BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3223 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 11.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Pensionsabgänge der Polizei Hamburg (Vollzug) Die Ausbildung der Polizei Hamburg (Vollzug) ist in den mittleren und gehobenen Dienst unterteilt. Die Ausbildung im mittleren Dienst beginnt regelhaft am 1. Februar und 1. August eines Jahres. Die Ausbildungsdauer beträgt 2,5 Jahre und endet mit der Übernahme in den Vollzug. Im gehobenen Dienst, dem sogenannten Seiteneinstieg, beginnt das Studium regelhaft am 1. Oktober eines Jahres. Die Dauer des Studiums beträgt drei Jahre und endet ebenfalls mit der Übernahme in den Vollzug. Die vorhandene Einstellungsplanung orientiert sich, so die Aussage des Senats, an den jeweiligen Pensionsabgängen eines Jahres. Zu den regulären Pensionsabgängen kommt noch eine unbestimmte Anzahl an Abgängen aus der Polizei. Hierzu zählen unter anderem der vorzeitige Ruhestand, Kündigungen oder eine Versetzung in ein anderes Bundesland. Diese unbestimmte Anzahl an vorzeitigen Abgängen aus der Polizei wird mit einem durchschnittlichen Bemessungswert berechnet und in die Einstellungsplanung mit eingearbeitet. Im Ergebnis müsste die Zahl der Einstellungen im Durchschnitt immer höher sein als die Pensionsabgänge am Ende eines Jahres. Nach Aussagen der Behörde für Inneres und Sport (zuletzt in der Sitzung des Innenausschusses am 14.1.2016 ) sollen die Neueinstellungen im Polizeivollzug die jeweiligen Pensionierungsabgänge nicht nur kompensieren, sondern darüber hinaus mehr Vollzugsbeamte ausgebildet werden als nach der Planung notwendig sind, um die Pensionierungsabgänge zu ersetzen. Ausschlaggebend für die Besetzung der frei werdenden Stellen durch Pensionsabgänge sind aber nicht die Einstellungszahlen, sondern die tatsächlich nach der Ausbildung in den Vollzug übernommenen Vollzugsbeamten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der jährlichen Nachwuchsplanung werden alle bekannten Personalveränderungen bis zum Ende der vorgesehenen Ausbildungsperiode (also von bis zu drei Jahren) mit dem Ziel überplant, die prognostizierte Fluktuation zeitgerecht durch entsprechende Übernahme von neu ausgebildeten Kräften zu kompensieren. Dieses erfolgt getrennt für die Laufbahnzweige und Laufbahnabschnitte des Polizeivollzugsdienstes. In die Planung fließt neben Stellenveränderungen und den bekannten Altersabgängen ein zusätzlicher Kalkulationswert für Abgänge aus sonstigen Gründen (bis 2013 = 30 p. a., seit 2014 = 40 p. a.) ein. Hier handelt es sich um nicht vorhersehbare Fälle von vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand, Wechsel des Dienstherrn, Entlassung und Tod. Diesen Abgängen sind die zu erwartenden Zugänge aus der laufenden Ausbildung beziehungsweise dem laufenden Studium gegenüberzustellen. Dabei ist seit 2015 ein jährlicher Personalverlust von rund 25 Anwärtern (eine Klassenstärke) wegen des Abbruchs der Ausbildung beziehungsweise des Studiums zu verzeichnen, Drucksache 21/3223 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 der durch entsprechend höhere Einstellungszahlen kompensiert wird, die sich aber erst entsprechend zeitverzögert auswirken können. Seit 2013 übersteigen die Übernahmen in den Vollzug die Pensionsabgänge. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie hoch ist der Bemessungswert, der für die unbekannte Anzahl an Abgängen aus der Polizei jährlich angesetzt wird? Siehe Vorbemerkung. 2. Wie hoch waren die Einstellungszahlen im mittleren Dienst der Polizei, aufgeschlüsselt in die Einstellungstermine 1. Februar/1. August, beginnend im Jahr 2010 fortlaufend? Wie viele wurden nach Beendigung ihrer 2,5-jährigen Ausbildung in den Vollzug tatsächlich übernommen? Bitte hier wiederum differenzieren nach den Einstellungsterminen 1. Februar/ 1. August, beginnend im Jahr 2010. Einstellung Anzahl Übernahme in den Vollzug 01.02.2010 50 01.08.2012 47* 01.08.2010 100 01.02.2013 90 01.02.2011 57 01.08.2013 55 01.08.2011 131 01.02.2014 104 01.02.2012 75 01.08.2014 71 01.08.2012 127 01.02.2015 109 01.02.2013 101 01.08.2015 89 01.08.2013 98 01.02.2016 87 Derzeit noch in Ausbildung 01.02.2014 106 01.08.2016 92 01.08.2014 110 01.02.2017 102 01.02.2015 115 01.08.2017 113 01.08.2015 140 01.02.2018 139 01.02.2016 135 01.08.2018 135 * zum 01.02.2012 waren bereits 71 Übernahmen in den Vollzug erfolgt. 3. Wie hoch waren die Einstellungszahlen im gehobenen Dienst der Polizei , aufgeschlüsselt zu dem Einstellungstermin 1. Oktober, beginnend im Jahr 2010 fortlaufend? Wie viele wurden nach Beendigung ihres dreijährigen Studiums tatsächlich in den Vollzug übernommen? Einstellung Anzahl Übernahme in den Vollzug 01.10.2010 52 01.10.2013 52 01.10.2011 43 01.10.2014 42 01.10.2012 59 01.10.2015 53 Derzeit noch im Studium 01.10.2013 53 01.10.2016 51 01.10.2014 59 01.10.2017 57 01.10.2015 75 01.10.2018 74 4. Wie hoch sind die Pensionsabgänge der Polizei (seit 2012) fortlaufend bis ins Jahr 2020? Bitte die Pensionsabgänge in die Laufbahnzweige Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Wasserschutzpolizei aufschlüsseln. Jahr Schutz- polizei Kriminalpolizei Wasserschutzpolizei 2012 61 24 16 2013 87 37 11 2014 105 57 7 2015 105 45 12 2016* 155 44 13 2017* 159 55 14 2018* 183 67 16 2019* 167 49 15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3223 3 Jahr Schutz- polizei Kriminalpolizei Wasserschutzpolizei 2020* 256 47 20 *) Anzahl der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten die das 60. Lebensjahr vollenden.