BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3353 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 18.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Ampelversagen am Airbus-Werk – Pendler stehen im Stau Eine Lichtsignalanlage beziehungsweise Ampel hat die Aufgabe, den Straßenverkehr zu regeln und auch Stau zu vermeiden. So wurde in unmittelbarer Nähe des Airbus-Werkes erst an diesem Dienstag eine „Stauampel“ installiert, um den Verkehrsfluss der zahlreichen Pendler effizient zu steuern. Demzufolge handelt es sich offenbar um eine flexible Signalschaltung, welche insbesondere an stauanfälligen Straßenabschnitten eingesetzt wird. Nach Angaben eines Sprechers der Verkehrsbehörde ist die Ampel aktuell abgeschaltet worden, um sie neu zu programmieren. Hintergrund war die Bildung von Staus im Zuge der Ampelschaltung. Die Fahrtzeit der Pendler verlängerte sich erheblich. Somit wurde das eigentliche Ansinnen, Staus zu vermeiden, ad absurdum geführt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Bau der in Rede stehenden Lichtsignalanlage „Neuenfelder Hauptdeich/Am Rosengarten (Knotennummer: 2544)“ (LSA) beruht auf einem Plangenehmigungsverfahren zum Ausbau der südlichen Werkszufahrtstraße zum Gelände der Airbus Operations GmbH. Diese Zufahrt zum „Airbus-Südtor“ dient über eine Streckenlänge von circa 300 Metern auch als Deichverteidigungsstraße. Der zuständige Straßenbaulastträger Hamburg Port Authority AöR (HPA) hat das Plangenehmigungsverfahren nach §§ 67, 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im November des Jahres 2012 durchgeführt . Bestandteil dieses Verfahrens war ein Verkehrsgutachten, in dem die Notwendigkeit einer signalisierten Abwicklung der Verkehrsströme an der Einmündung der Zufahrt zum „Airbus-Südtor“ in die Straße Am Rosengarten auch im Hinblick auf die zukünftige regelmäßige Nutzung dieser Werkszufahrt durch Großraum- und Schwertransporte nachgewiesen wurde. Im Übrigen siehe Drs. 21/3343. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1) Wie ist die Bezeichnung der betreffenden Lichtsignalanlage und welche Aufgaben erfüllt diese? Die LSA trägt die Bezeichnung: „Neuenfelder Hauptdeich/Am Rosengarten (Knotennummer : 2544)“. Notwendig ist diese Lichtsignalanlage, um in der morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitze den Verkehrsfluss zu sichern und zu verbessern. Darüber hinaus dient sie zur Absicherung der häufigen Großraumtransporte von und zum Airbus-Gelände, die zukünftig ohne Absicherung durch Polizeikräfte durchgeführt werden können. Drucksache 21/3353 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2) Wann ist die Lichtsignalanlage beziehungsweise Ampel installiert worden und welche Behörde war federführend? Die LSA wurde von der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH im Auftrag der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation aufgebaut. 3) Aufgrund welcher Verkehrszahlen beziehungsweise Verkehrssituation wurde entschieden, dort eine Ampel zu installieren? Siehe Vorbemerkung. 4) Wurden Verkehrslösungen untersucht, die ohne eine Lichtzeichenanlage ausgekommen wären? Wenn ja, welche Varianten wären das und warum kamen diese nicht zum Zuge? Ja. Die Einmündung in den Straßenzug „Am Rosengarten“ beziehungsweise „Neuenfelder Hauptdeich“ und deren Verkehrsknoten sind nach verschiedenen Varianten untersucht worden. Dabei hat auch eine Abwägung des Flächenverbrauchs, der Leistungsfähigkeit und der Baukosten stattgefunden, auf der die gewählte Lösung (sogenannter Zapfhahn) basiert. Dagegen sind Lösungen mit Kreisverkehrsplatz und weiter südlich gelegener Einmündung sowie S-förmiger Trassierung (sogenannter Schwanenhals ) verworfen worden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass eine Airbus- Werksanbindung in nicht signalisierter Form nicht ausreichend ist. Ein Kreisverkehrsplatz könnte für erste Ausbaustufen eine leistungsgerechte Verkehrsabwicklung sicherstellen. Für alle Ausbaustufen kann die ausreichende Leistungsfähigkeit allerdings nur durch eine Signalisierung des Knotens gewährleistet werden. 5) Warum wurde, aus Richtung Cranz kommend, bei den umfangreichen Umbaumaßnahmen in diesem Straßenbereich nicht gleich eine ausreichend dimensionierte Linksabbiegerspur eingerichtet? Die Länge des Linksabbiegestreifens ist aufgrund der Verkehrsprognosen der Rückstaulängen ausreichend dimensioniert. 6) Das Verkehrsaufkommen ist aufgrund der bei Airbus bestehenden Arbeits-/Schichtzeiten insbesondere bei Schichtwechsel extrem unterschiedlich . Ist aufgrund dessen beabsichtigt, eine an das Verkehrsaufkommen steuerbare Ampelschaltung zu installieren? Ja. 7) Wurde die Aufstellung der Ampel mit dem Airbus-Werk und dem Bezirk abgestimmt? Wenn nein, warum nicht? Die Airbus Operations GmbH war maßgeblich an der Erarbeitung der Verkehrsplanung beteiligt. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens wurde das Bezirksamt Hamburg-Mitte durch die Planfeststellungsbehörde beteiligt. 8) Gab es Bedenken zur Installation? Wenn ja, welche? Bitte jeweils für die federführende Behörde, das Airbus -Werk und den Bezirk gesondert aufführen. Bedenken zur Installation sind nicht bekannt; im Plangenehmigungsverfahren wurden keine Bedenken gegen eine Lichtsignalanlage geäußert. 9) Welche Vorteile hat sich die federführende Behörde durch die Installation der Ampel versprochen? Mit der Lichtsignalanlage soll eine sichere und leistungsfähige Abwicklung aller Verkehre einschließlich der Großraumtransporte im Knotenbereich gewährleistet werden. a) Teilen das Airbus-Werk und der Bezirk diese? b) Wenn nein, bitte jeweils gesondert darstellen. Ja. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3353 3 10) Wer ist der Hersteller der Lichtsignalanlage und wurde dieser über die Abschaltung und Neuprogrammierung informiert? Wenn nein, warum nicht? Der Hersteller des Steuergerätes der LSA ist die Firma Siemens, welche die Programmierung der Anlage vorgenommen hat. Der Errichter der Anlage ist die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Die HHVA hat die LSA auf Weisung der Straßenverkehrsbehörde abgeschaltet und war somit informiert. 11) Wer ist für die Abschaltung und die Neuprogrammierung verantwortlich? Wann erfolgt die Neuprogrammierung und wann wird diese abgeschlossen sein? Die LSA wurde nach Bekanntwerden der Verkehrsprobleme in Abstimmung mit der zuständigen Behörde und auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde abgeschaltet. Eine Optimierung der Signalprogramme mit einer verkehrsabhängigen Verkehrssteuerung wird vom Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) vorbereitet. Gleichzeitig sollen mit einer neuen Verkehrszählung die prognostizierten Verkehrszahlen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein Termin für einen Abschluss dieser Arbeiten kann derzeit nicht benannt werden. 12) Welche Kosten hat die Installation der Ampel verursacht? Bisher sind Kosten in Höhe von circa 81.000 Euro entstanden. 13) Wie viele Pendler sind auf dem betreffenden Straßenabschnitt täglich durchschnittlich unterwegs? Von der für Verkehrszählungen zuständigen Dienststelle wurde am Messpegel Neuenfelder Hauptdeich (westlich Am Rosengarten/Airbus-Zufahrt Westtor) für das Jahr 2014 eine durchschnittliche tägliche Kfz-Verkehrsstärke (DTV) von circa 20.000 Kraftfahrzeugen /24 Stunden ermittelt. Der Durchschnittswert für das Jahr 2015 liegt noch nicht vor. Die Menge der hierin enthaltenen Pendler wird nicht gesondert erfasst. 14) Welche Schritte unternimmt der Senat beziehungsweise die federführende Behörde zukünftig, um den Stau an den betroffenen Straßenabschnitten zu vermeiden? Siehe Antwort zu 11). 15) An welchen Orten wurden weiteren Ampeln dieser Art aufgestellt und wo sollen diese zukünftig stehen? Bitte entsprechend getrennt nach Bezirk aufschlüsseln. Im Stadt- und Hafengebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sind circa 1.750 LSA in Betrieb, die mit ihren Komponenten und Signalprogrammen an die jeweilige Örtlichkeit angepasst sind. Eine Darstellung vergleichbarer LSA ist vor diesem Hintergrund nicht möglich.