BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3262 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Bill (GRÜNE) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Regionalexpress 1 Rostock – Hamburg – Rostock Hamburg ist ein attraktiver Arbeitsort. Viele Berufstätige pendeln deshalb täglich zwischen ihrem Wohnort in den angrenzenden Gemeinden und Hamburg als Arbeitsort. Attraktive und schnelle Verbindungen im öffentlichen Personennahverkehr sind für diese Menschen besonders wichtig und gleichzeitig politisch gewollt, um eine umweltfreundlichen Mobilität zu gewährleisten. Eine dieser nachgefragten Pendlerverbindungen ist die Linie des RE 1 von Rostock nach Hamburg und zurück. Medienberichten war zu entnehmen, dass mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 erhebliche Verschlechterungen hinsichtlich der Fahrtzeit für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Wegeverbindung eingetreten sind. Begründet werden diese Fahrzeitverlängerungen mit Baustellen und Änderungen im Fahrplan der Deutschen Bahn AG zugunsten des Fernverkehrs. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf Grundlage von Auskünften des für die Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) auf der Strecke RE 1 Rostock – Hamburg federführenden Aufgabenträgers, der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg- Vorpommern mbH (VMV) sowie von Auskünften der Deutschen Bahn AG, deren Tochtergesellschaften DB Regio AG sowie DB Netz AG den Zugbetrieb des RE 1 sowie den Unterhalt der Streckeninfrastruktur verantworten, wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass sich mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 die Fahrzeiten auf der Linie RE 1 von Rostock nach Hamburg und zurück verlängert haben? Ja. Die zuständige Behörde hat vor dem Fahrplanwechsel erreichen können, dass die Auswirkungen der Fahrplanänderung für die Berufspendler von und nach Hamburg reduziert werden. 2. Welchen Umfang haben diese Fahrtzeitverlängerungen und wie viele Fahrten täglich sind davon betroffen? Betroffen sind rund 80 Prozent aller RE1-Fahrten Hamburg – Rostock, jedoch wirken sich die Reisezeitverlängerungen je nach betrachtetem Teilabschnitt der Linie unterschiedlich aus. Während die Hamburg nahe Relation Hamburg Hbf – Büchen nicht von Fahrzeitverlängerungen betroffen ist, können sie in der Relation Hamburg – Schwerin, bedingt durch Standzeiten im Bahnhof Büchen, bis zu maximal 25 Minuten je Zugfahrt betragen. Drucksache 21/3262 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Worin liegen diese Fahrtzeitverlängerungen konkret begründet und welchen Anteil an der Fahrzeitverlängerung haben diese? Hauptursache sind Fahrplanänderungen im nationalen Fernverkehrsnetz, die sich auf den vom Nah- und Fernverkehr gemeinsam genutzten Abschnitt Hamburg – Hagenow Land der Schnellfahrstrecke Berlin – Hamburg auswirken. Nach Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Halle/Leipzig – Erfurt (Verkehrsprojekt Deutsche Einheit 8.2) im Dezember des Jahres 2015 verschoben sich die Fahrzeiten des Fernverkehrs zwischen Hamburg und Berlin (ICE, IC/EC) in beide Richtungen um jeweils circa 30 Minuten. Dies bedingte veränderte Fahrzeiten des RE 1, der nicht mehr überholungsfrei über den Streckenabschnitt Hamburg – Hagenow Land geführt werden kann. Die Taktzüge des RE 1 Hamburg – Rostock erhielten in Büchen grundsätzlich eine Überholung durch Fernverkehrszüge, Verstärkerzüge Hamburg – Schwerin in den Hauptverkehrszeiten mit teilweise auch mehreren Überholungen. Allein hieraus ergeben sich gegenüber dem Jahresfahrplan 2015 Fahrzeitverlängerungen von sechs Minuten bei einer Überholung beziehungsweise zwölf Minuten bei mehreren Überholungen in Büchen. Zusätzliche Fahrzeitverlängerungen in der Gesamtrelation Hamburg – Rostock sind durch zeitlich befristete Baumaßnahmen der DB Netz AG im Bereich Berliner Tor (circa acht Minuten) sowie durch Anschlussgewährung zwischen dem RE 1 und dem RE 4 (Lübeck – Stettin) in Bad Kleinen (circa vier Minuten) bedingt. 4. Ist es vorgesehen, die Verschlechterung des Angebots auf der Strecke des RE 1 rückgängig zu machen und wenn ja, ab wann? 5. Welche Hindernisse stehen gegebenenfalls einer Rücknahme der längeren Fahrtzeiten entgegen? Bereits zum 13. Dezember 2015 konnten Verbesserungen bei zwei stark betroffenen Zügen (Abfahrten des RE 1 in Hamburg Hbf um 17.27 Uhr statt 17.13 Uhr sowie 6.46 Uhr ab Schwerin Hbf mit Ankunft Hamburg Hbf 8.38 Uhr statt 8.49 Uhr) umgesetzt werden. Ab 21. März 2016 werden für Pendler drei Zusatzzüge zwischen Büchen und Hagenow Land beziehungsweise Schwerin Hbf verkehren, die in Büchen Anschluss zum und vom Fernverkehr in beziehungsweise aus Richtung Hamburg haben. Fahrzeitverlängerungen durch die Baumaßnahmen im Bereich Berliner Tor werden nach Abschluss der Baumaßnahmen voraussichtlich Ende des Jahres 2017 beseitigt werden. 6. Gibt es auch auf anderen Nahverkehrsverbindungen von und nach Hamburg Verschlechterungen aufgrund der Bevorzugung beziehungsweise des Ausbaus des Fernverkehrs im Fahrplan der Deutschen Bahn AG? Nein. 7. Welche Pläne oder Überlegungen gibt es hinsichtlich einer besseren Nahverkehrsverbindung insbesondere auf der Strecke von und nach Büchen? Die (Wieder-)Beschleunigung des RE 1 durch veränderte Fahrplanlagen wird weiterhin geprüft. Durch Entfall sogenannter „Kurzwenden“ in Hamburg Hauptbahnhof (verspätungsanfälliger Wechsel der Fahrtrichtung innerhalb weniger Minuten) konnte die Pünktlichkeit des RE 1 seit Fahrplanwechsel des Jahres 2015 deutlich verbessert werden. Im Zuge der erneuten wettbewerblichen SPNV-Vergabe der Linie Hamburg – Rostock ist vorgesehen, das Fahrplanangebot zwischen Hamburg und Büchen bedarfsgerecht zu verdichten.