BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3292 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 16.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Entschädigungsfonds für erlittenes Leid von ehemaligen Heimkindern mit Behinderungen In unserer Gesellschaft gibt es aufgrund diverser Umstände, die hier nicht näher ausgeführt werden sollen, eine Tendenz zu unterschiedlicher Behandlung verschiedener Personengruppen. So ist zum Beispiel lobenswerterweise der Entschädigungsfonds für Heimkinder in der Bundesrepublik und der ehemaligen DDR eingerichtet worden, der sich jeweils zu einem Drittel aus Mitteln der Kirchen, des Bundes und der Länder finanziert. Leider gibt es nach wie vor keinen vergleichbaren Fonds für die ebenfalls betroffenen ehemaligen Heimkinder in den Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Mit der Drs. 20/14414 gab es seinerzeit einen Vorstoß, einen solchen Entschädigungsfonds zu initiieren. Der Antrag wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Dort wurde er durch „Ablauf der Wahlperiode“ als „erledigt“ erklärt. Auf der 92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2015, am 18./19. November 2015 in Erfurt, wurden zur Errichtung eines entsprechenden Hilfssystems von den zuständigen Ministerinnen und Ministern beziehungsweise den Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder mehrere zustimmende Beschlüsse gefasst. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1) Ist mittlerweile ein entsprechender bundesweiter Entschädigungsfonds initiiert worden? 2) Wenn nein, wird es hierzu eine Hamburgische Regelung geben? 3) Plant der Senat, zu diesem Thema eine Bundesratsinitiative zu starten? Der Bund, die Länder und die Kirchen haben sich grundsätzlich darauf verständigt, eine Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu errichten, die dem Unrecht und Leid Rechnung trägt, das Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise stationären psychiatrischen Einrichtungen erfahren haben. Die Arbeiten an der Errichtung der Stiftung sind schon weit fortgeschritten. Der Meinungsbildungsprozess ist jedoch noch nicht in allen Einzelfragen abgeschlossen. Hamburg ist an den Arbeiten zur Errichtung der Stiftung beteiligt. Drucksache 21/3292 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4) Wie hoch ist die voraussichtliche Anzahl der betroffenen Personen in Hamburg? Aufgrund bundesweiter Schätzungen ergibt sich für Hamburg rein rechnerisch eine Zahl von rund 300 Personen als potenzielle Antragsteller.