BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3296 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 16.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Verbringung von Sedimenten (VIII) – Planfeststellung im Schweinsgalopp ? In der Sitzung des Umweltausschusses am 09. Februar 2016 berichtete Umweltsenator Kerstan von den Verhandlungsergebnissen mit Schleswig- Holstein zum Umgang mit Baggergut aus der Elbe und dem Hamburger Hafen. Demnach muss Hamburg bis spätestens 15. Februar 2016 die notwendigen Unterlagen für eine Genehmigung an die zuständigen Behörden in Kiel gesandt haben, damit bis Anfang April 2016 die erforderlichen Voraussetzungen für eine Umlagerung der Sedimente vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1) Wurden alle erforderlichen Unterlagen vor dem 15. Februar 2016 an die zuständigen Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein versandt? Wenn nein: a) Welche rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen müssen für die Erteilung der Genehmigung und für die Beibringung der notwendigen Unterlagen von welcher zuständigen Stelle der Freien und Hansestadt Hamburg erfüllt sein? b) Welche erforderlichen Unterlagen konnten aus welchen konkreten Gründen nicht an die Genehmigungsbehörden in Schleswig- Holstein versandt werden? Gegebenenfalls bis wann müssen diese Unterlagen von welcher zuständigen Stelle nachgereicht werden, um eine Genehmigung bis April 2016 erhalten zu können? c) Geht der Senat davon aus, dass die Genehmigung zur Umlagerung des Baggerguts in die Nordsee dennoch bis April 2016 erteilt werden kann? Wenn ja, aus welchen Gründen geht der Senat davon aus? Wenn nein, bis wann ist eine Genehmigungserteilung dann realistisch ? Ja. Die HPA hat die erforderlichen Antragsunterlagen erstellt und am 15. Februar 2016 an die Genehmigungsbehörden in Schleswig-Holstein übermittelt. 2) Welche konkreten Unterlagen mussten an die zuständigen Behörden in Kiel gesendet werden? Es wurden folgende Anträge eingereicht: Drucksache 21/3296 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Antrag auf wasserwirtschaftliches Einvernehmen und naturschutzfachliches Benehmen für die Verbringung von Sediment aus der hamburgischen Delegationsstrecke (Norderelbe, Köhlbrand, Süderelbe) und Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis und naturschutzrechtliche Genehmigung für die Verbringung von Sediment aus den Landeshafengewässern (Zufahrten und Hafenbecken). 3) Welche Maßnahmen unternimmt der Senat, die Umwelt- und Wirtschaftsverbände frühzeitig in die Planungen einzubinden, um die Wahrscheinlichkeit späterer Klagen gegen die Genehmigung zur Umlagerung von Baggergut in die Nordsee zu mindern? Von Dezember des Jahres 2013 bis Juli des Jahres 2015 fand ein umfangreicher Beteiligungsprozess im Rahmen des Dialogforums Tideelbe (http://dialogforumtideelbe .de) statt. Die Ergebnisse daraus stellten die Grundlage für die Einigung zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein dar. 4) Welche Auswirkungen auf das Sedimentmanagement und den Hafenbetrieb hat einen Verzögerung bei der Erteilung die Genehmigung zur Umlagerung von Baggergut in die Nordsee? Der Senat geht nicht von einer Verzögerung des Verfahrens aus. Bis zum Vorliegen einer neuen Genehmigung aus Schleswig-Holstein stehen Hamburg zudem zusätzlich circa 1,5 Millionen m³ Restmengen für die Verbringung zur Tonne E3 in der Nordsee aus dem bestehenden Einvernehmen von 2008 zur Verfügung. 5) Welche Möglichkeiten hat der Senat beziehungsweise die HPA, um das Verfahren zur Erteilung die Genehmigung zur Umlagerung von Baggergut in die Nordsee zu beschleunigen? Das Genehmigungsverfahren liegt in der Verantwortung des dafür zuständigen Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein.