BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3327 21. Wahlperiode 23.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 17.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Von der Schulbank in den Flieger. Abschiebungen von Kindern aus Hamburg Die Zahl der Menschen, die aus Hamburg abgeschoben werden, steigt seit Monaten enorm an. So wurden laut Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/2763 im 3. Quartal 2015 1.247 Menschen aus Hamburg „rückgeführt“, davon 350 abgeschoben. Unter ihnen sind auch Kinder, die in Hamburgs Schulen gingen, Sportvereine besuchten und Freundschaften zu anderen Kindern pflegten. Seit der Änderung des Asylrechts vom Oktober 2015 sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Das führt dazu, dass Kinder von einem Tag auf den anderen aus Hamburg verschwinden. In einer Pressemitteilung der Schulsprecher /-innen der Stadtteilschule St. Pauli heißt es: „Unsere Mitschüler/-innen werden abgeschoben. Immer wieder erfahren wir viel zu spät: Sie werden mit Eltern und Geschwistern nachts aus dem Schlaf gerissen, aus ihrem Zuhause geholt und zum Flughafen gefahren.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele der 350 Personen, die im 4. Quartal 2015 abgeschoben wurden , waren schulpflichtig? Im 4. Quartal 2015 wurden insgesamt 109 Personen im schulpflichtigen Alter abgeschoben . a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? Sechs (die betroffenen Familien sind zum Teil wiederholt aus und wieder eingereist). b. Wie viele davon lebten länger als zwei Jahre in Hamburg? Zwei. c. Wie viele davon lebten länger als vier Jahre in Hamburg? Vier. 2. Wie viele schulpflichtige Kinder wurden seit dem 01.01.2016 aus Hamburg abgeschoben? Vom 1. bis 31. Januar 2016 wurden insgesamt 33 Personen im schulpflichtigen Alter abgeschoben. 3. Wie viele Hamburger Schüler/-innen leben laut Schüler/-innen Zentralregister (SZR) mit dem Aufenthaltsstatus der Duldung in Hamburg? Drucksache 21/3327 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wie viele davon sind in Hamburg geboren? b. Wie viele davon seit mehr als zwei Jahren? c. Wie viele davon seit mehr als vier Jahren? 4. Wie ist das Verfahren, wenn Kinder abgeschoben werden und deswegen nicht zur Schule erscheinen? Bitte beschreiben. 5. Wann und auf welchem Wege erfahren die Schule, Schulbehörde und die Lehrer/-innen von der erfolgten Abschiebung? Der aufenthaltsrechtliche Status von Schülerinnen und Schülern wird weder von den Schulen noch der zuständigen Behörde erhoben, dies wäre ein Verstoß gegen die Schuldatenschutzverordnung. Nach einer erfolgten Abschiebung werden die abgeschobenen Personen von Amts wegen durch das Einwohner-Zentralamt abgemeldet. Diese Abmeldung wird zeitgleich und automatisch in das Zentrale Schülerregister übermittelt. Dies führt dazu, dass bei den jeweiligen Schulen beim Aufrufen der Schülerdaten der Hinweis auf den veränderten Schülerstatus aufgezeigt wird. Zum Vorgehen bei Abschiebungen siehe im Übrigen Drs. 21/2763. 6. In Berlin wurden im vergangenen Jahr mehrfach Kinder aus dem Klassenzimmer abgeholt, um abgeschoben zu werden. Kam es seit dem 1.1.2015 auch in Hamburg beziehungsweise an Hamburger Schulen vor, dass Kinder zu einer Abschiebung direkt aus der Schule, dem Ferienlager , einer Klassenreise oder Ähnlichem abgeholt wurden? Nein. a. Wenn ja, wie häufig? b. Wenn ja, wie bewertet der Senat dieses Verfahren? c. Wenn ja, inwiefern prüft der Senat Änderungen des Verfahrens? Entfällt.