BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3271 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: hsh portfoliomanagement AöR (II) In Drs. 21/2919 hatte der Senat erste Fragen zur „hsh portfoliomanagement AöR“ (poma AöR) beantwortet. Demzufolge hat die konstituierende Sitzung der Trägerversammlung am 19.01.2016 stattgefunden. Es ergeben sich darauf aufbauend Nachfragen, zumal die in Drs. 21/2919 angekündigte Veröffentlichung der Satzung in den dreieinhalb Wochen beziehungsweise sieben Ausgaben des „Amtlichen Anzeigers“ seit dem Termin der konstituierenden Sitzung der Trägerversammlung bislang nicht erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Warum ist die Satzung der poma AöR immer noch nicht veröffentlicht beziehungsweise warum hat es mehrere Wochen gedauert, sie zu veröffentlichen ? Wie sieht sie aus? (Bitte beifügen.) Weil derzeit durch das Land Schleswig Holstein noch eine Satzungsergänzung zum Dienstsiegel der Anstalt vorbereitet wird. Verbindliche Terminvorgaben für die Veröffentlichung der Satzung bestehen im Übrigen nicht. 2. Hält der Senat es für seiner verfassungsrechtlich gebotenen Auskunftspflicht gegenüber Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft grundsätzlich ausreichend, auf noch ausstehende Veröffentlichungen zu verweisen? a. Wenn ja, warum und auf welcher Rechtsgrundlage? Welche Rolle spielt dabei seiner Auffassung nach der zeitliche Horizont der jeweiligen Informationsveröffentlichung? b. Wenn nein, warum wurde die Satzung der poma AöR der Drs. 21/2919 nicht beigefügt? Der Senat beantwortet Parlamentarische Anfragen grundsätzlich unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Eine Vorlage bestimmter Dokumente oder sonstiger Unterlagen käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg an Voraussetzungen gebunden , die hier nicht vorliegen. 3. Wie oft tagten jeweils Trägerversammlung, Verwaltungsrat und Vorstand der poma AöR seit dem 19. Januar 2016 aus jeweils welchem Anlass? Welche Beschlüsse wurden von den jeweiligen Gremien gefasst? Der Vorstand führte bislang zwei Sitzungen zur weiteren Ausgestaltung der Anstalt durch. Weitere Sitzungen der Trägerversammlung und des Verwaltungsrats fanden nicht statt. Drucksache 21/3271 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Welche Meilensteine sind bislang im Zeitplan für die poma AöR aufgestellt und wann sollen sie jeweils erreicht sein? a. Bis wann sollen insbesondere die Aufgaben der poma AöR so weit „hinreichend bestimmt“ sein, dass eine endgültige Besetzung des Vorstands erfolgen kann1? b. Wodurch genau ist diese „hinreichende Bestimmtheit“ der Aufgaben gekennzeichnet? 5. Bis wann sollen die von der HSH Nordbank auf die poma AöR zu übertragenden Portfolien abschließend ausgewählt sein? a. Bis wann soll das entsprechende Gesamtportfolio als „hinreichend konkret bestimmt“ gelten, um mit der Bewertung zu beginnen2? b. Wodurch genau ist diese „hinreichend konkrete Bestimmtheit“ des Portfolios gekennzeichnet? c. Wann soll das Portfolio frühestens und wann spätestens durch die poma AöR übernommen werden? 6. Welche Pläne bestehen bei der poma AöR hinsichtlich einer möglichen Übernahme von Fachpersonal der HSH Nordbank? Sollen entsprechende Pläne gegebenenfalls noch erarbeitet werden? a. Wenn ja, bis wann? b. Etwa wie viele Personen sollen gegebenenfalls von der poma AöR übernommen werden? Der Senat beabsichtigt, alle Maßnahmen, die sich aus Grundsatzvereinbarung mit der Europäischen Kommission (siehe Drs. 21/2177) ergeben, in Abstimmung mit der Landesregierung Schleswig-Holsteins zeitgerecht umzusetzen. Im Übrigen sind die Planungen und Überlegungen noch nicht abgeschlossen. 1 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 3. – 6. d. in Drs. 21/2919. 2 Vergleiche Senatsantwort zu Fragen 8. bis 9. b. in Drs. 21/2919.