BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3378 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 22.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Wassersport- und Umweltzentrum Neuländer See (II) Im Frühjahr 2013 wurde am Neuländer See das Wassersport- und Umweltzentrum (WUZ) in Betrieb genommen. Eines der Ziele des WUZ ist der nachhaltige Betrieb des WUZ durch langfristige Kooperationen mit Behörden, Trägern der freien Wirtschaft, Schulen und Vereinen (Public-Private- Partnerships). Laut Zuwendungsbescheid hat der Zuwendungsempfänger Wassersportgemeinschaft (WSG) Neuländer See e.V. insgesamt 1.010.000 Euro erhalten. Ein wesentlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides ist die Konkretisierung des Zuwendungszwecks. Wesentliche Bestandteile des Zuwendungszwecks sind unter anderem die Öffnung der Angebote in den Stadtteil und deren Bereitstellung für sozialschwache Kinder und Jugendliche. Neben den Vormittagsangeboten, die über die Schule und beteiligte Vereine angeboten werden sollen auch im Nachmittagsbereich umfassende Angebote für Kinder - und Jugendgruppenarbeit vorgehalten werden. Auch diese sollen für benachteiligte Kinder und Jugendliche zugänglich gemacht werden. Des Weiteren soll mindestens einmal im Jahr ein Tag der offenen Tür stattfinden und zweimal im Jahr ein Präsentationstag durchgeführt werden. Die beschriebenen Ziele im Zuwendungszweck sind zu 85 Prozent zu erreichen, Abweichungen davon sind schriftlich zu begründen. Fragen wirft auch die einseitige Kostenbeteiligung der Nutzer des WUZ auf. Auf Beschluss des Trägervereins sollen die Schulen als Nutzer der Räumlichkeiten 2.000 Euro pro Jahr entrichten, während eine Kostenbeteiligung der Vereine nicht vorgesehen ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der vom Fragesteller genannte Betrag umfasst die Gesamtkosten der Maßnahme. Diese werden durch einen Eigenanteil der Vereine in Höhe von 30.000 Euro und einer Zuwendung der Freien und Hansestadt Hamburg im Volumen von 980.000 Euro finanziert. Die nutzenden Schulen entrichten auf Beschluss des Trägervereins einen jährlichen Betrag in Höhe von 1.500 Euro. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Trägervereins Wassersportgemeinschaft Neuländer See e.V. (WSG), wie folgt: 1. Welche Ziele des Zuwendungszwecks wurden seit der Eröffnung des WUZ erreicht? Nach Fertigstellung der Gebäude und der gesamten Anlage wurde der Sportbetrieb mit folgenden Nutzungen aufgenommen: Drucksache 21/3378 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ‐ Segeln durch die Segelvereinigung Sinstorf e.V. (SVGS), ‐ Angeln und Casting durch den Angelsportverein Harburg-Wilhelmsburg e.V. (ASV), ‐ Schulsport in den Bereichen Kanu und Rudern. In den Sportarten Segeln, Angeln und Casting wurde der Ausbildungsbetrieb durch die SVGS und den ASV aufgenommen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Im Übrigen siehe Drs. 21/2508. 2. Welche Ziele wurden nicht erreicht und welche Gründe werden hierfür vom Trägerverein angegeben? Die Kapazitäten des „Grünen Klassenzimmers“ sowie der Wasserzeiten sind noch nicht vollständig ausgelastet. 3. Wann und in welcher Form erfolgten die Berichte über die Erreichung der Ziele gegenüber den verantwortlichen Behörden? Die WSG reichte am 20. Juli 2014 einen schriftlichen Sachstandsbericht und einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Behörde ein. 4. Wie viele Tage der offenen Tür wurden seit der Eröffnung durchgeführt? 5. Wie viele Präsentationstage wurden seit der Eröffnung durchgeführt? Das Wassersportzentrum wurde bei der Einweihung im Rahmen des 90. Jubiläums der ASV von Castingturnieren sowie von Informationstagen für Schulen und Schulleitungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Darüber hinaus werden seit der Eröffnung ein bis zweimal jährlich Schnuppersegeltage und zweimal jährlich Castingturniere durchgeführt, an denen Sportlerinnen und Sportler aus Hamburg und Umgebung teilnehmen können. Bei diesen Veranstaltungen präsentieren die Vereine ihre Angebote und das WUZ wird den Besuchern vorgestellt . Im Übrigen siehe Drs. 21/2508. 6. Wie hoch ist der Anteil der Nutzer, die als sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche gelten? Der Trägerverein, die nutzenden Vereine und die zuständigen Behörden führen darüber keine Statistiken. 7. Welche Angebote beziehungsweise Projekte finden derzeit an den Vormittagen statt? Gemeinsames Segeln für Vereinsmitglieder, Vereinsregatten sowie Schnuppersegeltage an Wochenenden. An- und Abangeln, Gemeinschaftsangeln, Castingtraining, Castingtuniere und Seniorenangeln an Wochenenden. Zu den schulischen Angeboten siehe Drs. 21/2508. 8. Welche Angebote beziehungsweise Projekte finden derzeit an den Nachmittagen statt? Ausbildung im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich an mehreren Nachmittagen in der Woche, gemeinsames Segeln für Vereinsmitglieder an Tagen, an denen kein Ausbildungsbetrieb stattfindet, freies Angeln durch Vereinsmitglieder sowie die Pflege des Vereinsgeländes. Zu den Schulischen Angeboten siehe Drs. 21/2508. 9. Welche Nutzergruppen nutzen die Angebote und Projekte? Die Angebote und Projekte werden von folgenden Nutzergruppen in Anspruch genommen: ‐ Segeln: Kinder ab acht Jahre, Jugendliche und Erwachsene aus dem gesamten Bezirk Harburg und dem Umland. Eine Vereinsmitgliedschaft im Segelverein ist Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3378 3 erforderlich. Kinder und Jugendliche können über „Kids in die Clubs“ Mitglied im Verein werden. ‐ Angeln: Jugendliche ab 12 Jahre und Erwachsene aus dem Bezirk und dem Umland. Eine Vereinsmitgliedschaft im Angelsportverein ist erforderlich. ‐ Schulische Angebote: Überwiegend von Kindern und Jugendlichen ab Jahrgangsstufe 7. 10. Welche Kooperationen mit Vereinen und Verbänden gibt es, die nicht dem Trägerverein angehören? Kooperationspartner sind die Vereine SVGS und ASV. 11. Welchen Nutzern stehen die Räumlichkeiten des Angelsport und Segelvereins zur Verfügung? Die Räumlichkeiten stehen den Vereinen und ihren Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Das Gebäude des Segelvereins wird darüber hinaus Schulen beziehungsweise der für Bildung zuständigen Behörde für Projekttage und Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Der Trägerverein nutzt die Räumlichkeiten für Tagungen seiner Vereinsgremien . 12. Welche Gebühren fallen dafür gegebenenfalls an? Die SVGS und der ASV tragen die Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Räumlichkeiten entstehen, aus ihren Vereinsetats. Diese umfassen laufende Betriebskosten sowie anteilige Kosten für Abwasserentsorgung, Instandhaltungen, Wartung technischer Anlagen und Versicherungen. Zum Beitrag der Schulen siehe Vorbemerkung. 13. In welcher Höhe entrichtet der Angelsport- und Segelsportverein Nutzungsgebühren für die Nutzung der Gebäude der WSG? ASV: 459,34 Euro. SVGS: 324,56 Euro. Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2015. Zudem wird die Geländepflege durch Vereinsmitglieder der SVGS und des ASV in Eigenleistung durchgeführt. 14. Wie wird Schulen mit geringem finanziellem Budget (zum Beispiel Förderschulen und Schulen mit Schwerpunkt KME/Inklusion) der Zugang zum WUZ ermöglicht? Über die Nutzung von außerschulischen Lernorten entscheiden die Schulen in eigener Verantwortung. Der zuständigen Behörde ist kein Fall bekannt, dass einer Schule aufgrund eines geringen finanziellen Budgets der Zugang nicht ermöglicht wurde. 15. Liegt bereits ein neues Nutzungskonzept vor? Wenn ja, bitte als Anlage anfügen. Wenn nein, wann soll es vorliegen? Die WSG hat im Jahr 2015 einen Beirat gegründet, in dem die Vereine SVGS und ASV sowie die Behörde für Schule und Berufsbildung vertreten sind. In einem fortdauernden Dialog wird über die Weiterentwicklung des bestehenden Nutzungskonzepts beraten. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen, Nach derzeitigem Planungsstand soll das weiterentwickelte Angebot zum Schuljahr 2016/2017 verfügbar sein. Im Übrigen siehe Drs. 21/2508. 16. Welche wesentlichen Änderungen sollen in dem Nutzungskonzept enthalten sein und mit welcher Begründung? Insbesondere sollen die Verwaltungsabläufe zur Nutzung der Angebote und die Auslastung der Kapazitäten verbessert werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/2508.