BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3232 21. Wahlperiode 11.03.16 Große Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator, Richard Seelmaecker, Joachim Lenders, Dennis Thering, Karl-Heinz Warnholz (CDU) und Fraktion vom 12.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Lagebild zur Organisierten Kriminalität (OK) Nachdem die SPD-Fraktion stets wieder eine jährliche gesonderte Berichterstattung über die Lage zur organisierten Kriminalität und ihrer Bekämpfung in Hamburg gefordert hatte, wurden vom Landeskriminalamt die Lageberichte Organisierte Kriminalität für die Jahre 2012 und 2013 veröffentlicht. Diese enthalten in gestraffter Form die jeweils aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung im Bereich des Hellfeldes der OK. In der Schlussbemerkung des Lageberichts für das Jahr 2013 heißt es: „Hamburg wird auch zukünftig aufgrund seiner wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse für OK-Gruppierungen von großer Attraktivität sein. Die in den Lageberichten dargestellten Fakten belegen damit die weitere Notwendigkeit eines gesamtgesellschaftlichen und behördenübergreifenden Zusammenwirkens bei der Bekämpfung der OK.“ Bedauerlicherweise wurde für das Jahr 2014 kein Lagebericht zur OK veröffentlicht . Nach der von der AG Justiz/Polizei festgelegten Arbeitsdefinition ist „Organisierte Kriminalität die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik , Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ Die Strukturen der OK bedrohen die Wirtschaft und die öffentliche Sicherheit; die Bandbreite der Geschäftsfelder beziehungsweise Delikte, die durch konspirativ und teilweise international vernetzte Banden begangen werden, wird immer breiter. Medienberichten zufolge nimmt auch das Problem sogenannter Familien- Clans deutschlandweit weiterhin zu. Sie haben ihre eigenen Regeln und eine feindliche Einstellung gegenüber dem deutschen Rechtsstaat und liefern sich oftmals blutige Auseinandersetzungen, bei denen es ihnen um Macht, Geld und Ehre geht. Fraglich ist, wie sich die Situation in Hamburg darstellt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/3232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Aus welchem Grund wurde vom LKA kein Lagebericht zur Organisierten Kriminalität für das Jahr 2014 veröffentlicht? Wer hat dies wann und aus welchem Grund entschieden? Die Erstellung des Lagebildes Organisierte Kriminalität (OK) für die Jahre 2012 und 2013 folgte aufgrund des Regierungsprogrammes des Senats in der 20. Legislaturperiode . Die Berichte dienten dazu, die Hamburger Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren . Historie und Entwicklung der OK wurden im Bericht 2012 umfassend dargestellt . Für 2013 erfolgte eine Fortschreibung. Ein Folgeauftrag in der aktuellen Legislaturperiode erging nicht. Es hat sich gezeigt, dass OK kein auf Ebene eines Stadtstaates zu betrachtendes Kriminalitätsfeld ist; siehe auch Antwort zu 2.d. Aus Sicht der Polizei steht der Mehrwert einer isolierten Hamburger Betrachtung insgesamt nicht im Verhältnis zu dem für die Erstellung aufzubringenden Aufwand. Daher verzichtet die Polizei auf die weitere Erstellung eines Lagebildes OK. Im jährlich veröffentlichten „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität“ des Bundeskriminalamtes (BKA) wird weiterhin umfassend die Situation der Organisierten Kriminalität in Deutschland einschließlich Hamburg darstellt. Das BKA hat das „Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2014“ in der 41. Kalenderwoche 2015 veröffentlicht. 2. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden insgesamt im Jahr 2014 dem Kriminalitätsfeld der Organisierten Kriminalität zugeordnet? Bitte nach Erstmeldungen, Fortschreibungen und Abschlussmeldungen getrennt darstellen. Die nachfolgende Tabelle bildet die nach bundeseinheitlichen polizeilichen Erfassungskriterien an das BKA gemeldeten Verfahren ab. Bedingt durch die Fortschreibung werden einzelne Verfahren in mehreren Jahren gezählt. Jahr Erstmeldungen Fortschreibungen OK- Verfahren insgesamt* Abschlussmeldungen 2014 13 16 29 11 * Diese Spalte zeigt die Summe der unter Erstmeldungen und Fortschreibungen erfassten Verfahren. a. Wie hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren gegenüber dem Vorjahr verändert? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Die nachfolgende Tabelle weist Veränderungen in der Anzahl der Ermittlungsverfahren gegenüber dem Vorjahr aus: Veränderungen zum Vorjahr Erstmeldungen Fortschreibungen OK- Verfahren insgesamt Abschlussmeldungen absolut - 4 + 1 - 3 - 5 relativ - 23,5 % + 6,7 % - 9,4 % - 31,3 b. Welchen Delikts- und Tätigkeitsbereichen sind die OK-Verfahren aus den Jahren 2013 und 2014 zuzurechnen und welche Kriminalitätsbereiche stellten hierbei den Schwerpunkt der OK dar? Die nachfolgende Tabelle stellt die Zahl der OK-Verfahren in Hamburg für das Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr nach Kriminalitätsbereichen der festgestellten Delikte dar: Kriminalitätsbereiche 2013 2014 Rauschgifthandel/-schmuggel 13 12 Kriminalität i.Z.m. dem Wirtschaftsleben 6 2 Geldwäsche 4 3 Fälschungskriminalität 3 3 Eigentumskriminalität 2 3 Schleuserkriminalität 2 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3232 3 Kriminalitätsbereiche 2013 2014 Steuer- und Zolldelikte 1 1 Gewaltkriminalität 1 1 Cybercrime/IuK 0 2 Umweltkriminalität 0 1 Der Rauschgifthandel/-schmuggel stellt in beiden Jahren den Schwerpunkt dar. Im Übrigen siehe Drs. 19/3821. c. Welche Alternativen a) bis c) der Arbeitsdefinition der OK waren den Ermittlungsverfahren der Jahre 2013 und 2014 jeweils wie häufig zuzuordnen? Bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen darstellen . Die erfragten Daten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Jahr OK- Verfahren gesamt Häufigkeit* und Anteile Alternative a)** Alternative b)*** Alternative c)**** Häufigkeit Anteil Häufigkeit Anteil Häufigkeit Anteil 2013 32 32 100,0 % 6 18,8 % 3 9,4 % 2014 29 28 96,6 % 4 13,8 % 4 13,8 % * Mehrfacherfassungen sind möglich ** unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen *** unter Verwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel **** unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft d. Welche Erkenntnisse liegen zu den Aktionsräumen der den Verfahren zugrunde liegenden Tatvorwürfe vor? Die Auswertung der vorliegenden Daten der Aktionsräume für 2014 (2013) ergab: Ein Verfahren (3,4 Prozent) (2013: zwei (6,3 Prozent)) mit ausschließlichem Bezugspunkt Hamburg (regional) Zwei Verfahren (6,9 Prozent) (2013: drei (9,4 Prozent)) mit Bezugspunkten zu mehreren Bundesländern (überregional) 26 Verfahren (89,7 Prozent) (2013: 27 (84,4 Prozent)) mit Bezugspunkten in das europäische und außereuropäische Ausland (international) e. Aufgrund welcher Hinweise, Erkenntnisse und Anzeigen wurden welche der im Jahr 2014 erfassten Vorgänge eingeleitet? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. Die erfragten Daten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Kriterien für Verfahrenseinleitung absolut prozentual Strafanzeige 3 10,3 % Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz (GwG) 3 10,3 % Hinweise aus anderen Ermittlungsverfahren 12 41,4 % Erkenntnisse von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen 7 24,1 % Initiativermittlungen 2 6,9 % anonymer Hinweis 2 6,9 % 3. Wie lange betrugen die durchschnittliche monatliche sowie die maximale Verfahrensdauer der im Jahr 2014 abgeschlossenen OK-Verfahren? Wie stellt sich dies bei den staatsanwaltschaftlichen Verfahren vom Eingang beziehungsweise der Einleitung des Verfahrens bis zur staatsanwaltschaftlichen Abschlussentscheidung dar? Die durchschnittliche polizeiliche Bearbeitungsdauer bei den in 2014 abgeschlossenen Verfahren betrug 15,9 Monate; die maximale 51 Monate. Drucksache 21/3232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Dauer in den schwerpunktmäßig für Verfahren der organisierten Kriminalität zuständigen Abteilungen 65 (Straftaten der Organisierten Kriminalität, Rotlichtkriminalität ) und 66 (Straftaten der Organisierten Kriminalität – organisierter Diebstahl und Großhehlerei sowie Schleuserverfahren) bearbeiteten Verfahren betrug im Jahr 2014 durchschnittlich 161 Kalendertage, in der für Straftaten der Organisierten Wirtschaftskriminalität zuständigen Abteilung 54 belief sich die durchschnittliche Dauer vom Eingang bis zum Abschluss des Verfahrens auf 166 Kalendertage. Die Bearbeitungsdauer hinsichtlich der im Jahr 2014 beim Landeskriminalamt gezählten und bei der Staatsanwaltschaft abgeschlossenen Verfahren1 betrug ausweislich einer anhand von MESTA durchgeführten Auswertung2 sämtlicher Vorgänge durchschnittlich 14,65 Monate, wobei die längste Bearbeitungsdauer eines Verfahrens einen Zeitraum von 30,5 Monaten umfasste.3 4. Wie beurteilen die zuständigen Stellen die Entwicklung beziehungsweise Tendenz im Bereich der OK? Aus langjähriger Beobachtung ergibt sich ungeachtet der Zahl registrierter Delikte eine hohe Bedeutung für den Bereich des organisierten Rauschgifthandels und -schmuggels sowie der Kriminalität im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben. Im Zuge der Technisierung nahezu aller Lebensbereiche des Alltags steigt die Bedeutung des Internets als Tatmittel und Marktplatz für inkriminierte Güter. Charakteristisch für die OK bleiben Trans- und Internationalität. Der Darstellung im Bundeslagebericht OK 2014 folgend werden auch von der Polizei vermehrt Übergänge zwischen vermeintlicher Massenkriminalität durch organisierte netzwerkartige Strukturen und tradierten Erscheinungsformen der OK festgestellt. 5. Welche Dienststellen der Polizei Hamburg sind schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von OK-Delikten befasst? Delikte der Organisierten Kriminalität und der Rauschgiftkriminalität werden bei der Polizei im Landeskriminalamt (LKA) 6, der Abteilung „Organisierte Kriminalität“, bearbeitet . Folgende Dienststellen sind im LKA 6 angebunden: LKA 601 Zentrale Dienste, Auswertung und Strukturermittlungen LKA 61 Fachkommissariat Organisierter Rauschgifthandel und -schmuggel/ Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) LKA 62 Fachkommissariat Spezieller Rauschgifthandel und Synthetische Dro-gen LKA 63 Fachkommissariat Deliktsübergreifende Organisierte Kriminalität LKA 64 Fachkommissariat Schleusung und Dokumentenhandel LKA 65 Fachkommissariat Menschenhandel LKA 66 Fachkommissariat Finanzermittlungen/Gemeinsame Ermittlungsgruppe Finanzermittlungen LKA 67 Fachkommissariat Operative Maßnahmen LKA 68 Fachkommissariat Frontdeal/Konsumentendelikte 6. Welche Dienststellen der Staatsanwaltschaft Hamburg sind schwerpunktmäßig mit der Verfolgung und Aufklärung von OK-Delikten befasst? Bei der Staatsanwaltschaft sind schwerpunktmäßig die Abteilungen 54 (Straftaten der Organisierten Wirtschaftskriminalität), 65 (Straftaten der Organisierten Kriminalität, Rotlichtkriminalität) und 66 (Straftaten der Organisierten Kriminalität – organisierter Diebstahl und Großhehlerei sowie Schleuserverfahren) für die Bearbeitung der Verfahren der Organisierten Kriminalität zuständig. Jedoch werden dort auch Verfahren 1 Berücksichtigt wurden auch notwendig gewordene Abtrennungen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen , dass die bei der Staatsanwaltschaft entstandenen, dem BKA gemeldeten Verfahren nicht alle auch in dem jeweiligen Jahr abgeschlossen wurden. 2 Sämtliche Angaben zu MESTA stehen unter dem Vorbehalt der korrekten Erfassung. Stand der Auswertung ist jeweils der 19.02.2016. 3 Mehrere dem Bundeskriminalamt im Jahr 2014 gemeldete Verfahren (einschließlich Fortschreibungen ) sind offen und blieben insoweit bei der Ermittlung der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer unberücksichtigt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3232 5 bearbeitet, die nach der Arbeitsdefinition eigentlich nicht diesen Kriminalitätsbereich betreffen, deren Bearbeitung jedoch beispielsweise besondere Sachkunde und erheblich erhöhten Aufwand erfordert. Andererseits werden der Organisierten Kriminalität zuzuordnende, an das Bundeskriminalamt gemeldete Verfahren auch in allgemeinen Sach- und Komplexdezernaten insbesondere der für Rauschgiftsachen zuständigen Abteilungen bearbeitet. Die von dem Landeskriminalamt für die Jahre 2013 und 2014 erfassten OK-Verfahren wurden bei der Staatsanwaltschaft in insgesamt zehn verschiedenen Abteilungen erfasst und bearbeitet. 7. Wie hat sich die Anzahl der für die Bekämpfung der OK zuständigen Beamten (Ist und Soll-VZÄ) in den zuständigen Dienststellen der Polizei Hamburg sowie bei der Staatsanwaltschaft seit dem Jahre 2010 entwickelt ? Bitte jeweils zum Stichtag 31.12. unter Angabe der Besoldungsgruppen darstellen. Im Rahmen der Neuorganisation des Landeskriminalamtes wurden die Zuständigkeiten der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität gebündelt, um einheitliche und umfassende Grundlagen für eine inhaltliche Ausrichtung in diesem Deliktsbereich zu schaffen . Die Zuständigkeiten der vormaligen Zentraldirektion 62 (ZD 62 „Frontdeal/Konsumentendelikte “) sind deshalb am 1. Oktober 2013 einschließlich des Personals in das neu gegründete LKA 68 übergegangen, obwohl der Bereich des Frontdeals und der Konsumentendelikte grundsätzlich nicht dem Kernbereich der Organisierten Kriminalität zuzuordnen ist. Im Folgenden werden daher die Stellenanteile einerseits für das LKA 6 (ohne Stellenanteile der ZD 62/des LKA 68) und andererseits für die ZD 62/das LKA 68 getrennt dargestellt: Stellenbestand („Soll-VZÄ“) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A 7-A11 54 54 71 66 67 65 A 8 1 1 1 1 1 2 A 9-A11 125 127 128 124 125 121 A12 35 36 37 36 35 35 A13 13 12 12 11 11 11 A14 1 1 1 3 2 2 A15 1 1 1 1 1 1 A16 1 1 1 0 1 1 Summe 231 233 252 242 243 238 Stand jeweils 31. Dezember des Jahres ohne ZD 62/LKA 68. Besetzungsumfang in VZÄ („IST“) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A 7 3 3 1 2 4 5 A 8 15,5 11,75 10,75 8,3571 9,3571 9,3571 A 9 70,35 49,3889 53,5417 58,05 57,8639 55,4663 A10 56,3571 75,8071 68,4964 71,9571 68,4655 64,5691 A11 48,275 53,2 59,2143 52,85 49,85 50,4071 A12 30,8 33,8333 32 29,8571 28 24 A13 12 12 10 12 9 9 A14 0 0 0 1,75 2 2 A15 1 1 1 1 1 1 A16 1 1 0 0 1 1 Summe 238,2821 240,9793 236,0024 237,8213 230,5365 221,7996 Stand jeweils 31. Dezember des Jahres ohne ZD 62/LKA 68. ZD 62/LKA 68 – Stellenbestand („Soll-VZÄ“) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A 7-A11 10 10 24 16 17 16 A 8 1 1 1 1 1 1 A 9-A11 28 28 28 18 18 18 A12 5 6 7 4 4 4 Drucksache 21/3232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 ZD 62/LKA 68 – Stellenbestand („Soll-VZÄ“) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A13 4 3 3 2 1 1 A14 1 1 1 0 1 1 A15 0 0 0 0 0 0 A16 0 0 0 0 0 0 Summe 49 49 64 41 42 41 Stand jeweils 31. Dezember des Jahres. ZD 62/LKA 68 – Besetzungsumfang in VZÄ („IST“) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 A 7 1 2 1 1 1 2 A 8 7,75 6,75 5,75 4,8571 3,8571 3,8571 A 9 17,5 10,5 15,4167 16,75 11,75 15,7143 A10 11 20,1 12,5 12,5 13,5 12,3334 A11 4 13,5 16,75 6,75 6,75 5 A12 4 6 6 4 4 3 A13 2 3 3 2 1 1 A14 0 0 0 0 1 1 A15 0 0 0 0 0 0 A16 0 0 0 0 0 0 Summe 47,25 61,85 60,4167 47,8571 42,8571 43,9048 Stand jeweils 31. Dezember des Jahres. Den drei in der Antwort zu 6. aufgeführten Ermittlungsabteilungen der Staatsanwaltschaft waren im Dezernentenbereich in den Jahren 2010 bis 2015 ausweislich der jeweiligen Jahresgeschäftsverteilungspläne im Soll die nachstehend aufgeführten Vollzeitäquivalente (VZÄ) zugewiesen. Abteilung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 54 4 (1/34) 4 (1/3) 4 (1/3) 4 (1/3) 4 (1/3) 4 (1/3) 65 6 (1/5) 6 (1/5) 6 (1/5) 6 (1/5) 6 (1/5) 6 (1/5) 66 6 (1/5) 6 (1/5) 5,9 (1/4,9) 6,5 (1/5,5) 6,8 (1/5,8) 6,8 (1/5,8) Die Erhöhung der VZÄ für die Abteilung 66 seit 01.01.2013 erfolgte vor dem Hintergrund , dass der Zuständigkeitskatalog dieser Abteilung seit dem 01.01.2013 erweitert worden ist und nunmehr auch die Zuständigkeit für Straftaten gegen das Leben gemäß §§ 211, 212, 213, 216, 221 Absatz 3 StGB und Verfahren gemäß § 222 StGB (sofern diese in rechtlicher und/oder tatsächlicher Hinsicht von besonderer Bedeutung sind) sowie Verfahren gemäß § 227 StGB umfasst5. Eine amtliche Aufstellung, in welchem Umfang die oben aufgeführten VZÄ in dem Zeitraum von 2010 bis 2015 tatsächlich besetzt waren, liegt nicht vor. Zwar wurden bis 2014 in der vierteljährlich erstellten Personalübersicht unter der Rubrik Personalverwendung auch die Arbeitskraftanteile für Strafsachen der organisierten Kriminalität (R1101) angegeben. Indessen kann dieses Zahlenmaterial angesichts der speziellen Erhebungskriterien nicht zur Beantwortung herangezogen werden6. Aus diesem Grund wurden auf Grundlage der jährlichen Geschäftsverteilungspläne und nach Auswertung der in dem Zeitraum erstellten 335 wöchentlichen Geschäftsverteilungen die tatsächlich belegten Ist-VZÄ für die Dezernenten der Abteilungen 54, 65 und 66 4 Die Angaben im Klammerzusatz geben die Anzahl der Besoldungsgruppen wieder (1 R2/3 R1). 5 Die verhältnismäßig geringe Erhöhung der VZÄ war dem Umstand geschuldet, dass durch die Neustrukturierung zugleich eine Entlastung der Hauptabteilung III beabsichtigt war. 6 So werden beispielsweise längerfristig erkrankte Dezernenten in dieser Übersicht nicht aufgeführt oder bei den Abteilungsleitern Verwaltungsanteile in Abzug gebracht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3232 7 erhoben7. Hieraus ergibt sich im jeweiligen Jahresdurchschnitt folgende tatsächliche Besetzung: Abteilung 54 Bes.- Gruppe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 R1 1,96 1,62 2,79 2,92 2,21 3,03 R2 1,00 0,96 1,00 1,00 1,00 0,95 R1 + R2 2,96 2,58 3,79 3,92 3,21 3,98 Quotient8 74% 64,5% 94,7% 98% 80,25% 99,5% Abteilung 65 Bes.- Gruppe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 R1 4,83 4,75 5,00 4,94 4,73 4,46 R2 1,00 1,00 0,92 1,00 1,00 1,00 R1 + R2 5,83 5,75 5,92 5,94 5,73 5,46 Quotient 97,17% 95,83% 98,67% 99,33% 95,5% 91% Abteilung 66 Bes.- Gruppe 2010 2011 2012 2013 2014 2015 R1 4,00 4,00 3,92 5,50 5,63 5,63 R2 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 R1 + R2 5,00 5,00 4,92 6,50 6,63 6,63 Quotient 83,33% 83,33% 83,39% 100% 97,5% 97,5% Im Servicebereich werden den Hauptabteilungen V und VI, in denen die Abteilungen 54, 65 und 66 angebunden sind, Moderatorinnen und Moderatoren, Qualifizierte Einheitssachbearbeiterinnen und Einheitssachbearbeiter (QESB), Einheitssachbearbeiterinnen und Einheitssachbearbeiter (ESB) und Wachtmeisterinnen und Wachtmeister zugewiesen, die je nach ihrer Funktion bei den Beamtinnen und Beamten den Besoldungsgruppen A 4 bis A 9 beziehungsweise bei den Angestellten den Entgeltgruppen EG 4 bis EG 8 zugeordnet sind. Für Serviceteams erfolgt durch die Personalabteilung der Staatsanwaltschaft lediglich eine generelle Zuweisung, während die interne Verteilung den jeweiligen Einheiten vorbehalten bleibt. Insofern werden die erforderlichen Arbeitsanteile im ESB- und QESB-Bereich dort je nach Arbeitsanfall zugewiesen und auf etwaige Vakanzen wird gegebenenfalls durch interne Aufgabenumverteilungen reagiert. Daher könnte eine Übersicht über die Soll- und Ist-VZÄ im Servicebereich lediglich für die gesamte Hauptabteilung erstellt werden; angesichts der Größe der jeweiligen Hauptabteilungen – die Hauptabteilung V besteht aus sechs, die Hauptabteilung VI aus fünf unterschiedlich strukturierten Abteilungen – könnten aus einer derartigen Aufstellung indessen keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Besetzung der Serviceeinheiten der Abteilungen 54, 65 und 66 gezogen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. 7 Die Daten stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und vollständigen Wiedergabe der Personalverteilung in den ausgewerteten 335 wöchentlichen Geschäftsverteilungen. Krankheitszeiten werden hierin nicht aufgeführt und daher auch nicht berücksichtigt. 8 Der Quotient bezieht sich auf sämtliche in der jeweiligen Abteilung im Soll aufgeführten Dezernenten einschließlich Abteilungsleitung. Drucksache 21/3232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 8. Welche Änderungen hat es im Bereich des behördenübergreifenden Zusammenwirkens im Hinblick auf die Bekämpfung der OK seit dem Jahre 2010 gegeben? Am 23. Februar 2010 trat die Vereinbarung über die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Hamburg“ (GER) in Kraft, welche die zu diesem Zeitpunkt bereits 40 Jahre andauernde erfolgreiche Kooperation von Zoll und Polizei schriftlich ausformulierte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg arbeitet eng und vertrauensvoll in bewährter Weise mit den OK-Dienststellen des Landeskriminalamtes Hamburg sowie mit entsprechenden Stellen beim Bundeskriminalamt und dem Zoll zusammen. Als Folge der großen Relevanz von Verfahren mit länderübergreifenden Zusammenhängen gewinnen auch die Zusammenarbeit mit ausländischen Staatsanwaltschaften im Wege der Rechtshilfe sowie die Einschaltung supranationaler Einrichtungen (insbesondere Eurojust) weiter an Bedeutung. 9. Welche Fortbildungen wurden im Bereich der OK-Bekämpfung seit dem Jahre 2010 angeboten? Den Mitarbeitern im Bereich der OK-Bekämpfung steht ein breites Spektrum an Fortbildungen zur Verfügung, die sich jeweils an Sachbearbeiter sowie Führungskräfte der einzelnen Fachkommissariate richten und deren Anforderungen berücksichtigen. Aufzeichnungen hierüber sind aufgrund einer Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nur bis zum Jahr 2011 zurückliegend vorhanden. Bezeichnung der Aus-/Fortbildungsveranstaltung 1 Basismodul OK 2 Modul 2 OK 3 Aktuelle Erscheinungsformen und strategische Aspekte der Bekämpfung der OK 4 Lehrgang OK 5 Hauptamtliches Führen von Vertrauenspersonen – Rahmenbedingungen der VP-Führung 6 Hauptamtliches Führen von Vertrauenspersonen – Der hauptamtliche Führer von Vertrauenspersonen als Zeuge vom Hörensagen vor Gericht 7 Hauptamtliches Führen von Vertrauenspersonen (VP) – Interkulturelle Kommu-nikation 8 Hauptamtliche Führen von VP – Internet 9 Grundlehrgang VP-Führung Politisch Motivierte Kriminalität (PMK) 10 Grundlagen der Führung von VP 11 Verdeckte personale und technische Ermittlungen – Möglichkeiten und Grenzen 12 Verdeckte Verbrechensbekämpfung 13 Verfahrensunabhängige Finanzermittlung Geldwäsche Modul A 14 Verfahrensunabhängige Finanzermittlungen Geldwäsche Modul B 15 Aufbauseminar „Vermögensabschöpfung“ 16 9. Praxisforum Wirtschaftskriminalität und Kapitalmarkt 17 Fachtagung „Schmutziges Geld; Lebensader der OK“ 18 Modul „Asset Recovery“ 19 Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkriminalität im Rechtsrahmen der EU 20 Aufbaumodul „Betäubungsmittelkriminalität“ 21 Spezialmodul „Organisierte Rauschgiftkriminalität für erfahrene Sachbearbeiter“ 22 Spezialmodul „Organisierte Rauschgiftkriminalität für Dienststellenleiter“ 23 Synthetische Drogen 24 Rauschgiftkriminalität 25 Menschenhandelsseminar 26 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung 27 Sachbearbeitertagung Menschenhandel 28 Organisierte Schleuserkriminalität 29 Bekämpfung der OK im Internet 30 Kriminalität im Internetzeitalter 31 Basislehrgang „Rechtliche und technische Aspekte von Cybercrime“ 32 Tagung „Tor-Netzwerk – The Hidden Services“ 33 12. Praxisforum Wirtschaftskriminalität und Kapitalmarkt in Frankfurt Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3232 9 Bezeichnung der Aus-/Fortbildungsveranstaltung 34 Internationaler polizeilicher Dienstverkehr Modul 1 35 Internationaler polizeilicher Dienstverkehr Modul 2 36 Motorradbanden 37 Berater in besonderen Einsatzlagen Modul 1 38 Berater in besonderen Einsatzlagen Modul 2 39 Europol Roadshow „OK organisiert bekämpfen“ 40 Fortbildung zur bundesweiten Bekämpfung des Deliktsbereichs „Enkeltrick“ 41 MePa* Fachseminar „Bekämpfung international relevanter Kriminalität“ 42 MePa Fachseminar „JIT“ (Joint Investigation Team) 43 MePa Fachseminar „International organisierte Rauschgiftkriminalität“ 44 MePa Fachseminar „Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung, Prostitution“ 45 MePa Fachseminar „Russischsprachige OK in Mitteleuropa“ *Mitteleuropäische Polizeiakademie Die Deutsche Richterakademie bietet laufend Fortbildungsveranstaltungen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an, die sich sowohl mit allgemeinen Aspekten der Organisierten Kriminalität (beispielsweise die einwöchige, von Bayern organisierte Fortbildung „Organisierte Kriminalität“), speziellen Ermittlungstaktiken und -techniken sowie spezifischen Erscheinungsformen Organisierter Kriminalität (wie etwa Wirtschaftsstrafrecht , Internetkriminalität) befassen. Daneben gibt es weitere interne Angebote der Staatsanwaltschaft und der Justizbehörde, die speziell für Belange von im Bereich der Organisierten Kriminalität tätige Staatsanwälte konzipiert sind, wie etwa Fortbildungsveranstaltungen durch Referentinnen und Referenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu Möglichkeiten der Zusammenarbeit oder von einem Bundesanwalt zum Umgang mit einer Konfliktverteidigung im Rahmen der Hauptverhandlung. Im OK-Bereich tätige Dezernenten haben ferner an Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen , die vom EJTN (European Judicial Training Network) ausgerichtet wurden oder – wie zum Beispiel die „Fachtagung Menschenhandel“ – an einen bundesweiten Teilnehmerkreis adressiert waren. 10. Wie viele Tatverdächtige wurden im Jahre 2014 im Zusammenhang mit OK-Verfahren ermittelt? 11. Welchen Staatsangehörigkeiten gehörten die Tatverdächtigen an? Bitte in absoluten sowie prozentualen Zahlen angeben. 12. Wie viele Festnahmen im Zusammenhang mit OK-Verfahren erfolgten im Jahre 2014 und wie viele Haftbefehle wurden erlassen? Die Polizei hat im Sinne der Fragestellung 252 Tatverdächtige ermittelt. Es erfolgten 59 vorläufige Festnahmen, die zum Erlass von insgesamt 57 Haftbefehlen führten. Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen werden nachfolgend dargestellt: Land Anzahl der TV Anteil der TV Afghanistan 3 1,19 % Ägypten 7 2,78 % Albanien 2 0,79 % Argentinien 1 0,40 % Weißrussland 1 0,40 % Belgien 2 0,79 % Bolivien 1 0,40 % Dänemark 2 0,79 % Deutschland 78 30,95 % Ecuador 6 2,38 % Frankreich 1 0,40 % Ghana 1 0,40 % Griechenland 1 0,40 % Großbritannien 2 0,79 % Indien 9 3,57 % Iran 7 2,78 % Drucksache 21/3232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Land Anzahl der TV Anteil der TV Italien 3 1,19 % Kanada 1 0,40 % Kolumbien 6 2,38 % Südkorea 1 0,40 % Kroatien 1 0,40 % Lettland 2 0,79 % Litauen 3 1,19 % Marokko 1 0,40 % Mazedonien 8 3,17 % Niederlande 6 2,38 % Pakistan 1 0,40 % Polen 54 21,43 % Russische Föderation 2 0,79 % Schweiz 1 0,40 % Serbien 3 1,19 % Spanien 6 2,38 % Syrien 1 0,40 % Türkei 20 7,94 % Ukraine 4 1,59 % Vereinigte Staaten 1 0,40 % Ungeklärt 3 1,19 % 13. Wie hoch sind die im Rahmen der OK-Verfahren entstandenen Schäden, die im Zuge von Finanzermittlungen festgestellten Erträge der Täter sowie die vorläufig gesicherten Vermögenswerte im Jahr 2014? 14. In welcher Höhe wurden im Jahr 2014 insgesamt aus allen Verfahrensbereichen Vermögenswerte vorläufig gesichert und wie hoch war der Anteil, der aus den OK-Verfahren resultierte? Die erfragten Daten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Jahr Gemeldete Schadenssumme Festgestellte Erträge Vorläufig gesicherte Vermögenswerte gesamt Vorläufig gesicherte Vermögenswerte aus OK-Verfahren 2014 34.296.001 € 19.095.279 € 10.373.548,98 € 7.905.045 € Der Anteil der vorläufig gesicherten Vermögenwerte, die aus OK-Verfahren resultierten , an den vorläufig gesicherten Vermögenswerten aus allen Verfahrensbereichen beträgt 76,2 Prozent. 15. In welcher Höhe konnten im Jahr 2014 Vermögenswerte endgültig zugunsten der Staatskasse vereinnahmt werden und welcher Anteil davon stammt aus OK-Verfahren? Zum Stichtag 31. Dezember 2014 wurden aus dem Bereich der Vermögensabschöpfung ausweislich einer Mitteilung der Justizkasse zum entsprechenden Kontostand insgesamt 1.506.965,22 Euro endgültig zugunsten der Staatskasse gesichert. Eine weitergehende Antwort hinsichtlich des Anteils aus OK-Verfahren ist nicht möglich , da im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft weder zuverlässig erfasst noch von den sachbearbeitenden Dezernenten im Einzelfall anlässlich der Registrierung überprüft wird, ob ein Verfahren nach der festgelegten Arbeitsdefinition dem Bereich der Organisierten Kriminalität zuzuordnen ist. Entsprechende Meldungen von Verfahren an das Bundeskriminalamt nach bundeseinheitlichen polizeilichen Erfassungskriterien nimmt die Polizei eigenständig und ohne Einbindung der Staatsanwaltschaft vor. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3232 11 16. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2014 bei OK-Verfahren Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durchgeführt und in welchen Deliktsbereichen lag der Schwerpunkt der Vermögensabschöpfung? In sechs Fällen. Der Schwerpunkt lag im Bereich der Umweltkriminalität (Verstoß Arzneimittelgesetz ). 17. Wie viele OK-Gerichtsverfahren gegen wie viele Angeklagte wurden in den Jahren 2013 und 2014 mit jeweils welchem Ergebnis abgeschlossen ? Bitte differenziert nach Einstellungen, Freispruch, Geld- und Freiheitsstrafen , mit Bewährung/ohne Bewährung und bis zwei Jahren, zwischen zwei und fünf Jahren sowie über fünf Jahren, darstellen. Bezogen auf die in den Jahren 2013 und 2014 bei dem Landeskriminalamt gezählten Verfahren wurden, sofern die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Hamburg gegeben war, ausweislich einer Einzelabfrage im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA insgesamt 23 gerichtliche Verfahren gegen 71 Angeklagte rechtskräftig abgeschlossen9, und zwar mit folgendem Ergebnis: Ergebnis Anzahl Einstellung 2 Freispruch 5 Geldstrafe 3 Freiheitsstrafe bis zwei Jahre mit Bewährung 20 Freiheitsstrafe bis zwei Jahre ohne Bewährung 0 Freiheitsstrafe zwischen zwei und fünf Jahren 26 Freiheitsstrafe über fünf Jahre 12 Schuldspruch gem. § 27 JGG 2 Jugendstrafe mit Bewährung 1 18. Wie lang war die durchschnittliche monatliche Verfahrensdauer von Anklageerhebung bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung der einzelnen Angeklagten? Bezogen auf die in den Jahren 2013 und 2014 bei dem Landeskriminalamt gezählten Verfahren betrug die Verfahrensdauer von einer erfolgten Anklageerhebung bis zur Rechtskraft einer Entscheidung ausweislich im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA erfasster Verfahrensdaten durchschnittlich 9,25 Monate. 19. Wie viele Personen wurden im Rahmen der OK-Verfahren in den Jahren 2013 und 2014 jeweils in offizielle Zeugenschutzprogramme aufgenommen ? Im Jahr 2013 wurde eine Person und im Jahr 2014 keine Person in offizielle Zeugenschutzprogramme aufgenommen. Im Übrigen siehe Drs. 18/5210. 20. In wie vielen OK-Verfahren sind in den Jahren 2013 und 2014 verdeckte Maßnahmen zur Beweissicherung durchgeführt worden und um welche Maßnahmen handelte es sich? Die erfragten Daten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt: Jahr Verfahren mit verdeckten Maßnahmen Durchgeführte Maßnahmen 2013 19 Maßnahmen nach §§ 100 a, c und f StPO sowie Einsatz von Vertrauenspersonen 9 Das Datum der Rechtskraft lag bezüglich 26 Angeklagten im Jahr 2015, 30 Angeklagten im Jahr 2014 und 15 Angeklagten im Jahr 2013. Eine Durchführung der Abfrage im Hinblick auf im Jahr 2014 eingetretene Rechtskraft in OK-Verfahren ist aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen nicht möglich. Drucksache 21/3232 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Jahr Verfahren mit verdeckten Maßnahmen Durchgeführte Maßnahmen 2014 19 Maßnahmen nach §§ 100 a, f StPO sowie Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen 21. Welche Informationen liegen den zuständigen Behörden über Entwicklung und Aktivitäten sogenannter Familien-Clans in Hamburg vor? In einem Komplexverfahren im Bereich des „Enkeltrick-Betruges“ haben die Ermittlungen ergeben, dass diverse Beschuldigte unterschiedlichen Verwandtschaftsgrades, die einem in Polen ansässigen Familienverband zugerechnet werden, eine Vielzahl von Straftaten des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges im Bundesgebiet und in angrenzenden Staaten begangen haben.