BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3360 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 19.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Buß- und Verwarnungsgelder sowie Strafen für Radfahrer Viele Hamburger fühlen sich durch Radfahrer, die sich nicht an Verkehrsregeln halten, gefährdet. Es besteht der Eindruck, dass die öffentliche Verwaltung nicht genug dagegen tut. Ich frage den Senat: 1. Welche Tatbestände, deren Verwirklichung mit Buß- oder Verwarnungsgeld bedroht ist, betreffen Radfahrer? Bitte den jeweiligen Rahmen des Buß- und Verwarnungsgeldes angeben. Nach § 3 Absatz 6 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ist bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), die von nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern begangen werden, sofern der Bußgeldregelsatz mehr als 55 Euro beträgt und der Bußgeldkatalog nicht besondere Tatbestände für diese Verkehrsteilnehmer enthält, der Regelsatz um die Hälfte zu ermäßigen . Abgesehen von den fahrzeugbezogenen Delikten nach der Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) können Radfahrer damit grundsätzlich die Delikte begehen, die auch Führer von Kraftfahrzeugen begehen können. Die besonderen Tatbestände für Rad fahrende Verkehrsteilnehmer und deren Regelsätze sind dem Bußgeldkatalog zu entnehmen. 2. Welche Tatbestände, deren Verwirklichung mit Strafen bedroht ist, betreffen Radfahrer? Bitte die jeweilige Strafandrohung angeben. Im Sinne der Fragestellung sind unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung von Verkehrsregeln insbesondere folgende Straftatbestände zu nennen: Straftatbestand Strafdrohung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Fahrlässige Tötung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Fahrlässige Körperverletzung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Nötigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren Trunkenheit im Verkehr Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr 3. Wie oft wurden die in Frage 1. abgefragten Buß- oder Verwarnungsgelder in den Jahren 2011 – 2015 gegen Radfahrer verhängt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und jeweils die durchschnittliche Höhe des Bußbeziehungsweise Verwarnungsgeldes angeben. Für das Jahr 2015 siehe Anlage. Im Übrigen siehe Drs. 21/1948. Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie oft wurden in den Jahren 2011 – 2015 die in Frage 2. abgefragten Straftatbestände von Radfahrern verwirklicht? Bitte nach Jahren aufschlüsseln und die durchschnittliche Strafhöhe (Geldstrafe beziehungsweise Freiheitsstrafe) angeben. Der zur Beantwortung der Frage erforderliche Umstand, ob der Täter einer Straftat diese als Radfahrer begangen hat, wird im Vorgangsverwaltungs- und -bearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht erfasst. Es müssten daher zur Beantwortung dieser Frage jedenfalls sämtliche wegen des Vorwurfs einer Straftat nach §§ 142, 222, 229, 240, 315c und 316 StGB geführten Verfahren aus den Aktenzeichenjahrgängen 2011 bis 2015 händisch ausgewertet werden. Dabei handelt es sich jährlich um mehr als 15.000 Verfahren. Die Beiziehung und Auswertung der Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viel Prozent der verhängten Buß- und Verwarnungsgelder gegen Radfahrer wurden in den Jahren 2011 – 2015 vollständig bezahlt? Wie wurde gegen die säumigen Zahler vorgegangen? Grundsätzlich werden auch bei Rad fahrenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern nicht gezahlte Geldbußen, wie bei allen anderen Fällen auch, zunächst angemahnt. Bleibt dies erfolglos, wird über die Kasse.Hamburg eine Vollstreckung veranlasst. Differenzierte Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3360 3 Anlage Radfahrerverstöße 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 101006 Sie gerieten ins Schleudern und verursachten Sachschaden . 35 2 101012 Sie streiften beim Vorbeifahren ein Fahrzeug und verursachten Sachschaden. 35 35 101043 Sie fuhren in den ein, ohne dem dort verkehrsbedingt wartenden Fahrzeug die Möglichkeit zu geben, diesen zu verlassen. Es kam zum Unfall. 35 3 101100 Sie belästigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar. 10 1 101112 Sie gefährdeten +) durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 30 1 101118 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere. 35 263 101124 Sie schädigten durch Außer- Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. 35 11 101130 Sie schädigten durch Außer-Acht-Lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug. 35 35 101136 Sie beschädigten beim Fahren in eine/aus einer Parklücke ein stehendes Fahrzeug. 30 1 102000 Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. 5 1 102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. 5 1 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. 10 420 102101 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten +) dadurch Andere. 15 2 102102 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten +) dadurch Andere. 20 3 102106 Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. 10 1 102130 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. 15 22 102131 Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten +) dadurch Andere. 25 3 102142 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. 15 2 102143 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und behinderten +) dadurch Andere. 20 1 102144 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten, und gefährdeten +) dadurch Andere. 25 1 102145 Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. 30 13 102169 Sie fuhren als nebeneinander. Es kam zum Unfall. 30 5 102603 Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 40 1 102625 Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot . Es kam zum Unfall. 100 20 102631 Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot . Es kam zum Unfall. 100 2 102655 Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 1 Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Radfahrerverstöße 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 102661 Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. 100 1 102667 Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. 100 2 103602 Sie fuhren in Anbetracht der besonderen örtlichen Straßenoder Verkehrsverhältnisse mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. 145 2 103618 Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepasster Geschwindigkeit. 100 2 103854 Sie verursachten infolge nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall. 35 3 104106 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall. 35 9 105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. 30 1 105101 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig rechts. Es kam zum Unfall. 35 4 105112 Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein. 30 2 105113 Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall. 35 4 105155 Sie überholten vorschriftswidrig links, obwohl ein anderer Verkehrsteilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall . 30 2 105611 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall. 145 2 105638 Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und missachteten dabei die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall. 300 1 106102 Sie fuhren an links vorbei, ohne das entgegenkommende Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 35 1 107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. 35 5 108601 Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. 120 35 108607 Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs . Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen <205/206>. 120 8 108613 Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Es kam zum Unfall. 120 1 109102 Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall. 35 1 109114 Sie bogen nach ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. 35 9 109177 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr . 15 1 109180 Sie beachteten als nach einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrbahn querender Radfahrer nicht den Fahrzeugverkehr . Es kam zum Unfall. 30 12 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3360 5 Radfahrerverstöße 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 109183 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. 15 1 109186 Sie bogen als Radfahrer nach links ab, ohne der Radverkehrsführung im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich zu folgen. Es kam zum Unfall. 30 4 109601 Sie bogen ab, ohne ein Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 85 5 109613 Sie bogen ab, ohne einen in Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. 85 9 109625 Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Es kam zum Unfall. 85 1 109637 Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. 100 2 110101 Sie fuhren aus einem Grundstück auf die Straße. Es kam zum Unfall. 35 12 110118 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn und gefährdeten +) dadurch Andere. 30 1 110119 Sie fuhren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn . Es kam zum Unfall. 35 78 110125 Sie fuhren über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 35 21 110131 Sie fuhren vom Fahrbahnrand an. Es kam zum Unfall. 35 1 114118 Sie verließen Ihr Fahrzeug, ohne es gegen ein Weiterrollen ausreichend abzusichern. Es kam zum Unfall. 25 1 117100 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. 20 33 117102 Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. Es kam zum Unfall. 35 11 118100 Sie benutzten die mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug. 10 1 118626 Sie fuhren auf die Fahrbahn ein, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Kraftfahrzeuges zu beachten. Es kam zum Unfall. 110 2 119624 Sie überquerten mit einem Fahrzeug den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht, obwohl rotes Blinklicht gegeben wurde oder gelbe Lichtzeichen gegeben wurden oder rote Lichtzeichen gegeben wurden. 240 2 121160 Sie beförderten auf einem einsitzigen Fahrrad eine über 7 Jahre alte Person. 5 4 121166 Sie beförderten auf dem Fahrrad ein Kind, obwohl die vorgeschriebenen Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. 5 2 123006 Sie fuhren freihändig. 5 2 123112 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug. 25 1 123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. 20 6 123138 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall. 35 2 123148 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. 20 87 Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Radfahrerverstöße 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 123150 Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht war. Es kam zum Unfall. 35 11 123172 Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen oder hielten. 25 316 123600 Sie führten das nicht vorschriftsmäßige *) Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. 80 16 123624 Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten. 60 3 125113 Sie überquerten als Fußgänger die Fahrbahn. Es kam zum Unfall. 10 2 126600 Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte. 80 1 126606 Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte. 80 2 136100 Sie befolgten nicht die Weisung des Polizeibeamten. 20 7 136106 Sie befolgten nicht die verkehrsregelnde Weisung des Polizeibeamten . 20 1 136600 Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 70 3 136607 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. Es kam zum Unfall. 105 1 136612 Sie beachteten als Führer eines nichtmotorisierten Fahrzeugs nicht das Haltgebot des Polizeibeamten. 35 4 136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 70 2 137006 Sie missachteten das Gelblicht der Lichtzeichenanlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können. 10 1 137600 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. 90 15 137602 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Es kam zum Unfall. 240 5 137606 Sie missachteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Lichtzeichenanlage für Fußgänger. 60 144 137612 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . 60 1709 137613 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) dadurch Andere. 100 7 137614 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Es kam zum Unfall. 120 94 137618 Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 200 13 137624 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 100 524 137625 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage und gefährdeten +) Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 160 6 137626 Sie missachteten als Radfahrer das Rotlicht der Lichtzeichenanlage . Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. 180 10 137630 Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Lichtzeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten. 70 1 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3360 7 Radfahrerverstöße 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 141136 Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). 10 2 141141 Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall. 20 1 141142 Sie befolgten nicht die durch Zeichen <209/211/214> vorgeschriebene Fahrtrichtung. 10 2 141144 Sie befolgten nicht die durch Zeichen <209/211/214> vorgeschriebene Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 25 1 141149 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. 20 19 141152 Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen <215/220> vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. 35 7 141157 Sie benutzten als Nichtberechtigter *) einen Sonderweg **). Es kam zum Unfall. 30 7 141169 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. 15 106 141172 Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <239/242.1, 242.2> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 30 3 141175 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. 15 10 141178 Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen <250/254> gesperrt war. Es kam zum Unfall. 30 1 141187 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). 20 7 141190 Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. 35 1 141254 Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). Es kam zum Unfall. 35 2 141257 Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. 35 1 141277 Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen <295/296>). 30 1 141446 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. 20 427 141447 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten +) dadurch Andere . 25 1 141449 Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen <237/240/241>), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. 35 42 141601 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). Es kam zum Unfall. 85 1 202000 Sie führten trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) das Fahrzeug, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. 25 1 341000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Sie gegen eine Vorschrift über Bremsen verstießen. 25 1 355000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung war. 15 1 364100 Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. 15 3 Drucksache 21/3360 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 Radfahrerverstöße 2015 Tatbestandsnummer 1 Tatbestand Regelbetrag Anzahl Fälle 365000 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 10 16 367000 Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung. 10 3 367100 Sie führten ein Fahrrad, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. 20 6 900411 Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das vorausfahrende Fahrzeug *) auf. Es kam zum Unfall. 35 1 908520 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. 10 18 908820 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung. Es kam zum Unfall. 25 145 908920 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. 20 392 909220 Sie befuhren den Radweg in nicht zulässiger Richtung, obwohl ein Radweg oder Seitenstreifen in zulässiger Richtung vorhanden war. Es kam zum Unfall. 35 66 909320 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. Es kam zum Unfall. 25 45 999999 § 24 StVG; siehe Unfallanzeige *************** 0 90 Gesamt 5.580 1 Die ermittelten Fallzahlen stehen in direkter Abhängigkeit zu der angezeigten Verkehrsbeteiligung und der durch den/die anzeigenden ausgewählten Tatbestandsnummer. Die Anzahl der Fälle beinhaltet die von der Polizei angezeigten Tatbestandsnummern, sowie die ggf. im Rahmen der Opportunität von der Bußgeldstelle abgeänderten Tatbestandsnummern. Es kann daher zu Doppelzählungen von angezeigten Fällen kommen. Findet sich im Hamburger sowie im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog keine passende Tatbestandsnummer, können Anzeigen mit der Tatbestandsnummer 999999 erstattet werden. Bei Angabe dieser Nummer im Tatbestandsfeld wählt die Bußgeldstelle den Tatbestand aus und formuliert einen individuellen Tatbestandstext.