BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3238 21. Wahlperiode 19.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Deniz Celik und Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 12.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Tod eines Säuglings aus der ZEA Rugenbarg – Sind notwendige medizinische Maßnahmen zu spät eingeleitet worden? Gestern berichteten die Medien, dass ein zehn Monate altes Baby aus der Unterkunft Rugenbarg offenbar an Nierenversagen gestorben sei. Es sei seit Januar 2016 an Durchfall erkrankt. Die Mutter habe die ärztliche Sprechstunde in der Unterkunft aufgesucht. Als der Gesundheitszustand des Babys sich nicht besserte, habe die Mutter sich vergeblich um einen weiteren Ärztinnen- /Arzttermin bemüht. Sie habe für den Tag keine Wartemarke mehr erhalten. Laut NDR verstarb das Baby vergangene Woche im UKE an Nierenversagen . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Inwiefern kann der Senat den Tod des Säuglings bestätigen? Was sind die näheren Umstände, die zum Tod des Säuglings geführt haben? Das Kind ist am 3. Februar 2016 verstorben. Die näheren Umstände, die zum Tod des Kindes geführt haben, sind Gegenstand eines staatsanwaltschaftlichen Todesermittlungsverfahrens , dessen Ergebnisse abzuwarten bleiben. 2. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, ob die Familie des Säuglings keine Wartemarke mehr erhalten hat? Siehe Drs. 21/3221. 3. Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, dass eine Überweisung zu einem Kinderarzt/einer Kinderärztin abgelehnt wurde? Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/3221. 4. Welche Kenntnisse liegen dem Senat darüber vor, ob den Eltern des Kindes die für den Besuch einer regulären Ärztinnen-/Arztpraxis erforderliche Bescheinigung verweigert wurde? Siehe Antwort zu 3. 5. Hat der Senat Kenntnisse über die vergangene Zeitspanne zwischen dem fehlgeschlagenen Bemühen um Versorgung des Kindes in der Unterkunfts-Sprechstunde und der Aufnahme im UKE? Wenn ja, bitte genaue Zeitangabe. Siehe Drs. 21/3221. 6. Welche Erkenntnisse hat der Senat darüber, ob der Tod des Säuglings durch eine frühere medizinische Intervention möglicherweise hätte abgewendet werden können? Drucksache 21/3238 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/3221. 7. Das Kind war mindestens dreimal in der Unterkunfts-Sprechstunde ohne dass eine Verbesserung seines Gesundheitszustands erzielt werden konnte. Sind Maßnahmen zur weiteren Abklärung oder Behandlung wie zum Beispiel Überweisung an niedergelassene Fachärzte/-innen, Krankenhaus oder Ähnliches eingeleitet worden? Wenn ja, bitte die Maßnahmen darlegen. Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/3221. 8. Waren zum Zeitpunkt der vorangegangenen Sprechstundenbesuche der Eltern und insbesondere zum Zeitpunkt des vergeblichen Bemühens um die Aufnahme in die Sprechstunde der Familie zugängliche professionelle Sprachmittler/-innen vorhanden? Neben Sprachmittlern vor Ort verfügt die Erstaufnahmeeinrichtung am Rugenbarg über einen modernen Medizincontainer mit Dolmetscher-System (siehe Drs. 21/2759). 9. Wie wird gewährleistet, dass die Bewohner/-innen über die medizinischen Angebote und insbesondere über Regelungen bezüglich der Sprechstundenbesuche, wie zum Beispiel die Vergabe von „Wartemarken “, Eintragen in Listen und Ähnliches verständlich informiert werden? Bitte angeben, welche Maßnahmen, zum Beispiel Informationsblätter, -tafeln, -schilder, Informationsveranstaltungen et cetera, und in welchen Sprachen. Alle neuen Bewohnerinnen und Bewohner erhalten im Aufnahmegespräch Informationen über die medizinische Versorgung am Standort. Bei akuten Fragen stehen das Sozial- und Unterkunftsmanagement sowie der Wachdienst zur Verfügung. 10. Welche Maßnahmen werden ergriffen, wenn bei Bewohnern/-innen gesundheitliche Beschwerden auftreten und Dolmetscher/-innen nicht anwesend sind? Siehe Antwort zu 8. Darüber hinaus werden vom betreibereigenen Personal und dem Wachdienst häufig mehrere Sprachen beherrscht. Auch andere Bewohnerinnen und Bewohner mit Sprachkenntnissen können als Sprachmittler auftreten. 11. Seit wann lebt die Familie des Säuglings in Hamburg? Siehe Drs. 21/3221. 12. Verfügt die Familie des Säuglings über die elektronische Gesundheitskarte ? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Die Familie wurde am 22. Dezember 2015 schriftlich bei der AOK Bremen/Bremerhaven angemeldet. Die elektronische Gesundheitskarte wurde am 1. Februar 2016 von der AOK in den Versand gegeben. Bei Bedarf kann nach der Anmeldung eine vorläufige Bescheinigung über den bestehenden Versicherungsschutz ausgestellt werden. 13. Welche medizinischen Angebote für Kinder bestehen in der Unterkunft Rugenbarg beziehungsweise in der betreffenden Unterkunft? (Bitte monatlich ab August 2015 bis dato mit genauen Angaben zu Sprechstundenzeiten und medizinischem Personal.) Siehe Drs. 21/3221. 14. Wie viele Patienten/-innen sind im Zeitraum August bis dato in der Unterkunft Rugenbarg aus Kapazitätsgründen abgewiesen worden? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3238 3 (Bitte nach Kindern und Erwachsenen getrennt angeben.) 15. Wie viele Patienten/-innen werden in der betreffenden Unterkunft pro Tag durchschnittlich behandelt und wie hoch ist die Behandlungskapazität? 16. Wie viele „Wartemarken“ werden vergeben und nach welchen Kriterien? 17. Welche Regelungen kommen zur Anwendung bezüglich der Erkennung und bevorzugten Behandlung von dringenden Fällen in den ärztlichen Sprechstunden in der betreffenden Unterkunft? 18. Gibt es Regelungen, wie zum Beispiel Terminvergabe, die Folgebehandlungen unabhängig vom Patienten/-innenaufkommen gewährleisten? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? In der montags halbtägig stattfindenden kinderärztlichen Sprechstunde werden durchschnittlich circa 20 Patientinnen und Patienten behandelt. Die Behandlungskapazität der kinderärztlichen Sprechstunde liegt bei circa 30 Patientinnen und Patienten. In der montags bis freitags ganztägig stattfindenden allgemeinmedizinischen Sprechstunde werden täglich durchschnittlich circa 50 Patientinnen und Patienten behandelt. Die Behandlungskapazität lässt die Behandlung von bis zu circa 65 akut behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten zu. Kinder werden stets am Tag der Vorstellung in der Sprechstunde gesehen. Dies gilt grundsätzlich auch für Erwachsene, soweit nicht im Ausnahmefall an besonders hoch frequentierten Tagen die Behandlungskapazität ausgeschöpft ist. Auch für die allgemeinärztliche Sprechstunde gilt, dass Kinder sowie Notfallpatientinnen und Notfallpatienten der Vorrang einzuräumen ist. Soweit überhaupt Abweisungen stattfinden, werden diese statistisch nicht erfasst. Wartemarken werden nicht verteilt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3221.