BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3355 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Religiös motivierte Anwerbeversuche und aggressives Verhalten in Schulen, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit – Gelingt dem Senat der Schutz seiner Jugend? Eine Bestandsaufnahme 2016 Im Oktober 2014 legte der Senat mit seiner Stellungnahme in Drs. 20/13460 ein Konzept für „effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus“ an Hamburger Schulen vor. Im Januar 2015 befasste sich sodann auch der Schulausschuss mit diesem Thema und warf eine Vielzahl von weitergehenden Fragen zum Umgang mit sogenannten Anwerbungsversuchen in Schulen einerseits, „provokant aggressivem Verhalten im Kontext radikalisierender islamischer Ausrichtung von Schülern“ andererseits auf (siehe dazu Bericht des Schulausschusses vom 5.1.2015, Drs. 20/14136). Es folgte eine Reihe von Schriftlichen Kleinen Anfragen verschiedener Fraktionen, die versuchten zu ergründen, wie es um die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen bestellt sei, welche Maßnahmen implementiert und gegebenenfalls noch einmal modifiziert worden, welche Erfahrungen gemacht und welche Erfolge erzielt worden seien. Der Senat zog sich wiederholt auf den Verweis auf seine vorgenannte Stellungnahme, ebenso wie eine Reihe vorangegangener Parlamentarischer Anfragen zurück und hielt schließlich einer der Anfragenden entgegen, dass man Entwicklungen auf diesem Gebiet nicht im Wochenrhythmus abfragen könne. Mittlerweile ist seit der Selbstbefassung des Schulausschusses ein Jahr vergangen, das LI war, wie aus den verschiedenen Parlamentarischen Anfragen zu diesem Thema ablesbar ist, verstärkt prüfend, schulend und beratend im Einsatz, Feedback aus den Schulen sollte vorliegen und es stellt sich insofern die Frage, ob und gegebenenfalls welche der Maßnahmen sich tatsächlich als effektiv erwiesen haben. Hierzu ist insbesondere ein Blick auf die Entwicklung der Fallzahlen notwendig. Zudem macht es, aus Gründen der Vollständigkeit Sinn, gleichzeitig (in Anlehnung an Drs. 20/10973) zu hinterfragen, wie es um die Implementierung von Schutzmaßnahmen in Einrichtungen der Offenen Kinderund Jugendarbeit bestellt ist, die in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt im Fokus religiös motivierter Extremisten und ihrer Anwerbeversuche standen . Schließlich ist zu überprüfen, an welchen anderen Orten sich die Extremisten in Hamburg betätigen und was dagegen getan wird. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat weist angesichts des Umfangs dieser Anfrage darauf hin, dass in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit eine umfassende inhaltliche Prüfung der Angaben nicht möglich war. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schulen 1. Wie groß ist nach heutigem Kenntnisstand die Zahl der Anhänger der Jihadisten, Islamisten und Salafisten in Hamburg und wie haben sich die Zahlen seit der letzte Erbhebung am 1. Juli 2015 (auf welche in Drs. 21/954 und 21/1204 explizit Bezug genommen wird) entwickelt? Wie stellt sich die Entwicklung im Vergleich mit den Vorjahreserhebungen seit dem 1.1.2014 dar? Derzeit werden nach Erkenntnissen des Landesamtes für Verfassungsschutz Hamburg (LfV Hamburg) 1.065 Personen dem islamistischen Spektrum zugerechnet. Im Übrigen siehe Drs. 21/2807 und Verfassungsschutzbericht 2014. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler und/oder Jugendliche und junge Erwachsene sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden bekannt, die einer islamistischen und/oder salafistischen Gruppe in Hamburg angehören? Wie werden diese Personen erfasst? Inwieweit wird mit diesen Personen zum Zweck der Aufklärung kommuniziert? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Unter Jugendlichen versteht der Senat Minderjährige unter 18 Jahren, unter jungen Erwachsenen Menschen zwischen 18 und 21 Jahren. Stichtag Jugendliche Junge Erwachsene 01.07.2015 18 68 19.02.2016 9 70 Die Daten werden in den Datenbanken des LfV Hamburg im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des HmbVerfSchG erfasst. Eine retrograde Erhebung zum 1. Januar 2014 ist nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/954 und 21/1986. 3. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat über Aktivitäten von Jihadisten, Islamisten und Salafisten in Hamburg vor? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Der zuständigen Behörde liegen weiterhin Erkenntnisse vor, dass Jihadisten, Islamisten und Salafisten weiterhin für ihre Ansichten werben und versuchen, weitere Anhänger zu gewinnen. Sichtbar wird dies in erster Linie durch Koranverteilungsstände. Siehe hierzu Drs. 21/2807 sowie Verfassungsschutzbericht 2014. Im Übrigen siehe Antwort zu 33. 4. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat am Tage der Beantwortung dieser Anfrage über Anwerbeversuche von Jihadisten, Islamisten und Salafisten an Schulen oder in anderen Bildungseinrichtungen in Hamburg vor? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Jihadisten, Islamisten und Salafisten versuchen weiterhin auf vielfältige Art, neue Anhänger für ihre Ideologien zu gewinnen. Gegenüberstellbare Erhebungen im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt. Im Übrigen siehe Drs. 21/954. 5. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage über eine Beteiligung von Jugendlichen aus Hamburg, insbesondere von Schülern oder Studenten, am syrischen Bürgerkrieg vor? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 3 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler und/oder Jugendliche und junge Erwachsene sind bekannt, die seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 versucht haben, zu islamradikalen Zwecken auszureisen? Wie viele konnten dies tatsächlich umsetzen und wie viele konnten an der Ausreise gehindert werden? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass aufgrund der unübersichtlichen Lage in den Krisengebieten Syriens und Iraks und der mangelnden Einblickstiefe deutscher Sicherheitsbehörden nur selten Art und Umfang der tatsächlichen Beteiligung an den dortigen Auseinandersetzungen durch Menschen aus Hamburg bekannt werden. Nach Erkenntnissen des LfV Hamburg reisten zwischen dem 1. Juli 2015 und 20. Februar 2016 zwei Jugendliche und zwei junge Erwachsene in Richtung der Krisengebiete aus. Es gab keine Ausreiseverhinderung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/954. 7. Wie viele radikalisierte Schülerinnen und Schüler und/oder Jugendliche und junge Erwachsene sind seit dem 1. Juli 2015 nach Hamburg zurückgekehrt, nachdem sie zuvor für islamistische Organisationen ins Ausland gereist waren? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Nach Erkenntnissen des LfV Hamburg keine Personen. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. und Drs. 21/954. 8. Welche konkreten Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen et cetera wurden laufenden Schuljahr 2015/2016 wann von welcher Institution für Lehrer und anderes pädagogisch arbeitendes Personal (bitte Personenkreis bestimmen) zur Sensibilisierung im Hinblick auf Anwerbeversuche durch Jihadisten, Islamisten und Salafisten angeboten und wie waren die Teilnehmerzahlen, wie ist die Nachfragelage? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Auf Einladung der entsprechenden Institution hielten Referenten des LfV Hamburg folgende Vorträge: Datum Schule Thema 03.12.2014 Gesamtschule Islamismus 09.12.2014 Gymnasium Islamismus 26.02.2015 Stadtteilschule Islamismus 10.07.2015 Institut für Lehrerfortbildung Islamismus 14.01.2016 Stadtteilschule Aufgabe des Verfassungsschutzes allgemein, speziell Islamismus 23.02.2016 Berufliche Schule Aufgaben des Verfassungsschutzes allgemein, Arbeitsfeld Islamismus/Salafismus in Hamburg Die Teilnehmer werden statistisch nicht erfasst. Der Teilnehmerkreis der einzelnen Veranstaltungen bestand aus Schülern und Lehrern. Der Teilnehmerkreis am Institut für Lehrerfortbildung setzte sich aus Lehrerinnen und Lehrern zusammen. Zu den angebotenen Fortbildungsmaßnahmen der Behörde für Schule und Berufsbildung siehe Anlage 1. Im Übrigen siehe Drs. 20/13020, Drs. 20/13214, Drs. 20/13241, Drs. 20/13716, Drs. 21/58, Drs. 21/437, 21/1706 und Drs. 21/2622. 9. Welche Lehrinhalte werden in welchen Fächern im laufenden Schuljahr 2015/2016 an den Hamburger Schulen zum Thema Islam vermittelt und Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 welche Rolle spielt die Prävention vor Radikalisierung darin? Wie haben sich der Lehrpläne diesbezüglich im Zuge der Umsetzung des oben genannten Senatskonzeptes verändert beziehungsweise werden sie sich noch weiter verändern? Das Thema „Islam“ wird in der Schule in den Fächern Religion, Gesellschaft, Politik Gesellschaft Wirtschaft (PGW) und Geschichte behandelt. Im Fach Religion werden in allen Schulstufen die Unterrichtsthemen aus der Perspektive unterschiedlicher Religionen bearbeitet, darunter auch die des Islam. Mögliche Unterrichtsthemen sind dabei unter anderem „Gott und Mensch“, „Miteinander leben“, „Heilige Schriften“, „Propheten “, „Vorbilder“, „Identität“ und „Tod“. Im Übrigen siehe Drs. 21/954. Eine Änderung der Rahmenpläne ist nicht vorgesehen und zur Umsetzung der Präventionsmaßnahmen (siehe Drs. 20/13460) auch nicht erforderlich. 10. Welche Art von Aktivitäten radikaler Gruppen oder auch einzelner Handelnder wurde wie häufig seitdem in der Hamburger Schullandschaft registriert, welcher Trend zeichnet sich ab? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Es liegen der für Bildung zuständigen Behörde keine Kenntnisse über Aktivitäten radikaler Gruppen an Hamburger Schulen vor. Zu Einzelfällen liegen dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) und der Beratungsstelle Gewaltprävention seit Sommer 2015 55 fachliche Anfragen vor, die Kinder, Jugendliche und Heranwachsende unterschiedlichen Alters betreffen. Der Großteil der Anfragen bezieht sich auf pädagogische Fragestellungen und Möglichkeiten der Prävention in Schule. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 11. Welche Mittel stehen den Schulen im laufenden Schuljahr 2015/2016 zur Verfügung, um derartige Aktivitäten zu unterbinden und inwiefern ist davon tatsächlich Gebrauch gemacht worden? Bitte die Entwicklung seit der letzten Erhebung am 1. Juli 2015 aufzeigen und den entsprechenden Vorjahreserhebungen seit dem 1. Januar 2014 gegenüberstellen. Zudem bitte beschreiben, inwieweit und aus welchem Grund sich die zur Verfügung stehenden Mittel verändert haben beziehungsweise nicht verändert haben. Über die Fortbildungs- und Beratungsangebote des LI hinaus stehen den Schulen Mittel aus dem Selbstbewirtschaftungsfonds unter anderem für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung, über deren Verwendung die Schulen selbstständig entscheiden. Die Verwendung dieser Mittel durch die Schulen wird nicht zentral erfasst. 12. Welche präventiven Maßnahmen haben der Senat beziehungsweise die zuständige Behörden im laufenden Schuljahr 2015/2016 ergriffen, um die Hamburger Schülerinnen und Schüler über die Gefahren, die von radikalen Islamisten und Salafisten ausgehen, aufzuklären? Zwei neue Präventionsprojekte haben Jugendliche – die in der Regel Schülerinnen/ Schüler sind – als Zielgruppen, das Projekt „SelbstSicherSein“ (Träger: basis und woge e.V., Start 1. Oktober 2015) sowie das Projekt „Think Social Now 2.0 – Verantwortung übernehmen im Internet“ (Träger: Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. (BIG), Start: 1.September 2015). Beide Projekte haben zum Ziel, die Selbstwirksamkeit und Identitätsfindung junger Menschen zu unterstützen, deren soziales Umfeld zu stärken und über radikale menschenfeindliche Ideologien und Bewegungen aufzuklären. Bezogen auf Schüler und Schülerinnen, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit besuchen, siehe Antwort zu 23. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg informiert im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit beständig über die Gefahren des Islamismus. Im Übrigen siehe Antworten zu 2., 8. und 23. sowie Anlage 1 und Drs. 21/954 sowie Drs. 21/1204. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 5 13. Welche neuen Erkenntnisse zu wiederkehrenden Aktivitäten bestimmter radikaler Gruppen (welcher?) an Hamburger Schulen liegen dem Senat beziehungsweise der Behörde für Schule und Berufsbildung vor und welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen, welche Maßnahmen wurden ergriffen beziehungsweise sollen planmäßig ergriffen werden ? Bitte die Veränderungen durch die Umsetzung des Maßnahmenkataloges des Senates anhand einer Darstellung der Entwicklung seit dem 1. Januar 2014 aufzeigen. 14. Sieht der Senat beziehungsweise die Behörde für Schule und Berufsbildung die derzeit implementierten Maßnahmen zur Verhinderung von Anwerbeversuchen durch die Jihadisten, Islamisten und Salafisten als ausreichend an oder wird aktuell über eine Erweiterung der Maßnahmen nachgedacht? Wenn ja, aufgrund welcher aktueller Ereignisse, in welcher Art und in welchem zeitlichen Rahmen? Dem LfV Hamburg liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. Nach der Veröffentlichung der Broschüre „Kompaktinformation Salafismus“ (28. Januar 2016) für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Flüchtlingsunterkünften plant das LfV voraussichtlich im Sommer 2016 die Herausgabe einer weiteren Informationsschrift, die die von allen islamistischen Bestrebungen ausgehenden Gefahren beschreiben wird. Im Übrigen siehe Antwort zu 10. 15. Wie war und ist das Feedback der Schulen zu den bereits implementierten Maßnahmen im Schuljahr 2014/2015 und im laufenden Schuljahr 2015/2016, wie die Resonanz aus der Schüler- und Elternschaft der Schulen in den gleichen Zeiträumen? Die durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen zur Präventionsarbeit werden regelhaft evaluiert. Die Rückmeldungen sind grundsätzlich positiv, die Nachfrage, auch nach Wiederholungsveranstaltungen, ist hoch. 16. In welchen zeitlichen Abständen überprüft der Senat das Feedback, die Wirksamkeit, die fallbezogenen Entwicklung et cetera der von ihm eingeleiteten Maßnahmen und wie wird sichergestellt, dass ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten stattfindet? Bitte die Veränderungen durch die Umsetzung des Maßnahmenkataloges des Senats anhand einer Darstellung der Entwicklung seit dem 1. Januar 2014 aufzeigen. 17. In welchem zeitlichen Rahmen und in Anwendung welcher Mechanismen ist es vorgesehen und möglich, dass neue Erkenntnisse oder Ähnliches modifizierend in den bisherigen Maßnahmenkatalog einfließen? Bitte Veränderungen durch die Umsetzung des Maßnahmenkataloges des Senats anhand einer Darstellung der Entwicklung seit dem 1. Januar 2014 aufzeigen. Das LfV Hamburg prüft in einem laufenden Prozess die Wirksamkeit seiner im Rahmen des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) durchgeführten Maßnahmen und passt diese beständig an die sich verändernden Rahmenbedingungen an. Neue Erkenntnisse des LfV werden im Rahmen seiner Mitwirkung im „Netzwerk Prävention und Deradikalisierung“ den beteiligten Behörden und Institutionen zur Kenntnis gegeben. Beim Bezirksamt Hamburg-Nord wird die Wirksamkeit der genannten Maßnahmen im Rahmen von Reflektionsgesprächen mit den Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen betrachtet. Eine gesonderte Evaluation ist nicht vorgesehen. In Wilhelmsburg ist ein Runder Tisch durch die Regionalpfarrstelle Wilhelmsburg zum interreligiösen Dialog initiiert worden, an dem verschiedene Moscheegemeinden und Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Mitarbeitende des Fachamtes Sozialraummanagement des Bezirksamtes Hamburg- Mitte teilnehmen. Regelmäßige Austausche erfolgen bei den Einrichtungen in der Regel in Form von – teilweise einrichtungsübergreifenden – Dienstbesprechungen oder Reflexionsgesprächen . Zum Erfahrungsaustausch und zu weiterem Informationsgewinn in einem größeren Rahmen werden die AG § 78 SGB VIII Kinder- und Jugendarbeit genutzt (Eimsbüttel, Harburg), sozialräumliche Arbeitskreise oder Sozialraumteams (Harburg, Wandsbek) oder regionale Runde Tische zum interreligiösen Dialog (Hamburg-Mitte), die in jeweils eigenen Tagungsrhythmen mehrmals jährlich stattfinden. Teilweise werden zu den Sitzungen Experten und Expertinnen hinzugezogen. Auf lokaler Ebene gibt es in St. Georg und Mümmelmannsberg Steuerungsgruppen im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben“, über das – teilweise neue – regionale Projekte im Sinne von Deradikalisierung gesteuert werden. Darüber hinaus fließen die Erfahrungen der Fachkräfte in die Fortbildungen des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums oder des Projektes Al-Wasat mit ein. Darüber hinaus sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg sowie der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) in Arbeitsgruppen eingebunden, die im Rahmen des Konzepts „Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus ergreifen“ geschaffen wurden. Die Umsetzung des Senatskonzepts „Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus ergreifen“ (Drs. 20/13460) vom 28.Oktober 2014 verläuft weiterhin planmäßig (siehe Drs. 21/1674). In der Antwort auf das Bürgerschaftliche Ersuchen Drs. 21/2196 werden der Umsetzungsstand des Senatskonzeptes sowie dessen Weiterentwicklung ausführlich dargestellt. Im Übrigen sind die Planungen insoweit noch nicht abgeschlossen. Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (in Wiederholung und Vertiefung der Fragen in Drs. 20/10973 vom 21. Februar 2014) 18. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage über den Anteil der Besucher von Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit Migrationshintergrund vor? Bitte die Entwicklung seit 1. Januar 2013 aufzeigen. In den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wird der Migrationshintergrund nicht von allen Besucherinnen und Besuchern erhoben, sondern nur von jungen Menschen, die die Einrichtung regelhaft mindestens einmal wöchentlich nutzen und den Mitarbeitenden namentlich bekannt sind (Stammnutzer und -nutzerinnen). Danach verfügten 2013 durchschnittlich 67,1 Prozent der Stammnutzer und -nutzerinnen über einen Migrationshintergrund und 2014 durchschnittlich 65 Prozent . Die Daten für 2015 liegen noch nicht vor. 19. Welche Erkenntnisse liegen dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage zu Aktivitäten von in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit seit dem 1. Januar 2013 vor? 20. In welchen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg wurden seit dem 1. Januar 2013 bis heute welche jihadistischen, islamistischen und salafistischen Aktivitäten verzeichnet? Bitte einzelne Einrichtungen und jeweilige Bezirk darstellen. Es wird davon ausgegangen, dass, wie in Frage 3. differenziert dargestellt, Erkenntnisse über Aktivitäten von Jihadisten, Islamisten und Salafisten in Einrichtungen der OKJA erfragt werden sollen. Erkenntnisse über Anwerbeversuche in diesen Einrichtungen liegen nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 20/10973. Die zwischen Juni und Oktober 2014 durchgeführte Befragung von rund 150 Einrichtungen der OKJA, die von 12- bis 21-Jährigen besucht wer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 7 den, ergab, dass sieben Einrichtungen Konflikte mit jungen Besuchern oder Besucherinnen erlebt haben, die eine fundamentale konfrontative muslimische Ausrichtung vertraten. Im Umfeld von 14 Einrichtungen in Dulsberg, Billstedt, Barmbek, Wilhelmsburg und Neu-Allermöhe wurde für eine fundamentale, konfrontative islamische Ausrichtung geworben. In der Befragung wurde aus methodischen Gründen darauf verzichtet , die Namen der Einrichtungen zu erheben. Eine weitere Erhebung ergab, dass in der Einrichtung Haus der Jugend (HdJ) Mümmelmannsberg ein muslimischer Gebetsraum gefordert (2013) wurde, im HdJ Wilhelmsburg wünschten strenggläubige Muslima eigene Angebote und Räume (2013), im Freizeithaus Kirchdorf wollten außerhalb des Hauses stehende Salafisten Räumlichkeiten nutzen (2014), beim HdJ Mümmelmannsberg wurde seit 2013 immer wieder in Gruppen vor dem HdJ öffentlich gebetet. Bei der Straßensozialarbeit des Internationalen Bundes in Neu-Allermöhe wurde öffentlich bei Fußballturnieren gebetet und es wurden islamische Schriften verteilt (2013 bis 2015) und im Jugendzentrum Kurt-Adams-Platz wurde versucht, auf eine Trauerfeier für einen getöteten Jugendlichen Einfluss zu nehmen (2014). Bei der Straßensozialarbeitseinrichtung Jenfeld versuchte mindestens ein Jungerwachsener, andere Jugendliche vom Islam zu überzeugen (2015). Auf Rückfrage äußerten die zuständigen Dienststellen der Bezirksämter im Oktober 2015 in einer gemeinsamen Fachbesprechung mit der zuständigen Fachbehörde, dass diese Auseinandersetzungen sich inzwischen in der Regel stärker auf Fragen der Integration von Flüchtlingen beziehen als auf eine religiöse begründete Konfrontation . Siehe auch Anlage 2. 21. Zu welchen und wie vielen Straftaten ist es im Zusammenhang mit diesen Aktivitäten seit dem 1. Januar 2013 gekommen? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Es sind den beteiligten Behörden keine entsprechenden Straftaten bekannt geworden. Siehe auch Antwort zu 20. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die zur Beantwortung der Frage erforderlichen Daten im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft nicht gesondert erfasst werden; insbesondere wird nicht registriert, ob eine Straftat im Zusammenhang mit den Aktivitäten von Salafisten oder religiösen Extremisten steht. Da angesichts der offenen Fragestellung nahezu sämtliche bei der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren in den angefragten Kontext fallen könnten, müssten alle Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2013 bis 2015, also mehrere Hunderttausend Ermittlungsverfahren, ausgewertet werden. Deren Beiziehung und händische Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Eine Nachfrage in der unter anderem für die Verfolgung von politischen Straftaten zuständigen Abteilung 71 hat ebenfalls keine weitergehenden Erkenntnisse erbracht; dort sind entsprechende Verfahren mit den erfragten Kriterien nicht erinnerlich. 22. Welche Unterstützung erhalten die Träger beziehungsweise Mitarbeiter der Einrichtungen von welchen Institutionen, wenn sie entsprechende Aktivitäten beobachten? Siehe Drs. 20/10973. Darüber hinaus bietet Legato – systemische Ausstiegsberatung – Fachstelle für religiös begründete Radikalisierung seit dem 01. Juli 2015 Beratung für Fachkräfte an, und die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. informiert zum erzieherischen Jugendschutz im Zusammenhang mit Weltanschauungen. Im Übrigen können Träger sich von den für sie zuständigen Fachdienststellen beziehungsweise Fachberatungen in den Bezirken beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde beraten lassen. Zur Information der Fachkräfte wurde Anfang März 2015 die Website http://www.hamburg.de/infos-fuer-fachkraefte/4464128/salafismusradikalisierung / eingerichtet, die auf aktuelle Informationen, Fachportale mit wissenschaftlichen Artikeln, ausgewählte Zeitungsartikel, Seminare und Fortbildungen hinweist . Im Übrigen siehe Antwort zu 23. Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 23. Welche Fortbildungsmaßnahmen, Schulungen et cetera wurden wann und durch welche Institutionen für Träger der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Sensibilisierung im Hinblick auf Anwerbeversuche durch Jihadisten, Islamisten und Salafisten angeboten und wie ist die Nachfragelage? Durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) wurden seit 2013 am Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum folgende Fortbildungen für Fachkräfte der OKJA durchgeführt: „Wenn junge Muslime sich verändern gegen eine werteplural orientierte Zivilgesellschaft “ (6/2014: 13 Teilnehmende) „Konfrontative Religionsausübung“, Inhouse-Fortbildung für Sozialraum Mümmelmannsberg (11/2014: 24 Teilnehmende) „Junge Muslime zwischen Islam und Islamismus“ – Ansätze der Präventionsarbeit zu salafistischen Einstellungen, (4/2015: 57 Anmeldungen, 22 Teilnehmende; 3/2016: bisher 29 Anmeldungen) „Weltanschauliche und kulturelle Vielfalt in der Kinder- und Jugendarbeit gestalten“ (3/2016: bisher 12 Anmeldungen) „Islam zwischen Tradition und Moderne“, seit 2009 jährlich als Basis-Seminar (Es handelt sich um eine Veranstaltung für alle sozialen Arbeitsfelder. Die Teilnehmenden werden nicht arbeitsfeldspezifisch erfasst) Darüber hinaus wurde und wird den Präventions-Workshops des Berliner Vereins Ufuq e.V., die sich an Nutzer und Nutzerinnen der OKJA wenden, grundsätzlich eine mehrstündige Beratung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorangestellt. Dadurch sollen die Fachkräfte qualifiziert und das Setting der Durchführung möglichst optimal den Rahmenbedingungen der Einrichtung angepasst werden, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme zu sichern. Die Workshops des Vereins Ufuq e.V. wurden bisher durchgeführt im HdJ Mümmelmannsberg (2014), JuCa Bahrenfeld (2014), HdJ Osdorf einmal ohne und einmal mit Kooperationsschule (2014/2015), Straßensozialarbeit Osdorf (2015), Streetwork Lurup (2015), Jugendclub Barmbek mit Kooperationspartnern (2015), HdJ Wilhelmsburg mit Kooperationsschule (2015), JuCa Altona-Altstadt (2015), JuCa Lurup (2015). Für 2016 gibt es Planungen für den Mädchentreff Mümmelmannsberg und die Mobile Kinderund Jugendarbeit Eidelstedt mit Kooperationsschule. Alle Wünsche von Trägern nach Workshopreihen konnten erfüllt werden. Die Anzahl der teilnehmenden Fachkräfte wurde nicht erfasst. Des Weiteren wurden beim Initiativkreis Elbinseln zwei Veranstaltungen zur gemeinsamen Fortbildung beziehungsweise Netzwerkarbeit organisiert (11/2015). Für Wilhelmsburg sind für 2016 Inhouse-Fortbildungen für verschiedene Einrichtungen im Stadtteil geplant. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte meldet hierzu folgende Maßnahmen: 11/2014 – Inhouse-Fortbildung „Islam, Islamismus und Demokratie“ von HAW/ Ufuq e.V. für Mitarbeiter/-innen der OKJA und anderer sozialer Einrichtungen in Mümmelmannsberg 11/2014 Teamerworkshop der HAW/Ufuq e.V. zum Thema im HdJ Mümmelmannsberg mit dem Ziel, Jugendliche und junge Erwachsene für islamistische Positionen und Propaganda zu sensibilisieren und sie gegen deren Versprechen/ Angebote zu immunisieren Ein weiterer Teamerworkshop ist in einer Mädcheneinrichtung in Mümmelmannsberg in Planung Der Initiativen-Kreis Elbinseln hat zwei Veranstaltungen zur gemeinsamen Fortbildung beziehungsweise Netzwerkarbeit organisiert: 1. Vortrag von Kurt Edler (ehemals LI) bei der Initiative Elbinseln zum Thema, 2. Workshop zu „Islamismus, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 9 Salafismus, Radikalisierung-Erscheinungsformen und Handlungsansätze auf den Elbinseln“ im November 2015 Fortbildungen „Islam, Islamismus und Demokratie“ des SPFZ (Sozialpädagogische Aus- und Fortbildung) vom gleichen Anbieter Regelmäßige Hinweise auf Fachbeiträge und Aufklärungsmaterial im Internet Die Fachkräfte des Bezirksamtes Hamburg-Nord bilden sich zudem durch spezielle Fortbildungen (zum Beispiel „Präventionsarbeit zu salafistischen Einstellungen“ im sozialpädagogischen Fortbildungszentrum/Südring) weiter, um dem Thema im Alltag zu begegnen. Weiterhin wird auf Dienstbesprechungen oder öffentlichen Veranstaltungen der Austausch (zum Beispiel Einweihungsfeier einer Moschee) gesucht. 24. Welche Art von Aktivitäten radikaler Gruppen wurde wie häufig seit dem 1. Januar 2013 in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg registriert? Welcher Trend zeichnet sich ab? Im Übrigen siehe Antwort zu 20. 25. Welche Mittel stehen Trägern der Einrichtungen aktuell zur Verfügung, um derartige Aktivitäten radikaler Gruppen zu unterbinden und inwiefern ist davon tatsächlich Gebrauch gemacht worden? Bitte die Entwicklung seit dem 1. Januar 2013 aufzeigen und beschreiben, inwieweit und aus welchem Grund sich die zur Verfügung stehenden Mittel verändert haben beziehungsweise nicht verändert haben. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration gibt radikalen Gruppen, die grundlegende Veränderungen an der Gesellschaftsordnung anstreben, keinen Raum für Aktivitäten in den Einrichtungen. Mittel für den erzieherischen Jugendschutz, zum Beispiel zur Prävention gefährdender Weltanschauungen, sind im Produkt 1- 254.09.01 Rahmenzuweisung Kinder- und Jugendarbeit Betriebsausgaben sowie im Produkt 1-254.02.01.001.001 Offene Kinder- und Jugendarbeit enthalten. Inwieweit die Mittel für entsprechende Präventionsmaßnahmen von den Leistungserbringern aufgewandt worden sind, muss in den Verwendungsnachweisen nicht differenziert nachgewiesen werden. Den Trägern stehen grundsätzlich alle Angebote der Fachbehörden und der in diesem Themenfeld mitarbeitenden Institutionen zur Verfügung. So können Träger die Unterstützung des LfV, der Polizei oder der Beratungsstelle Legato in Anspruch nehmen. Die durch das Bezirksamt Hamburg-Nord genannte Maßnahme (siehe Antwort zu 28.) wird durch die BASFI finanziert. Darüber hinaus besteht für die Mitarbeiter der Einrichtungen regelhaft die Möglichkeit, sich über Fortbildungsmittel des Bezirksamtes weiterzubilden . Beim Bezirksamt Hamburg-Mitte hat sich die Mittelzuteilung (Rahmenzuweisung) in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die genannten Themen nicht verändert, wohl aber – soweit erforderlich – inhaltliche Schwerpunktsetzungen . Die Auseinandersetzung mit Themen der Kinder und Jugendlichen ist eine Hauptaufgabe der Mitarbeitenden der Einrichtungen der OKJA. Darüber hinaus siehe Antwort zu 23. Im Übrigen siehe Antwort zu 20. 26. Welche neuen, weitergehenden Erkenntnisse zu wiederkehrenden Aktivitäten bestimmter radikaler Gruppen (welcher?) in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg liegen dem Senat beziehungsweise der Behörde für Schule und Berufsbildung vor und welche Schlussfolgerungen werden hieraus gezogen, welche Maßnahmen wurden ergriffen beziehungsweise sollen planmäßig ergriffen werden? Bitte die Entwicklung seit dem 1. Januar 2013 aufzeigen. Es sind keine Aktivitäten bestimmter radikalen Gruppen in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg bekannt geworden. Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 27. Sieht die der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die derzeit implementierten Maßnahmen zur Verhinderung von Anwerbeversuche durch die Jihadisten, Islamisten und Salafisten in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Hamburg als ausreichend an oder wird derzeit über eine Erweiterung der Maßnahmen nachgedacht? Wenn ja, in welcher Art und in welchem zeitlichen Rahmen? Die zuständige Behörde sieht die derzeitigen Maßnahmen als ausreichend an. Im Übrigen siehe Antworten zu 20., 25., 26. und 28. 28. Wie ist das bisherige Feedback der Einrichtungen zu den bereits implementierten Maßnahmen, wie die Resonanz aus den Kreisen der Kinder, Jugendlichen und der Elternschaft der Einrichtungen? Bitte die Entwicklung seit 1. Januar 2013 aufzeigen. Nach Einschätzungen der zuständigen Behörde wurden die bisher durchgeführten Fortbildungen und Workshops von den Fachkräften als positiv und hilfreich bewertet. In der Regel zeigen die jungen Menschen ein reges Interesse an dem Austausch mit den Teamern. Eltern werden regelhaft nicht um eine Rückmeldung gebeten. Die regelmäßige Nutzung der neuen Beratungsstelle Legato, des regionalen Projekts Al-Wasat, der Kontakte zum Landeskriminalamt, zum Jugendschutz der Polizei oder zu Mitarbeitenden des Vereins Ufuq e.V. sprechen für eine Zufriedenheit der Träger mit diesen Angeboten. Im Bereich des Bezirksamtes Hamburg-Nord ist für die OKJA in der Region Barmbek im Juni 2015 eine Workshop-Reihe zum Themenfeld „Islam, Islamfeindlichkeit, Islamismus und Demokratie“ in Jugendeinrichtungen gestartet. Die Workshops werden durch entsprechend geschulte junge Menschen mit und ohne muslimischen Hintergrund durchgeführt, auch in Zusammenarbeit mit einem Islamwissenschaftler, der in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfahren ist. Die Durchführung erfolgt durch den Träger Ufuq e.V. (Informationen unter www.ufuq.de) und hat am 12. Juni 2015 mit einer Auftaktveranstaltung im Jugendclub Barmbek begonnen. Es haben sich hierzu sämtliche kommunalen OKJA-Einrichtungen der Region zusammengeschlossen. Die Workshopreihe wird von den Jugendlichen sehr interessiert besucht und findet derzeit in regelmäßigen Abständen, circa alle zwei Monate, statt. Die anfänglichen Themenschwerpunkte (Islamisierung und Salafismus) haben sich, bedingt durch aktuelle weltpolitische Entwicklungen, weiterentwickelt. Derzeit wird das Thema „Frauen im Islam“ bearbeitet. 29. In welchen zeitlichen Abständen überprüft der Senat das Feedback, die Resonanz, die Wirksamkeit, die fallbezogenen Entwicklung et cetera der von ihm eingeleiteten Maßnahmen und wie wird sichergestellt, dass ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten stattfindet ? Bitte die Entwicklung seit 1. Januar 2013 aufzeigen. 30. In welchem zeitlichen Rahmen und in Anwendung welcher Mechanismen ist es vorgesehen und möglich, dass neue Erkenntnisse oder Ähnliches modifizierend in den bisherigen Maßnahmenkatalog einfließen? Bitte die Entwicklung seit 1. Januar 2013 aufzeigen. Siehe Antwort zu 16 und 17. Koranverteilungen, Infoveranstaltungen und andere Anwerbungsaktivitäten sowie allgemeine Fragen zum Umsetzungsstand des Senatskonzeptes in Wiederholung und Vertiefung der Fragen aus Drs. 21/954 und 21/1204 31. Sind dem Senat beziehungsweise den zuständigen Behörden darüber hinaus Anwerbeversuche seitens radikaler Jihadisten, Islamisten und Salafisten gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Hamburg an anderen Orten (Koranstände, spezielle Infoveranstaltungen, Gebetsstunden oder ähnliche) bekannt? Wenn ja, um viele Fälle an welchen Orten und unter welcher vordergründigen Zwecksetzung handelte es sich? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 11 Siehe Drs. 21/954 und Drs. 21/2807. 32. Auf welche Weise wurden diese Anwerbeversuche jeweils aktenkundig beziehungsweise erfasst? Siehe Drs. 21/954. 33. Wie viele angemeldete Koranverteilungsstände haben in Hamburg seit dem 1. Juli 2015 stattgefunden? Zu den angemeldeten Koranverteilungsständen in der Zeit vom 1. Juli 2015 bis 9. Januar 2016 siehe Drs. 21/2807, vom 10. Januar 2016 bis 20. Februar 2016 wurden 15 Koranverteilungsstände angemeldet. 34. Wie regelmäßig wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu diesen Ständen kontrolliert und durch wen? Wie oft konnte bei diesen Kontrollen seit dem 1. Juli 2015 festgestellt werden, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden? Welche Konsequenzen ergaben sich durch die Nicht-Einhaltung? Seitens der Bezirksämter werden Kontrollen der Informationsstände nur anlassbezogen durchgeführt. Seit dem 1. Juli 2015 sind keine Verstöße bekannt geworden. 35. Sind seit dem 1. Juli 2015 Erzieherinnen und Erzieher in Kindertageseinrichtungen in Hamburg bekannt geworden, die dem salafistischen und/ oder islamistischen Milieu zugerechnet werden beziehungsweise wurden ? Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich und arbeiten diese Personen gegebenenfalls noch in einer Hamburger Kita? Nein. 36. Wie viele Zulassungsanträge von Vereinen, Verbänden oder Organisationen wurden seit dem 1. Januar 2015 abschlägig beschieden, weil ein Hinweis oder eine Erkenntnis hinsichtlich der Zugehörigkeit zu islamistischen Netzwerken bei der sachentscheidenden Behörde vorlag? 37. Wie viele und welche Anträge wurden positiv beschieden? Die Beantwortung der Fragen war in der Kürze der für die Bearbeitung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 38. In welcher Höhe sind Mittel an welche Vereine, Verbände, Organisationen , Initiativen ausgegeben worden, die potenziell den Nährboden für den Islamismus bereiten? 39. Hat es eine Mittelverwendungskontrolle für die ausgegebenen Gelder gegeben? Wenn ja, inwieweit und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Organisationen, die vom Landesamt für Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, erhalten keine Fördermittel (siehe Drs. 21/1223 und Drs. 21/1648). 40. Welche konkreten Maßnahmen wurden seitens des Senats seit dem 1. Januar 2015 in die Wege geleitet beziehungsweise ergriffen, um zukünftig Anwerbeversuche über die sozialen Netzwerke durch die Jihadisten , Islamisten und Salafisten besser zu erkennen, zu verhindern und Schülerinnen und Schüler, Jugendliche und junge Erwachsene angemessen dagegen zu wappnen? Das Projekt „Think Social Now 2.0 – Verantwortung übernehmen im Internet“ entwickelt ein Modell mit dem Ziel, radikalisierungsfördernden Internetangeboten wirksam zu begegnen. Im Rahmen des Projektes werden Kompetenzen im Umgang mit dem Internet und Sozialen Medien vermittelt und theologische Argumente für ein demokratisches Miteinander im Internet gestärkt (Erstellung alternativer Onlineangebote mit Videos, Bildern, Zitaten et cetera). Daneben binden realweltliche Angebote (zum Bei- Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 spiel Seminare) die Jugendlichen in soziale Zusammenhänge ein, was im weiteren Sinne präventiv wirkt. Zielgruppen sind neben Jugendlichen und jungen Erwachsenen Jugendgruppenleiter, Eltern, Imame und Schlüsselpersonen (Lehrerinnen/Lehrer, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen). Im Übrigen siehe Antwort zu 12. 41. Sind dem Senat oder seinen Behörden seit dem 1. Januar 2015 Fälle bekannt geworden, in denen islamistische Männer in Hamburg als „Scharia-Polizei“ aufgetreten sind? Wenn ja, um welche Vorfälle handelt es sich und wie wurde im Einzelfall damit behördenseitig verfahren? Nein. 42. Welche (weiteren) koordinierten Präventionsmaßnahmen hat der Senat in Umsetzung seines „Konzeptes zur Vorbeugung Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus und antimuslimischer Diskriminierung“ (Drs. 20/13460) seit der Beantwortung der Anfrage Drs. 21/1204 am 31. Juli 2015 eingeleitet, wann und mit welchem Erfolg wurden sie bis heute umgesetzt? Bei der Beantwortung, wie zuvor auch, bitte insbesondere die folgenden Handlungsfelder beachten: a) Anfeindungen im öffentlichen Raum begegnen und Vorurteilen vorbeugen b) Kinder und Jugendliche sensibilisieren (sofern oben nicht abschließend dargestellt) c) Institutionen unterstützen und Betroffene stärken d) Vernetzung fördern, Kompetenzen bündeln Siehe Drs. 21/1674, Drs. 21/1706 und Drs. 21/2623. Im Übrigen siehe Antwort zu 16 und 17. 43. Welche Akteure (Verbände, Beratungsstellen, Polizisten et cetera) werden seit der Beantwortung der Anfrage in Drs. 21/1204 in die Umsetzung der Präventionsmaßnahmen zu 42. a) bis d) eingebunden? Wichtige neue Akteure im Beratungsnetzwerk Prävention und Deradikalisierung sind basis und woge e.V. (Träger des Projekts „SelbstSicherSein“), das Bündnis der islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V. (BIG) (Träger des Projekts „Think Social Now 2.0 – Verantwortung übernehmen im Internet“), das Institut für konstruktive Konfliktaustragung und Mediation e.V. („Lokale Partnerschaften für Demokratie“ in St. Georg-Borgfelde und Mümmelmannsberg), die Lawaetz-Stiftung („Lokale Partnerschaften für Demokratie“ in Wandsbek und Harburg) sowie DEVI e.V. – Verein für Demokratie und Vielfalt in Schule und beruflicher Bildung (Träger des Projekts „Hör mir zu!“). Im Übrigen siehe Antwort zu 16 und 17. 44. Gibt es aufgrund der Erkenntnisse des vergangenen Jahres beziehungsweise aufgrund der aktuellen Situation konkrete Abweichungen zu bisherigen Planungen der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen? Wenn ja, welche und warum? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 16 und 17. 45. Wie ist es mittlerweile um die effektivere „Einbindung des Hamburger Verfassungsschutzes und der Hamburger Polizei in die Umsetzung der Maßnahmen beziehungsweise des Konzepts aus Drs. 20/13460 bestellt? Bitte die Entwicklung und Veränderung seit Drs. 21/476 aufzeigen . Unverändert ist das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg ein integraler Bestandteil des Netzwerkes „Prävention und Deradikalisierung“. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 13 Änderungen im Sinne der Fragestellung haben sich für die Polizei nicht ergeben. Im Übrigen siehe Antwort zu 16 und 17. 46. Hat sich an der Personalplanung des Senats für die Umsetzung des umfassenden Konzepts und der Maßnahmen zur Prävention seit Drs. 21/476 respektive Drs. 21/1204 etwas verändert und ist darüber hinaus insbesondere die Personalplanung für den Justizvollzug mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, was hat sich geändert, wie viele zusätzliche Stellen sind geschaffen worden? Wenn nein, warum nicht? Nein. Darüber hinaus wurden im Jugendvollzug 1,5 zusätzliche Lehrerstellen für Deutsch- und Integrationsunterricht, vier Stellen für die sozialpädagogische Betreuung von Flüchtlingen, insbesondere aus den Maghreb-Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien ) und vereinzelt auch aus Syrien, Ägypten sowie den Palästinensischen Autonomiegebieten , Irak und Afghanistan, und eine halbe Stelle für eine Betreuerin/Betreuer mit fremdsprachlichen Kenntnissen (Sprachmittler) geschaffen. Im Rahmen ihrer Arbeiten leisten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch einen Beitrag im Rahmen der Prävention zur Verhinderung eines gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus. Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Anlage 1 Im Zeitraum 08/2013 bis 07/2015 sind folgende Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung durchgeführt worden: Thema der einzelnen Fortbildung Zeitumfang 08/13-01/15 Anzahl Teilnehmende in 18 Monaten 02/15-07/15 Anzahl Teilnehmende in 6 Monaten Islamistische Aktivitäten – Fallberatung in Kleingruppen 7 Anlässe à ca. 1,5 h insgesamt 20 (7 Schulen) insgesamt 45 (10 Schulen) Islamistische Aktivitäten: Basissensibilisierung 3 Stunden insg. ca. 1.100 TN an 25 Schulen insg. ca. 780 TN an 20 Schulen insgesamt ca. 1120 insgesamt ca. 825 Im Zeitraum 08/2015 bis 02/2016 sind folgende Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung durchgeführt worden: Titel der Veranstaltung Zeitumfang Zielgruppe Anzahl Teilnehmende in 7 Monaten Grundwissen Islam 3x3 Stunden alle Lehrkräfte 35 (1 zentrale Durchführung ) Fachtag Islam 1+2 2x3 Stunden alle Lehrkräfte, interkulturelle Koordinatoren 45 (1 zentrale Durchführung ) Dialog in der Schule: Islam im Gespräch 2 Stunden alle Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler 150 (4 Schulen) Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit : Basissensibilisierung 2 Stunden alle Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulaufsichtsbeamte 150 (3 Schulen) Informationsveranstaltung: Islam / Islamismus - Religion(en) an der Schule 2 - 3 Stunden alle Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler 82 (zwei zentrale Durchführungen) Menschenrechts- und Demokratiefeindlichkeit : Fachtag 4 Stunden alle Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulaufsichtsbeamte, weitere Fachkräfte 111 (1 zentrale Durchführung ) Radikalisierung verstehen und begegnen . Rechts- und Handlungssicherheit im Umgang mit Islamismus und Rechtsextremismus 3 - 4 Stunden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst , alle Lehrkräfte 100 (2 x zentrale Durchführung , 3 Schulen) Umgang mit Islamismus an der Schule 4 Stunden alle Lehrkräfte, Sozialpädagogen 32 (1 zentrale Durchführung ) Ich konnte das grade noch deckeln! Umgang mit rechtsradikalen und islamistischen Äußerungen 2x3 Stunden alle Lehrkräfte, Sozialpädagogen 44 (1 zentrale Durchführung , 1 Schule) Deradikalisierung 4 Stunden Schülerinnen und Schüler 88 (2 Schulen) Islamistische Aktivitäten: Beratung vor Ort 1 - 2 Stunden , z.T. mehrere Termine alle Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler 50 (22 Schulen) insgesamt ca. 887 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3355 15 Im Zeitraum 03/2016 bis 07/2016 sind bisher Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung für ca. 400 Teilnehmende geplant, weitere Fortbildungsmaßnahmen werden nach Anfragelage zeitnah angeboten. Drucksache 21/3355 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 16 Anlage 2 Frage 20: Bezirk Name der Einrichtung Jahr der Aktivität (seit 2013) Welche Aktivitäten Anmerkung Hamburg- Mitte HdJ Mümmelmannsberg 2013 Einforderung von eigenen Gebetsraum Abgelehnt, Bezug zu genannten Gruppen nicht eindeutig Hamburg- Mitte Freizeithaus Kirchdorf 2014 Nutzung von Räumlichkeiten durch Salafisten Kündigung nach Bekanntwerden Hamburg- Mitte HdJ Wilhelmsburg 2013 Vollverschleierte Frauen wollen eigene Angebote und Räume Abgelehnt Hamburg- Mitte HdJ Mümmelmannsberg 2013-2016 Beten in Gruppen vor der Einrichtung und in der angrenzenden Schule Keine direkte Einflussnahme bei Aktivitäten außerhalb der Einrichtung Bergedorf Internationaler Bund, Straßensozialarbeit, TSG Jugendzentrum Neuallermöhe 2013-15 Beten am Rande von Fußballturnieren, Verteilen islamistischer Schriften, Gesprächskreise Nachdem die Problematik bekannt wurde , wurde das Gespräch mit dem „Organisator “ der Aktivitäten gesucht und Grenzen aufgezeigt. Es fand im Gesprächsprozess über den gesamten Zeitraum eine enge Kooperation mit dem Präventionsprojekt des LKA statt. Zu einzelnen Jugendlichen besteht weiterhin Kontakt über den Straßensozialarbeiter. Sie sind aber in diesem Rahmen nicht durch islamistische Aktivitäten aufgefallen . Bergedorf Jugendzentrum Kurt Adams Platz 2014 Versuchte Beeinflussung am Rande einer (mehrtägigen) Trauerfeier für einen getöteten (afgh.) Jugendlichen , der Besucher der Einrichtung war. Die Aktivitäten wurden durch Gespräche und Hausverbote unterbunden. Frage 24: Bezirk Name der Einrichtung Jahr der Aktivität (seit 2013) Welche Aktivitäten Anmerkung Hamburg- Mitte div. HdJ 2013-2015 Ausübung von (subtilen Druck) sich wie ein „wahrer Moslem“ zu benehmen und zu kleiden. MitarbeiterInnen schützen ihre Besucher und vermitteln Vielfalt und Toleranz .