BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3235 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht und Dr. Bernd Baumann (AfD) vom 12.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Baugebiet Vogelkamp – Stand der Vermarktung seit Beschluss zur Flüchtlingsunterbringung Seit der Entscheidung des Senats Ende September 2015, Am Aschenland in Neugraben Hamburgs größtes Flüchtlingsquartier zu errichten, stagniert der Abverkauf der aktuell in der Vermarktung befindlichen Grundstücke. Inzwischen sind fünf Monate vergangen – Zeit, um eine erste Bilanz zu ziehen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie haben sich die Verkäufe- beziehungsweise Reservierungen in den aktuell vermarkteten Bauabschnitten V2 und V3 entwickelt? Bitte monatsweise aufführen mit folgenden Angaben: Grundstück verkauft (Notartermin hat stattgefunden), Grundstück verkauft (Zahlung eingegangen ), Reservierung erfolgt (Schutzgebühr von 3.000 Euro eingegangen ), Reservierung erfolgt (Schutzgebühr noch nicht eingegangen). Seit 23. September 2015 V2: ein Grundstück verkauft (ein Notartermin hat stattgefunden, die Zahlung ist eingegangen) V3: keine Oktober 2015 V2: zwei Grundstücke verkauft (zwei Notartermine haben stattgefunden, die Zahlungen sind eingegangen) V3: eine Reservierung erfolgt (Schutzgebühr ist eingegangen) November 2015 V2: vier Grundstücke verkauft (Notartermine haben stattgefunden, drei Zahlungen sind eingegangen) V3: zwei Reservierungen erfolgt (zwei Schutzgebühren sind eingegangen) Dezember 2015 V2: ein Grundstück verkauft (ein Notartermin hat stattgefunden, die Zahlung ist eingegangen) V3: vier Reservierungen erfolgt (vier Schutzgebühren sind eingegangen) Drucksache 21/3235 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Januar 2016 V2: drei Grundstücke verkauft (Notartermine haben stattgefunden, zwei Zahlungen sind eingegangen) V2: eine Reservierung erfolgt (Schutzgebühr ist eingegangen) V3: eine Reservierung erfolgt (Schutzgebühr ist eingegangen) Februar 2016 V2: ein Grundstück verkauft (ein Notartermin hat stattgefunden, die Zahlung ist eingegangen) V2: zwei Reservierungen erfolgt (Schutzgebühren wurden noch nicht gezahlt, da die Frist zur Zahlung noch läuft) V3: eine Reservierung erfolgt (Schutzgebühr ist eingegangen) V3: eine Reservierung erfolgt (Schutzgebühr wurde noch nicht gezahlt, da die Frist zur Zahlung noch läuft) 2. Wie viele Reservierungen wurden storniert? Vier. 3. Wie viele Reservierungen hat es nach Bekanntwerden der Senatsentscheidung über die benachbarte Flüchtlingsunterbringung noch gegeben ? Zehn. 4. Im Falle der Stornierung einer Reservierung geht dem potenziellen Interessenten die bezahlte Reservierungsgebühr verloren. Wird dies vom Senat angesichts des Verursacherprinzips als angemessen betrachtet? Ja, da sich die Eigenschaften der Grundstücke durch den Bau der temporären Flüchtlingsunterkunft nicht geändert haben. Dieses wird durch die bestehende Nachfrage bestätigt. 5. Hat es Überlegungen gegeben, die Reservierungsgebühr im Falle des Rücktritts zu erstatten? Nein. 6. Ab wann sind die Grundstücke in den Abschnitten V2 und V3 bebaubar? Die Grundstücke im Bauabschnitt V2 sind seit Mai 2015 bebaubar. Der Bauabschnitt V3 ist aufgrund seiner Größe in zwei Teilbereiche unterteilt. Der Bauabschnitt V3a ist ab Juli 2016 und der Bauabschnitt V3b ist ab Anfang 2017 bebaubar. 7. Wann soll gemäß Planung die Bebauung in den Bauabschnitten V2 und V3 abgeschlossen sein? Die Bebauung soll zum größten Teil 2019 abgeschlossen sein. 8. Wird dieses Ziel durch die geplanten Flüchtlingsunterkünfte gefährdet? Nein.