BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3344 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 18.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Suchthilfe – Neue Doppelstrukturen ohne Synergien? Fünf Jahre nach dem FOGS-Gutachten und mehr als zwei Jahre nachdem die BGV ihre „Überlegungen zu Synergien“ vorlegte und die HLS zur Konzeptaktualisierung aufforderte, wurden nun endlich Ende 2015 (vergleiche Drs. 21/2857)„die Verhandlungen zu den Konzeptentwürfen für die Hamburgische Landesstelle (HLS) und die Hamburgische Fachstelle für Suchtfragen von der zuständigen Behörde finalisiert“. Entgegen der noch vor einem Jahr vom Senat geäußerten „Absicht, die beiden zuwendungsgeförderten Projekte Geschäftsstelle der HLS und BfS zusammenzuführen“ und „Synergien“ zu erzielen (siehe Drs. 20/14582), soll es nun zu einer „Trennung“ kommen. Ich frage daher den Senat: 1. Liegen nach Abschluss der Verhandlungen zur Zukunft der HLS und BfS nun endgültige Konzepte vor? a) Wenn ja, wann und in welcher Form wurden die ab wann und für welche Laufzeit gültigen Vereinbarungen zwischen wem getroffen und wo stehen sie im Internet oder an anderer Stelle zur Information zur Verfügung? Ja, siehe Drs. 21/2857. Die Vereinbarungen gelten seit November 2015. Eine Laufzeit ist nicht festgeschrieben. Die Konzepte bilden die Grundlage für die jährliche Zuwendungsgewährung . Die Konzepte der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) und der Fachstelle sind nicht statisch, sondern werden sich nach den jeweiligen Erfordernissen weiterentwickeln. Über die Art und Weise der Veröffentlichung der Konzepte erfolgt zurzeit mit dem Zuwendungsnehmer eine Abstimmung. b) Wenn nein, warum gab und gibt es immer noch keine endgültigen Vereinbarungen und zu wann sind diese jeweils geplant? Entfällt. 2. Trifft es zu, dass es nun zu einer Trennung von HLS und Fachstelle in der Struktur, Organisation und Rechtsform kommen soll? a) Wenn ja, seit wann gibt es diese Absicht in der zuständigen Fachbehörde ? Ja, siehe Drs. 21/2857. b) Wenn nein, in welcher Hinsicht konkret nicht? Drucksache 21/3344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Entfällt. c) Warum sollen die beiden Projekte nicht mehr wie angekündigt zusammengeführt werden? Bei der in der Drs. 20/14582 angekündigten Zusammenführung ging es um die suchtpräventiven Aufgaben. Diese wurden bis 2013 von dem Amt für Familie für den Jugendbereich und dem Amt für Gesundheit für den Erwachsenenbereich jeweils getrennt zuwendungsfinanziert. Seit 2013 ist das Amt für Gesundheit für die gesamte überregionale Suchtprävention außerhalb von Schule zuständig. Im Übrigen siehe Drs. 21/2857. 3. Wurden und werden in HLS und BfS Maßnahmen des Qualitätsmanagements , der Qualitätsentwicklung und der Qualitätssicherung durchgeführt ? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht und ist dies für die Zukunft geplant? Ja, die HLS und das Büro für Suchtprävention (BfS) führen ein internes Qualitätsmanagement bei ihren Projekten durch. Bei der Entwicklung von Fortbildungen und Veranstaltungen werden die Teilnehmerinnen/Teilnehmer befragt. Die Ergebnisse werden ausgewertet und fließen in den Qualitätsentwicklungsprozess ein. Bei der Entwicklung von Projekten für bestimmte Zielgruppen werden jeweils angepasste Instrumente zur Erfassung der gewünschten Zielerreichung entwickelt. 4. Gibt es für die HLS und ihr BfS Qualitätszertifizierungen, Anerkennungen als Fortbildungsinstitution oder Ähnliches? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht und gibt es in diesem Bereich für die Zukunft Planungen? Nein. Im Rahmen der Umstrukturierung wird dies von der Fachstelle geprüft. 5. Hat die HLS eine Selbstevaluation hinsichtlich ihrer Arbeitsbereiche und ihrer Arbeit und Strukturen durchgeführt? a) Wenn ja, jeweils wann, wie und mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum nicht und ist eine solche Evaluation geplant? Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Informationen vor. 6. Trifft es zu, dass die Trennung zwischen „Hamburgischer Landesstelle für Suchtfragen“ und zukünftiger „Hamburgischer Fachstelle für Suchtfragen “ auch die Rechtsform zwischen dem HLS e.V. und der Fachstelle als gGmbH betrifft? a) Wenn ja, bedeutet das, dass es zukünftig in Hamburg parallel nebeneinander eine „Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen“ und eine „Hamburgische Fachstelle für Suchtfragen“ geben wird? Wie sollen hier die Aufgaben verteilt werden? b) Wenn nein, in welcher Hinsicht nicht? Ja. Siehe Drs. 21/2857. 7. Seit wann ist dem Senat die Absicht der HLS bekannt, eine gGmbH zu gründen, in der die bisherigen Leistungen des Büros für Suchtprävention (BfS) fortgeführt werden sollen? a) Wann und aus welchen Gründen hat die Fachbehörde dieser Absicht der HLS zugestimmt? 8. Sollen die Fachausschüsse und Arbeitskreise der HLS und ihres BfS erhalten bleiben? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3344 3 a) Wenn ja, in welcher Form? Sollen sie weiterhin durch Zuwendungen finanziert werden? b) Wenn nein, warum nicht? Soll es neue Strukturen geben? Siehe Drs. 21/2857. 9. Liegt dem Senat eine Jahresplanung der HLS für 2016 vor? a) Wenn ja, seit wann mit welchen Schwerpunkten und besonderen Aktivitäten? b) Wenn nein, warum bisher nicht und wann soll dies der Fall sein? Nein, die Konkretisierung des Zuwendungszwecks wird derzeit erarbeitet. 10. Wie viele Internetportale unterhält die HLS derzeit, welche Änderungen hat es seit Anfang 2014 gegeben und welche zukünftige Strategie wird in diesem Bereich verfolgt? Seit 2014 betreibt die HLS unverändert insgesamt neun Internetportale. Die Internetpräsenz wird fortlaufend an die jeweiligen Erfordernisse angepasst. 11. Wurde zwischenzeitlich „abschließend“ über die zukünftige Wahrnehmung von (Außen-)Vertretungen von HLS und neuer „Fachstelle“ in Hamburg und auf Bundesebene „verhandelt“? a) Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? b) Wenn nein, warum noch nicht und zu wann ist dies geplant? Bezüglich der HLS siehe Antwort zu 9. bis 9. b). Die Fachstelle ist in beratender Funktion regelmäßig in der Ständigen Arbeitsgruppe Suchtprävention (STAGS) vertreten. In der Koordinierungsgruppe der norddeutschen Länder wirkt sie ebenfalls mit. Auf Bundesebene besteht der Auftrag, Hamburg in der Dot.Sys-AG bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu vertreten. 12. Worin bestehen bei der geplanten Trennung die von der BGV beabsichtigten „Synergien“? Die Synergien entstehen durch die Zusammenführung von Suchtprävention und Suchthilfe in einer Fachstelle. Siehe auch Antwort zu 2. c). 13. Soll es in Zukunft eine organisatorische und räumliche Trennung von HLS und Fachstelle geben? Ja. a) Von jeweils welchen zusätzlichen Raum-, Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten geht der Senat aufgrund der geplanten Trennung derzeit aus und in welchem Umfang gehen diese jeweils zulasten der HLS und der neuen Fachstelle beziehungsweise welche zusätzlichen Zuwendungen erhalten beide jeweils dafür? Für die Fachstelle sowie für die Geschäftsführungs- und Verwaltungskosten für die HLS wird von keinen zusätzlichen Kosten ausgegangen. Die Raumkosten der HLS sind derzeit noch nicht bekannt. Eventuelle zusätzliche Raumkosten sind innerhalb der gewährten Zuwendung aufzufangen. b) Von welchen einmaligen Kosten geht die Fachbehörde aufgrund der Trennung von HLS und neuer Fachstelle jeweils hinsichtlich der gGmbH-Gründung, der Einrichtung einer neuen Geschäftsstelle, der Schaffung eines neuen Internetauftrittes und gegebenenfalls welchen weiteren Folgen aus und wer trägt jeweils diese Kosten? Einmalige Kosten werden bisher noch nicht veranschlagt. Etwaige entstehende einmalige Kosten müssen im Rahmen der Zuwendungen oder Drittmittel aufgefangen werden. 14. Wie teilten sich die vom Senat für 2015 insgesamt angegebenen Zuwendungen in Höhe von 551.167 Euro zwischen HLS und BfS auf? Drucksache 21/3344 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Zuwendungen 2015 von insgesamt 551.167 Euro teilen sich wie folgt auf: HLS BfS Projekte* 37.000 € 407.232 € 106.935 € * beispielsweise Glücksspiel-Woche, Cannabis Präventionskampagne 15. Welche finanzielle und personelle Ausstattung hinsichtlich Stellen und Mitarbeitern/-innen sollen der HLS e.V. und die neue „Fachstelle für Suchtfragen“ nach derzeitigem Planungsstand zukünftig jeweils konkret haben? Für die Fachstelle (BfS) sind 428.400 Euro mit einer Stelle Leitung, drei Vollzeitäquivalente Referentinnen/Referenten und einem Vollzeitäquivalent Verwaltung beantragt. Die Landesstelle hat 37.000 Euro mit 0,365 Vollzeitäquivalenten Geschäftsführung und einem kleinen Verwaltungsanteil beantragt.