BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/324 21. Wahlperiode 28.04.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 22.04.15 und Antwort des Senats Betr.: Verzögerungen bei der Ausgabe von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aus Antworten des Senats (Drs. 20/14384 und 21/185) geht hervor, dass die Bearbeitungsdauer für die leistungsrechtliche Erfassung in der ZEA nach Stichprobenuntersuchungen auf mittlerweile 2,5 Wochen reduziert wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Hamburger Senat: 1. Welche Leistungen erhalten Flüchtlinge, die in die ZEA aufgenommen werden, als sogenanntes Taschengeld nach dem AsylbewerberLG? 2. Wofür sollen diese Leistungen laut AsylbewerberLG in der Regel verwendet werden? Der Bargeldbedarf gemäß § 3 Absatz 1 Sätze 4 und 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens steht den Empfängern zur freien Verfügung. Der Bundesgesetzgeber hat zur Ermittlung der Höhe des Bargeldbedarfs auf die nach § 28 SGB XII vorgenommene Sonderauswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zurückgegriffen und deren folgende Abteilungen berücksichtigt:  Abteilung 7 Verkehr  Abteilung 8 Nachrichtenübermittlung  Abteilung 9 Freizeit, Unterhaltung, Kultur  Abteilung 10 Bildung  Abteilung 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen  Abteilung 12 Andere Waren und Dienstleistungen (teilweise) Im Einzelnen siehe BT-Drs. 18/2592. 3. Wie lange dauert es, bis neu ankommende Flüchtlinge aus der ZEA ihr Taschengeld ausgezahlt bekommen? Bitte wenn möglich den Durchschnittswert und die Maximalwerte seit 1.1.2015 angeben. 4. Wie kommt dieser Zeitraum zustande? Von der Aufnahme der Person in der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung (ZEA) bis zur Entscheidung über den Leistungsantrag dauert es derzeit circa 2,5 Wochen. Die neu aufgenommenen Personen müssen bis zum nächsten standortbezogenen Sprechtag warten, um den Leistungsbescheid zu erhalten, mit dem sie bei der Zahlstelle des für ihren Wohnort zuständigen Bezirksamtes die Taschengeldleistung ausbezahlt bekommen. Es ist somit möglich, dass neu aufgenommene Personen die erste Taschengeldauszahlung erst im Folgemonat erhalten. Drucksache 21/324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der vielen ZEA-Standorte gibt es keine freien Sprechtage mehr, an denen die Personen ihren Leistungsbescheid erhalten können, um das Taschengeld früher zu erhalten. Eine postalische Zustellung an den Leistungsempfänger scheidet aus, da der Taschengeldbetrag immer nur wenige Tage an der Zahlstelle zu Abholung bereit liegt. 5. Wo liegen Probleme bei der Bearbeitung? Die zeitlichen Verschiebungen sind unter anderem dadurch bedingt, dass die Leistungsabteilung auch für den stetig anwachsenden Kreis der Antragsteller zuständig ist, der zwar nicht mehr der Residenzpflicht unterliegt, aufgrund fehlender Folgeunterbringungsplätze aber noch in der ZEA untergebracht ist. Hierbei handelt es sich um über 1.800 Personen (Stand: 20. April 2015). Die Kapazitäten der Leistungsabteilung sind dadurch entsprechend eingeschränkt. 6. Wie viele Personalstunden werden in den Bezirksämtern vorgehalten, um die für die Durchführung des AsylbewerberLG notwendigen Arbeiten zu verrichten? Wie viele Leistungsanträge kommen auf eine Sachbearbeiter /-innenstunde? Wenn eine auf Auszählung beruhende Antwort in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist, bitte Schätzwert angeben. Leistungen für Flüchtlinge nach dem AsylbLG werden in den Fachämtern Grundsicherung und Soziales von der Sozialhilfesachbearbeitung im Rahmen der Einheitssachbearbeitung bearbeitet. Es ist nicht möglich, die auf die Bearbeitung von Leistungen nach dem AsylbLG entfallenden Arbeitszeitanteile zu beziffern. Auch eine belastbare Schätzung ist nicht möglich, weil die Anzahl der Fälle in den Bezirksämtern unterschiedlich ist und sich der zeitliche Aufwand je nach Fallkonstellation und Komplexität unterschiedlich darstellt. Die Anzahl der Anträge auf laufende und einmalige Leistungen müsste dafür in Relation mit den Personalstunden gebracht werden. Die Anzahl der Anträge wird statistisch nicht erhoben. 7. In welchen Zeiträumen werden in der Poststraße Termine zur Vergabe von Taschengeld vorgehalten? Taschengeldauszahlungen erfolgen in der Harburger Poststraße nicht. Je nach Größe der Einrichtung werden dort ein oder zwei standortbezogene Sprechtage angeboten. Dort gestellte Anträge auf Leistungen werden sofort bearbeitet und durch einen Leistungsbescheid beschieden. Der Bescheid wird ausgehändigt und die Betroffenen können sich an der für ihren ZEA-Standort zuständigen Zahlstelle, die im Bezirk liegt, ihre Leistungen auszahlen lassen. 8. Wie entwickelte sich der Krankenstand in der Leistungsabteilung in der Poststraße in den vergangenen vier Wochen? In den vergangenen vier Wochen waren keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitsunfähig gemeldet. 9. Wie erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner der ZEA notwendige Bekleidung und woher bekommt die ZEA die Kleidungsstücke? In den Unterkünften gibt es von den Wohlfahrtsverbänden betriebene Kleiderkammern , die den Bedarf abdecken. Sollte der erforderliche Bedarf dort nachweislich nicht gedeckt werden können, erhalten Leistungsberechtigte Einkaufsgutscheine. Die Kleidungsstücke stammen größtenteils aus Spenden. 10. Haben alle Eltern mit kleinen Kindern Anspruch auf einen Kinderwagen /Kinderkarre? In wie vielen Fällen haben Eltern mit kleinen Kindern trotz ihres Anspruches keinen Kinderwagen/keine Kinderkarre erhalten und warum nicht? Gemäß § 6 Absatz 1 AsylbLG können Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten sind. Dazu gehören regelhaft Kinderwagen und Kinderkarre. 11. Werden schriftliche Anträge auf „Sonstige Leistungen“ nach dem AsylbewerberLG an die Behörde immer auch schriftlich abgelehnt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/324 3 Wenn nein, warum nicht? Sofern einem schriftlichen Antrag nicht stattgegeben werden kann, wird dieser auch schriftlich abgelehnt.