BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3255 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Klage gegen Flüchtlingsunterkunft in Eppendorf Laut dem „Hamburger Abendblatt“ geht die Rechtsanwaltskanzlei Klemm & Partner rechtlich gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in der Osterfeldstraße vor. Mandantin der Kanzlei sei die Anwohnerin eines angrenzenden Grundstücks mit gewerblicher Nutzung. Die ansässigen Gewerbetreibenden befürchten, dass bei einer veränderten Planausweisung als Mischgebiet, die zur Errichtung der Folgeunterkunft für Flüchtlinge in der Osterfeldstraße erfolgen muss, eine erhöhte Rücksichtnahme der Gewerbebetreibenden auf die Belange der Wohnbebauung erforderlich wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann liegen dem Senat die geplanten Änderungen des die geplante Folgeunterkunft Osterfeldstraße betreffenden Bebauungsplans vor? Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wurde noch nicht begonnen. 2. Wann ist der Senat über die Klage gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft in der Osterfeldstraße in Kenntnis gesetzt worden? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt dem zuständigen Bezirksamt keine Klage gegen die geplante Flüchtlingsunterkunft vor. 3. Welche Informationsveranstaltungen für Anwohner/-innen der geplanten Flüchtlingsunterkunft Osterfeldstraße fanden bereits statt? Im Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude wurde am 25. Januar 2016 in öffentlicher Sitzung über das Vorhaben informiert. Eine Informationsveranstaltung für Anwohnerinnen und Anwohner wird am 29. Februar 2016 stattfinden. 4. Laut dem Sprecher der Behörde für Umwelt und Energie sollen die Bauarbeiten im Frühjahr 2016 beginnen und die Folgeunterkunft Ende 2016 bezugsfertig sein. Inwiefern verschiebt sich dieser Zeitplan aufgrund der jetzt eingereichten Klage? Siehe Antwort zu 2.