BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3233 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 12.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Freihafenelbbrücke Die Freihafenelbbrücke befindet sich westlich der Norderelbbrücken der Eisenbahn als Verbindung zwischen der Baakenhalbinsel und dem Grasbrook . Sie wurde im Jahre 1927 in Stahlbauweise errichtet und sah im unteren Brückengeschoss eine Straßenverbindung und ein Gleis der Hafenbahn vor. Als Besonderheit ist diese Brücke jedoch zweigeschossig, denn im Obergeschoss wurden damals bereits die technischen Voraussetzungen für den Einbau von vier nebeneinanderliegenden U-Bahn-Gleisen getroffen. All die Jahre wurde diese Option jedoch nicht genutzt, und so wundert es sehr, dass nun, da der Bau einer U-Bahn-Linie von Norden her bis exakt an diesen Punkt erfolgt und die Verlängerung nach Süden mindestens angedacht ist, die Möglichkeit der Ausnutzung dieser Brücke ausgeschlossen wurde. Anstelle die U 4 kostengünstig oberirdisch gleich bis zur S-Bahn- Station Veddel zu verlängern, wird mit einem Aufwand von über 50 Millionen Euro an den Elbbrücken ein zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt gebaut. Nach bisherigen Auskünften des Senats wäre die Freihafenelbbrücke nicht mehr zur Aufnahme der U-Bahn-Gleise geeignet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) und der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt: 1. Inwiefern ist die Freihafenelbbrücke nicht mehr zur Aufnahme der U-Bahn-Gleise geeignet? Die Hamburger U-Bahn fährt auch heute noch über Brücken und Anlagen, die älter sind als die Freihafenelbbrücke. Eine Nutzung des bestehenden Tragwerks zur Aufnahme eines U-Bahn-Fahrweges durch die HOCHBAHN ist ausgeschlossen. Grund hierfür sind einerseits kriegsbedingte Schäden am Bauwerk. Insbesondere der mittlere Überbau ist stark geschädigt. Andererseits schließen auch die heutigen technischen Vorgaben (unter anderem zu verwendende Bemessungslasten) eine solche Nutzung aus. 2. Es wird unterstellt, dass die räumlichen Anforderungen zur Unterbringung von zwei U-Bahn-Gleisen auf der Freihafenelbbrücke hier kein Problem darstellen, trifft dies zu? 3. Da die Brücke ursprünglich für vier U-Bahn-Gleise und ein Hafenbahngleis (neben der jetzt noch vorhandenen Straße) vorgesehen war, dürfte auch statisch kein Problem bestehen, wenn nun lediglich zwei U-Bahn- Gleise eingebaut würden? Drucksache 21/3233 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Antwort zu 1. 4. Vorausgesetzt die Fragen 2. und 3. werden positiv beantwortet, könnte maximal aufgrund des Alters der Brücke ein Problem vermutet werden. Da die Brücke aber Zeit ihrer Existenz nur zu maximal 50 Prozent der seinerzeit zugrunde liegenden Sollbelastung beansprucht wurde, sind erhebliche Einschränkungen durch Alterung/Stahlermüdung eher unwahrscheinlich. Es stellt sich daher die Frage, welche Untersuchungen angestellt wurden, um hier belastbare Aussagen erhalten zu haben? Bitte die Gutachten genau bezeichnen (mit Datum der Auftragserteilung und Vorlage des Ergebnisses). Gegebenenfalls bitte angeben, wo die Gutachten eingesehen werden können. 5. Wurden neben den oben angeführten Untersuchungen in die Entscheidung der Nichtnutzung der Brücke für die U-Bahn-Verlängerung auch andere Aspekte (Einmaligkeit einer zweigeschossigen Brücke, Nutzen für den Tourismus, technisches Denkmal und so weiter) einbezogen? Wenn nein: warum nicht? Eine seitens der HPA beauftragte Machbarkeitsstudie zu der Zustandsfeststellung und einer statischen Beurteilung der Nutzungsmöglichkeiten hat Defizite des Bauwerks und Nutzungsperspektiven der Brücke dargestellt. Die Studie untersucht vornehmlich die Nutzungsmöglichkeiten für den Straßenverkehr unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und 3. Für die obere Ebene wurde die Nutzung als Geh- und Radweg geprüft. Eine Nutzung der oberen Ebene durch die U-Bahn hätte zur Folge gehabt, dass die U-Bahn-Haltestelle Elbbrücken weder in der aktuell geplanten Form, noch an der aktuell vorgesehenen Stelle hätte errichtet werden können. Dies war aus Sicht der Erschließung der östlichen HafenCity nachteilig. Zudem hätten die U-Bahn-Gleise zum Erreichen der erforderlichen Höhenlage über dem Straßenniveau deutlich früher aus der Tunnellage in eine Hochlage geführt werden müssen, wodurch zahlreiche Verkehrsflächen und Baugrundstücke in der östlichen HafenCity negativ betroffen gewesen wären. 6. Wer hat die Entscheidung getroffen? Wo ist die Entscheidung dokumentiert ? Aus der in der Antwort zu 4. und 5. erwähnten Machbarkeitsstudie ergab sich eine Vorzugsvariante, die durch den Aufsichtsrat der HPA bestätigt wurde. Der Streckenführung der Linie U4 zu den Elbbrücken hat die Hamburgische Bürgerschaft auf der Grundlage der Drs. 20/2696 zugestimmt.