BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3324 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 17.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Wiedereinreise von rückgeführten Ausländern Nach Presseberichten wurde ein Marokkaner innerhalb weniger Jahre zehnmal durch hessische Behörden abgeschoben und reiste ebenso oft wieder ein. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In wie vielen Fällen wurden durch den Senat beziehungsweise die zuständige Behörde rückgeführte Ausländer erneut ohne Aufenthaltstitel in Hamburg aufgegriffen? Bitte jahrweise ab 2010 aufschlüsseln. 2. Aus welchen zehn Herkunftsländern kamen die meisten dieser rückgeführten Ausländer, die erneut aufgegriffen wurden? Weder die Ausländerbehörde noch die Polizei führen eine gesonderte Statistik über Ausländer, die nach einer Rückführung wiedereingereist sind und aufgegriffen wurden . Angaben über frühere Inlandsaufenthalte würden sich aus der jeweiligen Ausländerakte ergeben. Eine automatische Auswertung ist jedoch nicht möglich. Eine händische Auswertung aller Ausländerakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit ebenso wenig möglich, wie eine Auswertung sämtlicher im erfragten Zeitraum erfasster polizeilicher Ermittlungsvorgänge der für die Bearbeitung dieser Delikte zuständigen Dienststelle. Im Übrigen waren die Ermittlungsakten aus dem Jahr 2010 entsprechend der Aktenaufbewahrungsfristen zu vernichten. Die in Hamburg im erfragten Zeitraum festgestellten und in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten Fälle der unerlaubten Wiedereinreise nach Ausweisung/ Abschiebung gemäß § 95 Absatz 2 Nummer 1a Aufenthaltsgesetz (PKS-Schlüsselzahl 725120) sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt: Jahr erfasste Fälle 2010 25 2011 18 2012 19 2013 13 2014 37 2015 25 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten einer Abschiebung in diese Länder jeweils und in wie vielen Fällen haben die mehrfach rückgeführten Ausländer – wie § 66 Absatz 1 AufenthG es vorsieht – die Kosten ganz (oder zumindest teilweise) selbst getragen? Drucksache 21/3324 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Angaben zu den durchschnittlichen Kosten sind mangels gesonderter statistischer Erhebungen nicht möglich, siehe Antwort zu 1. und 2. 4. Wie viele dieser rückgeführten und erneut aufgegriffenen Ausländer waren in Deutschland straffällig geworden? Bitte jeweils die Anzahl der Ermittlungsverfahren und die entsprechenden Delikte angeben. Die Beantwortung der Frage ist der Staatsanwaltschaft – auch lediglich bezogen auf Hamburg – nicht möglich. Die erforderlichen Informationen werden im Vorgangsverwaltungs - und -bearbeitssystem MESTA der Staatsanwaltschaft nicht erfasst. Es müssten daher alle Akten des Abfragezeitraums händisch ausgewertet werden, wobei sich der Umstand einer in der Vergangenheit liegenden Rückführung nicht notwendigerweise aus einer gegebenenfalls auszuwertenden Ermittlungsakte herleiten lässt. Allein für das Jahr 2015 wären ausweislich des Controlling-Berichts der Staatsanwaltschaft Hamburg bezogen auf alle Staatsangehörigkeiten insgesamt 156.065 Js- Verfahren verzeichnet. Deren Beiziehung und händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Gibt es Fälle, in denen ein mehrfach rückgeführter Ausländer erneut aufgegriffen wurde? Wenn ja, bitte ausführen. Siehe Antwort zu 1. und 2.