BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3318 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 17.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Mülltrennung in Flüchtlingsunterkünften Der Anblick von Unterkünften zur Unterbringung von Asylsuchenden und Migranten gehört inzwischen zum alltäglichen Stadtbild. Während größere Anlagen ja oft gut abgeschirmt vom allgemeinen Geschehen auf den öffentlichen Straßen sind, fallen bei den kleineren Unterkünften häufig ganze Ansammlungen von Restmüllcontainern unschön ins Auge. Aus Platzgründen werden diese dann teilweise auch einfach auf dem öffentlichen Gehweg abgestellt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) – wie folgt: 1. Werden die Flüchtlingsunterkünfte nach dem normalen Schlüssel der Stadtreinigung mit Behältern für Bioabfall, Wertstofftonnen, Papiertonnen und Restmüllbehältern ausgestattet? Wenn nein: warum nicht? Die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften mit Abfallbehältern erfolgt abgestimmt auf den individuellen Bedarf vor Ort. In den Unterkünften der Zentralen Erstaufnahmen sind zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung überwiegend Restmüllgefäße aufgestellt. In Unterkünften der Folgeunterbringung werden zum Teil auch entsprechende Gefäße zur Mülltrennung aufgestellt, dieses System befindet sich aber noch im Aufbau. 2. Welche Abfallmengen der einzelnen Kategorien werden für Flüchtlinge zugrunde gelegt? Das Müllaufkommen variiert von Unterkunft zu Unterkunft. Die Anzahl an Abfallbehältern sowie die Leerungsfrequenzen wird daher in enger Abstimmung zwischen dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF), der SRH und den jeweiligen Betreibern der Unterkünfte festgelegt und bei Bedarf angepasst. 3. Auf der Grundlage welcher Erfahrungen geschieht dies? Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Wohnungswirtschaft und aus dem Betrieb von Unterkünften zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung. 4. Erhalten die Flüchtlinge Aufklärung über das deutsche System der Abfalltrennung und die Bedeutung derselben? 5. In welcher Form wird die Aufklärung durchgeführt? Die SRH bietet in Abstimmung mit dem Betreiber vor Ort Informationsveranstaltungen zum Thema Mülltrennung an. Darüber hinaus stellt die SRH Informationsmaterial in Drucksache 21/3318 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Form eines Flyers in sieben Sprachen (die gängigsten Sprachen der führenden Herkunftsländer , sowie Deutsch und Englisch) zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtungen werden bei Bedarf durch das Sozialmanagement auf den angemessenen Umgang mit Müll hingewiesen. 6. Ist sich der Senat bewusst, dass die Auseinandersetzung mit dem deutschen System der Mülltrennung für die Asylbegehrenden auch einen ersten Schritt zur Integration darstellt? Mülltrennung dient aus Sicht der zuständigen Behörden in erster Linie dem Umweltund Ressourcenschutz. 7. Funktioniert die Mülltrennung in den Flüchtlingsunterkünften? Werden die einzelnen Rohstoffe korrekt getrennt? Die Standorte, an denen Mülltrennung praktiziert wird, berichten von überwiegend positiven Erfahrungen. Für eine gesicherte Einschätzung liegen jedoch noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vor. 8. Was passiert, wenn Wertstofftonnen falsch bestückt werden, wer beseitigt dann den Schaden? Oder werden die falsch befüllten Tonnen dann auf Kosten des Steuerzahlers als Restmüll entsorgt? Bei Fehlbefüllungen werden – wie in der Wohnungswirtschaft – entweder die falsch eingefüllten Abfälle durch das Betreiberpersonal vor Ort entnommen oder es erfolgt eine kostenpflichtige Sonderleerung durch die SRH. 9. Ist es in Hamburg zulässig, Müllgefäße im öffentlichen Raum, zum Beispiel auf dem Gehweg, dauerhaft abzustellen? Nach § 23 Absatz 3 Nummer 2 des Hamburgischen Wegegesetzes ist es unzulässig, Hausmüllgefäße auf öffentlichen Wegen aufzustellen, soweit es nicht zur Müllabfuhr erforderlich ist. 10. Wird – auch vor dem Hintergrund der Antworten auf die hier gestellten Fragen – für die Abfallentsorgung der Flüchtlingsunterkünfte die normale Abfallgebühr der Stadtreinigung erhoben und entrichtet oder wie erfolgt die Vergütung der Leistungen der Stadtreinigung? Für die Abfallentsorgung der Flüchtlingsunterkünfte werden Gebühren nach den entsprechenden Gebührenordnungen erhoben.