BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3270 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Kosten der Unterkunft in Hamburger Stadtteilen Die Fachanweisung der Freien und Hansestadt Hamburg zu § 22 SGB II wurde zuletzt zum 01.09.2015 aktualisiert. Unter 3.4. werden die Stadtteile aufgeführt, wo weniger als 10 Prozent an Beziehern/-innen von Leistungen nach SGB II oder SGB XII leben. In diesen Stadtteilen darf die Kaltmiete für Bezieher/-innen von SGB II und SGB XII die vorgegebenen Werte bis zu 10 Prozent überschreiten, ohne dass Jobcenter team.arbeit.hamburg zu einem Kostensenkungsverfahren auffordern darf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Stadtteile fielen mit der Aktualisierung der Fachanweisung aus der in 3.4. angeführten Stadtteilliste raus, welche weniger als 10 Prozent an SGB-II- und SGB-XII-Beziehern/-innen ausmachen und wo somit die Kaltmiete um bis zu 10 Prozent zu der als „angemessenen“ geltenden 348,50 Euro Kaltmiete überschritten werden darf? 2. Welche Stadtteile sind analog zur Fragestellung aus Frage 1. hinzugekommen ? Mit der Aktualisierung der Fachanweisung zu § 22 SGB II zum 1. September 2015 sind aus der in Ziffer 3.4 aufgeführten Stadtteilliste keine Stadtteile herausgefallen und keine Stadtteile hinzugekommen. 3. Welche Stadtteile sind in den vergangenen fünf Jahren als „Wackelkandidaten “ in der aktuell unter 3.4. der aktuellen Fachanweisung zu § 22 SGB II aufgeführten Liste der Stadtteile hinzugekommen und/oder herausgefallen ? Bitte bei den einzelnen Stadtteilen die Anzahl der Wechsel mit angeben. Im Zeitraum vom 8. März 2010 bis 28. Februar 2014 waren in der Liste zusätzlich noch folgende Stadtteile aufgeführt: Altenwerder, Curslack, Francop, Moorburg, Schnelsen und Sinstorf. Die Stadtteile Ottensen und Hamm-Nord wurden zum 1. März 2014 neu in die Stadtteilliste aufgenommen. Der Stadtteil Hamm-Nord wurde aufgrund der Zusammenlegung mit Hamm-Mitte im April 2014 wieder aus der Liste entfernt. Die zuständige Behörde wird diese Liste überprüfen, wenn die aktuellen Daten für das SGB XII vorliegen. Das wird voraussichtlich im Sommer 2016 der Fall sein. Drucksache 21/3270 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie hoch ist der Anteil an Beziehern/-innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII in den betreffenden Stadtteilen, welche unter 3.4. der aktuellen Fachanweisung zu § 22 SGB II ausgewiesen werden? Bitte auch die Prozentwerte angeben. Stadtteil Anteil der SGB II- Empfänger an der Bevölkerung in % (September 2015) Anteil der SGB XII-Empfänger (3. und 4. Kap.) an der Bevölkerung in % (Dezember 2014) Anteil gesamt in % Alsterdorf 6,3 4,1 10,4 Altengamme 3,1 0,6 3,7 Bergstedt 2,5 2 4,5 Billwerder 3,9 1,1 5 Blankenese 1,1 0,6 1,7 Duvenstedt 3,6 0,8 4,4 Eilbek 7,6 2,1 9,7 Eimsbüttel 5,0 1,9 6,9 Eppendorf 2,5 2,3 4,8 Fuhlsbüttel 6,3 2,7 9 Groß Borstel 6,0 3 9 Groß Flottbek 1,0 0,9 1,9 Gut Moor und Neuland* 7,9 0,7 8,6 Harvestehude 2,9 2,1 5 Hohenfelde 6,0 3,3 9,3 Hoheluft-Ost 3,1 1,7 4,8 Hoheluft-West 3,1 1,2 4,3 Iserbrook 5,3 1,7 7 Kirchwerder 2,4 0,3 2,7 Langenbek 7,0 1,7 8,7 Lemsahl-Mellingstedt 1,3 1,1 2,4 Lokstedt 7,0 2,2 9,2 Marienthal 4,1 2,6 6,7 Marmstorf 5,4 1,1 6,5 Moorfleet 6,6 1,3 7,9 Neuengamme 2,2 1,6 3,8 Niendorf 3,4 1,2 4,6 Nienstedten 0,7 0,5 1,2 Ochsenwerder 2,4 0,3 2,7 Ohlsdorf 5,8 2 7,8 Othmarschen 2,0 0,9 2,9 Ottensen 6,7 2 8,7 Poppenbüttel 2,2 1,3 3,5 Reitbrook 0,0 1,4 1,4 Rissen 3,4 1,4 4,8 Rönneburg 5,4 0,7 6,1 Rotherbaum 2,9 1,4 4,3 Sasel 1,4 0,8 2,2 Spadenland 1,8 0,6 2,4 Sülldorf 5,7 1,8 7,5 Tatenberg 1,1 0,2 1,3 Uhlenhorst 2,4 1,8 4,2 Volksdorf 3,3 1,8 5,1 Wellingsbüttel 1,5 0,6 2,1 Winterhude 4,5 1,7 6,2 Wohldorf-Ohlstedt 1,3 0,9 2,2 * Zusammenfassung aus Gründen der statistischen Geheimhaltung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3270 3 5. Sieht der Senat die Gefahr, dass Stadtteile aus der unter 3.4. angeführten Liste herausfallen könnten, da durch Zugezogene zukünftig die Gesamtzahl der Bezieher/-innen von Leistungen nach SGB II und SGB XII in einzelnen Stadtteilen über die 10-Prozent-Marke steigt und folglich Leistungsbezieher/-innen in den betreffenden Stadtteilen, welche bis zu 10 Prozent über den 348,50 Euro liegen, aufgefordert werden, Ihre KdU zu senken? Wenn ja, bei welchen Stadtteilen sieht der Senat die Gefahr, dass diese in Zukunft herausfallen? Sofern Stadtteile aus der in Ziffer 3.4 der Fachanweisung zu § 22 SGB II aufgeführten Liste herausfallen sollten, kommt die in Ziffer 3.5 der Fachanweisung zu § 22 SGB II geregelte Bestandsschutzregelung zur Anwendung.