BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3215 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 11.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Baggergut im Hamburger Hafen (II) Nach Presseveröffentlichungen hat die HPA ihren Bestand an Nassbaggergeräten mit der Ausmusterung des letzten Eimerkettenbaggers erheblich reduziert. Nach meinem bisherigen Verständnis hatte die Hafenverwaltung bisher in einem Umfang eigene Gräte vorgehalten, die es erlaubten, kurzfristig dringliche Arbeiten selbst zu erledigen sowie Abhängigkeiten von privaten Anbietern zu umgehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. In welchem Umfang bezogen auf Baggerleistung je Stunde hält die HPA derzeit welche Geräte und für welche Aufgaben vor? Eigene Geräte hält die HPA derzeit in Form von zwei Greifbaggern (Fafner, Modi) vor. Mit diesen Geräten werden neben Arbeiten in kleinräumigen Gebieten auch Grundhindernisse geborgen und kurzfristige Notfalleinsätze durchgeführt. Abhängig vom Einsatzgebiet, vom Material und von den herzustellenden Tiefen erzielen die Geräte eine Wochenleistung von 3.500 m³/Woche (Fafner) beziehungsweise 5.000 m³/Woche (Modi). Darüber hinaus setzt die HPA zur lokalen Umlagerung ein eigenes Gerät in Form der Schlickegge „Otto Stockhausen“ ein. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 2. Nach welchem Konzept ist/wird dieser Gerätebestand aufgebaut? Hat der Aufsichtsrat der HPA sich damit befasst und hat er ein entsprechendes Konzept beschlossen? Der Bedarf an Baggergeräten hängt von den jeweils zu bewältigenden Aufgaben ab und variiert sowohl zeitlich als auch technisch sehr stark. Nach aktuellem Gerätekonzept setzt die HPA deshalb sowohl auf eigene Geräte, als auch auf den Einsatz von Fremdgeräten. In vielen Fällen ist es wirtschaftlich und technisch zweckmäßiger, hochspezialisierte Fremdfirmen mit sehr variierenden Aufgaben bedarfsgerecht zu beauftragen. Die Aufwendungen für die Wassertiefenunterhaltung ebenso wie für Investitionen in das Ressourcenvermögen (Baggergeräte) werden im Rahmen der Wirtschaftsplanung und mittelfristigen Finanzplanung geplant, begründet und mit entsprechenden Projektkostenunterlagen hinterlegt, die dem Aufsichtsrat der HPA regelhaft vorgelegt werden. 3. Wie organisiert die HPA den Einsatz privater Unternehmen zur Durchführung von Baggerarbeiten? HPA plant die Durchführung der Arbeiten technisch in Abhängigkeit vorab ermittelter Leistungserfordernisse, vergibt diese und überwacht die Durchführung im Rahmen einer Bauaufsicht. Drucksache 21/3215 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Werden Rahmenverträge geschlossen? a. Wenn ja, wie ist die Laufzeit der Verträge? b. Über welche Volumina/Baggerkosten werden die Verträge geschlossen ? c. Wann ist der letzte Vertrag abgeschlossen worden? d. Wann stehen neue Verträge an? e. Ist die Ausschreibung europaweit erfolgt? f. Aus welchen Ländern stammten die Anbieter? g. Wer hat den Zuschlag erhalten? Nein. Es werden keine Rahmenverträge geschlossen. Jedoch hat die HPA als öffentlicher beziehungsweise Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nummer 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) im Jahr 2015 verschiedene Prüfungssysteme gemäß § 24 Sektorenverordnung für alle gängigen Gerätetypen (Laderaumsaugbagger , Greifbagger und Umlagergeräte/Bed Leveler) erstellt, um bedarfsgerecht und kurzfristig Aufgaben der Wassertiefenunterhaltung vergeben zu können. Das Prüfungssystem entspricht für den Sektorenbereich im Wesentlichen dem Präqualifikationsverfahren (Eignungsfeststellung) im allgemeinen Vergaberecht. Das Präqualifikationsverfahren wurde europaweit ausgeschrieben. Damit wird das Ziel verfolgt, möglichst kurzfristig und flexibel sowie wirtschaftlich und bedarfsgerecht Leistungen abfordern zu können. 5. Falls Einzelverträge geschlossen werden: a. Wann ist der letzte Vertrag mit welcher Laufzeit geschlossen worden ? Der letzte der aktuell bestehenden Verträge wurde Mitte Dezember des Jahres 2015 mit der Laufzeit von Anfang Januar bis Ende März 2016 geschlossen. b. Wie hoch war das ausgeschriebene Volumen? Der letzte Vertrag wurde – zusätzlich zu den bestehenden Aufträgen – auf ein Volumen von 1 Million m³ (Laderaumvolumen) geschlossen, eine weitere Million m³ (Laderaumvolumen ) ist optioniert. c. Erfolgte die Ausschreibung europaweit? Siehe Antwort zu 4. 6. Wie viele private Nassbagger arbeiten derzeit im Hafen? Drei Laderaumsaugbagger und ein Wasserinjektionsgerät. a. Auf welcher Vertragsgrundlage arbeiten die Unternehmen? Die jährliche Grundlast wird über einen Jahresvertrag abgebildet. Spitzenlasten werden über das in der Antwort zu 4. beschriebene Prüfungssystem zusätzlich bedarfsgerecht beauftragt. b. Welche Laufzeit haben die Verträge? Der Grundlastvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren zuzüglich einer optionalen Verlängerung um bis zu weitere drei Jahre. Der in diesem Rahmen zuletzt geschlossene Vertrag (siehe dazu Antwort zu 5.a.) hat eine Laufzeit von drei Monaten (Januar bis Ende März 2016).