BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3316 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 17.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Jahresbilanz zur Wissenschaftspolitik – Was hat Senatorin Fegebank bislang bewirkt? Am 23.03.2016 ist Wissenschaftssenatorin Fegebank ein Jahr im Amt. Derzeit ist nicht erkennbar, dass eine messbare Verbesserung der Situation der Hamburger Hochschulen und Universitäten erreicht wurde. Zurzeit existiert lediglich der Versuch der Senatorin, die Hamburger Hochschulen „in den Herzen der Hamburgerinnen und Hamburger“ zu verankern. Die Unis sind nach wie vor unterfinanziert und werden durch den halben Inflationsausgleich de facto kaputtgespart. Die Grundversorgung der Universität durch die Stadt macht nur rund 65 Prozent aus. Andere Bundesländer stellen ihren Hochschulen demgegenüber durchschnittlich 80 Prozent ihres Finanzbedarfs zur Verfügung. Diese Sparpolitik des rot-grünen Senats, hier zu verantworten durch die Wissenschaftssenatorin, fordert nun offenbar ihren ersten Tribut: Kurz vor dem einjährigen Amtsjubiläum soll an der Universität Hamburg mangels ausreichender Finanzierung die Entscheidung gefällt werden, das erfolgreiche Zentrum Holzwirtschaft zu schließen. Mehr als 60 Mitarbeiter und über 250 Studenten würden Opfer dieser grünen Wissenschaftspolitik. Dies und die teilweise unzureichenden Antworten auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/339, 21/2422 und 21/2509 machen ein Jahr nach der Vereidigung der Senatorin erneute Nachfragen nötig. Um ausführliche Beantwortung der Fragen ohne Querverweis auf andere Drucksachen wird gebeten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat wird in dieser Legislaturperiode seine Schwerpunktsetzung im Bereich Wissenschaft, Forschung und Innovation weiter ausbauen. Die Innovationsstrategie umfasst dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung über die Anwendungsforschung bis hin zur Produktidee und Fertigungsreife. Auf Basis des von der Bürgerschaft am 17. Dezember 2014 beschlossenen Doppelhaushalts 2015/ 2016 wendet er allein für Wissenschaft und Forschung rund 1 Milliarde Euro jährlich auf. Das sind rund 7,6 Prozent des Gesamthaushalts. Darüber hinaus wurde im Koalitionsvertrag über die Zusammenarbeit in der 21. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, zusätzlich 40 Millionen Euro zur Finanzierung von Maßnahmen im Bereich Wissenschaft und Forschung zu verwenden. Auf Einladung des Präsidenten der Universität Hamburg hat am 17.02.2016 ein Round-Table-Gespräch mit den Professorinnen und Professoren des Studiengangs Holzwirtschaft im Fachbereich Biologie und den Mitgliedern des Dekanats der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften über die Zukunft des Studiengangs Holzwirtschaft stattgefunden. Hier sind nach Auskunft der Hochschule auch die Drucksache 21/3316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 im Raum stehenden Sorgen des Studiengangs besprochen worden. Im Ergebnis sei unter anderem vereinbart worden, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Professorinnen und Professoren der Holzwirtschaft sowie Vertretern des Dekanats der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, ein tragfähiges und zukunftsorientiertes Konzept des Studiengangs entwickelt. Unterstützend sollen auch Gespräche mit dem Bund (Thünen-Institut) weitergeführt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Was hat Senatorin Fegebank gegen die Unterfinanzierung der Hamburger Universitäten und Hochschulen, die von ihrer Partei jahrelang beklagt wurde, getan? 2. Wird sich Senatorin Fegebank bereits bei den Haushaltsverhandlungen für den kommenden Doppelhaushalt für eine signifikante Steigerung des Etats für Wissenschaft und Forschung einsetzen? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 3. Hat Senatorin Fegebank dafür gesorgt, dass die rund 31 Millionen Euro, die der Bund der Stadt Hamburg durch Übernahme der BAföG-Kosten erspart, den Hamburger Universitäten Hochschulen zugutekommen, wie Sie es mit ihrer Partei vor der Bürgerschaftswahl versprochen hat und wie es im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung in einer Erklärung des Bundesfinanzministeriums heißt? 4. Was hat Senatorin Fegebank dagegen unternommen, dass die Universität Hamburg und die Technische Universität Hamburg-Harburg ihren Betrieb nur durch den Abbau von Rücklagen aufrechterhalten können, also von ihrer Substanz leben? 5. Hat Senatorin Fegebank den Hochschulen schon konkrete Vorschläge zur Verwendung der zusätzlichen 40 Millionen Euro für den Zeitraum bis 2020 gemacht? Wenn ja, wann und wie lauteten die Vorschläge? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? 6. Hält Senatorin Fegebank die Voraussetzungen der in den Hochschulvereinbarungen enthaltenen Revisionsklauseln für eingetreten? Wenn ja, wann beginnen die für diesen Fall vorgesehenen Nachverhandlungen ? Wenn nein, warum nicht? 7. Wie haben sich die Betriebsergebnisse der staatlichen Hamburger Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2011-2015 entwickelt? Bitte nach Universitäten und Hochschulen sowie nach Jahren aufschlüsseln. 8. Was hat die Wissenschaftssenatorin in den letzten zwölf Monaten konkret unternommen, um die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Hochschulen und der Wirtschaft zu verbessern? Zur Verwendung der aus der BAföG-Übernahme des Bundes zusätzlich entstandenen Mittel siehe Drs. 21/339. Die Zusammenarbeit der Hamburger Universitäten und Hochschulen untereinander wird unter anderem durch die Landesforschungsförderung Hamburg gefördert. Darüber hinaus werden gemäß Koalitionsvertrag 40 Millionen Euro zum größtmöglichen Nutzen der Universitäten und Hochschulen eingesetzt werden. Die Gespräche über die genaue Aufteilung der Mittel sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Konkrete aktuelle Fördermaßnahmen sind: die Förderung der Hamburger Exzellenzcluster in der Klimaforschung und der Physik – Verbundforschungsprojekte der Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen; die Anschubförderung von kooperativen Forschungsverbünden mehrerer Hamburger Hochschulen und außeruniversitärer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3316 3 Partner; die Anschubförderung von Graduiertenkollegs an den Hochschulen (einschließlich wissenschaftlich-künstlerischer Graduiertenkollegs); der Aufbau internationaler Forschungskooperationen Hamburger Hochschulen mit weiteren Partnern im Ostseeraum. In den letzten zwölf Monaten wurde ferner die Innovationspolitik des Senats entlang der regionalen Innovationsstrategie 2020 weiter fortgesetzt. Hierbei wurde auf bewährte Instrumente wie die InnovationsAllianz, die Clusterpolitik sowie Maßnahmen zur Förderung von Unternehmensgründungen und Ausgründungen, Forschungs - und Wissenstransfer und die Ansiedlung von angewandten Forschungseinrichtungen gesetzt. Nach der Evaluierung der MINT-Bereiche an den Hochschulen des Landes Hamburg hat der Wissenschaftsrat im Januar 2016 seine Analyse sowie Empfehlungen zur Weiterentwicklung vorgelegt und den MINT-Disziplinen in Hamburg dabei ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der Wissenschaftsrat regt dabei insbesondere eine weitere Vernetzung der Hochschulen untereinander und aller MINT-Forschungsinstitutionen in Hamburg an. Die zuständige Behörde ist seit Anfang Februar mit den Hochschulen im Dialog, wie diese Empfehlungen im Detail umgesetzt werden können. Im Übrigen siehe Vorbemerkung, Anlage sowie Drs. 21/2422 und 21/2509. 9. Was hat die Wissenschaftssenatorin in den letzten zwölf Monaten konkret unternommen, um die Internationalisierung der Universitäten und Hochschulen zu verbessern, unter anderem die Zahl ausländischer Absolventen zu erhöhen? 10. Inwiefern hat die BWFG die Universitäten und Hochschulen in den letzten zwölf Monaten beim Auf- und Ausbau hochschuleigener Internationalisierungsstrategien unterstützt? Mit welchem Ergebnis? Die zuständige Behörde fokussiert ihre Internationalisierungsbemühungen im Europäischen Raum im Bereich Wissenschaft auf den Ostseeraum (siehe auch Drs. 20/10410). Aus Hamburger Sicht ermöglicht der Ausbau intensiver internationaler Wissenschaftskooperationen im Bereich Strukturforschung zwischen DESY, XFEL und der Universität Hamburg mit MAX IV, ESS und der Universität Lund eine große Chance, weitere Spitzenforschung von internationaler Strahlkraft zu befördern. Im Hinblick auf die Nachfolge der Exzellenzinitiative wird erwartet, dass eine enge Kooperation mit dem Wissenschaftsstandort Lund die Chancen der UHH für eine erfolgreiche Bewerbung um die Fortsetzung und Ausbau des Hamburger Exzellenzbereichs CUI deutlich erhöhen kann. Die zuständige Behörde hat diesbezüglich diverse Maßnahmen auf lokaler und internationaler Ebene initiiert und durchgeführt: - Baltic Science Network – Aufbau eines wissenschaftspolitischen Ostseenetzwerks: Der Hamburger Senat hat eine Initiative unter dem Arbeitstitel „Baltic Science Network “ für eine neue Netzwerkstruktur für Wissenschaftspolitik/Wissenschaftsmanagement im Ostseeraum gestartet, da er ein großes Potenzial für eine engere Kooperation im Ostseeraum in den Bereichen der Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungspolitik sieht. Unter Federführung der BWFG ist es dem „Baltic Science Network“ gelungen, eine Anschubfinanzierung von der EU in Höhe von circa 3 Millionen Euro zu erhalten (EU-Förderprogramm INTERREG Vb Baltic Sea Region). Mittlerweile haben sich diesem Netzwerk 24 strategische Partner angeschlossen. Die Schlüsselakteure des „Baltic Science Networks“ sind: regionale oder nationale Ministerien für Bildung, Wissenschaft und Forschung, entsprechend der nationalen Verantwortlichkeiten; Dachorganisationen oder Agenturen verantwortlich für die Definition und Umsetzung von Hochschul-, Wissenschafts- und Forschungspolitik; Hauptakteure der regionalen Zusammenarbeit wie die EU, der Ostseerat und der Nordische Ministerrat;  - EU-Ostseestrategie – EU Strategy for the Baltic Sea Region (EUSBSR) – Neuer Schwerpunkt „Forschung“:Der BWFG ist es im Sommer 2015 bei der Novellierung der EU-Ostseestrategie und der Neufassung des Aktionsplanes gelungen, eine stärkere Akzentuierung des Schwerpunktes „Wissenschaft und Forschung“ durchzusetzen . Der ehemalige Prioritätsbereich (PA) „Education“ wurde „PA Education, Research and Employability“ umbenannt und mit einer inhaltlichen Leitaktion aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung angereichert. Die Senatorin für Wissenschaft , Forschung und Gleichstellung hat im September 2015 die Region Skåne Drucksache 21/3316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 (Malmö/Lund) besucht, um für eine engere Kooperation in Forschung und Wissenschaft zu werben und mögliche Kooperationspartner aus der Region Skåne auf Hamburger Schwerpunktthemen aufmerksam zu machen. - Landesforschungsförderung Hamburg – Förderlinie „Aufbau internationaler Forschungskooperationen “: Im Rahmen der Landesforschungsförderung Hamburg werden aus der Förderlinie „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ gezielt Anbahnungsmaßnahmen für internationale Hochschulkooperationen und transnationale Forschungsvorhaben gefördert. Im Einklang mit der vom Senat verabschiedeten „Ostseestrategie für den Wissenschaftsstandort Hamburg“ (Drs. 20/10410) steht zunächst der Ostseeraum im Fokus der Förderlinie. In drei Förderrunden wurden in 2014 und 2015 bisher 28 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 353.193 Euro bewilligt, unter anderem eine Anschubförderung für die „Baltic International Summer School for Architects & Engineers“ an der HCU bewilligt , aus der ein bewilligtes ERASMUS+-Projekt für eine strategische Partnerschaft mit sechs Hochschulen im Ostseeraum entstanden ist. Die Rekrutierung und Begleitung von internationalen Studierenden bis zu ihrem Abschluss an einer Hamburger Hochschule erfolgt durch die Hochschulen selbst. Die zuständige Behörde unterstützt die Hochschulen in ihren hochschuleigenen Internationalisierungsstrategien , insbesondere durch die vielfältigen Maßnahmen des Hamburger Integrationskonzepts. Im Übrigen siehe Drs. 21/1642. Die Mittel aus den Rückflüssen der Leistungsorientierten Mittelvergabe wurden den Hochschulen und dem UKE für Projekte zur Verfügung gestellt, die studieninteressierten Flüchtlingen den Zugang zu den Hochschulen ermöglichen beziehungsweise zur Internationalisierung der Hochschulen beitragen (siehe auch Antwort zu 11.). 11. Auf die Frage der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/2509, welche Unterstützung Senatorin Fegebank gegenüber den Hochschulen leistet, um die Studierfähigkeit von Flüchtlingen und die Internationalisierung zu verbessern, antwortet der Senat, die Universitäten und Hochschulen seien gebeten worden, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, die der Verbesserung der Studierfähigkeit der Flüchtlinge und der weiteren Internationalisierung der Hochschulen dienten. Liegen diese Vorschläge bereits vor? Wenn ja, was beinhalten diese Vorschläge? Und welche der vorgeschlagenen Maßnahmen will die Senatorin wie und wann umsetzen? Wenn nein, warum liegen diese Vorschläge noch nicht vor; und wann werden sie vorliegen? Die Anträge der Hochschulen lagen der zuständigen Behörde am 15. Dezember 2015 vor. Sie wurden zwischenzeitlich beschieden und den Hochschulen die entsprechenden Mittel in Höhe von 3.118.038,72 Euro angewiesen. Die im Folgenden aufgelisteten Anträge wurden positiv beschieden: Antrag Hochschule Koordinations- und Beratungseinrichtung für studieninteressierte Flüchtlinge UHH Sprachkurse UHH Flüchtlingsbeauftragte UHH „Studierfähigkeit von Geflüchteten an der HAW – Kompetenzen für eine plurale Gesellschaft“ (u.a. Sprachförderung, Informationsangebote , Aufbau studienvorbereitender Weiterbildungsmodule , Ausarbeitung eines Integrationskonzeptes) HAW „International STARTplus – Erfolgreicher Einstieg ins Studium für internat. Studierende und Geflüchtete“ (u.a. „Gestreckter Studieneinstieg“, Buddy-Programme) HAW Integral Integrations- und Weiterbildungsprogramm für geflüchtete Ingenieure TUHH Potenzialanalyse TestAS (u.a. Erstberatung für studieninteressierte Flüchtlinge) TUHH Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3316 5 Antrag Hochschule Ausbau Lern- und Schulungsplätze in der Bibliothek TUHH „Hamburg Open Online University – Open for Refugees” TUHH Sprachkurse TUHH Mytrack – Individueller Studienweg für Geflüchtete TUHH Ein Regal für Refugees – Ergänzung des Medienbestands der Bibliothek TUHH Unterstützung im Bewerbungsprozess für internationale Studierende (insbes. bei der Praktikumssuche) TUHH Sprachkurse HCU Finkenau 42 – Programm „Artistic and Cultural Orientation“ (Heranführung von studieninteressierten Flüchtlingen an deutsche und europäische Kunsttraditionen; Sprachkurse) HFBK Gasthörerprogramm mit Betreuung HfMT Projektsteuerung des praktischen Einsatzes von Medizin- Studierenden in Zentralen Erstaufnahmen für Flüchtlinge UKE Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die Hochschulen über einen Zeitraum von zumeist zwei bis drei Jahren. 12. Hat die BWFG eine Strategie entwickelt, um Entrepreneurship an den Hamburger Hochschulen und Universitäten zu fördern und somit einen Beitrag zur Innovationsmetropole Hamburg zu leisten? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Hochschulautonomie entscheiden die Hamburger Hochschulen selbst, wie und in welchem Maße sie Entrepreneurship fördern. Die TUHH konnte sich beispielsweise im bundesweiten Wettbewerb „EXIST – Gründungskultur – Die Gründerhochschule “ durchsetzen und ist seitdem eine von zwölf durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Gründerhochschulen in Deutschland. Im Übrigen siehe Drs. 21/1686. Ja hr es bi la nz er ge bn is se d er H oc hs ch ul en in T sd . E ur o 20 11 20 12 20 13 * ) 20 14 * ) 20 15 Q ue lle : Q ue lle : Q ue lle : Q ue lle : Dr s. 2 0/ 54 81 Dr s. 2 0/ 96 60 Dr s. 21 /1 83 7 Dr s. 21 /1 83 7 U ni ve rs itä t H am bu rg 40 .2 65 ,3 29 .3 21 ,2 0, 0 0, 0 vo rlä uf ig es E rg eb ni s l ie gt E nd e M är z 2 01 6 vo r TU H am bu rg -H ar bu rg 3, 1 2. 99 9, 5 -8 .6 44 ,1 -6 .7 33 ,7 vo rlä uf ig es E rg eb ni s l ie gt E nd e M är z 2 01 6 vo r HA W H am bu rg 2. 65 2, 3 13 .0 81 ,4 3. 37 6, 2 -9 6, 8 vo rlä uf ig es E rg eb ni s l ie gt E nd e M är z 2 01 6 vo r Ha fe nC ity U ni ve rs itä t 1. 24 1, 5 1. 21 1, 2 0, 0 0, 0 vo rlä uf ig es E rg eb ni s l ie gt E nd e M är z 2 01 6 vo r HF M T 1. 65 2, 5 1. 02 7, 4 -2 31 ,5 41 7, 3 vo rlä uf ig es E rg eb ni s l ie gt E nd e M är z 2 01 6 vo r HF BK 1. 20 7, 5 55 1, 9 10 ,3 0, 0 vo rlä uf ig es E rg eb ni s l ie gt E nd e M är z 2 01 6 vo r * ) I n de n Ja hr en a b 20 13 w er de n na ch e rs tm al ig e xt er ne r J ah re sa bs ch lu ss pr üf un g du rc h W irt sc ha ft sp rü fe r d ie je w ei ls ni ch t ve rw en de te n Ho ch sc hu lp ak tm itt el n ic ht m eh r e rt ra gs w irk sa m im E rg eb ni s a ls Ü be rs ch us s a us ge w ie se n, so nd er n in d en V er bi nd lic hk ei te n da rg es te llt . Drucksache 21/3316 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 3316ska_Text 3316ska_Anlage Tabelle1