BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3287 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 16.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II in Hamburg Aus der Beantwortung durch den Senat ergeben sich einige Nachfragen zu Drs. 21/3157. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auch auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und f & w fördern und wohnen Anstalt öffentlichen Rechts (f & w) wie folgt: 1. Besteht die Möglichkeit, dass Integrationsfachkräfte anderer Jobcenter in Hamburg einen Zugriff auf Kundendaten nicht zuständiger Jobcenter Hamburgs und dem damit verbundenen Profiling haben, um den Arbeitslosengeld -II-Leistungsberechtigten eine schriftliche Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit oder Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) vorzuschlagen ? Nein. Es gibt in Hamburg nur ein Jobcenter. Die schriftliche Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit nach § 16 d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erfolgt im Übrigen durch die im Standort von Jobcenter für den SGB II-Leistungsberechtigten zuständige Integrationsfachkraft (IFK). In gemäß § 16 e SGB II geförderte Arbeitsverhältnisse (FAV) erfolgt im Übrigen keine schriftliche Zuweisung. Für ein FAV-Arbeitsverhältnis wird in der Regel ein Vermittlungsvorschlag zu dem Stellenangebot einer grundsätzlich förderfähigen Beschäftigung erstellt. Hierfür können durch die berechtigten IFK die relevanten Profilingdaten der SGB II-Leistungsberechtigten eingesehen werden. Der Sozialdatenschutz bleibt in diesem Verfahren gewahrt. 2. Wie bewertet der Senat eine „fremde“ Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit oder FAV durch ein anderes Jobcenter, wenn aufgrund dessen kein Beratungsgespräch erfolgt ist? Siehe Antwort zu 1. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. 3. Wie bewertet der Senat die Vorlage von möglichen individuellen Einschränkungen des Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten bei Drs. 21/3157 in Frage 13., wenn in der Antwort zu Fragen 11. und 12. der Senat behauptet, dass der schriftliche Vermittlungsvorschlag für eine FAV ohne Rechtsfolgebelehrung und somit ohne Rechtsfolgen versendet wird? Drucksache 21/3287 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Damit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen werden individuelle Einschränkungen im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung nach § 10 SGB II bei Vermittlungsvorschlägen berücksichtigt. 4. Besteht die Möglichkeit, einen Vermittlungsvorschlag im Rahmen einer FAV mit Rechtsfolgebelehrung an Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigte zu versenden? Wenn ja, welche individuellen Voraussetzungen setzt Jobcenter t.a.h. dafür an? 5. Wie bewertet der Senat den Vermittlungsvorschlag mit der Referenznummer „10000-1137004228-S – FAV Hauswirtschaft“ (Helfer/in – Hauswirtschaft) mit einer angehängten Rechtsfolgebelehrung und entsprechenden Rechtsfolgen? 6. Wie bewertet der Senat das Versenden eines Vermittlungsvorschlages einer FAV mit Rechtsfolgebelehrung, wenn in Drs. 21/3157 zu den vom Senat zusammengefasst beantworteten Fragen 11. und 12. behauptet wird, dass ein schriftlicher Vermittlungsvorschlag für eine FAV ohne Rechtsfolgebelehrung erfolgt? Ja, es besteht die Möglichkeit einen Vermittlungsvorschlag für ein Stellenangebot, welches grundsätzlich nach § 16e SGB II förderfähig ist, mit einer Rechtsfolgenbelehrung zu versenden. Jobcenter setzt dafür keine individuellen Voraussetzungen an. Der gesetzliche Rahmen ist maßgebend. Jedoch erfolgt die Verpflichtung zur Bewerbung auf eine nach § 10 SGB II zumutbare und nach § 16e SGB II förderfähige Beschäftigung bei Jobcenter in der Regel im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst. Der Vermittlungsvorschlag liegt der zuständigen Behörde nicht vor. 7. Wie bewertet der Senat, dass f & w keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter in den Kleiderkammern beschäftigt? 8. Wie ist die derzeitige Arbeitsorganisation durch f & w in den Kleiderkammern organisiert? Bitte auflisten nach Kleiderkammern und Anzahl Personal in VZÄ auflisten. Der Betrieb der Kleiderkammern in den Unterkünften von f & w erfolgt durch Ehrenamtliche . Viele Bürgerinnen und Bürger möchten sich ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe engagieren. Die ehrenamtliche Mitarbeit in den Kleiderkammern ist diesem Zusammenhang eine beliebte Möglichkeit für niedrigschwelliges Engagement. Dieses bürgerschaftliche Engagement wird vom Senat ausdrücklich begrüßt. Im Übrigen unterstützt das Unterkunfts- und Sozialmanagement von f & w das Ehrenamt bei Bedarf. 9. Wie ist die derzeitige Arbeitsorganisation in den Kleiderkammern organisiert ? Bitte auflisten nach Kleiderkammern, Anzahl Träger und Namen, Anzahl Personal VZÄ und Ehrenamtliche auflisten. Eine Auflistung aller Kleiderkammern und ihrer Arbeitsorganisation sowie des Personals ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Kleiderkammern werden in der Regel ehrenamtlich betrieben. Punktuell erfolgt Unterstützung in der Koordination durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreiber und Verbände. Der Einsatz der Ehrenamtlichen erfolgt bedarfs- und angebotsgerecht und unterliegt daher ständigen Schwankungen.