BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3295 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 16.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Und täglich grüßt das Murmeltier (II) – Stellungnahmen der Behörden in Sachen Elbvertiefung in Sicht? Seit September 2015 ist bekannt, dass sich die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Elbvertiefung ein weiteres Mal deutlich verzögern wird. Ursache ist, dass zusätzliche Umweltgutachten für die Ergänzung der Planunterlagen notwendig geworden sind. Diese liegen nun vor und die Kosten betragen 361.000 Euro.1 Im weiteren Verlauf des Verfahrens haben nun einige Umweltverbände bis zum 23. Dezember 2015 kritische Stellungnahmen abgegeben. Bisher unbekannt sind die Stellungnahmen der Planfeststellungsbehörden und Gutachter zu den in den Stellungnahmen der Umweltvereinigungen geforderten Anpassungen. Immer wieder kommt es zu weiteren Verzögerungen des rot-grünen Senats bei der Planung der Fahrrinnenanpassung. Weitere Verzögerungen und Fehltritte kann sich der rot-grüne Senat nicht mehr leisten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand vollzieht sich das Planergänzungsverfahren durch die zuständigen Behörden von Bund und Hamburg planmäßig. Der Senat geht deshalb davon aus, dass die Planfeststellungsbehörden das Ergänzungsverfahren noch im Verlauf des 1. Quartals des Jahres werden abschließen können und den Planergänzungsbeschluss dann dem Bundesverwaltungsgericht (BverwG) zuleiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche der gemäß Drs. 21/2875 von den Umweltvereinigungen geforderten inhaltlichen Anpassungen der Unterlagen sind jeweils in die Unterlagen übernommen worden (bitte nach der geforderten inhaltlichen Anpassung und der jeweiligen Umweltvereinigung darstellen)? Falls noch nicht geschehen: Wann soll eine entsprechende Prüfung abgeschlossen sein? Die Prüfung der Begründetheit der eingegangenen Stellungnahmen der Umweltvereinigungen obliegt den Planfeststellungsbehörden von Bund und Hamburg. Diese Prüfung ist derzeit nicht abgeschlossen. 1 Vergleiche Drs. 21/2875 vom 22.01.2016. Drucksache 21/3295 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Werden die Planfeststellungsbehörden die ergänzten Unterlagen in einem Planergänzungsbeschluss darstellen, den sie den Verfahrensbeteiligten und dem BVerwG übersenden? Wenn ja, wann? Ja, nach Abschluss des behördlichen Ergänzungsverfahrens wird den dort Verfahrensbeteiligten das Ergebnis des Ergänzungsverfahrens mitgeteilt. Zugleich werden der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg in ihrer Rolle als Beklagte das BverwG über das Ergebnis des Ergänzungsverfahrens unterrichten. Zum genauen Zeitpunkt siehe Antwort zu 1. 3. Hat die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bereits Stellungnahmen abgegeben? Wenn ja, zu welchen geforderten inhaltlichen Anpassungen hat die BUE Stellungnahmen abgegeben? (Die Stellungnahmen der BUE bitte als Anlage beifügen.) Die Behörde für Umwelt und Energie und die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation arbeiten vertrauensvoll zusammen und stimmen sich fachlich ab. Einer ausdrücklichen Stellungnahme einer anderen Behörde als der Planfeststellungsbehörde und gegebenenfalls des Vorhabensträgers zu den im Rahmen eines Ergänzungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen Dritter bedarf es nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz und im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen den beiden Behörden nicht. 4. Welche weiteren Verfahrensschritte bis zur Versendung der Unterlagen an das Bundesverwaltungsgericht werden nun gegebenenfalls im Rahmen welcher Frist unternommen? Die Planfeststellungsbehörden prüfen die Begründetheit der eingegangenen Stellungnahmen zu den ergänzenden Unterlagen. Bedarfsweise führen sie eine Aufklärung durch. Sie erlassen schließlich einen Planergänzungsbeschluss, wenn sie davon überzeugt sind, die Hinweise des Gerichts vollständig berücksichtigt beziehungsweise entkräftet zu haben. Nach Abschluss des behördlichen Ergänzungsverfahrens verfassen sie als Beklagte des Rechtsstreits vor dem BVerwG einen entsprechenden Schriftsatz an das BVerwG und übermitteln dabei den Planergänzungsbeschluss. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Aus den Antworten in der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/2875 geht hervor, dass einzelne Fachgutachter um Einschätzungen zu den Einwendungen gebeten worden sind. Liegen diese Einwendungen vor? a. Wenn ja, von welchem Gutachter wurden diese zu jeweils welchem inhaltlichen Anpassungsvorschlag welcher Vereinigung abgegeben? b. Wenn nein, warum nicht und wann sind die Prüfungen der Gutachter abgeschlossen? Nein. Es handelt sich um einen Prüfungs- und Bewertungsvorgang, der in Abhängigkeit des jeweiligen Prüfgegenstands unterschiedliche Formen annehmen kann und der derzeit noch andauert. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.