BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3362 21. Wahlperiode 26.02.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 19.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Erstaufnahmeeinrichtung Oktaviostraße Nach langem Streit wurde entschieden, dass das sogenannte Concordia- Gelände in Marienthal mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Dann wurde plötzlich und ohne vorherige Information der Anwohner mit der Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung begonnen und dafür erheblicher Aufwand getätigt . Nun soll diese wieder entfernt werden. Ich frage den Senat: 1. Wie lange wurde die Einrichtung mit Zelten betrieben? Die Zelte wurden am 28. August 2015 aufgebaut und am 2. November 2015 wieder abgebaut. 2. Seit wann stehen dort Container mit wie vielen Plätzen zur Verfügung? Zum 30. Oktober 2015 wurde der erste Bauabschnitt mit insgesamt 336 Plätzen freigegeben . Daraufhin wurden die Zelte abgebaut und die Bewohnerinnen und Bewohner der Zelte in den Containern untergebracht. Auf der Fläche der Zelte wurde ab November 2015 der zweite Bauabschnitt mit Containern bebaut und zum 23. Dezember 2015 für weitere 392 Personen freigegeben. 3. Welche Kosten hat die Vorbereitung des Geländes für die Einrichtung verursacht? Bitte die wichtigsten Kostengruppen angeben. 4. Welche Kosten hat die Herrichtung des Geländes für die Aufstellung und den Betrieb der Container verursacht? Für die Vorbereitung und Herrichtung des Geländes für den Betrieb einer Erstaufnahmeeinrichtung sind im Jahr 2015 folgende Kosten entstanden: Kostenart Euro Montage 1.202.493 Werkmaterial 34.885 Honorare 316.797 Kampfmittelräumung 1.191 Transport 18.469 5. Welche dieser Aufwendungen können für eine Bebauung mit Wohnhäusern nicht mehr nutzbar gemacht werden? Ob die entstandenen Aufwendungen weiterhin nutzbar sind, hängt entscheidend von Art und Umfang der Wohnungsbaupläne und deren künftiger Umsetzung ab. Da ein Teil der Aufwendungen jedoch gezielt für die speziellen Anforderungen der Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung (zunächst als Zelt- und später als Containerstandort) verwendet wurde, ist von einer vollständigen Weiternutzungsmöglichkeit nicht auszu- Drucksache 21/3362 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gehen. Hierzu zählen (zumindest teilweise) Architektenhonorare sowie die Aufwendungen für den Transport der Zelte und Container, die Verlegung der Fundamente sowie den Aufbau und Anschluss der Zelte und Container. 6. Wie viele Flüchtlinge und wie viele Betreuer wohnen derzeit auf dem Gelände? Zum Stand 23. Februar 2016 lebten 650 Personen in der Erstaufnahmeeinrichtung Oktaviostraße. Betreuerinnen und Betreuer wohnen dort nicht. 7. Wo werden entsprechende Ersatz-Kapazitäten geschaffen, um den Verlust an Plätzen für Flüchtlinge auszugleichen? Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge schafft kontinuierlich neue Plätze für die Erstaufnahme im gesamten Stadtgebiet. 8. Wie viele Häuser mit wie vielen Wohnungen sollen auf dem Gelände nunmehr errichtet werden? Es sind derzeit acht Häuser mit insgesamt 21 Wohnungen geplant. 9. Besteht eine rechtliche Verpflichtung, das Gelände spätestens Ende 2016 für den Wohnungsbau zu räumen? Wenn nein: Warum wird es dann nicht weiter für Flüchtlinge genutzt? Es gab von vornherein eine Zusage, die Fläche im März 2017 wieder freizugeben, wenn dort Wohnungsbau erfolgen soll. Derzeit zeichnet sich noch nicht ab, wann der Investor seine Planungen umsetzen wird und wann die derzeit noch im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Fläche abgegeben wird. Sollte es zu Verzögerungen kommen, wird über eine weitere Nutzung für die Flüchtlingsunterbringung zu verhandeln sein. Die Stadt steht zu entsprechenden Zusagen.