BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3273 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein und Jens Meyer (FDP) vom 15.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Intendanzkosten in der Behörde für Schule und Berufsbildung und in der Kulturbehörde Im „Bericht über die Haushaltsentwicklung sowie die Entwicklung der Hamburger Steuererträge und Schulen zum 3. Quartal 2015“ (Drs. 21/2992) ist im Einzelplan 3.1 (Behörde für Schule und Berufsbildung, BSB) die Kennzahl „B_238_01_004 Kosten Intendanzleistung Personalverwaltung, -planung, -entwicklung, Personalräte je Beschäftigten Einzelplan“ angegeben (Seite 175). Der Wert ist von 287 Euro/Jahr im „Ist bis Q3 2014“ auf 311 Euro/Jahr im „Ist bis Q3 2015“ gestiegen. In der Erläuterung heißt es dazu: „Die Kennzahlenwerte sind im Vergleich zum Vorjahr und im Jahresverlauf stabil geblieben.“ (Seite 176). Es handelt sich um eine Kennzahl, die die Kosten für die Personalverwaltung in Relation zur Gesamtzahl der Beschäftigten in der BSB angibt. Dies ist also eine relevante Steuerungsgröße, weil sie einen Wirkungszusammenhang im Haushalt abbildet. Die Steigerung um fast 10 Prozent von 2014 auf 2015 ist deshalb besonders auffällig. Auf Nachfrage in der Sitzung des Schulausschusses am 5. Januar 2015 konnten die Senatsvertreter keine Angaben zu den Gründen machen. Auch die Frage, wie sich die Anzahl der Beschäftigten im Berichtszeitraum entwickelt hatte, auf die sich diese Kennzahl bezieht, konnte nicht beantwortet werden. In der nachträglich zu Protokoll gegebenen Erklärung der BSB heißt es: „Bei der Ermittlung dieser Beträge sind die Kostengrößen zutreffend berechnet worden, nicht jedoch die jeweiligen Bezugsgrößen (Anzahl Beschäftigter). Ursache für die zu niedrig ermittelte Anzahl der Beschäftigten ist ein technischer Fehler der Datenabfrage, der zwischenzeitlich behoben wurde. Danach ergeben sich für das Ist bis zum dritten Quartal 2014 Kosten der Intendanzleistung Personalverwaltung je Beschäftigten in Höhe von 258,59 Euro und für das Ist bis zum dritten Quartal 2015 in Höhe von 258,93 Euro.“ Die im Ausschuss erfragten Bezugsgrößen wurden nicht mitgeteilt. In ähnlicher Weise ist eine Kennzahl zu den Intendanzkosten in der Kulturbehörde (Einzelplan 3.3) nur unzureichend erklärt worden. Die Kennzahl „B_250_01_004 Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde“ ist von 20,3 („Ist bis Q3 2014“) auf 22,1 („Ist bis Q3 2015“) Prozent gestiegen (Seite 221). Diese Steigerung um ebenfalls circa 10 Prozent konnte in der Sitzung des Kulturausschusses am 12. Januar 2015 auf Nachfrage von den Senatsvertretern nicht erklärt werden. In der nachträglichen Protokollerklärung teilt die Kulturbehörde hierzu mit: „Die Veränderung vom Ist Q 3/2014 zum Ist Q 3/2015 entsteht durch eine Veränderung der zugrunde gelegten Kostenbestandteile. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung 2015/16 wurden die Personalkosten für Buchhaltung nicht zu den Intendanzkosten gezählt, in der Bewirtschaftung 2015 sind diese Kosten jedoch in den Inten- Drucksache 21/3273 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 danzkosten abzubilden. Der Intendanzkostenanteil ohne Buchhaltung würde zum Stichtag 31.10.2015 dem Soll entsprechen.“ Eine Mitteilung über die zugrunde gelegten Bezugsgrößen, ohne die eine Vergleichbarkeit der Werte von 2014 und 2015 nicht gegeben ist, fehlt auch hier. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche konkreten Bezugsgrößen liegen der Kennzahl B_238_01_004 im Einzelplan 3.1 zugrunde? Wurden seit 2014 neue Bezugsgrößen eingeführt oder andere fortgelassen? Gibt es entsprechende Pläne für die Zukunft? Bitte detailliert angeben. Die Kennzahl B_238_01_004 „Kosten Intendanzleistung Personalverwaltung, -planung , -entwicklung, Personalräte je Beschäftigten Einzelplan“ ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zu den jeweiligen Quartalen kumulierten Personalkosten der genannten Bereiche und der stichtagsbezogen ermittelten Gesamtzahl der Beschäftigten des Einzelplans 3.1 (siehe Drs. 20/12711, Seite 22). Seit dem Jahr 2014 wurden keine neuen Bezugsgrößen eingeführt oder bestehende fortgelassen. Eine Änderung der Berechnungssystematik der Kennzahl mit Wirkung ab dem Haushaltsplan 2017/2018 wird derzeit geprüft. 2. Wie haben sich diese Bezugsgrößen seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise angeben. 3. Welche konkrete Berechnung auf der Basis dieser Bezugsgrößen liegt der Kennzahl B_238_01_004 im Einzelplan 3.1 zugrunde? Wie hat sich der Wert dieser Kennzahl seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise angeben. 2014 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Kosten der Personalverwaltung etc. (in Euro) 1.825.387 3.720.860 5.598.410 7.388.133 Anzahl Beschäftigter 22.476 21.893 21.650 21.755 Kosten je Beschäftigten (in Euro) (Kennzahl B _238_01_004) 81,21 169,96 258,59 339,61 2015 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal Kosten der Personalverwaltung etc. (in Euro) 1.839.427 3.748.478 5.638.810 Anzahl Beschäftigter 21.901 21.969 21.777 Kosten je Beschäftigten (in Euro) (Kennzahl B_238_01_004) 83,99 170,63 258,93 Der Anstieg der Kennzahlenwerte von Quartal zu Quartal folgt aus der Kumulation der Kosten der Personalverwaltung et cetera bis zum jeweiligen Quartal. 4. Welche konkreten Bezugsgrößen liegen der Kennzahl B_250_01_004 im Einzelplan 3.3 zugrunde? Wurden seit 2014 neue Bezugsgrößen eingeführt oder andere fortgelassen? Gibt es entsprechende Pläne für die Zukunft? Bitte detailliert angeben. Bezugsgröße zur Ermittlung der Kennzahl B_250_01_004 „Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde“ sind die stichtagsbezogen ermittelten Gesamtpersonalkosten der Kulturbehörde. Dabei werden die jeweils für die Freie und Hansestadt Hamburg gültigen Personalkostenverrechnungssätze mit der in Vollkräften gemessenen Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter multipliziert. Im Anschluss werden die Personalkosten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Intendanzleistungen erbringen , nach gleicher Methode berechnet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3273 3 Die Kennzahl errechnet sich wie folgt: Personalkosten Intendanz x 100 = prozentualer Anteil der Inten-danz(personal)kosten Gesamtpersonalkosten 5. Wie haben sich diese Bezugsgrößen seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise angeben. 6. Welche konkrete Berechnung auf der Basis dieser Bezugsgrößen liegt der Kennzahl B_250_01_004 im Einzelplan 3.3 zugrunde? Wie hat sich der Wert dieser Kennzahl seit 2014 entwickelt? Bitte quartalsweise angeben. 2014 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Personalkosten Intendanz (in Euro) 2.889.000 2.763.000 2.801.000 2.902.000 Personalkosten gesamt (in Euro) 14.065.000 13.895.000 13.817.000 13.964.000 Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde (Kennzahl B_250_01_004) 20,5% 19,9% 20,3% 20,8% 2015 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal Personalkosten Intendanz (in Euro) 3.128.000 3.058.000 3.062.000 Personalkosten gesamt (in Euro) 14.109.000 13.936.000 13.855.000 Anteil Intendanz an den Personalkosten der Behörde (Kennzahl B_250_01_004) 22,2% 21,9% 22,1% Die Veränderung vom Ist 2014 zum Ist 2015 entsteht durch eine Veränderung der zugrunde gelegten Abgrenzung der Kostenbestandteile. Im Haushaltsjahr 2014 wurden die Personalkosten für Buchhaltung nicht zu den Intendanzkosten gezählt, in der Bewirtschaftung ab 2015 sind diese Kosten jedoch in den Intendanzkosten abzubilden .