BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3225 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 11.02.16 und Antwort des Senats Betr.: IT-Lösung „Quartiersmanagement“ in Flüchtlingseinrichtungen In einigen Flüchtlingseinrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) wird nach Pilotbetrieb im November 2015 seit einigen Wochen die IT- Lösung „Quartiersmanagement“ (QMM) eingesetzt und soll auf weitere Einrichtungen übertragen werden. Durch diese Software werden Zugangsausweise (Chipkarten) für Flüchtlinge und gegebenenfalls Sicherheitspersonal erstellt, über die eine Zugangskontrolle erfolgt. Auch die Essens- und Warenausgabe kann mithilfe der Chipkarten verwaltet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde durch wen vor welchem Hintergrund entschieden, die eingangs erwähnte IT-Lösung „Quartiersmanagement“ einzuführen? Aufgrund der hohen Zugangszahlen und den damit verbundenen Anforderungen an eine leistungsfähige Verwaltung in den Erstaufnahmeeinrichtungen wurde nach einer Standardlösung zur Administration der Unterkünfte gesucht. Hierzu wurden Mitarbeiter der Kasse.Hamburg zur Unterstützung eingesetzt und Dataport entsprechend beauftragt . Die Entscheidung, die IT-Lösung „Quartiersmanagement“ (QMM) für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zur Bearbeitung des Auftrages zu nutzen, wurde im November 2015 durch Dataport getroffen. a. Wer genau war in den Entscheidungsprozess miteingebunden? Eingebunden waren der Staatsrat, das Amt für Innere Verwaltung und Planung sowie das Einwohner-Zentralamt der für die Erstaufnahmeeinrichtungen zuständigen Behörde für Inneres und Sport, der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF), die Kasse .Hamburg, Dataport sowie Vertreter der Länder Bremen und Schleswig-Holstein. b. Auf welche Erfahrungswerte hat man sich bei der Entscheidung gegebenenfalls gestützt? Es wurden unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten betrachtet, unter anderem die Möglichkeit einer individuellen Entwicklung. Darüber hinaus wurde in anderen Ländern abgefragt, inwieweit dort Lösungen vorhanden sind. Dabei wurde von Sachsen auf das dort eingesetzte QMM hingewiesen. Vertreter der Länder Hamburg und Schleswig -Holstein sowie von Dataport haben sich von der praktischen Anwendung in der Aufnahmeeinrichtung Dresden einen Eindruck verschafft und sich das System erläutern lassen. Die Software wurde dann durch den Hersteller Vertretern von Dataport sowie Vertretern der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein vorgestellt. Nach weiterer Prüfung wurde das Verfahren als geeignet eingeschätzt. 2. In welchen Einrichtungen wird die IT-Lösung „Quartiersmanagement“ seit jeweils wann eingesetzt? Drucksache 21/3225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Standort produktiv seit Rugenbarg, 24.10.2015 Albert-Einstein- Ring 45 KW 2015 Behrmanplatz 18.11.2015 Grellkamp 10.12.2015 Karl-Arnold-Ring 10.12.2015 Papenreye 16.12.2015 Ohlstedter Platz 18.12.2015 Niendorfer Straße 07.01.2016 Oktaviostraße 08.01.2016 Holstenhofweg 12.01.2016 Jenfelder Moorpark 13.01.2016 Hellmesberger Weg 14.01.2016 Dratelnstraße 19.01.2016 Vogt-Kölln-Straße 20.01.2016 Flagentwiet I 26.01.2016 Flagentwiet II 26.01.2016 Neuland 27.01.2016 Geutensweg 28.01.2016 Harburger Poststraße/ Neuländer Platz 01.02.2016 Kurt-A.-Körber Chaussee 02.02.2016 Bargkoppelstieg 03.02.2016 Heselstücken 04.02.2016 Kieler Straße 09.02.2016 Schwarzenberg- platz 10.02.2016 Neuland II 16.02.2016 Wendenstraße 11.02.2016 a. In welchen weiteren soll sie jeweils wann noch installiert werden? Blomkamp 8. KW Schnackenburgallee 8. KW Osterrade 8. KW Kurdamm noch offen b. Wo wird sie bundesweit noch eingesetzt beziehungsweise soll sie noch eingesetzt werden? Neben den in der Antworten zu 1. und 1. b genannten Ländern wird die Software noch in folgenden Ländern eingesetzt: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg -Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. c. Welche anderen Fachverfahren setzen die anderen Bundesländer ein? Darüber ist der zuständigen Behörde – auch nach einer Länderumfrage – nichts bekannt. 3. Wer ist für die Installation, Geräte-Wartung, Software-Updates und die Betreuung der Nutzerinnen und Nutzer verantwortlich? Dataport sowie derzeit noch eine Arbeitsgruppe der Kasse.Hamburg. Die Arbeitsgruppe wird in Kürze durch eine Fachliche Leitstelle beim ZKF ersetzt. a. Welche Kosten sind damit verbunden? b. Welche Kosten sind durch die grundsätzliche Beschaffung, Lizensierung et cetera von QMM entstanden? Bei der Beschaffung des QMM handelt es sich um eine Verbundlösung über Dataport als IT-Dienstleister für die Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Dataport Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3225 3 hat die Beschaffung der Software beziehungsweise der Lizenzen veranlasst und wird auch die laufende Pflege und Wartung übernehmen. Ein erster Vertragsentwurf von Dataport liegt den Trägerländern seit dem 11. Februar 2016 vor. Eine Prüfung beziehungsweise auch Annahme des Vertrages ist noch nicht erfolgt. Die Kosten für die Beschaffung und Lizensierung sind vom Nutzungsumfang sowie von der Anzahl der genutzten Lizenzen abhängig und können noch nicht konkret benannt werden. 4. Zu welchen Problemen kam und kommt es beim Einsatz von QMM? Wie wurden diese jeweils gelöst? Über die üblichen Anlaufschwierigkeiten in der Startphase einer größeren Softwareanwendung hinaus sind keine nennenswerten Probleme aufgetreten. 5. Inwieweit bestehen Überlegungen, auch medizinische Daten in das QMM miteinzubeziehen beziehungsweise dieses beispielsweise auch für Arztbesuche der Flüchtlinge nutzbar zu machen? a. Wie genau sollen die Chipkarten in diesem Zusammenhang genutzt und was soll auf ihnen gespeichert werden? b. Inwieweit werden medizinischen Daten in einer Datenbank des QMM hinterlegt? Auf den Chipkarten werden grundsätzlich nur eine Identifikation gespeichert sowie ein Lichtbild und wenige zusätzliche Daten aufgedruckt. Eine weitere Speicherung von medizinischen oder anderen Daten findet auf der Chipkarte derzeit nicht statt. Ob und welche medizinischen Daten in der Datenbank des QMM gespeichert werden sollen, ist noch nicht final entschieden und wird in Hamburg und im Dataport-Verbund abgestimmt. 6. Inwieweit sind behördliche Datenschutzbeauftrage und/oder der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBf- DI) in die unter 5. genannten Überlegungen eingebunden? Inwieweit waren oder sind sie grundsätzlich bei der Beschaffung des QMM eingebunden ? Der bisherige erste, noch nicht abgeschlossene Dokumentationstand (Verfahrensbeschreibung , Berechtigungskonzept, Informationsaustausch mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) wurde von der Arbeitsgruppe erstellt. Im Rahmen der Beschaffung wurden die datenschutzrechtlichen Belange mit dem Behördlichen Datenschutzbeauftragten beraten. Die in der Antwort zu 5. bis 5. b. genannten Sachverhalte wurden in einem Gespräch, an dem auch der Behördliche Datenschutzbeauftragte teilgenommen hat, erörtert. Aus Zeit- und Prioritätsgründen wird aktuell die Software QMM an den Standorten eingeführt (siehe Antworten zu 2. und 2. a.); die Planungen zur konkreten Ausgestaltung im Detail sind noch nicht abgeschlossen (siehe Antworten zu 5. bis 5. b. und 6.). 7. Plant der Bund Neuerungen bei der IT zur zentralen Erfassung der Flüchtlinge? a. Wenn ja, welche und ab wann sollen diese in welcher Form (in der FHH) eingesetzt werden? Der Bund plant auf der Grundlage des Datenaustauschverbesserungsgesetzes vom 4. Februar 2016 (BGBl. Seite 130) die schrittweise Einführung einer neuen Erfassungssoftware . Diese soll in Hamburg voraussichtlich im Mai 2016 eingeführt werden. Die Bedarfe des QMM können damit aufgrund der Daten- und Speicherstrukturen sowie des Umstandes, dass ein Papierausweis ausgegeben wird, nicht gedeckt werden . b. Welche Kosten sind damit für die FHH verbunden? Die damit verbundenen Kosten stehen noch nicht fest. Drucksache 21/3225 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 c. Inwieweit wird es dabei eine Schnittstelle zu den Daten des QMM oder jeweils welchen anderen IT-Lösungen anderer Länder geben? Es wird eine allgemeine Schnittstelle geben, die andere Fachverfahren implementieren können. Damit wird auch eine Anbindung an das QMM realisiert.