BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3374 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende – Unterstützt der Senat städtische Unternehmen? Für die Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und gegebenenfalls auch die anderen Hamburger Netzbetreiber spielt zukünftig unter anderem der Ausbau „intelligenter Netze“ eine wichtiger werdende Rolle. Insoweit kommt insbesondere dem Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende besondere Bedeutung zu. SNH hatte im Oktober vergangenen Jahres eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes abgegeben und darin insbesondere die vorgesehene informationelle Entflechtung von Messstellenbetreiber und Netzbetreiber kritisiert. Die „Hoheit“ über die Messstellendaten soll dem Entwurf zufolge zunächst bei den Übertragungsnetzbetreibern liegen; Verteilnetzbetreiber müssten diese um Bereitstellung der Daten für eigene Zwecke ersuchen . Der Bundesrat hatte sich mit dem Gesetzentwurf im Verfahren nach Artikel 76 Absatz 2 GG abschließend im Dezember 2015 befasst und am 18.12.2015 eine Stellungnahme abgegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) – wie folgt: 1. Warum ist die informationelle Entflechtung von Messstellenbetreiber und Netzbetreiber aus Sicht der SNH kontraproduktiv? Etwa welche einmaligen und laufenden (Mehr-)Kosten entstehen der SNH in diesem Falle jeweils wofür genau? 2. Welche weiteren zentralen Kritikpunkte und Änderungswünsche hat die SNH am bisherigen beziehungsweise mittlerweile im Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf (BT.-Drs. 18/7555) aus jeweils welchen Gründen ? Siehe Stellungnahme der SNH an das BMWi vom 20. Oktober 2015 (im Internet abrufbar unter: https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Stellungnahmen/ Stellungnahmen-Gesetzentwurf-Digitalisierung-Energiewende/stromnetzhamburg ,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf). Die Kosten unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der SNH. Drucksache 21/3374 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Hat der Senat das Anliegen der SNH im Bundesrat im Verfahren nach Artikel 76 Absatz 2 GG vorgetragen und unterstützt? Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Erfolg? Wenn nein, warum nicht? Die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Behörden haben in den mit dem Gesetzesentwurf befassten Ausschüssen des Bundesrates den Gesetzentwurf mitberaten . Die Beratungen der Bundesratsausschüsse sind vertraulich. 4. Wie hat der Senat sich bei der Abstimmung über die Stellungnahme des Bundesrats aus welchen Gründen verhalten? Mit Beschluss vom 15. Dezember 2015 hat der Senat festgelegt, die Empfehlungen der Ausschüsse (BR.-Drs. 543/1/15) überwiegend zu unterstützen. Nach Auffassung des Senats waren die Anträge überwiegend auf einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Zielen der Energiewende einerseits sowie Belangen des Verbraucherschutzes und der Energiewirtschaft andererseits gerichtet. Im Übrigen sieht der Senat in ständiger Praxis davon ab, sich zu seinem Abstimmungsverhalten im Bundesrat zu äußern.