BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3256 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Jens Wolf (CDU) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Innovationsgutschein für kleine und mittelständische Unternehmen Dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mangelt es an einer strategischen Innovationspolitik. Die Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen erfolgt in den Bundesländern Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern bereits lange durch sogenannte Innovationsgutscheine, die zu ersten Innovationssprüngen verhelfen. Unter bestimmten Vorrausetzungen erhalten die Unternehmen damit eine finanzielle Förderung für die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen beziehungsweise für deren qualitative Verbesserung. Die baden-württembergischen Innovationsgutscheine sind heute so erfolgreich, dass sie inzwischen von verschiedenen Bundesländern, aber auch international, kopiert wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Fähigkeit Innovationen hervorzubringen, ist eine notwendige Voraussetzung für nachhaltigen ökonomischen Erfolg. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung von Innovationen misst der Senat der Forschungs- und Innovationspolitik daher seit Langem einen hohen Stellwert bei. In der Regionalen Innovationsstrategie 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg wird das Vorgehen zur Stärkung des Innovationsstandortes Hamburg unter Beteiligung aller Innovations- Akteure definiert (siehe http://www.hamburg.de/contentblob/4612440/data/regionale-innovationsstrategiehamburg .pdf). Die Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) stellt im Auftrag des Senats und mit Hamburger Haushaltsmitteln ein bedarfsgerechtes Förderangebot für den Innovationsstandort Hamburg zur Verfügung und berät regelmäßig über ergänzende Bundes- und EU-Förderprogramme. In Hamburg ist – wie auch in anderen Ländern im Bundesgebiet – festzustellen, dass die Anzahl der Neugründungen oder Gewerbeanmeldungen zurückgeht, wenn die konjunkturelle Entwicklung gut ist. Insofern ist auch der Rückgang in den Jahren 2010 – 2014 zu erklären. Dennoch sind die absoluten Zahlen der Neugründungen in den Jahren 2010 bis 2014 teilweise höher als im Vergleichszeitraum 2005 – 2009. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es Überlegungen des Senats „Innovationsgutscheine“ in der Freien und Hansestadt Hamburg einzusetzen? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Nein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet Innovationsgutscheine (go-Inno) an, die auch Hamburger Unternehmen offenstehen (siehe http://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-Inno/goinnovativ /go-innovativ.html). Der Senat setzt Landesmittel in eigenen Innovationsförderprogrammen ein, die die Bundesförderprogramme für Innovation ergänzen. Mit der Drucksache 21/3256 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) wurde zudem eine zentrale Beratungsinstanz in Hamburg geschaffen, die Unternehmen dabei unterstützt, die passenden Förderprogramme auf EU-, Bundes- und regionaler Ebene in Anspruch zu nehmen . 2. Wie bewertet der Senat – in Bezug auf Erfolge und Defizite – die Grundlagen und Schwerpunkte der Innovationspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg und welche Schwerpunkte sollen fortgeführt, ergänzt, korrigiert oder neu gesetzt werden? Siehe Drs. 20/11896, Drs. 21/1846 und Regionale Innovationsstrategie 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg (http://www.hamburg.de/contentblob/4612440/data/ regionale-innovationsstrategie-hamburg.pdf 3. Wie viele Gelder wurden bisher als Teil der „Strategie Digitale Stadt“ vergeben? Die „Strategie Digitale Stadt“ sieht keine direkte Mittelvergabe vor. 4. Welche Maßnahmen wurden seit Einführung der „Strategie Digitale Stadt“ durchgeführt? Im Mai des Jahres 2015 wurde die Leitstelle Digitale Stadt im Amt Medien der Senatskanzlei eingerichtet und im darauffolgenden Monat durch die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der HafenCity Universität Hamburg (HCU) und dem Massachusetts Institute of Technology die Grundlage für die Einrichtung des Digital City Science Lab an der HCU gelegt. 5. Welche Maßnahmen sind als Teil der „Strategie Digitale Stadt“ für die nächsten fünf Jahre geplant? Im Rahmen der Strategie Digitale Stadt und ihrer Teilstrategien werden die Innovationspotenziale digitaler Technologien für alle gesellschaftlichen, staatlichen und städtischen Bereiche mit allen relevanten städtischen Behörden thematisiert. Auf dieser Basis sollen von den Prozessbeteiligten Maßnahmen entwickelt werden. 6. Wie viele Fördermittel wurden in den letzten fünf Jahren als Teil der Hamburger Digitalisierungsstrategie vergeben? Keine. 7. Wie hat sich die Zahl der Unternehmensgründungen in der Freien und Hansestadt Hamburg in den vergangenen fünf Jahren, unterteilt nach Branchen, entwickelt? Das Statistikamt Nord verfügt nur über Daten zu Neugründungen von Betrieben und sonstigen Neugründungen im produzierenden Gewerbe nach Wirtschaftszweigen. Aktuelle Daten für das Jahr 2015 liegen erst im Laufe des Jahres 2016 vor. Die Entwicklung der Jahre 2010 bis 2014 mit einer abnehmenden Zahl der Neugründungen in Hamburg folgt der Entwicklung im gesamten Bundesgebiet, in der die Zahl der Neugründungen im betrachteten Zeitraum ebenfalls rückläufig war. Betriebsgründungen und Sonstige Neugründungen nach Wirtschaftsbereichen in Hamburg 2010 – 2014 Wirtschaftsgliederung 1) 2010 2011 2012 2013 2014 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 12 10 10 12 19 Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden - - - 1 10 Verarbeitendes Gewerbe 332 382 340 305 309 Herstellung von Nahrungs- u. Futtermitteln 34 61 28 43 35 Getränkeherstellung 3 2 3 2 6 Herstellung von Textilien 26 19 30 28 33 Herstellung von Bekleidung 37 57 50 37 41 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Herstellung von Möbeln) 5 5 3 2 4 Herstellung von Druckerzeugnissen, Vervielfältigung v. bespielten Ton-, Bild- u. Datenträgern 25 26 20 17 19 Herstellung von Metallerzeugnissen 34 21 48 50 27 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3256 3 Betriebsgründungen und Sonstige Neugründungen nach Wirtschaftsbereichen in Hamburg 2010 – 2014 Wirtschaftsgliederung 1) 2010 2011 2012 2013 2014 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen 3 8 11 4 6 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 5 2 7 3 4 Maschinenbau 17 11 8 12 10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 6 3 1 - - Herstellung von Möbeln 5 1 4 3 5 Energieversorgung 114 143 143 99 48 Wasserversorgung, Abwasser u. Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 23 13 11 5 12 Baugewerbe 2 708 2 970 2 864 3 284 3 061 Hochbau 12 23 21 24 14 Tiefbau 14 9 7 2 6 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe 2 682 2 938 2 836 3 258 3 041 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 3 978 3 791 3 575 3 539 3 350 Handel mit Kfz; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 385 329 366 387 344 Großhandel (ohne Handel mit Kfz) 732 609 547 571 497 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 2 861 2 853 2 662 2 581 2 509 Verkehr und Lagerei 1 851 2 203 2 069 1 804 1 184 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 467 487 369 349 343 Post-, Kurier- und Expressdienste 401 406 315 320 271 Gastgewerbe 919 775 713 709 691 Beherbergung 51 37 42 34 39 Gastronomie 868 738 671 675 652 Information u. Kommunikation 1 099 1 069 968 921 912 Verlagswesen 97 131 114 66 73 Telekommunikation 49 35 28 16 9 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 691 659 593 641 609 Informationsdienstleistungen 116 104 81 61 64 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 660 437 326 270 280 mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 421 326 240 219 241 Grundstücks- und Wohnungswesen 460 551 507 517 462 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3 480 3 415 3 023 3 035 2 755 Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 847 1 055 968 1 078 962 Werbung u. Marktforschung 1 789 1 527 1 281 1 180 1 100 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3 618 3 443 3 121 3 212 2 516 Vermietung von beweglichen Sachen 70 70 72 79 79 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 171 152 127 115 99 Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 139 125 116 102 91 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 1 870 1 696 1 658 1 699 1 172 Erziehung und Unterricht 313 319 263 306 287 Gesundheits- und Sozialwesen 245 273 248 200 156 Kunst, Unterhaltung und Erholung 402 423 342 346 337 Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen 2) 1 698 1 432 1 319 1 343 1 184 Insgesamt 21 912 21 649 19 842 19 908 17 573 1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 2) einschließlich geheim zu haltende Fälle Drucksache 21/3256 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Betriebsgründung Gründung eines Betriebes (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung, unselbstständige Zweigstelle) durch eine juristische Person, eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) oder eine natürliche Person. Bei einer natürlichen Person , die eine Hauptniederlassung anmeldet, ist Voraussetzung, dass sie entweder in das Handelsregister eingetragen ist oder aber eine Handwerkskarte besitzt oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstige Neugründung Gründung der Hauptniederlassung eines Kleinunternehmens (Nicht-Kaufmann beziehungsweise -frau). Das Kleinunternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen, besitzt keine Handwerkskarte und beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die Gründung eines Gewerbes, das im Nebenerwerb betrieben wird, gilt ebenfalls als sonstige Neugründung . Quelle: Gewerbeanzeigenstatistik