BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3253 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Dennis Thering (CDU) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheit und Bewegungsfreiheit am Hauptbahnhof Der Hamburger Hauptbahnhof, Visitenkarte der Metropole, bietet Reisenden in die und aus der Freien und Hansestadt kein gutes Bild: Es ist dreckig und ein Gefühl der Unsicherheit macht sich nicht nur in den Abendstunden breit. Insbesondere an den Bahnhofszugängen und in deren unmittelbarer Nähe halten sich konstant bettelnde, obdachlose, stark alkoholisierte und vor allem nicht ausschließbar gewaltbereite Personen und Personengruppen auf. Die Präsenz staatlicher und privater Sicherheitskräfte scheint demgegenüber erstaunlich gering und eine Lösung des Sicherheitsproblems daher nicht in Sicht. Dazu trägt in erheblichem Maße bei, dass der Hamburger Hauptbahnhof zusammen mit dem Bahnhof Gare du Nord in Paris der am stärksten frequentierte Bahnhof Europas und zugleich bereits an seine Kapazitätsgrenze gestoßen ist. Über 500.000 Reisende verkehren täglich am Hauptbahnhof, selbst am Berliner Hauptbahnhof sind es fast 200.000 weniger. Die dadurch überfüllten Bahnsteige und beengten Treppen, insbesondere am Südsteg des Hauptbahnhofs, erhöhen signifikant die Gefahr des Handtaschenraubs und weiterer Delikte. Zwar fand am 7. Januar 2016 im Verkehrsausschuss der Bürgerschaft eine Expertenanhörung zur Kapazitätsausweitung des Hauptbahnhofes statt, die auch Aspekte der Umfeldgestaltung umfasste. Allerdings spielten Sicherheitsfragen dabei nur eine marginale Rolle. Zudem wird die Realisierung größerer baulicher Veränderungen noch Jahre auf sich warten lassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn-Wache (HHW) und Deutsche Bahn AG (DB) wie folgt: 1. Wie und von wem wird die Sicherheit im und um den Hauptbahnhof gewährleistet? Sind die Ausführungen dazu aus der Drs. 20/833 noch aktuell? Wenn nein, in welchem personellen Umfang stehen regelmäßig staatliche und private Sicherheitskräfte zur Verfügung? Die die Polizei Hamburg betreffenden Ausführungen in der Drs. 20/833 sind bis auf die nachfolgend dargestellte Regelung noch aktuell. Die Besetzung der Sicherheitswache am Hauptbahnhof durch einen Beamten des Polizeikommissariats (PK) 11 erfolgt an allen Wochentagen im Früh- und Spätdienst nunmehr in der Zeit von 6 Uhr bis 1 Uhr. Darüber hinaus haben sich aufgrund von Veränderungen in der Organisation der Polizei Hamburg vereinzelt Dienststellenbezeichnungen geändert. Drucksache 21/3253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Hamburger Hochbahn-Wache (HHW) besetzt die U-Bahn-Haltestellen Hauptbahnhof Nord und Hauptbahnhof Süd durchgehend mit einer Doppelstreife des Regeldienstes. Sie hat darüber hinaus zwei Stützpunkte an den vorgenannten Haltestellen eingerichtet. Diese sind im Regelfall von 8 bis 24 Uhr mit mindestens einem Mitarbeiter besetzt. Weiterhin erfolgen im Regelfall von 12 Uhr bis Betriebsschluss stündlich zusätzliche Präsenzstreifen von regelhaft vier Personen des Verfügungsdienstes unter Mitführung eines Diensthundes. In den Durchfahrnächten (Freitag und Samstag) sind diese durchgehend vor Ort. Im Übrigen werden die beiden Haltestellen wegen der örtlichen Nähe zum Standort der HHW am Hühnerposten von einem Großteil der ein- und ausrückenden Teams des Sicherheits- und Prüfdienstes passiert. Daraus ergibt sich eine weitere Präsenzerhöhung am frühen Morgen, in der Mittagszeit , im Berufsfeierabendverkehr, im Spätverkehr bis zum Betriebsschluss. Die Umsetzung der Hausordnung (DB Station&Service AG) im Hamburger Hauptbahnhof ist durch die DB Sicherheit GmbH täglich 24 Stunden durch ausreichende, der jeweiligen Situation angepasste personelle Bestreifung sichergestellt. Anlassbezogen , beispielsweise bei Fußballspielen, erfolgt eine mit der Bundespolizei abgestimmte Aufstockung. Die Bundespolizei wurde um einen Beitrag gebeten und hat mitgeteilt, dass sie ausschließlich dem Kontrollrecht und dem damit korrelierenden Fragerecht des Deutschen Bundestags unterliegt. 2. Erachtet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde es für erforderlich, die Präsenz von Sicherheitskräften im Rahmen seiner beziehungsweise ihrer Zuständigkeit zu verstärken? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? 3. Wirkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde im Rahmen seiner beziehungsweise ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass auch vonseiten der Deutschen Bahn AG und des HVV eine erhöhte Präsenz von Sicherheitskräften im und um den Bahnhof spürbar ist? Die jüngste Erhöhung der Präsenz der HHW und der S-Bahn-Wache in den Haltestellen der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) am Hauptbahnhof wurde im Januar des Jahres 2016 umgesetzt. Seitdem konnte keine Lageentwicklung beobachtet werden , die eine darüber hinausgehende Erhöhung der Präsenz erforderlich macht. Anlassbezogen erfolgt eine mit der Bundespolizei abgestimmte Aufstockung. Das Kräftekonzept der Polizei Hamburg und die damit verbundenen Präsenzmaßnahmen am Hauptbahnhof inklusive des Umfelds werden anhand der aktuellen Lagebeurteilung derzeit als ausreichend erachtet. 4. Wurde die Anzahl von Überwachungskameras im Vergleich zu Drs. 20/833 erhöht oder verringert? Wenn ja, wie? Nein. 5. Wie weit sind die Pläne des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde hinsichtlich einer flächenmäßigen Erweiterung des Bahnhofs, insbesondere des Südstegs, mit Blick auf den Aspekt der Sicherheit? Dazu hat sich der Senat beziehungsweise haben sich die zuständigen Behörden noch keine abschließende Meinung gebildet. Am 7. Januar 2016 hat im Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft als Selbstbefassung zum Thema „Kapazitätserweiterung des Hamburger Hauptbahnhofs“ eine Anhörung von Sachverständigen gemäß § 58 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft (GO) stattgefunden . Eine Senatsbefragung hat es dazu bisher noch nicht gegeben. 6. Verfolgt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine Gesamtstrategie hinsichtlich der Sicherheit im und um den Hauptbahnhof ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3253 3 Im Juli 2011 haben die Präsides der Behörde für Inneres und der Behörde für Wirtschaft , Verkehr und Innovation gemeinsam mit dem Vizepräsidenten der Hamburger Polizei, dem Präsidenten der Bundespolizeidirektion Hannover, dem Vorstand der Hamburger Hochbahn AG, der Geschäftsführung der S-Bahn Hamburg GmbH und dem Hamburger Verkehrsverbund eine Vereinbarung über eine Partnerschaft zur Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr unterzeichnet. Seither arbeiten die Verkehrsunternehmen, die Polizei Hamburg und die Bundespolizei enger zusammen, um Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Belästigungen auf Bahnhöfen sowie in Zügen und Bussen noch besser zu begegnen. Im Rahmen der Partnerschaft wurden zusätzlich 110 Sicherheitskräfte bei den Verkehrsunternehmen eingestellt und ausgebildet, für die der Hamburger Senat 4 Millionen Euro jährlich bereitstellt. Die neuen Sicherheitskräfte sind seit Anfang 2012 im Dienst. Die Sicherheitspartnerschaft hat sich bewährt und wird weiter fortgesetzt. Die Mitglieder der Sicherheitspartnerschaft stehen in anlassbezogenem und regelmäßigem Kontakt zueinander. Sie stimmen ihre Sicherheitsmaßnahmen mit den übrigen Mitgliedern ab. Darüber hinaus sind die Partner in die regelmäßigen Besprechungen zu Sicherheit, Ordnung und sozialen Belangen am Hauptbahnhof eingebunden. Seit dem Jahr 2012 findet auf Einladung der für Verkehr zuständigen Behörde in regelmäßigen Abständen eine Gesprächsrunde („Runder Tisch“) zur Situation am Hauptbahnhof statt. Gegenstand der Kooperation sind Themen der Sicherheit und Sauberkeit am Hauptbahnhof, aber auch bauliche Maßnahmen und soziale Aspekte. 7. Wie hat sich seit 2011 die Zahl der Polizeieinsätze a) im Hauptbahnhof, b) im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Im Hamburger Einsatzleitsystem (HELS) können Einsatzdaten rückwirkend nur im Zeitraum von drei Jahren zuzüglich des laufenden Jahres recherchiert werden. Über diesen Zeitraum hinausgehende Daten werden automatisch gelöscht. Die Darstellung der Einsatzzahlen aus den Jahren 2011 und 2012 ist daher nicht mehr möglich. Daten aus 2016 werden bis einschließlich 15. Februar 2016 dargestellt. Die Anzahl der Polizeieinsätze im Hauptbahnhof sowie in dessen Umfeld ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: 2013 2014 2015 2016 Hauptbahnhof 271 296 318 38 Hachmannplatz (ohne Hauptbahnhof) 976 1.320 1.531 102 Ernst-Merck-Straße 106 98 103 9 Heidi-Kabel-Platz 0 11 112 23 Kirchenallee 420 412 433 53 Steintordamm 46 48 48 5 Steintorwall 198 159 213 21 Zur Aussagekraft und Validität von HELS-Daten siehe Drs. 20/13284 und 21/2108. 8. Wie hat sich seit 2011 die Zahl der Rettungs- und Krankenwageneinsätze a) im Hauptbahnhof, b) im unmittelbaren Umfeld des Hauptbahnhofs entwickelt? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Rettungswageneinsätze der öffentlichen Notfallrettung Jahr im/am Hauptbahnhof Hamburg im unmittelbaren Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofs 2011 1395 423 Drucksache 21/3253 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Rettungswageneinsätze der öffentlichen Notfallrettung Jahr im/am Hauptbahnhof Hamburg im unmittelbaren Umfeld des Hamburger Hauptbahnhofs 2012 1815 437 2013 1656 509 2014 1950 547 2015 1725 1109 Über Einsätze von Krankenwagen sowie des nicht öffentlichen Rettungsdienstes liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor.