BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3263 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Reform der Lehrerausbildung Das System der Ausbildung von Lehrkräften in Hamburg ist reformbedürftig. Berichten zufolge gibt es seit Dezember 2015 eine Projektgruppe, die über eine Neuordnung der Lehramtsausbildung berät. Das Ziel ist angeblich eine künftige Strukturierung in getrennte Ausbildungsgänge für das Lehramt in Grundschulen, in Stadtteilschulen, in Gymnasien, in Berufsschulen und im Bereich Sonderpädagogik. Sollten diese Berichte zutreffen, stellt sich die Frage nach dem Sinn. Insbesondere eine Aufteilung in Lehramtsbefugnis für die Stadtteilschule und das Gymnasium wäre kritisch zu sehen, da auch an den Stadtteilschulen Unterricht für das Abitur angeboten wird, der in gleicher Weise wie auf dem Gymnasium zu erteilen ist. Zudem würde es Schwierigkeiten bei dem Wechsel von Lehramtsstudenten oder fertig ausgebildeten Lehrkräften in ein anderes Bundesland geben, da die Stadtteilschule in der Form nicht in anderen Bundesländern existiert. Für den Bereich der Sonderpädagogik gibt es schon seit längerer Zeit erkannte Herausforderungen. Der Landesaktionsplan Inklusion sieht vor, dass Inklusion „in allen Lehramtsstudiengängen und in der Lehrerfortbildung als Ziel verankert“ wird (Drs. 20/14150, Seite 21). Vollständig umgesetzt wurde dieser Beschluss jedoch noch nicht. Es stellt sich die Frage, ob die Lehramtsausbildung im Bereich der Sonderpädagogik angesichts der Inklusion künftig vollständig eine Querschnittsaufgabe wird, oder ein eigenständiges Ausbildungsfach bleiben soll. In der Drs. 20/13458 hat der Senat im Herbst 2014 über geplante Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrerausbildung informiert. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass eine Projektgruppe eingesetzt wurde zur Reform der Lehrerausbildung in Hamburg? 2. Wenn ja: a. Seit wann gibt es diese Projektgruppe? b. Wer ist in dieser Gruppe beteiligt? c. Welche Zielsetzung hat sie? d. Wie lange soll sie tagen? e. Wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? f. Welche Zwischenergebnisse haben sich bislang ergeben? Drucksache 21/3263 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Siehe Drs. 21/3198. 3. Wenn nein: Beabsichtigt die zuständige Behörde die Einsetzung einer solchen Projektgruppe? Entfällt. 4. Welche Überlegungen gibt es derzeit in der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Reform der Lehrerausbildung? Die KMK hat mit den „Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften“ (Beschluss der KMK vom 07.03.2013 in der Fassung vom 27.12.2013) den Ländern empfohlen, langfristig die Ausbildung für den Lehramtstyp 2 (Kombination Grundschule und Sekundarstufe 1) zugunsten des Lehramtstyps 1 (Grundschule) beziehungsweise 3 (Sekundarstufe 1) auslaufen zu lassen. 5. Welche weiteren Planungen verfolgen die zuständigen Behörden zur Reform der Lehrerausbildung in Hamburg? Im Rahmen der geplanten curricularen Neugestaltung der Lehramtsausbildung beabsichtigt die Universität Hamburg, Module in die Bachelorstudiengänge zu integrieren, die zu einer verbesserten Übergangsmöglichkeit in einen Lehramtsmasterstudiengang in anderen Bundesländern führen sollen. Weiterhin sollen die Bachelorstudiengänge in den Lehrämtern um Module für die Studierenden erweitert werden, die ihr Lehramtsstudium nicht weiterführen wollen oder können und in Masterstudiengänge mit den Abschlüssen Master of Science und Master of Arts wechseln wollen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3198. 6. Gibt es Planungen, mit anderen Bundesländern gemeinsame Standards zu entwickeln, um einen Wechsel an eine Universität in einem anderen Bundesland während eines Lehramtsstudiums ohne Probleme zu ermöglichen? Wenn ja: welche? Wenn nein: warum noch nicht? Nein. Die zurzeit gültigen Standards wurden gerade überarbeitet, siehe auch Antworten zu 7. und 8. 7. Im Herbst 2014 hat der Senat mitgeteilt, dass eine „Überarbeitung der inhaltlichen Anforderungen der KMK für alle Unterrichtsfächer und die für Sonderpädagogik initiiert“ worden sei. Ziel sei die Implementierung inklusiver Bildung in alle Fächer gewesen.1 Wie ist der aktuelle Stand dieser Überarbeitungen? Die „Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung“ (Beschluss der KMK vom 16.10.2008 in der Fassung vom 10.09.2015) werden aktuell von der KMK bezüglich der Anforderungen der Inklusion überarbeitet. Die jeweils aktuell gültige Fassung des oben genannte Beschlusses ist auf der Homepage der KMK unter http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2008/ 2008_10_16-Fachprofile-Lehrerbildung.pdf veröffentlicht. Die inhaltlichen Anforderungen zum Fach Deutsch und zu den Neuen Fremdsprachen befinden sich derzeit noch in der Erarbeitung. Im Bereich der beruflichen Bildung wurden noch nicht zu allen beruflichen Fachrichtungen inhaltliche Anforderungen erstellt. 8. Ebenfalls im Herbst 2014 informierte der Senat darüber, dass die KMK die „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaft“ weiterentwickele .2 Wie ist der aktuelle Stand dieser Überarbeitungen? Die KMK hat „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 in der Fassung vom 12.06.2014) 1 Drs. 20/13458, Seite 17. 2 Ebenda. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3263 3 beschlossen und unter http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/ veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_12_16-Standards-Lehrerbildung- Bildungswissenschaften.pdf veröffentlicht. 9. Laut Drs. 21/1718 wird allen Bewerbern für ein Bachelorstudiengang im Lehramt „geraten, im Vorfeld ihrer Entscheidung die Möglichkeit des Self Assessment zu nutzen, um die persönliche Eignung für ein Lehramtsstudium (…) zu klären“. Wie viele Bewerber machen von dieser Möglichkeit Gebrauch? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben und für die Jahrgänge seit Wintersemester 2012/2013 angeben. Bewerberdaten werden grundsätzlich nach dem Abschluss des Zulassungsverfahrens aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht. Dementsprechend liegen nur noch Bewerberdaten aus dem Zulassungsverfahren des Wintersemesters 2015/2016 vor. Bei der Bewerbung zum Wintersemester 2015/2016 haben alle 5.720 Bewerberinnen und Bewerber angegeben, ein Self Assessment absolviert zu haben beziehungsweise noch bis zur Immatrikulation zu absolvieren. Von den 935 Immatrikulierten haben alle eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Self Assessment vorgelegt. Hinsichtlich der zurückliegenden Zulassungsverfahren können keine Angaben gemacht werden, weil der Nachweis des Self Assessments nicht im Datensystem gespeichert wird. 10. Gibt es Überlegungen, die Ausbildung für Berufsschullehrer zu reformieren ? Wenn ja: welche? Siehe Drs. 21/3198.