BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3376 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Die Digitalisierungsstrategie des Bürgermeisters: Wenn Du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis Die Digitalisierung verändert viele Bereiche der Gesellschaft und hat nachhaltige Auswirkungen auf nahezu die gesamte Wirtschaft in Hamburg. Der Bereich Digitalisierung ist im rot-grünen Koalitionsvertrag leider nur an vereinzelten Stellen zu finden. So führen die Koalitionäre darin aus, dass sie ihre Wirtschaftspolitik an den strategischen Leitlinien Wissensbasis, Digitalisierung und Internationalisierung ausrichten würden. Beispielsweise solle eine wissensbasierte Gründungsplattform Wissenschaft und Unternehmen besser vernetzen. Allerdings steht die Umsetzung einer 3-D-Druck-Strategie des Senats noch aus. Zudem fehlt ein flächendeckender Breitbandausbau, vor allem in den Randgebieten Hamburgs und auch der WLAN-Ausbau in der City stockt. Dies ist gerade für Unternehmen, aber auch private Haushalte sehr wichtig. Nun hat die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg offenbar einen Arbeitskreis Digitalisierung gegründet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass in der Senatskanzlei ein Arbeitskreis, eine Einheit beziehungsweise ein Gremium zum Thema Digitalisierung gebildet worden ist? Ja. Der Senat hat am 13. Januar 2015 die Einrichtung einer Leitstelle Digitale Stadt beschlossen. Diese hat im Mai 2015 im Amt Medien der Senatskanzlei die Arbeit aufgenommen . 2. Für welche Themen wird diese folgend Arbeitskreis genannte Einheit zuständig sein und wer ist Teil dieses Arbeitskreises? 3. Was ist das Ziel des Arbeitskreises? 4. Welche Aufgaben wird der Arbeitskreis genau übernehmen? Die Leitstelle soll die vielfältigen digitalisierungsrelevanten Projekte und Prozesse, die auch über die Verwaltung hinausreichen, zu einer Gesamtstrategie des Senates zusammenführen . Sie formuliert und begleitet die Umsetzung der Strategie Digitale Stadt des Senats unter Einbeziehung der Fachbehörden, koordiniert überschneidende und sich ergänzende Projekte, unterstützt den Austausch mit anderen Städten und Institutionen auf Ebene der Gesamtstrategie sowie den projektbezogenen zivilgesellschaftlichen Dialog der einzelnen Fachbehörden und städtischen Einrichtungen. Weiterhin verfolgt sie den überregionalen Diskurs und vertritt die Digitale Stadt Hamburg nach außen. Drucksache 21/3376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine unmittelbare fachliche Zuständigkeit für einzelne Digitalisierungsthemen seitens der Leitstelle Digitale Stadt besteht nicht. Diese verbleibt bei den zuständigen Fachbehörden . In der Leitstelle Digitale Stadt sind momentan drei Mitarbeiter beschäftigt. 5. Wird für die Aufgabenwahrnehmungen des Arbeitskreises zusätzliches Personal eingestellt werden und sind dazu bereits Stellenausschreibungen veranlasst worden? Nein. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Leitstelle sind befristet bis 31. Dezember 2017 aus anderen Behörden in die Senatskanzlei abgeordnet worden. 6. Wie hoch werden die Kosten sein und woraus werden diese finanziert werden (Produktgruppe, Haushaltsplan)? Die Kosten sind mit 300.000 Euro p.a. veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I„ aus dem Einzelplan 9.2. 7. Für welchen Zeitraum ist die Arbeit des Arbeitskreises geplant und wann werden erste Ergebnisse des Arbeitskreises der Bürgerschaft oder der Öffentlichkeit präsentiert werden? Die Leitstelle ist bis zum 31. Dezember 2017 eingerichtet. Die Leitstelle führt keine eigenen Projekte, sondern nimmt mit Blick auf die Digitale Stadt eine vornehmlich koordinierende und kommunikative Rolle ein. Die Ergebnisse werden über die Umsetzung der Maßnahmen aus der jeweiligen Fachlichkeit kommuniziert . 8. Wie ist der aktuelle Stand Hamburgs im Ranking digitaler Städte Europas ? Ein offizielles Ranking europäischer Städte ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat von 2013 bis 2016 bisher umgesetzt, um für Unternehmen a. den Zugang zu Kapital, Mit der Gründung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) am 1. August 2013 wurden zahlreiche Förderrichtlinien der Freien und Hansestadt Hamburg in einer Hand zusammengeführt. Darüber hinaus wurde mit der Gründung der IFB der mit 30 Millionen Euro ausgestattete Innovationsfonds eingerichtet, um innovative Projekte von Unternehmen beziehungsweise innovative Unternehmen in ihrer Vor- und Frühphase zu fördern. Bei den entsprechenden Förderprogrammen handelt sich um das Programm für Innovation und InnoRampUp, das im Jahr 2013 als neues Förderprogramm eingeführt wurde. Weiterhin ist die im Jahr 2011 gegründete IFB Innovationsstarter GmbH öffentlicher Kapitalgeber zur Verbesserung der Kapitalausstattung junger innovativer Unternehmen. Diese beteiligt sich an aussichtsreichen zukunftsweisenden Hamburger Unternehmen und ist derzeit mit 12 Millionen Euro ausgestattet. Für das Jahr 2016 ist eine Neuauflage des IFB Innovationsstarter Fonds mit einer Kapitalausstattung von 12 Millionen Euro vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2087. b. die unternehmerische Kultur und Zur Stärkung der Vernetzung von Innovatoren hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen der InnovationsAllianz Hamburg im Jahr 2015 an der Hamburg Innovation Summit (HHIS) beteiligt. Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die HHIS mit Mitteln des Innovationsfonds der IFB. Im Rahmen der HHIS werden die Hamburg Innovation Awards zur Förderung innovativer Geschäftsideen sowie innovativer Unternehmen in den Kategorien „Idee“, „Start“, „Wachstum“ und „Gründerpreis Nachhaltigkeit“ vergeben. Ziel der Hamburg Innovation Awards ist es, einen Beitrag zur Förderung des Unternehmertums zu leisten. Im Übrigen siehe http://hamburginnovation -summit.de/ sowie Drs. 21/2087. c. die digitale Infrastruktur Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3376 3 zu verbessern? Zum WLAN-Ausbau siehe Drs. 21/2543 und 21/2559. Die Festnetzinfrastruktur in Hamburg ist weit überdurchschnittlich gut ausgebaut. Versorgungsengpässe treten aber noch in dünn besiedelten Gebieten auf, in denen sich der Netzausbau für die Netzbetreiber mangels einer genügenden Anzahl von Kunden nicht lohnt. Zur Verbesserung der Versorgung auch in solchen Gebieten soll der Ausbau finanziell gefördert werden. Das hierfür erforderliche Verfahren wurde am 5. Februar 2016 gestartet. Auf Grundlage verfügbarer Daten wird zunächst die Versorgungslage für ganz Hamburg untersucht und analysiert. Parallel wurde das sogenannte Markterkundungsverfahren begonnen, bei dem die in Betracht kommenden Netzbetreiber nach ihren Netzausbauabsichten für die kommenden drei Jahre befragt werden . Aufbauend auf diese Erhebungen werden Vorschläge für konkrete Ausbaumaßnahmen entwickelt. Schließlich wird in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt, welcher Provider in den betreffenden Gebieten mit der geringsten finanziellen Förderung die Netze breitbandig ausbaut. Im Übrigen siehe Drs. 21/2726. 10. Welche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag hat der Senat bisher umgesetzt, um die Ausrichtung seine Wirtschaftspolitik anhand der Leitlinie der Digitalisierung zu realisieren? In den Hamburger Clustern werden Wirtschaft und Wissenschaft auch im Hinblick auf die Digitalisierung erfolgreich vernetzt. Zurzeit entwickelt die zuständige Behörde mit Unterstützung der Europäischen Kommission ein Konzept, um die Cluster in Hamburg auch untereinander stärker zu vernetzen und so neue Wertschöpfungsketten zu entwickeln . Ein Erfolg Hamburgs ist in diesem Zusammenhang die gelungene Bewerbung auf eine Ausschreibung der Europäischen Kommission zur Auswahl von sechs Modellregionen für moderne Clusterpolitik. Das Ziel Hamburgs ist die systematische Entwicklung von übergreifenden Clusterbrücken („Cross-Clustering“), in die auch Fragestellungen zur Digitalisierung eingebunden werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. a. sowie Drs. 21/2087. 11. Welchen Umsetzungsstand hat die angekündigte politikübergreifende 3-D-Druck-Strategie des Senats? Wie viele Arbeitsplätze sind dadurch bisher entstanden? Welche finanziellen Mittel aus dem Haushalt hat der Senat für die Umsetzung eingeplant? Welche Probleme gibt es bei der Umsetzung der 3-D-Druck-Strategie? 12. Wie wird die wissensbasierte Gründerplattform bisher von wem und wie oft genutzt? Welche Kosten sind aus dem Haushalt 2015/2016 dafür vorgesehen? Welche Defizite sind vorhanden? 13. Wie hat der Senat beziehungsweise wird der Senat die Unternehmen dabei unterstützen, die Potenziale von Industrie 4.0 für die Wirtschaft zu verbessern? Wie viele Unternehmen und welche Kammern, Verbände sind in die Planungen des Senats eingebunden? Der Masterplan Industrie bildet einen übergeordneten konzeptionellen Rahmen der Hamburger Industriepolitik und zielt darauf ab, durch die Gestaltung der Rahmenbedingungen , die Entwicklung der Industrie am Standort Hamburg zu fördern. Um die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen durch Industrie 4.0 im Rahmen des Masterplans Industrie zu gestalten, haben die Partner des Masterplans vereinbart, diesen um die Handlungsfelder „Industrie 4.0“ und „3D-Druck“ zu erweitern. Im Übrigen siehe Drs. 21/2087 und Drs. 21/2717. 14. Wird der Senat eine Digitalisierungsoffensive oder andere Maßnahmen starten? Wenn ja, wann und mit welchen Zielen? Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Strategie Digitale Stadt und ihrer Teilstrategien werden die Innovationspotenziale digitaler Technologien für alle gesellschaftlichen, staatlichen und städti- Drucksache 21/3376 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 schen Bereiche mit allen relevanten städtischen Behörden thematisiert. Auf dieser Basis sollen von den Prozessbeteiligten Maßnahmen entwickelt werden. Das Ziel ist die Schaffung der Voraussetzungen für die weitere Nutzung digitaler Technologien mit dem Ziel der weiteren Entwicklung Hamburgs zur Digitalen Stadt.