BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3337 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 18.02.16 und Antwort des Senats Betr.: G20-Gipfel in Hamburg Über die Presse wurde bekannt, dass der nächste G20-Gipfel an zwei Tagen im Juli 2017 in Hamburg stattfinden soll. Dazu werden mindestens 6.000 Teilnehmer/-innen sowie die Regierungschefs von 19 Industrie- und Schwellenländern , darunter die USA und Russland, erwartet. Wir fragen den Senat: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 12. Februar 2016 im Rathaus ihre Entscheidung bekannt gegeben, den G20-Gipfel 2017 in Hamburg abzuhalten. Die Bundesrepublik Deutschland ist 2017 Vorsitzland der Gruppe der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer. Die oder der jeweilige Staats- beziehungsweise Regierungschef/-in entscheidet über den Ort des Gipfeltreffens im eigenen Land. Neben dem Treffen der Staats- und Regierungschefs finden weitere Treffen einiger Fachminister im Vorsitzland statt – so der Arbeits- oder der Finanzminister. An den G20-Gipfeln auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs nehmen neben den Vertretern der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern auch die Vertreter der Afrikanischen Union, der asiatischen ASEAN-Staaten sowie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Direktor der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Chefs weiterer internationaler Organisationen sowie Vertreter weiterer Staaten teil. Zu den vielfältigen Fragestellungen, die im Einzelnen mit einer solchen Großveranstaltung verbunden sind, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt, das heißt über ein Jahr vor der Ausrichtung des Gipfels und wenige Tage nach der Bekanntgabe der Entscheidung über die Ausrichterstadt, erst wenige Festlegungen. Daher sind viele der von den Fragestellern erbetenen Antworten zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht verfügbar. Derzeit laufen Gespräche zwischen der Bundesregierung, die Ausrichter des Gipfels sein wird, und den zuständigen Behörden (insbesondere der Senatskanzlei) der Freien und Hansestadt Hamburg. Da der Hamburg-Gipfel 2017 der erste G20-Gipfel der Staatsund Regierungschefs auf deutschem Boden sein wird, fehlt es an Vergleichswerten von früheren G20-Gipfeln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer genau – aus Gesellschaft, Wirtschaft, Politik, Parlament, Senat – war an der Entscheidungsfindung zur Ausrichtung des G20-Gipfels in Hamburg 2017 beteiligt? Die Festlegung des Tagungsorts für den G20-Gipfel liegt in der Kompetenz der Bundesregierung . Die Bundeskanzlerin hat den Ersten Bürgermeister vor einigen Monaten gebeten, dass Hamburg Gastgeberstadt für den G20-Gipfel sein möge. Der Erste Bürgermeister hat dieser Bitte entsprochen. Drucksache 21/3337 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. War eine Beteiligung der Bürgerschaft an der Entscheidungsfindung zu irgendeinem Zeitpunkt geplant? 2.a. Falls nein, warum nicht? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 2.b. Falls ja, wann und warum wurden diese Pläne aufgegeben? Entfällt. 3. Wer hat am Ende diese Entscheidung mit welcher Begründung/nach welchen Kriterien getroffen? Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 1. 4. In welcher Form und mit welchem Ergebnis hat ein Abstimmungsprozess zwischen den Senatsmitgliedern von SPD und GRÜNEN stattgefunden? Der Senat erteilt aus grundsätzlichen Erwägungen über Angelegenheiten aus seinem internen Beratungs- und Entscheidungsbereich und im Hinblick auf nicht abgeschlossene politische Prozesse keine Auskunft. 5. In welcher Weise, auf welchem Weg und an wen genau ist die getroffene Entscheidung wann kommuniziert worden? Die Bundeskanzlerin hat ihre Entscheidung am 12. Februar bei der Matthiae-Mahlzeit im Rahmen ihrer Festrede bekannt gegeben. 6. Hat sich der Hamburger Senat um die Ausrichtung des G20-Gipfels aktiv beworben oder ist er dazu angefragt worden? 6.a. Sollte er angefragt worden sein, wann und von wem im Einzelnen? 6.b. Sollte er sich aktiv beworben haben: i. Wer traf wann die Entscheidung zur Bewerbung? ii. Wer war an der Entscheidung über eine Bewerbung beteiligt? iii. Welche Gründe für eine Bewerbung und welche dagegen wurden dabei abgewogen? Bitte detailliert darstellen. iv. Wann und bei wem wurde die Bewerbung offiziell eingereicht? Siehe Antwort zu 1. 7. Welche (wirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen) Effekte erhofft sich der Senat von der Ausrichtung des G20-Gipfels? Der Senat hat sich damit nicht befasst. 8. Mit welchen Kosten insgesamt und bezogen auf die einzelnen Bereiche (Sicherheit, Verkehr, Unterbringung, Verpflegung, bauliche Veränderungen , Rahmenprogramm, Werbung) rechnet der Senat? Bitte jeweils benennen und aufschlüsseln. 9. Wer im Einzelnen wird zu welchen Anteilen die Kosten, die mit der Organisation und Ausrichtung des G20-Gipfels entstehen, tragen? 10. Hat der Senat Zusagen auf Kostenbeteiligung vom Bund erhalten? Wenn ja, in welcher Höhe beziehungsweise mit welchem Anteil an den Gesamtkosten? 11. Werden die Steuerzahler/-innen an den Kosten beteiligt? Wenn ja, in welcher Höhe beziehungsweise zu welchem prozentualen Anteil? 12. Aus welchen Haushaltstiteln will der Senat die durch die Freie und Hansestadt zu begleichenden Kosten aufbringen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3337 3 13. Welche Umschichtungen oder Einsparungen werden dazu in diesem und/oder anderen Haushaltstiteln über welchen Zeitraum notwendig werden? Die Kosten und deren Verteilung werden Gegenstand der Gespräche zwischen den zuständigen Fachbehörden und der Bundesregierung sein. Da der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg die überwiegenden Kosten für die Veranstaltung tragen werden, werden die dafür benötigten Mittel aus dem Steueraufkommen von Bund und Ländern getragen werden. Die Einzelheiten der Kosten und ihrer haushaltlichen Veranschlagung stehen noch nicht fest. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 14. Zu welchem Zeitpunkt plant der Senat, der Bevölkerung das Gesamtkonzept zur Durchführung des G20-Gipfels vorzustellen und in welchem Verfahren? Damit hat sich der Senat bisher nicht befasst. 15. Mit welchen konkreten Einschränkungen im öffentlichen Raum müssen die Hamburger/-innen im Einzelnen voraussichtlich rechnen (beispielsweise Absperrungen, Bannmeilen, Fahrverbote) und in welchem Zeitraum vor, während und nach dem Gipfel? 16. Mit welchen konkreten Einschränkungen im nicht öffentlichen Raum (beispielsweise als Anwohner/-innen am Tagungsort oder von Staatsgästen genutzten Verbindungsstraßen) müssen die Hamburger/-innen im Einzelnen voraussichtlich rechnen und in welchem Zeitraum vor, während und nach dem Gipfel? Siehe Vorbemerkung. 17. Werden der Senat und die anderen an der Durchführung des Gipfels beteiligten Stellen, beispielsweise des Bundes oder anderer Staaten, die grundgesetzlich gesicherten Grundrechte der Bürger/-innen auf freie Meinungsäußerung und Protestveranstaltungen beziehungsweise Demonstrationen auch während des stattfindenden G20-Gipfels uneingeschränkt , also beispielsweise in Hör- und Sehweite der Gipfelteilnehmer /-innen, absichern? 17.a. Wenn ja, unter welchen Bedingungen beziehungsweise mit welchen möglichen Einschränkungen genau? 17.b. Wenn nein, in welchem Umfang und mit welcher Begründung? Siehe Vorbemerkung. 18. Ist eine frühzeitige Einbindung oder zumindest Information der Bürger/ -innen in sie einschränkende Maßnahmen (Bauarbeiten, Absperrungen et cetera) geplant? Wenn ja, in welcher Form? Ja. Über die Form haben die zuständigen Behörden noch nicht entschieden. 19. Welche in- und ausländischen Stellen werden an Erstellung und Durchführung des Sicherheitskonzepts beteiligt werden? 20. Ist ein Einsatz der Bundeswehr wie beim G8-Gipfel in Heiligendamm Teil des Sicherheitskonzepts? 21. Mit welchen Vollmachten, auf welcher Grundlage und mit welchen Begrenzungen werden ausländische Sicherheitskräfte (beispielsweise Personenschutz, Geheimdienste) zum Einsatz kommen? Siehe Vorbemerkung. Konkrete Festlegungen zum Sicherheitskonzept gibt es noch nicht. 22. In welchem Abstimmungsprozess und unter Berücksichtigung welcher Kriterien im Einzelnen wird der Tagungsort des G20-Gipfels von wem Drucksache 21/3337 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 genau ausgesucht und festgelegt? Welche Tagungsorte zieht der Senat zurzeit in Betracht? In welchem Zeitablauf findet die entsprechende Prüfung statt? Die Bundesregierung ist Ausrichter des Gipfeltreffens. Innerhalb der Bundesregierung ist das Auswärtige Amt mit der Federführung für die organisatorischen Fragen betraut. Dazu gehört auch die Auswahl des Tagungsortes. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 23. Welche weiteren Orte und Gebäude werden beispielsweise für Medienzentrum , Sicherheitszentrale und so weiter benötigt beziehungsweise genutzt werden? 24. Werden temporäre oder Neubauten errichtet werden? 24.a. Wenn ja, welche und zu welchem Zweck? 24.b. Gibt es Konzepte zur Nachnutzung? 25. Gibt es über den Tagungsort hinaus Örtlichkeiten, die im Rahmen des G20-Gipfels durch seine Teilnehmer/-innen voraussichtlich frequentiert werden? Wenn ja, welche sind dies und unter welchen Vorkehrungen im Einzelnen werden sie bereitgestellt? Siehe Vorbemerkung.