BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3267 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Stand der Medienkompetenzförderung an Schulen (II) In der Digitalisierung liegen Chancen und Risiken. Deshalb ist Medienkompetenz eine Schlüsselqualifikation. Sie zu entwickeln und zu fördern ist eine herausragende Bildungsaufgabe. Der Senat hat 2013 hierfür ein „Rahmenkonzept Medienkompetenzförderung“ vorgelegt (Drs. 20/7358). Dieses Konzept ist zwar umfangreich und enthält viele Handlungsaufträge, aber die Umsetzung in der Praxis läuft schleppend (siehe Drs. 21/1806). Im Sommer 2015 hat der Deutsche Bundestag einen Beschluss zur Medienbildung an Schulen gefällt. Darin ist vorgesehen, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Kultusministerkonferenz (KMK) in Form eines Länderstaatsvertrags eine Strategie „Digitales Lernen“ entwickelt. („Durch Stärkung der Digitalen Bildung Medienkompetenz fördern und digitale Spaltung überwinden “, BT.-Drs. 18/4422). Mit dem Konzept „Schulische/Pädagogische IT- Strategie“ der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wird unter anderem das Ziel verfolgt, an den allgemeinbildenden Schulen eine WLAN- Infrastruktur aufzubauen (Drs. 21/1806, Antwort zu 1.), was einen wichtigen Baustein für die Weiterentwicklung im Bereich der digitalen Bildung darstellt. Und im Rahmen der Medienkompetenzförderung gibt es in Hamburg das Pilotprojekt „Start in die nächste Generation“, bei dem mit einem „bring your own device“ (BOYD)-Ansatz elektronische Geräte wie Smartphones und Tablets von Schülern im Unterricht genutzt werden. Berichten aus der Praxis zufolge kommt es bei diesem Konzept allerdings regelhaft zur privaten Nutzung dieser Geräte im Unterricht – etwa zum Schreiben von Nachrichten oder Spiele spielen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hoch sind die Gesamtkosten des Projekts „Start in die nächste Generation“? Bitte aufschlüsseln in einmalige und laufende Kosten. Für das Projekt „Start in die nächste Generation“ betragen die einmaligen Kosten 715.000 Euro, für den Betrieb der technischen Infrastruktur entstehen Kosten in Höhe von 206.000 Euro p.a. Für die sechs Pilotschulen werden darüber hinaus für insgesamt zwei Jahre 1,2 Stellen für die Koordination und Teambetreuung zur Verfügung gestellt. 2. Aus welchen Produktgruppen im Haushalt wird das Projekt finanziert? Produktgruppe 238.01 „Steuerung und Service“ im Einzelplan 3.1. 3. Auf welcher Entscheidungsgrundlage wurde das Projekt initiiert? Die zuständige Behörde hat entschieden, sechs Pilotschulen mit WLAN auszustatten und in diesen Schulen die Nutzung privater, digitaler Endgeräte im Unterricht zu ermöglichen. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. Drucksache 21/3267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Schulen konkret nehmen hieran teil? Gymnasium Altona, Gymnasium Ohmoor, Gymnasium Osterbek, Stadtteilschule Oldenfelde, Stadtteilschule Maretstraße, Ilse-Löwenstein-Schule. 5. Nach welchen Konzepten erfolgt der Unterricht im Rahmen dieses BOYD-Ansatzes? Wer hat die entsprechenden Lehrpläne entwickelt? Im Rahmen des BYOD-Ansatzes („bring your own device“) steht die Nutzung von digitalen Materialien, Medien und Lernumgebungen/Lernportalen zur Unterstützung der Individualisierung des Lernens im Zentrum. Besondere Bildungspläne sind hierfür nicht erforderlich, da auch für den Unterricht im Rahmen des BYOD-Ansatzes die geltenden Rahmenpläne der Fächer und Lernbereiche grundlegend sind. 6. Welche Regeln gelten im Rahmen dieses Projekts für den Umgang mit Handys und anderen elektronischen Geräten im Unterricht? Ist es zutreffend , dass es Schülern gestattet ist, im Unterricht die Geräte hin und wieder privat zu nutzen (etwa um SMS zu schreiben oder Spiele zu spielen )? Die Pilotklassen entwickeln Regeln zur Nutzung der Geräte im Unterricht, bevor sie BYOD-Geräte nutzen. Diese Regeln sind verbindlich für die gesamte Klasse. Darin wird auch festgelegt, dass während des Unterrichts keine private Nutzung erlaubt ist, siehe auch Drs. 21/1806. 7. Wie sind die ersten Erfahrungswerte aus dem Projekt? Erste Erfahrungswerte zeigen positive Effekte: Die Schülerinnen und Schüler nutzen die Vielfalt der digitalen Lernangebote in einem für BYOD entwickelten Unterricht zunehmend selbständiger und effektiver zum Lernen und Arbeiten. Die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten wird von den Schülerinnen und Schülern als bereichernd und motivierend empfunden. Die Integration der persönlichen Geräte in den Unterricht gelingt den beteiligten Lehrkräften. Erfolgsfaktoren sind dabei eine enge Zusammenarbeit in den Kollegien , Fortbildungen, Entwicklung neuer Unterrichtsentwürfe sowie Qualitätssicherungsmaßnahmen . 8. Wie bewertet der Senat den oben genannten Beschluss des Bundestags ? 9. Welche konkreten Schritte hat der Senat zur Umsetzung der Empfehlungen aus diesem Beschluss bislang unternommen? 10. Welche weitere Strategie verfolgt der Senat hinsichtlich dieses Beschlusses? Für die Bildung an allgemeinbildenden Schulen sind die Länder verantwortlich. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Sommer 2015 die Entwicklung einer Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“ gestartet. Hamburg arbeitet aktiv bei der Entwicklung der Strategie mit. Einen Länderstaatsvertrag hält die KMK zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für erforderlich. Im Rahmen der Erarbeitung der Strategie ist geplant, das Bundesministerium für Bildung und Forschung einzubinden. 11. Welche einheitlichen Standards zur Medienbildung und zum Informatikunterricht gibt es in der KMK für welche Jahrgangsstufe? Für Medienbildung und den Unterricht im Fach Informatik hat die KMK bislang keine einheitlichen Bildungsstandards entwickelt. Für das Fach Informatik hat die KMK „Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung“ (EPA) beschlossen. Sie sind unter http://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1989/1989_1 2_01_EPA_Informatik.pdf verfügbar (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3267 3 12. Welche Überlegungen gibt es in der KMK zur Weiterentwicklung dieser Standards? Im Rahmen der Entwicklung der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ werden derzeit für das Handlungsfeld „Bildungspläne und Unterrichtsentwicklung, curriculare Entwicklungen“ Grundlagen für Standards der Bildung in der digitalen Welt erarbeitet. 13. Welchen Stellenwert hat das Fach Informatik in der Sekundarstufe I an Stadtteilschulen und Gymnasien? Wie viele Wochenstunden wird es unterrichtet und in welchen Jahrgangsstufen? Viele Stadtteilschulen und Gymnasien bieten das Fach Informatik als Wahlpflichtfach an. Darüber hinaus bieten einige Schulen gemäß § 38 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums (APO-GrundStGy, siehe http://www.hamburg.de/ contentblob/3013778/data/apo-grundstgy.pdf) das Fach Informatik in bestimmten Jahrgangsstufen auch als Pflichtfach an. Das Angebot des Wahlpflichtfaches Informatik ist in den Stundentafeln für die Stadtteilschule und für das Gymnasium in den Anlagen 4 bis 7 der APO-GrundStGy geregelt. Grundlage des Informatikunterrichts sind die Rahmenpläne Wahlpflichtfach Informatik im Bildungsplan Stadtteilschule und im Bildungsplan Gymnasium, verfügbar unter http://www.hamburg.de/contentblob/ 4327782/data/informatik-sts-2014-06-10-web.pdf und http://www.hamburg.de/ contentblob/2373274/data/informatik-gym-seki.pdf. Informatische Bildung findet zudem an Stadtteilschulen und Gymnasien im Fach Naturwissenschaften/Technik der Jahrgangsstufen 5 und 6 statt. Die entsprechenden Rahmenpläne sind verfügbar unter http://www.hamburg.de/contentblob/ 4327786/data/nwt-sts-5-6)-2014-06-10-web.pdf und http://www.hamburg.de/ contentblob/2975652/data/naturw-technik-gym-seki.pdf. Damit ist grundlegende informatische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. 14. Wird das Fach Informatik an allen Stadtteilschulen und Gymnasien in der SEK I angeboten? Wenn nein: an welchen Schulen nicht? Die erfragten Daten werden nicht zentral erfasst. Daher wurde eine Schulabfrage an den staatlichen Stadtteilschulen und Gymnasien vorgenommen. Alle Schulen haben bis zum 19. Februar 2016 geantwortet, siehe Anlage. 15. Welche Überlegungen verfolgt der Senat zur Weiterentwicklung des Schulfachs Informatik? Gibt es Pläne, dieses Fach zu einem Pflichtfach zu machen? Zur Stärkung des Informatikunterrichts wurde zum 1. Februar 2014 ein Projekt mit zwei Stadtteilschulen und zwei Gymnasien gestartet, in dem diese Schulen beispielhafte Informatikcurricula für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 entwickeln. Dabei werden auch Aspekte der Medienerziehung integriert. Mit dem Beginn des Schuljahres 2014/ 2015 begann die zweijährige Erprobungsphase dieser Curricula. Zwei Schulen entwickeln Konzepte für verpflichtenden Informatikunterricht in den Jahrgangsstufen 5 oder 6, bei dem Medienbildung integriert wird, eine Schule erprobt ein Informatikcurriculum in einem speziellen Profil der Schule, eine andere ein Nebeneinander von Pflichtunterricht und Wahlpflichtunterricht in der Sekundarstufe I. Weitere Erprobungen beziehen sich auf neue Konzepte für Informatikkurse in den Jahrgangsstufen 10 bis 13. Eine Schule hat sich entschieden, in den Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und 10 Informatik verpflichtend für alle Schülerinnen und Schüler jeweils über ein halbes Schuljahr mindestens zweistündig zu unterrichten. Nach Abschluss des Projektes wird die zuständige Behörde die Erfahrungen auswerten und die Ergebnisse in die weiteren Planungen einbinden, siehe auch Drs. 21/1806. Im Übrigen sind die Überlegungen der zuständigen Behörde noch nicht abgeschlossen. 16. Wie weit sind die aktuellen Pläne zur Umsetzung des Konzepts „Schulische /Pädagogische IT-Strategie“ im Bereich der WLAN-Ausstattung der allgemeinbildenden Schulen gediehen? Drucksache 21/3267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen sind flächendeckend mit Netzinfrastruktur (LAN) sowie mit einer breitbandigen Internetanbindung über das stadteigene Netz (WAN) ausgestattet worden. Zurzeit befindet sich die Entscheidung zu einer standardisierten WLAN-Ausstattung in der behördlichen Abstimmung. 17. Gibt es an allen allgemeinbildenden Hamburger Schulen WLAN, das die Schüler der jeweiligen Schule nutzen können? Wenn ja: Welche Nutzungsregeln gelten hierfür? Wenn nein: Welche Schulen haben kein von Schüler nutzbares WLAN? Nein. Ein standardisiertes für alle Schülerinnen und Schüler zugängliches WLAN ist von der zuständigen Behörde im Rahmen des Projektes „Start in die nächste Generation “ in den sechs Pilotschulen aufgebaut worden. 18. Aus welchem Grund ist diese Infrastruktur nur für allgemeinbildende Schulen vorgesehen und nicht auch für berufsbildende? Die in der Frage formulierte Annahme ist falsch. Die Anforderungen an die IT- Infrastruktur unterscheiden sich an berufsbildenden Schulen je nach deren jeweiligen Berufsfeldern und Bildungsgängen und somit grundsätzlich von den allgemeinbildenden Schulen. Im Rahmen der spezifischen Ausstattung von Lern- beziehungsweise Fachräumen berufsbildender Schulen werden differenzierte Lösungen für die IT- Ausstattung konzeptioniert und realisiert. Die Ausstattung muss laufend der technischen Entwicklung der Betriebe und Wirtschaft angepasst werden, um arbeitsmarktgerecht ausbilden zu können. Die konzeptionelle Absicherung der Versorgung berufsbildender Schulen mit einer performanten und zukunftsfähigen IT-Infrastruktur wird daher ständig weiterentwickelt. Der Aufbau eines leistungsfähigen WLAN an berufsbildenden Schulen wird bedarfsgerecht und schrittweise im Rahmen laufender Bauund Sanierungsmaßnahmen realisiert. 19. In welchem Umfang finden Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte im Bereich Medienkompetenzförderung statt? Sind diese Fortbildungen verpflichtend? Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2015/2016 hat das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) für insgesamt 936 Teilnahmen an 55 zentralen und dezentralen Fortbildungsveranstaltungen des Referats Medienpädagogik über alle Schulformen hinweg durchgeführt. Die durchschnittliche Veranstaltungsdauer hat 4,1 Stunden betragen. Sie bildet die Breite der Fortbildungsformate von zweistündigen Impulsen bis zu 16-stündigen Seminarreihen ab. Das aktuelle Fortbildungsangebot (zweites Halbjahr des laufenden Schuljahres) ist im Programmheft des LI abgebildet. Es umfasst mehr als 30 Einzeltitel sowie die beiden 55-stündige Zusatzqualifikationen und die Multiplikatorenschulungen zum interaktiven Whiteboard. Hinzu kommen kurzfristig organisierte Angebote, die über die Website des Referats Medienpädagogik (www.li.hamburg.de/medien) und den Newsletter des Referats beworben werden. Darüber hinaus gibt es ein kontinuierlich wachsendes Angebot an Fortbildungen zum mediengestützten Fachunterricht aus den Fachreferaten des LI. So wurden beispielsweise im Rahmen der Fremdsprachentage 2015 sechs Angebote mit explizitem Bezug zu den digitalen Medien realisiert und es werden im aktuellen Schulhalbjahr über alle Fachreferate hinweg insgesamt 18 Fortbildungen zum fachspezifischen Einsatz der interaktiven Whiteboards angeboten. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst werden regelhaft in die Nutzung des interaktiven Whiteboards eingeführt. Sie können darüber hinaus an jeder Fortbildung des Referats Medienpädagogik teilnehmen und in den verpflichtenden Modulwochen auch medienpädagogischen Themen belegen – insgesamt umfasst das Angebot im laufenden Schuljahr 48 Seminarstunden bei acht Einzeltiteln. Eine über die generelle Fortbildungsverpflichtung hinausgehende Festlegung medienpädagogischer Anteile der Fortbildung gibt es nicht von zentraler Seite. Sie kann jedoch im Rahmen der Schwerpunktsetzung der Unterrichts- und Schulentwicklung in der Federführung der selbstverantworteten Schule erfolgen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3267 5 Anlage Angebot des Fachs Informatik in der Sekundarstufe I Schulname ja nein Stadtteilschule Altrahlstedt x Goethe-Gymnasium x Gymnasium Heidberg x Stadtteilschule Kirchwerder x Lessing-Stadtteilschule x Stadtteilschule Winterhude x Albert-Schweitzer-Gymnasium x Albrecht-Thaer-Gymnasium x Gymnasium Allee x Gymnasium Allermöhe x Gymnasium Alstertal x Stadtteilschule Alter Teichweg x Stadtteilschule Am Hafen x Stadtteilschule Am Heidberg x Schule am See x Schule auf der Veddel x Stadtteilschule Bahrenfeld x Stadtteilschule Bergedorf x Stadtteilschule Bergstedt x Gymnasium Blankenese x Stadtteilschule Blankenese x Gymnasium Bornbrook x Brüder-Grimm-Schule x Gymnasium Buckhorn x Carl-von-Ossietzky-Gymnasium x Charlotte-Paulsen-Gymnasium x Christianeum x Gymnasium Corveystraße x Gymnasium Dörpsweg x Stadtteilschule Ehestorfer Weg x Gymnasium Eppendorf x Stadtteilschule Eppendorf x Erich Kästner Schule x Gymnasium Farmsen x Gymnasium Finkenwerder x Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg x Stadtteilschule Flottbek x Friedrich-Ebert-Gymnasium x Fritz-Schumacher-Schule x Geschwister-Scholl-Stadtteilschule x Gretel-Bergmann-Schule x Gymnasium Grootmoor x Stadtteilschule Hamburg-Mitte x Gymnasium Hamm x Hansa-Gymnasium Bergedorf x Heilwig-Gymnasium x Heinrich-Heine-Gymnasium x Heinrich-Hertz-Schule x Heisenberg-Gymnasium x Stadtteilschule Helmuth Hübener x Helmut-Schmidt-Gymnasium x Gymnasium Hochrad x Gymnasium Hoheluft x Gymnasium Hummelsbüttel x Drucksache 21/3267 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schulname ja nein Ida Ehre Schule x Ilse-Löwenstein-Schule x Immanuel-Kant-Gymnasium x Irena-Sendler-Schule x Johannes-Brahms-Gymnasium x Julius-Leber-Schule x Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer x Gymnasium Klosterschule x Kurt-Körber-Gymnasium x Gymnasium Lerchenfeld x Lise-Meitner-Gymnasium x Gymnasium Lohbrügge x Stadtteilschule Lohbrügge x Luisen-Gymnasium Bergedorf x Stadtteilschule Lurup x Margaretha-Rothe-Gymnasium x Gymnasium Marienthal x Matthias-Claudius-Gymnasium x Max-Brauer-Schule x Gymnasium Meiendorf x Stadtteilschule Meiendorf x Stadtteilschule Mümmelmannsberg x Nelson-Mandela-Schule im Stadtteil Kirchdorf x Gymnasium Oberalster x Gymnasium Ohlstedt x Gymnasium Ohmoor x Stadtteilschule Öjendorf x Gymnasium Oldenfelde x Gymnasium Othmarschen x Otto-Hahn-Schule x Gymnasium Rahlstedt x Stadtteilschule Rissen x Stadtteilschule Stellingen x Stadtteilschule Süderelbe x Gymnasium Süderelbe x Stadtteilschule Walddörfer x Walddörfer-Gymnasium x Stadtteilschule Wilhelmsburg x Albert-Schweitzer-Schule x Alexander-von-Humboldt-Gymnasium x Gymnasium Altona x Stadtteilschule Barmbek x Gymnasium Bondenwald x Stadtteilschule Bramfeld x Stadtteilschule Eidelstedt x Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium x Stadtteilschule Finkenwerder x Gelehrtenschule des Johanneums x Goethe-Schule-Harburg x Gyula Trebitsch Schule Tonndorf x Helene Lange Gymnasium x Stadtteilschule Horn x Kurt-Tucholsky-Schule x Schule Maretstraße x Marion Dönhoff Gymnasium x Max-Schmeling-Stadtteilschule x Stadtteilschule Niendorf x Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3267 7 Schulname ja nein Stadtteilschule Oldenfelde x Gymnasium Osterbek x Stadtteilschule Poppenbüttel x Stadtteilschule Richard-Linde-Weg x Gymnasium Rissen x Stadtteilschule Stübenhofer Weg x Wilhelm-Gymnasium x Quelle: Schulabfrage, Stand: 1902.2016