BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3226 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 11.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Pädagogisches Fachpersonal im GBS-Betrieb – Wie ist es um die Qualität des Ganztages tatsächlich bestellt? In seiner Presseerklärung zum Schuljahresbeginn 2015/2016 bejubelte der Schulsenator Ties Rabe die hohen Anmeldezahlen im GBS-Bereich: 78 Prozent der Hamburger Grundschüler würden dieses Angebot mittlerweile in Anspruch nehmen. Vor dem Hintergrund, dass schon in der Vergangenheit immer wieder die Qualität der Ganztagsbetreuung auf dem Prüfstand war und zudem die Initiative „Guter Ganztag“ auch in diesem Bereich deutlichen Verbesserungsbedarf anmahnt, frage ich den Senat: Da die Träger in der Beschäftigung des Personals eigenständig sind, werden die Angaben zur Beantwortung der Fragen 1., 2. und 4. nicht zentral von den zuständigen Behörden erfasst. Aus diesem Grund wurden die Vertragspartner des Landesrahmenvertrages „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ und die nicht verbandlich organisierten Kooperationspartner gebeten, die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Im dafür vorgesehenen Zeitraum hat Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH geantwortet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde über die quantitative Personalsituation an den GBS-Schulen im laufenden Schuljahr 2015/2016 vor? Bitte getrennt nach Regelzeiten bis 16 Uhr, Randzeitenund Ferienbetreuung ausweisen. Siehe Drs. 21/2979. Die gewünschte Differenzierung in Regel- und Randzeiten sowie Ferienbetreuung ist nach Auskunft der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH aus ihrer Datenbank nicht zu entnehmen. Generell werde aber der im Landesrahmenvertrag vorgeschriebene Personalschlüssel angewendet. 2. Welche Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde über die qualitative Personalausstattung an den GBS-Schulen im laufenden Schuljahr 2015/2016 vor? Bitte wie zuvor getrennt nach Regelzeiten bis 16 Uhr, Randzeiten- und Ferienbetreuung ausweisen. Die Grundlagen der Personalqualifikation sind im Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen“ geregelt, siehe http://www.hamburg.ganztaegiglernen .de/sites/default/files/rahmenvertrag%20Jan.%202012.pdf. Die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH gab an, dass das Personal gemäß der im Landesrahmenvertrag vorgeschriebenen Qualifikationen eingesetzt wird. Dieses Personal werde teilweise durch Schularbeitshilfen und Honorarkräfte für Kurse unterstützt, um ein möglichst vielfältiges Nachmittagsangebot vorzuhalten. Eine Drucksache 21/3226 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Differenzierung in Regel- und Randzeiten sowie Ferienbetreuung sei bei der Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH nicht möglich. 3. Hat sich an den Voraussetzungen für den Quereinstieg auf der Grundlage der entsprechenden behördlichen Ausnahmeregelung für Quereinsteiger etwas geändert, ist insbesondere die sogenannte Positivliste zu Punkt 4.3. der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ erweitert worden? Wenn ja, um welche Personengruppen? Bitte Liste in der aktuellen Form wiedergeben. Die Voraussetzungen für den Quereinstieg auf Grundlage der Ausnahmeregelungen der sogenannten Positivliste zu Punkt 4.3 der „Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen “ haben sich nicht verändert, siehe Drs. 20/8295. 4. Wie viele Quereinsteiger, die unter eine der explizit in der Liste genannten Berufsgruppen fallen, werden im laufenden Schuljahr 2015/2016 im GBS-Betrieb beschäftigt und wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren aus? Bitte nach Berufsgruppen, die für einen Quereinstieg qualifizieren, getrennt ausweisen. Die zuständige Trägeraufsicht erhält von den Trägern gemäß § 47 SGB VIII Personenänderungsmeldungen . Aus diesen Meldungen ist kein eindeutiger Schluss zu ziehen , ob die Einstellungen auf Basis der Positivliste vorgenommen worden sind. Zudem werden diese Angaben nicht zentral erfasst und können auch deshalb in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht ausgewertet werden. Im Rahmen der Trägerabfrage habe die Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH angegeben, dass in einigen wenigen Einzelfällen Einstellungen auf Basis der Positivliste vorgenommen worden sind. 5. Wie viele „andere Fälle“ werden, nachdem sie ein einzelfallbezogenes Genehmigungsverfahren im Sinn des Punktes 4.3. der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen durchlaufen haben, im laufenden Schuljahr 2015/2016 beschäftigt und wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren aus und aus welchen Berufsgruppen kommen diese „anderen Fälle“ schwerpunktmäßig beziehungsweise tendenziell? Die einzelfallbezogenen Ausnahmegenehmigungen für den GBS-Betrieb gemäß Punkt 4.3 der Richtlinie für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen ab März 2011 bis heute sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Schuljahr Anzahl 2015/16 (Anträge 01.06.15 bis 15.02.16) 38 2014/15 (Anträge 01.06.14 bis 31.05.15) 50 2013/14 (Anträge 01.03.13 bis 31.05.14) 120 Es handelt sich dabei schwerpunktmäßig um Bewerberinnen und Bewerber, die nicht pädagogische Berufe (mit und ohne Hochschulstudium) ausgeübt haben und über praktische pädagogische Erfahrungen und Fortbildungen verfügen sowie um Personen , die ein Lehramts- oder Pädagogikstudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben. 6. Ist eine weitergehende Regelung der Positivliste aufgrund entweder einer Bewerbungshäufung aus typischen Berufsgruppen oder besonders positiver Erfahrungen im Praxisbetrieb in Planung? Wenn ja, wie ist der Planungsstand? Derzeit ist nicht beabsichtigt, die Regelungen der Positivliste zu erweitern. 7. In welcher Quantität schlagen sich die Beschulung von Flüchtlingskindern an den Hamburger Schulen und der damit einhergehende Anspruch auf Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung in den bekannt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3226 3 gegebenen Teilnahmezahlen nieder, wie haben sich diese in den Monaten seit Schuljahresbeginn verändert und wie wirkt sich dies auf den Personalbedarf im GBS-Bereich aus? 8. Wie wird dieser zusätzliche Bedarf zufriedenstellend gedeckt? Siehe Drs. 21/2990.