BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3220 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 11.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Mäzenatische Schenkungen, Spenden, Sponsoring und Erbschaften an Hamburger Hochschulen Der Senat hat am 27. Februar 2007 die „Rahmenrichtlinie über Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg“ beschlossen. Das UKE verfügt über eine eigene Verfahrensanweisung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Annahme privater Zuwendungen in Form von Sponsoring, Spenden und mäzenatischen Schenkungen sind klare Regeln und Entscheidungskriterien erforderlich , um rechtliche Risiken und den Anschein, Verwaltungshandeln könne durch private Zuwendungen beeinflusst werden, zu vermeiden. Deshalb hat der Senat am 27. Februar 2007 die „Rahmenrichtlinie über Spenden, Sponsoring und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg“ erlassen. Am 12. November 2013 hat er diese als „Rahmenrichtlinie über Sponsoring, Spenden und mäzenatische Schenkungen für die Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg und ihre Mehrheitsbeteiligungen (Rahmenrichtlinie Sponsoring - Spo - RahmenRL)“ neu gefasst. Die Behörden und direkten Mehrheitsbeteiligungen berichten halbjährlich eigenverantwortlich über alle im Kalenderhalbjahr angenommenen Zuwendungen ab 5.000 Euro im Einzelwert. Die bisherigen Berichte sind auf der Internetseite www.hamburg.de/sponsoring veröffentlicht. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Höhe und von wem haben a) die BWFG, b) die Hochschulen in Hamburgischer Trägerschaft, c) die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, d) das Studierendenwerk Hamburg und e) das UKE Zuwendungen in Form von mäzenatischen Schenkungen, Spenden und/ oder Sponsoring ab 10.000 Euro in den Jahren 2013, 2014 und 2015 erhalten? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsgeber, Zuwendungsart (mäzenatischen Schenkungen, Spenden, Sponsoring), Wert und Verwendung. Siehe Vorbemerkung. Zu den grundsätzlichen steuerrechtlichen Aspekten von Spenden und Sponsoringzahlungen siehe Nummer 8 und Anlage 7 der Rahmenrichtlinie Drucksache 21/3220 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sponsoring vom 27. Februar 2007 – http://www.hamburg.de/contentblob/4104534/ data/rahmenrichtlinie-spenden-sponsoring-schenkungen.pdf, aktualisiert durch die Rahmenrichtlinie vom 12. November 2013 – http://www.hamburg.de/contentblob/ 4142398/data/rahmenrichtlinie-ueber-sponsoring-spenden-und-maezenatischeschenkungen -fuer-die-verwaltung-der-freien-und-hansestadt-hamburg-und-ihremehrheitsbeteiligungen -rahmenrichtlinie-sponsoring-%E2%80%93-spo-rahmenrl.pdf. 2. Welchen Gesamtbetrag an Zuwendungen (mäzenatischen Schenkungen , Spenden, Sponsoring) hat es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung gegeben? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Zuwendungsart. 2013 9.649.275,29 2014 18.375.812,68 2015 20.585.443,33 Eine weitere Aufschlüsselung nach Zuwendungsarten ist in der für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche steuerlichen Vorteile beziehungsweise Auswirkungen haben die oben genannten mäzenatischen Schenkungen, Spenden, Sponsoring auf nicht unternehmerische, unternehmerische Zuwendungsgeber? Mäzenatische Schenkungen haben beim Zuwendungsgeber keine steuerlichen Vorteile oder Auswirkungen. Die konkreten steuerlichen Auswirkungen sind abhängig von den individuellen steuerlichen Verhältnissen des jeweiligen Steuerpflichtigen und lassen sich daher nicht in allgemeiner Form beziffern. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. a) bis e). 4. In welcher Höhe wurden durch Erbanfall a) der BWFG, b) der Hochschulen in Hamburgischer Trägerschaft, c) der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, d) dem Studierendenwerk Hamburg, e) dem UKE Vermögenswerte durch Erbanfall in den Jahren 2013, 2014 und 2015 hinterlassen? Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Zuwendungsempfänger, Wert. 5. In welcher Weise wurde ererbtes Vermögen a) von der BWFG, b) von den Hochschulen in Hamburgischer Trägerschaft, c) von der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky, d) von dem Studierendenwerk Hamburg, e) von dem UKE eingesetzt? 6. Sofern mit der Annahme des Erbes bestimmte Verpflichtungen verbunden waren, wie wurden diese jeweils umgesetzt? 1. Für die BWFG gilt: Die BWFG ist im Jahr 2015 Alleinerbin einer Erblasserin geworden, die ihr Vermögen testamentarisch der Forschung vermacht hatte. Die Erbschaft umfasst eine Gesamtsumme von 229.809,81 Euro. Hinzu kommen 600 Euro aus einem Fond sowie der Erlös aus dem Verkauf einer Fonds-Beteiligung mit dem Nennwert von 30.000 Euro. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3220 3 Das Erbe kommt zum einen dem Projekt Northopedics des Clusters Life Science Nord zugute, dessen Ziel es ist, ein regionales Knochenheilungsnetzwerk für Innovationen in der medizinisch-biologischen Forschung zu schaffen. Zum anderen wird das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH), das in 2016 die Federführung für die Herausgabe des Friedensgutachtens 2016 übernommen hat, bei der Erstellung des Friedensgutachtens unterstützt. 2. Für die Hochschulen gilt: Die Universität Hamburg hat im Jahr 2013 im Sinne der Fragestellung 0 Euro, im Jahr 2014 1.522.362,44 Euro Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg und im Jahr 2015 1.640.521,60 Euro Körperschaftsvermögen der Universität Hamburg erhalten. Mit dem ererbten Vermögen werden am Kapitalmarkt Erträge erwirtschaftet, welche für satzungsgemäße Zwecke eingesetzt werden. Sofern mit der Annahme eines Erbes bestimmte Verpflichtungen verbunden waren, wurden diese pflichtgemäß umgesetzt. Die Hochschule für Musik und Theater (HfMT) hat im Jahr 2015 eine Erbschaft in Höhe von 940.000 Euro erhalten. Mit den Mitteln wurde die Gründung einer Stiftung zur Unterstützung von Studierenden und zur Durchführung von Projekten betrieben. Die Verpflichtungen, die sich aus dem Testament ergeben, werden in der Stiftungssatzung umgesetzt. Die Technische Universität Hamburg-Harburg, die HafenCity Universität Hamburg, die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und die Hochschule für bildende Künste haben keine Erbschaften erhalten. 3. Für die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg gilt: Die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg hat keine Erbschaften erhalten. 4. Für das Studierendenwerk Hamburg gilt: Aus einem Nachlass flossen dem Studierendenwerk im Juli 2013 74.909,15 Euro zu. Dieser Nachlass wurde noch nicht eingesetzt. Zurzeit wird konzeptionell an einem Stipendienprogramm gearbeitet, in das dieser Nachlass einfließen soll. 5. Für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) gilt: In nachstehender Tabelle sind die Erbanfälle zugunsten des UKE (KöR) in den Jahren 2013 bis 2015 genannt, bei denen die Nachlassabwicklung 2015 bereits abgeschlossen ist: Erbanfall Zuwendungsempfänger Wert 2013 UKE zugunsten der Krebsforschung 26.263,28 € 2013 UKE zugunsten der Krebsforschung 121.196,69 € 2013 UKE zugunsten medizinischer Herzforschung 233.178,78 € 2013 UKE zugunsten der Krebshilfe 293.384,91 € 2014 UKE 6.586,46 € Hinzu kommen drei noch laufende Nachlassabwicklungen aus Erbfällen, die noch nicht abgeschlossen sind. Alle Zuwendungen aus Erbschaften wurden und werden im UKE gemäß der testamentarischen Bestimmung verwendet. Wohnungen, Häuser, Schmuck und andere werthaltige Gegenstände werden veräußert und der testamentarischen Bestimmung zugeführt. Mit dem Erbe verbundene Bestimmungen (wie zum Beispiel Vermächtnisse , Grabpflege) werden vom UKE erfüllt.