BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3254 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Asylunterkunft im Volksdorfer Waldweg 185 – Attacken von muslimischen Flüchtlingen gegen christliche Flüchtlinge Mitte Januar 2016 wurde ein 22-jähriger christlicher Flüchtling aus Syrien in seiner Asylunterkunft in Volksdorf (Waldweg 185) von anderen in der Unterkunft lebenden Flüchtlingen attackiert. Einer der Angreifer attackierte den christlichen Flüchtling so massiv, dass dieser sich bis heute kaum traut, aufzufallen beziehungsweise sich versteckt hält. Er sei als Christ dreckig und dürfte nicht die alltäglichen Dinge wie Dusche, Küche und sonstige Gegenstände nutzen, da es sonst „haram“ (unrein) sei. Das Tragen von Kreuzen sei darüber hinaus eine Beleidigung für jeden Moslem und sollte gänzlich verboten werden. Obwohl Viele die Beschimpfungen mitbekommen haben, kam keiner der anderen Flüchtlinge dem jungen Christen zur Hilfe. Da er der einzige Christ war, konnte er auch auf keine Hilfe hoffen . Die angeforderte Polizei hatte es wohl nur als „Streit unter Flüchtlingen“ vermerkt. Christen haben es derzeit nicht einfach in muslimisch geprägten Ländern. Aufgrund der Gräueltaten durch den radikalen Islamischen Staat (IS) sind viele Christen nach Europa und Deutschland geflohen, in der Hoffnung hier im sicheren Christenland als gleichberechtigte Menschen respektiert zu werden . Ihnen blieb in ihrer Heimat nur die Wahl, zum „Islam zu konvertieren“, „eine Kopfsteuer zu bezahlen“ oder „die Flucht“, sonst würde man umgebracht werden. Viele flüchteten und machten sich auf den Weg ins sichere Deutschland. Hier angekommen finden viele Christen in Flüchtlingsunterkünften dieselbe Grundhaltung, wie sie in muslimischen Ländern an der Tagesordnung ist. Das heißt, muslimische Flüchtlinge schikanieren, drangsalieren, attackieren und bedrohen die Christen. Christliche Flüchtlinge sind stark eingeschüchtert und erfahren keinerlei Hilfe. Viele Christen offenbaren bei der großen Zahl an muslimischen Flüchtlingen erst gar nicht, dass sie Christen sind, in der Hoffnung nicht attackiert zu werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Kenntnis darüber , dass ein Christ in der Asylunterkunft in Volksdorf im Waldweg 185 bedroht und schikaniert wurde? Wenn ja, was ist bisher konkret dagegen unternommen worden? Drucksache 21/3254 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Laut Aussage des jungen Christen hat die angeforderte Polizei keinerlei Polizeiberichte aufgenommen beziehungsweise den Fall nicht weiter verfolgt oder ein Aktenzeichen erstellt. Trifft dieses so zu? Wenn ja, warum hat die Polizei hier den Fall nicht weiter verfolgt? Wenn nein, was wurde bisher ermittelt? Der zuständigen Behörde ist dieser Fall nicht bekannt. Diesbezügliche Erkundigungen des Trägers der Unterkunft, f & w fördern und wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts (f & w), haben weder in der Einrichtung selbst noch bei den örtlich zuständigen Polizeidienststellen zu einem Ergebnis geführt. Ebenso ist der Behörde für Inneres und Sport das genannte Delikt, trotz intensiver Recherche, durch die Polizei nicht bekannt. Insofern konnten keine konkreten Maßnahmen in diesem Fall erfolgen. 3. Wie gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in Zukunft mit solchen Fällen umzugehen, und welchen konkreten Schutz können Christen oder andersgläubige (nicht dem Islam zugehörige) Menschen von Hamburger Sicherheitsbehörden erwarten? Bei Vorliegen eines konkreten Anlasses trifft die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung anlassbezogen alle erforderlichen Maßnahmen. Im Übrigen siehe Drs. 20/12626, 21/2912 sowie 21/3166. 4. Durch immer wiederkehrende Fälle dieser Art ist es unsere Pflicht, Christen zu schützen. Dass wir Gesetze dagegen haben, hilft den Christen leider nur wenig vor islamischer Verfolgung. Wenn der Staat hier kapituliert und Christen nicht schützen kann, hilft nur eine Verlegung in Unterkünfte , wo nur Christen untergebracht sind. Nur so kann die Sicherheit gewährleistet werden. Gedenkt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde eine solche Unterkunft in Hamburg bereitzustellen? Wenn nicht, wie will er sonst die Christen in Hamburgs Unterkünften vor islamischer Verfolgung in Zukunft schützen? 5. Aufgrund der vielen Übergriffe auf Christen haben die Stadt Stuttgart und das Land Baden Württemberg nun beschlossen, zunächst 30 von Moslems verfolgte Christen aus Stuttgarter Flüchtlingsunterkünften in einem separaten Haus unterzubringen, um sie somit vor Anfeindungen der muslimischen Flüchtlinge zu schützen. Wie beurteilt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese Entscheidung der dortigen grün-roten Regierung? Und ist es auch in Hamburg denkbar, analog zum Stuttgarter Modell, Verfolgte gemeinsam in einer sicheren Unterkunft zusammenzulegen? Weder die zuständige Behörde noch f & w planen derzeit öffentlich-rechtliche Unterkünfte , in denen Menschen nach ihrer Religionszugehörigkeit separiert würden. Dies wäre aufgrund der Vielzahl vertretener Glaubensrichtungen weder durchführbar noch mit dem Grundsatz des interreligiösen Zusammenlebens vereinbar. Dem Betreiber der Unterkünfte f & w ist darüber hinaus nicht notwendigerweise bekannt, welche Religionszugehörigkeit ihre Bewohner haben. Grundsätzlich zeigt die praktische Erfahrung mit der Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen seit Jahren, dass eine Mischung von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft innerhalb der gleichen Einrichtung sich in der Regel als sozialverträglich erweist, Konflikten vorbeugt und Integration begünstigt. Das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen Hintergründen verhindert die Bildung in sich geschlossener Gruppen, fördert interkulturellen Austausch und gegenseitige Akzeptanz . Damit bildet das Leben in den Folgeunterkünften auch das reale Leben ab, das die Menschen erwartet, wenn sie längerfristig in Deutschland bleiben, denn auch dann werden sie im Alltag in Stadtteilen, Nachbarschaft und Mietshäusern mit Menschen zusammenleben, die eine unterschiedliche Religion, Nationalität, Sprache oder Hautfarbe haben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3254 3 Bei der Zuweisung der Schlafplätze in Doppelzimmern werden Muttersprache, kulturelle und religiöse Hintergründe sowie persönliche Lebensumstände beziehungsweise -gewohnheiten aber soweit wie möglich berücksichtigt, um das Zusammenleben im persönlichen Rückzugsraum so einfach wie möglich zu gestalten. In diesem Sinne achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen von f & w darauf, besonders schutzbedürftige Personen so unterzubringen, dass sie sich in den Unterkünften sicher fühlen können und stehen als Ansprechpartner vor Ort bereit, um bei sich abzeichnenden Konflikten und/oder Bedrohungen potenzielle Opfer durch Verlegung derjenigen Person, von der die Bedrohung ausgeht, zu schützen. Zu religiös motivierten Auseinandersetzungen in den betriebenen Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen werden regelhaft keine Daten erhoben. Aus der Erfahrung entstehen die meisten Konflikte in den Zentralen Erstaufnahmen aus Alltagssituationen in der Gemeinschaftsunterbringung (Mehrbettzimmer, gemeinschaftlich genutzte Waschräume und so weiter) heraus. Häufig ist es im Nachhinein nicht mehr ermittelbar, aus welchem konkreten Anlass ein Konflikt entstanden ist. Streitparteien werden präventiv durch Verlegungen in andere Zentrale Erstaufnahmeeinrichtungen getrennt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3166.