BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3379 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Pensionsverpflichtungen der HSH Nordbank (II) – Für welche Gesamtsumme haften die Länder noch? Der Senatsantwort zu Drs. 21/3171 zufolge besteht für rund 90 Prozent der zum Stichtag 30.09.2015 circa 1,05 Milliarden Euro umfassenden Pensionsrückstellungen der HSH Nordbank Gewährträgerhaftung (GTH) seitens der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein. In Drs. 21/2698 hatte der Senat die weitere Ablaufbilanz der GTHbesicherten Verbindlichkeiten der HSH Nordbank dargestellt. Zum Jahresende 2015 lagen diese noch bei 2,9 Milliarden Euro; Ende 2016 sollen sie bei 2,6 Milliarden Euro liegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Enthält die in Drs. 21/2698 dargestellte Ablaufbilanz der GTHbesicherten Verbindlichkeiten auch die eingangs erwähnten, ebenfalls per GTH besicherten Pensionsrückstellungen? Wenn nein, in welcher Höhe sind diese nach aktuellstem Kenntnisstand hinzuzurechnen? 2. Wie sieht die in Drs. 21/2698 dargestellte Ablaufbilanz für die GTH unter Berücksichtigung der entsprechenden Pensionsverpflichtungen der HSH Nordbank aus? (Bitte strukturelle Rückstellungsentwicklung unter Annahme eines konstanten , für die derzeit aktuellste vorliegende Bilanz gültigen Diskontierungszinses berücksichtigen.) Die Angaben in Drs. 21/2698 beziehen sich ausschließlich auf gewährträgerbehaftete Verbindlichkeiten, die der Refinanzierung der HSH dienen. Detaillierte versicherungsmathematische Auswertungen zum zeitlichen Ablauf der gewährträgerbehafteten Pensionsverpflichtungen liegen der Bank nicht vor. Im Übrigen siehe Drs 21/3171. 3. Gibt es weitere Aktiva oder Passiva der HSH Nordbank (über die 10 Milliarden Euro Garantie für das Sunrise-Portfolio hinaus), für die im Zweifel auch die Länder haften? Wenn ja, welche Bilanzpositionen betrifft diese Länder(mit)haftung in jeweils welcher Höhe? Was war beziehungsweise ist jeweils der Grund für das jeweilige Haftungsverhältnis? Drucksache 21/3379 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Weder der HSH noch der zuständige Behörde liegen weitere Erkenntnisse über GTHbesicherte Verbindlichkeiten zur Refinanzierung der HSH vor. Im Übrigen hat die Bank mitgeteilt, dass es sich bei den konkreten Geschäftsbeziehungen und deren Absicherungsverhältnissen mit einzelnen Kreditnehmereinheiten um Gegenstände des operativen Geschäfts handelt, die als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz einzustufen sind.