BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3339 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 18.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Elbphilharmonie – Betriebskonzept ohne Verkehrskonzept – Droht ein peinliches Verkehrschaos? Das vom Senat vorgelegte Betriebskonzept (Drs. 21/2839) behandelt zwar den Betrieb in der Elbphilharmonie, enthält aber kein Wort zum Betrieb vor dem Konzerthaus. Auch in der Sitzung des Kulturausschusses am 09.02.2016 konnten die Senatsvertreter keine konkreten Aussagen darüber machen, wie der reibungslose Betrieb mit An- und Abreise der Besucher auf dem Weg zur Elbphilharmonie organisiert und wann und wie die Bürgerschaft darüber informiert werden soll. Damit sich Hamburg beim Betrieb der Elbphilharmonie mit ihrer zu erwarteten internationalen Aufmerksamkeit nicht mit einem Verkehrschaos blamiert und die Besucher dadurch vor und nach den Konzerten verärgert werden, muss jetzt Klarheit über das Verkehrskonzept hergestellt werden. Auch das Versprechen des Senats, die Anwohner am Kaiserkai wirksam vor den Konzertverkehren zu schützen, muss eingelöst werden. Unter anderem deswegen hat die Bürgerschaft viel Geld für den dreispurigen Fahrbahnausbau der Gandhi-Brücke bereitgestellt. Diese Investition nun nicht optimal zu nutzen, wäre ein Schildbürgerstreich und provoziert sicher viele berechtigte Fragen der Anlieger. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. a) Welches Konzept zur Regulierung des Verkehrs hat der Senat für die Zeit nach der Eröffnung der Elbphilharmonie? b) Wann und von wem wurde es verabschiedet? c) Wenn es kein endgültiges Konzept gibt, warum nicht und wann soll es vorliegen? d) Wann und wie soll die Bürgerschaft davon unterrichtet werden? 2. Soweit ein fertiges Konzept oder ein geplantes Konzept vorliegt, a) welche Maßnahmen hinsichtlich der Fußgänger, der Pkw-Fahrer, des öffentlichen Busverkehrs, der Reisebusse und der Taxen und deren jeweiligen Wege- und Verkehrsführungen und Wartezonen beinhaltet dieses? b) wird es ab der Eröffnung den ursprünglich angekündigten Bus- Shuttle geben, welche Verbindungen wird er bedienen und wer Drucksache 21/3339 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 übernimmt den Betrieb und wer die Kosten? Wenn es keinen Shuttle mehr geben soll, warum nicht? c) welcher Personaleinsatz ist im Bereich vor der Elbphilharmonie und gegebenenfalls zur Verkehrslenkung zur Sicherstellung des reibungslosen Konzertbetriebs erforderlich? d) wer stellt dieses Personal und wer trägt dafür die Kosten? e) inwieweit erfüllt das Verkehrskonzept die Zusage des Senats gegenüber den Anwohnern am Kaiserkai, deren Lärm- und Luftschadstoffbelastung durch Besucherverkehre und wartende Fahrzeuge zu minimieren? f) kann das Konzept der Drucksache beigefügt werden? Die Elbphilharmonie wird durch die Schnellbahnlinien U3 und U4 sowie eine Bus- und eine Fährlinie erschlossen. Im Gebäude selbst finden sich öffentlich zugängliche Stellplätze für den motorisierten Individualverkehr. Weitere Parkhausanlagen finden sich in der HafenCity. Abstellmöglichkeiten für Touristenbusse sind in der Speicherstadt vorgesehen. Die genaue Lage der Taxenstandplätze und der Fahrradabstellmöglichkeiten ist noch in der Abstimmung und wird unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstaltungsbetriebs und der Anwohnerinnen und Anwohner festgelegt werden. Die betrieblichen Einzelmaßnahmen zur Bewältigung von Verkehrsspitzen, insbesondere auch in der Eröffnungsphase, werden in den nächsten Monaten abgestimmt werden.