde von Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen berichtet, auch von Zwangsprostitution. In Hamburg wird das Zusammenleben in den Unterkünften für Frauen ebenfalls als problembehaftet beschrieben. Nach Auskunft des Senats (vergleiche Drs. 21/1570) wurde eine Vielzahl an relevanten Daten im Sinne der Fragestellung nicht erfasst. In einer Pressemitteilung erklärte BGM I, Olaf Scholz, am 05. Januar 2016, dass es nicht wichtig sei zu wissen, woher Täter kämen, sondern wo sie wären.1 Dies sollte auch und gerade vor dem Hintergrund des Opferschutzes für jene Orte gelten , wo sich aufgrund der äußeren Umstände potenzielle Opfer aufhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Frauen und minderjährige Mädchen leben zurzeit in Hamburgs Erstaufnahmen und wie entwickelten sich die Zahlen seit August 2015 bis heute? (Bitte monatsweise nach Unterkünften aufschlüsseln.) Zu den Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Anlage. Zu den Erstversorgungseinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge siehe die folgende Übersicht. Einrichtung Sep 15 Okt 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Kinder- und Jugendnotdienst 16 17 13 6 4 Mädchenhaus des KJND 11 13 10 6 5 Andere Einrichtungen des LEB 54 56 57 49 47 Einrichtungen freier Träger der Jugendhilfe 47 51 60 59 56 Gesamt 128 137 140 120 112 (Quelle LEB, Anzahl am jeweiligen Monatsende) 1 Vergleiche: http://www.olafscholz.hamburg/main/pages/index/p/4/2781. Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bei diesen Unterbringungsorten handelt es sich nicht um Flüchtlingsunterkünfte, sondern um Einrichtungen der Jugendhilfe, die eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII besitzen und den Regelungen der Heimaufsicht unterliegen. 2. In welchen Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahmen und Folgeunterbringungen ) schlafen Männer und Frauen, die nicht verpartnert oder verwandt sind, im gleichen Raum? 3. In welchen Flüchtlingsunterkünften (Erstaufnahmen und Folgeunterbringungen ) gibt es keine separaten sanitären Anlagen für Männer und Frauen? (Bitte einzeln aufführen.) Siehe Drs. 21/1570. 4. Gibt es ein Interesse seitens des Senats, der zuständigen Behörden und/oder der Betreiber von Flüchtlingsunterkünften, Hinweise auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Flüchtlingsunterkünften zu erfassen, zu sammeln und auszuwerten? a. Wenn nein, warum nicht? b. Wenn ja, was wird getan, um die entsprechenden Daten erheben und auswerten zu können? In allen Aufnahmeeinrichtungen wird das Ziel verfolgt, die Unterbringungsbedingungen im Rahmen der Möglichkeiten fortlaufend zu optimieren und hierbei auch die Bedarfe von besonders schutzbedürftigen Personen zu berücksichtigen. Hiervon sind auch allein reisende Frauen und allein reisende Frauen mit Kindern umfasst, für die in bestehenden Einrichtungen im Rahmen der gegebenen räumlichen Verhältnisse Schutz geschaffen wird, wie auch durch Einrichtung spezieller Unterkünfte. Die Betreiber sind gehalten, über besondere Vorkommnisse in den Einrichtungen – auch unterhalb der Schwelle des Verdachts einer Straftat – die zuständige Behörde zu informieren. Hierunter fallen auch sexuelle Übergriffe. Diese Hinweise dienen der Veranlassung konkreter erforderlicher Maßnahmen im Einzelfall. Eine statistische Aufbereitung erfolgt insofern nicht. 5. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat inzwischen über die Ausübung von Gewalt an Frauen, minderjährigen Mädchen oder Homosexuellen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg im Jahr 2015 und im Januar 2016 vor? (Bitte monatsweise und nach Art der Unterkunft aufschlüsseln .) a. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung an Frauen und minderjährigen Mädchen in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung gegen Homosexuelle wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? c. Ist diesen Hinweisen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis in wie vielen Fällen? Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? d. Wie viele Fälle von Gewaltausübung an Frauen, minderjährigen Mädchen oder Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand.) e. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte auflisten nach Straftatbestand.) Für die Beantwortung der Frage wird auf Daten aus dem bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingesetzten Geschäftsstellen- und Aktenverwaltungsprogramm MESTA Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 3 zurückgegriffen. Da dieses System nicht für Statistikzwecke konzipiert wurde, erfolgen diese Angaben mit Vorbehalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist außerdem, dass in MESTA nicht erfasst wird, ob es sich bei einem Beschuldigten, Geschädigten oder Anzeigenden um einen Flüchtling handelt oder ob Tatort eine Flüchtlingsunterkunft beziehungsweise eine ähnliche Art der öffentlichrechtlichen Unterbringung ist. Zur weitergehenden Beantwortung der Frage müssten sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat nach den Vorschriften der §§ 223, 224, 225 und 226 StGB2 geführten Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016 händisch ausgewertet werden. Eine Beiziehung der Akten oder eine Verfahrensauswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies betrifft die folgende Anzahl von Verfahren3: Az-Jahrgang §§ 223, 224, 225, 226 StGB Js/UJs (Anzahl der Verfahren) Anzahl der rechtskräftig Verurteilten 2015 20956/3968 1110 2016 (bis 11.02.2016) 2513/513 0 Im Übrigen siehe Antwort zu 6. bis 6. d. und Drs. 21/1570. 6. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat über sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung von Frauen, minderjährigen Mädchen und Homosexuellen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg vor im Jahr 2015 und im Januar 2016? (Bitte monatsweise und nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) a. Wie viele Hinweise auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen und Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Ist diesen Hinweisen in allen Fällen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? c. Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen und Homosexuellen in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand nach StGB.) d. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? Nach Auskunft des Fachkommissariats Sexualdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 42) gab es im Jahr 2015 und Januar 2016 insgesamt neun Fälle, in denen jeweils Strafanzeige erstattet wurde und bei denen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr getroffen wurden. Zu diesen von der Polizei mitgeteilten Verfahren ergibt sich ausweislich des Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystems MESTA folgender Verfahrensstand: 2 Die Ausübung von Gewalt wird hier in erster Linie als körperlicher Angriff verstanden. 3 Alle aus MESTA mitgeteilten Daten stehen unter dem Vorbehalt der vollständigen und richtigen Erfassung in MESTA; Stand: 11.02.2016. Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Monat Standort der Einrichtung Straftatbestand Anzeige durch Verfahrensstand 5/2015 ZEA, Schnackenburgallee 81 Sexuelle Nötigung /Vergewaltigung Geschädigte vorl. eingestellt gem. § 154f. StPO am 14.08.2015 9/2015 ZEA, Schwarzenbergstr . 95 Vergewaltigung Geschädigte und Sicherheitsdienst eingestellt gem. § 170 Abs. 2 StPO am 30.09.2015 9/2015 ZEA, Schnackenburgallee 81 Sexueller Missbrauch von Kindern Angehörige Einstellung – 30.11.2015 11/2015 ZEA Rugenbarg 103 Sexueller Missbrauch von Kindern Von Amts wegen nach Information durch Sicherheitsdienst und Unterkunftsleitung Noch nicht in MESTA erfasst 11/2015 ZEA Kurt A. Körber- Chaussee 83 Vergewaltigung Geschädigte Ermittlungen dauern an 10- 12/2015 ZEA Jenfelder Allee 46 Vergewaltigung Geschädigte Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Anzeigende die Vergewaltigung vorgetäuscht hat. 11/2015 ZEA Ohlstedter Platz 37 Schwerer Sexueller Missbrauch von Kindern Unterkunftsleitung Ermittlungen dauern an 2/2016 ZEA Hesselstücken 15 Sexueller Missbrauch von Kindern Angehörige Ermittlungen dauern an; Haftsache 2/2016 Bargkoppelstieg 10-14 Vergewaltigung Geschädigte Bei Ermittlungen der Polizei wurde keine Straftat festgestellt Zur weitergehenden Beantwortung der Frage müssten sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den Vorschriften der §§ 174, 174a, 174b, 176, 176a und 177 StGB geführte Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016 händisch ausgewertet werden. Eine Beiziehung der Akten oder eine Verfahrensauswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies betrifft die folgende Anzahl von Verfahren: Az-Jahrgang §§ 174, 174a, 174b, 176,176a,177 StGB Js/UJs (Anzahl der Verfahren) Anzahl der rechtskräftig Verurteilten 2015 757/243 13 2016 (bis 11.02.2016) 71/43 0 Die 13 Verfahren, die mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen wurden, wurden durch die Staatsanwaltschaft händisch ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass bei keinem der rechtskräftig abgeurteilten Verfahren eine Flüchtlingsunterkunft, eine Erstaufnahmeeinrichtung oder eine sonstige Art der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Tatort war. Eine Auswertung der besonderen Vorkommnisse mit dem Merkmal „Sexuelle Gewalt“ (auch gegen Männer und Jungen) von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als der Betreiberin der meisten Erstaufnahmeeinrichtungen hat folgende Angaben erbracht: Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 5 Jahr Erfasste Fälle in Erstaufnahmeeinrichtungen 2015 10 2016 5 (Stand: 11.02.2016) Bei den übrigen Betreibern konnten folgende Vorfälle ermittelt werden: Einrichtung Datum des Vorfalls Art des Vorfalls Maßnahmen/Konsequenzen Albert-Einstein- Ring Oktober 2015 bis 11.02.2016 Gewalt gegen Frauen in fünf Fällen Die betroffenen Frauen weigerten sich, Anzeige zu erstatten. Mit den Männern wurden daraufhin normenverdeutlichende Gespräche geführt. Papenreye k.A. Während eines Streits wurde eine Frau von Ihrem Ehemann geohrfeigt. Der Ehemann wurde in beidseitigem Einverständnis von seiner Frau getrennt. Die Betroffene hat auf eine Anzeige verzichtet. Beide haben anschließend wieder darum gebeten, im selben Wohnbereich untergebracht zu werden. Vogt-Kölln- Straße Januar 2016 Sexuelle Nötigung Betroffene hat Anzeige erstattet. Beschuldigter wurde in eine andere Einrichtung verlegt. Vogt-Kölln- Straße Januar 2016 Gewalt in der Ehe Ehefrau wurde zunächst in eine andere Einrichtung verlegt und befindet sich inzwischen in einem Frauenhaus. Karl-Arnold- Ring Januar 2016 Gewalt in der Ehe Betroffene hat Anzeige erstattet und wurde in eine andere Einrichtung verlegt. Kieler Straße Dezember 2015 Beleidigung, Körperverletzung . Polizei wurde eingeschaltet. Beschuldigter erhielt Hausverbot und wurde in eine andere Einrichtung verlegt. Eine weitergehende Aufschlüsselung (außer bei der Antwort zu 9.) war in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus war ein Abgleich der Angaben der Betreiber mit denen von Polizei und Staatsanwaltschaft in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. In den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen (Folge-)Unterbringung sind im letzten Quartal 2015 drei Fälle im Rahmen von besonderen Vorkommnissen dem Bereich sexueller Gewalt zuzuordnen gewesen. Eine monatliche Differenzierung kann aufgrund der Auswertungsmöglichkeiten jedoch nicht dargestellt werden. Im Januar 2016 sind keine Fälle dokumentiert. Eine systematische Erhebung zur Inanspruchnahme der in Hamburg geförderten Opferschutzeinrichtungen durch (lesbische) Frauen, Mädchen, (schwule) Männer, Jungen aus Flüchtlingseinrichtungen findet nicht statt. Die Abfrage der zuständigen Behörde in der ersten Jahreshälfte 2015 (Drs. 21/1570) erfolgte im Juni 2015 einmalig . Eine Beantwortung würde nunmehr eine Überprüfung mehrerer Hundert Einzelfälle durch die Einrichtungen erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. bis 5. e. und Drs. 21/1570. 7. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat im Jahr 2015 und im Januar 2016 im Hinblick auf Zwangsprostitution von Frauen und minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg vor? (Bitte monatsweise und nach Art der Unterkunft aufschlüsseln.) a. Wie viele Hinweise auf Zwangsprostitution in Flüchtlingsunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? b. Ist diesen Hinweisen in allen Fällen nachgegangen worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Wenn nein: warum nicht? In wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen? c. Wie viele Fälle von Zwangsprostitution in Flüchtlingsunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte auflisten nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand nach StGB.) d. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? Zur Beantwortung der Frage müssten sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach den Vorschriften der §§ 180, 180a, 181a und 182 StGB sowie wegen Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den Vorschriften der §§ 232 und 233a StGB geführte Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2015 und 2016 händisch ausgewertet werden. Eine Beiziehung der Akten oder eine Verfahrensauswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies betrifft die folgende Anzahl von Verfahren: Az-Jahrgang §§180,180a,181a,182, 232, 233a StGB Js/UJs (Anzahl der Verfahren) Anzahl der rechtskräftig Verurteilten 2015 237/19 1 2016 (bis 11.02.2016) 16/2 0 Das Verfahren, das mit einer rechtskräftigen Verurteilung abgeschlossen wurde, wurde durch die Staatsanwaltschaft händisch ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass keine Flüchtlingsunterkunft, keine Erstaufnahmeeinrichtung und keine sonstige Art der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Tatort war. Nach Auskunft der von Hamburg geförderten Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel (KOOFRA – Koordinierungsstelle gegen Frauenhandel e.V.) liegen dort weiterhin keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/1570 und 21/2116. 8. Welche weiteren präventiven Maßnahmen ergreift der Senat, um in Flüchtlingseinrichtungen Tatbestände gemäß §§174 – 179, 180a, 181a, 182, 184f, 184g, 240 StGB zu verhindern? (Abweichungen/Veränderungen zur Antwort in Drs. 21/1570 bitte hervorheben.) Neben den in der Drs. 21/1570 genannten Maßnahmen werden inzwischen mehrere kleinere Erstaufnahmen betrieben, die besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen vorbehalten sind. Eine weitere Ausweitung der präventiven Maßnahmen soll im Rahmen der Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchen „Geflüchtete Frauen und Mädchen vor Gewalt schützen“ (Drs. 21/2379) erfolgen. Im Übrigen siehe Drs. 21/1570. 9. Sind sexuelle Übergriffe auf Männer und minderjährige Jungen bekannt? Falls ja: Bitte monatsweise aufschlüsseln von 2015 bis heute nach Unterkunft, Fallzahl und Straftatbestand. Nach Auskunft des Fachkommissariats Sexualdelikte des Landeskriminalamtes (LKA 42) gab es im Jahr 2015 und Januar 2016 vier Fälle im Sinne der Fragestellung, in denen jeweils Strafanzeige erstattet wurde und die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr getroffen wurden. Zu diesen von der Polizei mitgeteilten Vorgangsdaten ergibt sich ausweislich des Geschäftsstellenund Aktenverwaltungsprogramm MESTA folgender Verfahrensstand: Monat Standort der Einrichtung Straftatbestand Verfahrensstand 12/2015 ZEA Bredowstr. 4 Sexueller Missbrauch von Kindern Keine Straftat festgestellt 1/2016 ZEA Oktaviostraße Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 7 Monat Standort der Einrichtung Straftatbestand Verfahrensstand 1/2016 ZEA Schnackenburgallee 81-83 Sexueller Missbrauch von Kindern Noch nicht in MESTA erfasst 2/2016 Jenfelder Allee 45 Sexueller Missbrauch von Kindern Noch nicht in MESTA erfasst Darüber hinaus sind folgende Vorfälle bekannt, die in den zu 5. bis 5. e. und 6. bis 6. d. von f & w genannten Fallzahlen enthalten sind: Einrichtung Datum des Vorfalls Art des Vorfalls Maßnahmen/Konsequenzen Dratelnstraße Januar 2016 sexueller Übergriff auf minderjährigen Jungen Polizei wurde eingeschaltet. Beleuchtung im Sanitärbereich wurde verbessert, um weitere Vorfälle zu verhindern. Zusätzliches Sicherheitspersonal in der Nachtschicht.. Im Übrigen siehe Antworten zu 5. bis 7. d. sowie Drs. 21/1570. Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Anlage Die Zahl der Hamburg zugewiesenen Frauen und minderjährigen Mädchen ist den folgenden Übersichten zu entnehmen: Standort Frauen minderjährige Mädchen Stand: 30.09.2015 Bargkoppelstieg 14 3 Bredowstraße 6 4 Dratelnstraße 121 74 Grellkamp 62 34 Harburger Poststraße 157 70 Holstenhofweg 58 37 Hörgensweg 1 0 Jenfelder Moorpark 30 12 Karl-Arnold-Ring 64 25 Kurt-A.-Körber-Chaussee 3 3 Messehallen 30 21 Neuland I 86 28 Niendorfer Straße 45 29 Ohlstedter Platz 52 37 Oktaviostraße 29 16 Schnackenburgallee 207 134 Schwarzenberg 88 42 Sportallee 138 117 Sülzbrack 29 25 Stand: 30.10.15 Albert-Einstein-Ring 9 6 Bargkoppelstieg 49 32 Blomkamp 10 2 Bredowstraße 3 Dratelnstraße 125 78 Geutensweg 12 7 Grellkamp 67 39 Harburger Poststraße 143 56 Holstenhofweg 61 41 Hörgensweg 47 32 Jenfelder Moorpark 28 17 Karl-Arnold-Ring 54 22 Kurdamm 1 2 Kurt-A.-Körber-Chaussee 36 9 Neuland I 70 22 Neuland II 4 3 Niendorfer Straße 41 35 Ohlstedter Platz 41 29 Oktaviostraße 28 17 Osterrade 1 1 Papenreye 17 6 Rugenbarg 21 9 Schnackenburgallee 208 137 Schwarzenberg 72 29 Sportallee 154 133 Sülzbrack 4 3 Wendenstraße 11 10 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3204 9 Standort Frauen minderjährige Mädchen Stand: 30.11.2015 Albert-Einstein-Ring 53 27 Bargkoppelstieg 87 64 Behrmannplatz 5 2 Blomkamp 16 11 Bredowstraße 10 1 Dratelnstraße 188 135 Geutensweg 35 30 Grellkamp 73 42 Harburger Poststraße 132 53 Holstenhofweg 43 27 Hörgensweg 48 29 Jenfelder Moorpark 21 16 Karl-Arnold-Ring 68 22 Kieler Straße 66 33 Kurdamm 15 15 Kurt-A.-Körber-Chaussee 60 35 Neuland I 76 33 Neuland II 20 10 Niendorfer Straße 35 37 Ohlstedter Platz 56 36 Oktaviostraße 30 18 Osterrade 15 12 Papenreye 80 51 Rugenbarg 99 59 Schnackenburgallee inkl. Reichspräsident-Ebert- Kaserne (REK) 177 105 Schwarzenberg inkl. AK Harburg 65 27 Sportallee 161 113 Wendenstraße 17 12 Wiesendamm 18 14 Stand: 31.12.2015 Albert-Einstein-Ring 100 57 Bargkoppelstieg 112 81 Behrmannplatz 21 9 Blomkamp 17 11 Bredowstraße 9 7 Dratelnstraße 228 165 Flagentwiet 29 13 Geutensweg 47 34 Grellkamp 97 48 Harburger Poststraße 154 69 Holstenhofweg 53 30 Hörgensweg 96 67 Jenfelder Moorpark 74 47 Karl-Arnold-Ring 62 22 Kieler Straße 75 36 Kurdamm 39 26 Kurt-A.-Körber-Chaussee 73 35 Neuland I 63 23 Neuland II 75 52 Niendorfer Straße 33 30 Drucksache 21/3204 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Standort Frauen minderjährige Mädchen Ohlstedter Platz 41 24 Oktaviostraße 64 45 Osterrade 16 15 Papenreye 108 54 Rugenbarg 151 88 Schnackenburgallee inkl. REK 158 83 Schwarzenberg inkl. AK Harburg 77 42 Sportallee 173 121 Vogt-Kölln-Straße 8 7 Wendenstraße 34 23 Wiesendamm 37 24 Stand: 31.01.2016 Albert-Einstein-Ring 108 62 Bargkoppelstieg 102 76 Behrmannplatz 40 20 Blomkamp 21 7 Dratelnstraße 232 167 Flagentwiet 139 77 Geutensweg 65 50 Grellkamp 96 54 Harburger Poststraße 142 77 Holstenhofweg 45 23 Hörgensweg 158 116 Jenfelder Moorpark 67 40 Karl-Arnold-Ring 68 29 Kieler Straße 89 44 Kurdamm 43 28 Kurt-A.-Körber-Chaussee 109 63 Neuland I 73 24 Neuland II 79 48 Niendorfer Straße 45 31 Ohlstedter Platz 40 22 Oktaviostraße 84 49 Osterrade 49 36 Papenreye 118 56 Rugenbarg 177 115 Schnackenburgallee inkl. REK 161 89 Schwarzenberg inkl. AK Harburg 87 49 Sportallee 176 129 Vogt-Kölln-Straße 66 47 Wendenstraße 28 22 Wiesendamm 32 17 (Quelle: f & w fördern und wohnen AöR)