BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3322 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 17.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Verschwundene Kinder in Hamburg? (II) Nach der Antwort des Senats zu der Vielzahl an verschwundenen Flüchtlingskindern und Jugendlichen, stellt sich die Frage, wie viele Kinder dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung insgesamt aus der Obhut verschwunden sind. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Von wie vielen Kindern (abzüglich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ) in der Obhut der Freien und Hansestadt Hamburg ist der aktuelle Aufenthaltsort unbekannt? Aktuell wird kein in Obhut genommenes Kind vermisst. 2. Wie viele Vermisstenanzeigen wurden durch die zuständige Behörde seit 2010 gestellt? (Bitte jahresweise und nach Ergebnis aufschlüsseln.) 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese vermissten Kinder zu finden? Siehe Drs. 21/3174. 4. Wie viele Betreuer stehen bei Kindern absolut und relativ Tag und Nacht zur Verfügung? a. Werden die gesetzlichen und Jugendschutzbestimmungen zur Betreuungs- und Fürsorgepflicht eingehalten? b. Wenn nein, wer haftet bei Folgen aus dieser Nichterfüllung von gesetzlichen Bestimmungen? c. Wenn nein, wie und bis wann soll gewährleistet werden, dass die gesetzlichen Bestimmungen und Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden? Kinder, das heißt Minderjährige vor Vollendung des 14. Lebensjahres, werden immer in Einrichtungen mit einer Betreuung über Tag und Nacht in Gruppenangeboten untergebracht. Für jede Betreuungsgruppe steht am Tag mindestens eine Betreuungsperson zur Verfügung, in der Nacht ist eine Betreuungsperson anwesend, und zwar je nach Angebot als Nachtdienst oder Nachtbereitschaft am Betreuungsort. Im Übrigen siehe Drs. 21/3174.