BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3349 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Oetzel und Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 18.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Abmietung von Turnhallen und Sportplätzen Auf der Internetpräsenz der Stadt wird regelmäßig von der Stadt über sanierungsbedingte Sperrungen von Turnhallen und Sportplätzen informiert. In der aktuellen Übersicht (Stand Dezember 2015) wird zudem die Abmietung von insgesamt sieben Turnhallen und Sportplätzen angekündigt. Ein weiterer Verlust von Sportflächen ist, insbesondere durch den Verzicht auf ein Pflichtfach Sport an berufsbildenden Schulen, zu befürchten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Innerhalb des Rahmenplanes Schulbau hat der Senat ein umfangreiches Programm Neubau und Sanierung von Sporthallen gestartet. In den Jahren von 2011 bis 2014 wurden Sporthallen in einem Volumen von 94 Millionen Euro neu gebaut, saniert oder instand gesetzt. Von 2011 bis 2019 werden insgesamt rund 307 Millionen Euro in die Hamburger Sporthallen investiert werden, um den schulischen Bedarf an Hallenflächen zu decken. Bis 2019 entstehen so rund 129 neue Hallenfelder (in nach derzeitigem Planungsstand 95 Hallen), die sich – von kleinen Gymnastikhallen bis hin zu übergroßen Vierfeldhallen – über alle Hallentypen hinweg verteilen. Die neuen Sporthallen beinhalten modernste Gebäudetechnik und aktuelle Bau- und Energiestandards . Sie bieten zudem den bestmöglichen Ausstattungsstandard für den Schulsport. Weitere rund 100 Hallenfelder (in nach derzeitigem Planungsstand 82 Hallen) werden saniert. Nach Abzug der rund 59 abgängigen Sporthallenfelder bleibt in der Summe ein Plus von rund 70 Hallenfeldern (in nach derzeitigem Planungsstand 39 Hallen). Zusammen mit den bestehenden rund 590 Hallen wird damit der schulische Hallenbedarf in ganz Hamburg gedeckt sein. Von diesen Investitionen profitieren auch die Sportvereine und -verbände. Zur aktuellen Nutzung von Turnhallen und Sportplätzen durch Schulen, Vereine und Verbände siehe den „Belegungsplan Sportstätten“ auf dem Gateway Hamburg (https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11371371/). Die Belegungspläne geben für jede Sportstätte den aktuellen Buchungsstand wieder. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wurden die beiden Sportflächen – Billwerder Straße 31 und Wendenstraße 164 – 166 Dreifeldhalle – abgemietet? Wenn nein, ist eine Abmietung weiterhin beabsichtigt und wann soll diese aus welchen Gründen erfolgen? Wenn ja, a. wann wurden die Sportflächen abgemietet? b. wie viele Felder sind dadurch verloren gegangen? Drucksache 21/3349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. aus welchen Gründen wurden diese Flächen abgemietet? d. wie und wo wurde der durch die Abmietung der Sportflächen entstehende Fehlbedarf kompensiert? Mit Wirkung zum 31. Juli 2015 sind in der Wendenstraße 164 bis 166 eine Halle mit drei Feldern und in der Billwerder Straße eine Gymnastikhalle abgemietet worden. Beide Hallen wurden abgemietet, da sie für die schulische Versorgung nicht mehr benötigt wurden. e. welche Sportvereine haben bislang diese beiden Sportflächen genutzt und ist es bei diesen Vereinen zu Problemen bei der Bereitstellung von Ersatzflächen gekommen? Wenn ja, welche Probleme waren dies und wie wurden diese gelöst? Die Gymnastikhalle Billwerder Straße 31 wurde bis zur Abmietung von folgenden Sportvereinen genutzt: FC Bergedorf 85 (Fußball – Saisonsport), SV Nettelnburg/ Allermöhe (Fußball – Saisonsport), Ruderclub Bergedorf (Gymnastik – Saisonsport), ASV Bergedorf 85 (Tischtennis) und SV Bergedorf-West (Tischtennis).Während der Ruderclub Bergedorf und der ASV Bergedorf 85 zwischenzeitlich auf ihre Hallenzeiten in der Gymnastikhalle Billwerder Straße 31 verzichtet haben, konnte der SV Nettelnburg /Allermöhe seine Hallenzeiten anderweitig unterbringen. Der FC Bergedorf 85 und der SV Bergedorf-West nutzen weiterhin die Turnhalle, bis eine Ersatzlösung gefunden wird. Folgende Sportvereine beziehungsweise -verbände haben die Dreifeldhalle in der Wendenstraße 164/166 genutzt: Betriebssportverband Hamburg e.V., BSG Buss Group GmbH & Co. KG, S.V. Billstedt-Horn v. 1891 e.V., Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V., sportspaß e.V., TuS Hamburg v. 1880 r.V., SV St. Georg v. 1895 e.V., HafenCity Tai Chi e.V. Hamburg und der Hamburger Fußball-Verband e.V. (HFV). Die genannten Vereine konnten mit Ersatzlösungen versorgt werden, bis auf FC St. Pauli, sportspaß und TuS Hamburg, denen wegen fehlender Kapazitäten oder aufgrund sportfachlicher Aspekte zurzeit keine Ersatzzeiten angeboten werden konnten. 2. Ist es dem Senat inzwischen gelungen, eine Nachmietung der Halle „Beltgens Garten“ (Ebelingplatz 8) abzuschließen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchen Veränderungen in den Mietkonditionen und der Nutzung der Halle ist es gekommen? Eine Vermietung an einen privaten Mieter wird nach Sicherstellung der Versorgung mit Strom und Wasser kurzfristig realisiert. 3. Wann wurde die Fläche Walddörfer Straße 91 abgemietet und ist die Halle weiterhin für Vereine nutzbar? a. Aus welchen Gründen wurden diese Flächen abgemietet? b. Wie viele Felder gehen dadurch verloren? c. Wie und wo wurde der durch die Abmietung der Sportflächen entstehende Fehlbedarf kompensiert? Mit Wirkung zum 31. Juli 2015 ist in der Walddörfer Straße 91 eine Halle mit einem Feld abgemietet worden. Die Halle wurde abgemietet, da sie für die schulische Versorgung nicht mehr benötigt wurde. d. Ist bereits absehbar, dass die Halle langfristig für Sportvereine nutzbar bleibt? Wenn ja, wie wurde die langfristige Nutzbarkeit der Halle für Sportvereine gesichert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3349 3 Wenn nein, welche Sportvereine haben bislang diese beiden Sportflächen genutzt und ist es bei diesen Vereinen zu Problemen bei der Bereitstellung von Ersatzflächen gekommen? Wenn ja, welche Probleme waren dies und wie wurden diese gelöst? Nach aktueller Planung wird die Halle mindestens bis 2017 für Vereine nutzbar bleiben . Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Sollen die drei Sportflächen – Saseler Weg 11, Grellkamp 38/40 und Schierenberg 50 – weiterhin abgemietet werden? Wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine Abmietung der Flächen verzichtet? Wenn ja, a. wann sollen die Sportflächen abgemietet werden? b. wie viele Felder gehen dadurch verloren? c. aus welchen Gründen sollen diese Flächen abgemietet werden? d. wie und wo soll der durch die Abmietung der Sportflächen entstehende Fehlbedarf kompensiert werden? Mit Wirkung zum 31. Juli 2015 ist am Grellkamp eine Halle mit einem Feld abgemietet worden. Die Gymnastikhalle am Saseler Weg und die Halle mit einem Feld am Schierenberg 50 werden nach Fertigstellung der Ersatzsporthallen abgemietet werden. Die Halle am Grellkamp wird schulisch nicht mehr benötigt, für den Schierenberg wird am Deepenhorn und für den Saseler Weg 11 am Saseler Weg 30 an den Schulstandorten Ersatz in gleicher Größe geschaffen. e. welche Sportvereine nutzen bislang diese Sportflächen und kommt es bei diesen Vereinen bei der Bereitstellung von Ersatzflächen zu Problemen? Wenn ja, welche Probleme sind dies und wie sollen diese gelöst werden? Da die Hallen noch genutzt werden können, sind die Planungen zu Ersatzflächen noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. In welchem Umfang stehen Sporthallen an Standorten von berufsbildenden Schulen zur Verfügung? Bitte für jeden Standort die Kapazität in Hallen und Feldern angeben sowie die jeweilige Auslastung in Prozent. Siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Ist das Fach Sport an den berufsbildenden Schulen ein verpflichtender Bestandteil der Stundentafel? Wenn ja, bitte ausführen. Wenn nein, aus welchem Grund? Bitte die Stundentafeln angeben. 7. In welchem Umfang findet Sportunterricht an den berufsbildenden Schulen statt? Bitte für jeden Standort die Gesamtzahl an Wochenstunden angeben. An berufsbildenden Schulen ist für deren jeweilige Bildungsgänge die Stundentafel für das Fach Sport in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen (APO) geregelt (siehe http://www.schulrecht.hamburg.de). In den spezifischen Bildungsgangstundentafeln der berufsbildenden Schulen werden grundsätzlich Gesamtstundenkontingente ausgewiesen. Dies geschieht auf unterschiedliche Weise: Drucksache 21/3349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In einigen Bildungsgängen werden die Stunden für den Sportunterricht explizit in der Bildungsgangstundentafel ausgewiesen. In anderen Bildungsgängen ist das Fach Sport im Kontingent des berufsübergreifenden Unterrichts enthalten; die Schule bestimmt über die Aufteilung des Stundenkontingents auf die einzelnen Fächer des jeweiligen Unterrichtsbereichs. In der Berufsschule und der teilqualifizierenden Berufsfachschule kann eine berufsbezogene gesundheitliche und sportliche Förderung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Wahlpflichtbereichs stattfinden. Bei Fächern des berufsübergreifenden Unterrichts entscheidet die Schule über Art und Umfang der Verwendung der insgesamt für diesen Bereich zur Verfügung stehenden Stundenvolumina . In einigen Bildungsgängen wird kein Sportunterricht erteilt. Hierbei handelt es sich um Bildungsgänge der vollqualifizierenden Berufsfachschule oder um Bildungsgänge der Fachoberschule, Berufsoberschule und Fachschule. Die Bildungsgangstundentafeln orientieren sich an den Rahmenstundentafeln der Kultusministerkonferenz , die das Fach Sport nicht beinhalten. Die Bildungsgänge der sozialpädagogischen Fachschulen und Berufsfachschulen enthalten das Lernfeld „Bewegung und Spiel“, das gegebenenfalls auch in Sporthallen unterrichtet wird. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Stundenvolumina sollen im Interesse der jungen Erwachsenen vor allem so eingesetzt werden, dass sich die Chancen der Absolventen auf dem Arbeitsmarkt und bei dem Übergang ins Studium erhöhen, siehe Drs. 18/8003. Im Übrigen siehe Anlage 2. 8. Was geschieht mit ehemaligen Schulsporthallen, die nicht mehr im Rahmen des Sportunterrichts oder anderer schulischer Aktivitäten genutzt werden? Nicht mehr für den Schulsport benötigte Sporthallen werden von der für Bildung zuständigen Behörde gegenüber dem Eigentümer abgemietet. Eine Entscheidung über die weitere Nutzung wird unter Berücksichtigung der Belange des Sports im Einzelfall getroffen. 9. Wer entscheidet über eine (einmalige) Vermietung der Schulsporthallen an außerschulische Institutionen? Bis 17 Uhr obliegt die Vermietung gegebenenfalls freier Hallenzeiten der zuständigen Schulleitung. Ab 17 Uhr entscheidet das bezirkliche Sportstättenmanagement über eine Nutzung. 10. Können Sporthallen vollständig und dauerhaft von außerschulischen Institutionen gemietet werden? Wenn ja, ist dabei eine fachliche Prüfung gewährleistet, die sicherstellt, dass die Belange des Sports in eine solche Entscheidung einbezogen werden? Siehe Antwort zu 8. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3349 5 Anlage 1 Sporthallenkapazitäten an berufsbildenden Schulen Schule Halle (Straßenname) Kapazität (Hallen/Felder) Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli Budapester Straße 58 Dreifeldhalle Berufliche Schule für Medien und Kommunikation Eulenkamp 46 Einfeldhalle Berufliche Schule Eidelstedt Reichsbahnstraße (Berufsbildungswerk) Einfeldhalle Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg- Eimsbüttel Schlankreye 1 Einfeldhalle Berufliche Schule City Nord Tessenowweg Schwenckestraße Telemannstraße Dreifeldhalle Einfeldhalle Gymnastikraum Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona Max-Brauer-Straße Gymnastikraum Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar Barmbeker Straße Klinikweg (I) Einfeldhalle Gymnastikraum Staatliche Handelsschule Berliner Tor Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau Steinhauerdamm Ifflandstraße Anmietung auf freien Markt Dreifeldhalle Einfeldhalle Beachvolleyball-Halle Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft Brekelbaums Park Einfeldhalle Berufliche Schule Holz, Farbe, Textil Klinikweg (II) Zeughausmarkt Anmietung auf freien Markt Zweifeldhalle Einfeldhalle Beachvolleyballhalle Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen Wohlwillstraße Gymnastikraum Berufliche Schule Recycling- und Umwelttechnik Sorbenstraße Einfeldhalle Dreifeldhalle Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik Luisenweg Dreifeldhalle Staatliche Gewerbeschule Energietechnik Museumstraße Am Felde Einfeldhalle Dreifeldhalle Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung Angerstraße Einfeldhalle Staatliche Gewerbeschule Chemie, Pharmazie , Agrarwirtschaft Staatliche Gewerbeschule Bautechnik Staatliche Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik, Ernährung Ladenbeker Furtweg 2 Dreifeldhallen Staatliche Gewerbeschule Fertigungs- und Flugzeugtechnik Ernst Mittelbach Brekelbaums Park Einfeldhalle Berufliche Schule Farmsen Hermelinweg Dreifeldhalle Staatliche Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium Staatliche Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik, Chemie- und Automatisierungstechnik Staatliche Schule Gesundheitspflege Dratelnstraße zwei Dreifeldhallen Berufliche Schule für Handel und Verwaltung - Anckelmannstraße Eilbektal Einfeldhalle Staatliche Handelsschule Altona Ohlenkamp Einfeldhalle Berufliche Schule City Süd Wendenstraße Einfeldhalle Staatliche Handelsschule mit Beruflichem Gymnasium Harburg Göhlbachtal Zweifeldhalle Einfeldhalle Drucksache 21/3349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Schule Halle (Straßenname) Kapazität (Hallen/Felder) Berufliche Schule an der Alster Holzdamm Gymnastikraum Berufliche Schule Eppendorf Loogestieg Einfeldhalle Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr Holstenwall Zweifeldhalle Staatliche Schule Gesundheitspflege Isestraße Gymnastikraum Berufliche Schule Uferstraße Uferstraße Richardstraße Klinikweg (I) Klinikweg (II) Einfeldhalle Einfeldhalle Gymnastikraum Zweifeldhalle Berufliche Schule für Sozialpädagogik - Anna -Warburg-Schule Niendorfer Marktplatz Einfeldhalle Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg Woellmerstraße Einfeldhalle Berufliche Schule Burgstraße Burgstraße Einfeldhalle Quelle: Abfrage des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung, Stand Februar 2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3349 7 Anlage 2 Sportunterricht an berufsbildenden Schulen Schule Gesamtzahl der an der Schule pro Unterrichtswoche erteilten Sportstunden Berufliche Schule für Banken, Versicherungen und Recht mit Beruflichem Gymnasium St. Pauli 58 Berufliche Schule für Medien und Kommunikation 30 Berufliche Schule Eidelstedt Kein Sportunterricht, „Gesundheit und Bewegung “ im Umfang von 26 Wochenstunden Berufliche Schule für Wirtschaft Hamburg-Eimsbüttel 22 Berufliche Schule City Nord 45 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona 43 Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik - Fröbelseminar 42 Staatliche Gewerbeschule Stahl- und Maschinenbau 40 Berufliche Schule William Lindley 36 Staatliche Gewerbeschule Ernährung und Hauswirtschaft 25 Berufliche Schule Holz, Farbe, Textil 43 Staatliche Gewerbeschule Werft und Hafen 32 Berufliche Schule Recycling- und Umwelttechnik 40 Staatliche Gewerbeschule Kraftfahrzeugtechnik 14 Staatliche Gewerbeschule Energietechnik 30 Staatliche Gewerbeschule Gastronomie und Ernährung 6 Staatliche Gewerbeschule Chemie, Pharmazie, Agrarwirtschaft 24 Staatliche Gewerbeschule Fertigungs- und Flugzeugtechnik Ernst Mittelbach 14 Berufliche Schule Farmsen 32 Staatliche Gewerbeschule Metalltechnik mit Technischem Gymnasium 14 Staatliche Gewerbeschule Informations- und Elektrotechnik , Chemie- und Automatisierungstechnik 19 Staatliche Gewerbeschule Bautechnik 24 Staatliche Gewerbeschule Verkehrstechnik, Arbeitstechnik , Ernährung 32 Berufliche Schule für Handel und Verwaltung - Anckelmannstraße 10 Berufliche Schule Am Lämmermarkt 36 Staatliche Handelsschule Altona 20 Berufliche Schule City Süd 16 Staatliche Handelsschule mit Beruflichem Gymnasium Harburg 46 Berufliche Schule an der Alster 12 Berufliche Schule Eppendorf 40 Berufliche Schule für Spedition, Logistik & Verkehr 12 Berufliche Schule für Büro- und Personalmanagement Bergedorf 6 Staatliche Handelsschule Berliner Tor 13 Staatliche Schule Gesundheitspflege 10 Berufliche Schule Uferstraße 38 Berufliche Schule für Sozialpädagogik - Anna-Warburg- Schule 36 Staatliche Schule Gesundheitspflege 76 Drucksache 21/3349 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Schule Gesamtzahl der an der Schule pro Unterrichtswoche erteilten Sportstunden Staatliche Schule Sozialpädagogik Harburg 55 Berufliche Schule Burgstraße 42 Quelle: Abfrage des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung, Stand Februar 2016