BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3380 21. Wahlperiode 01.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 22.02.16 und Antwort des Senats Betr.: Städtische Beteiligung bei Hapag-Lloyd: Kann Olaf Scholz seine Versprechen halten? (IV) Aus den Senatsangaben in den Drs. 21/3168 und 21/2282 folgt, dass die HGV als Finanzanlagevermögen auf Grundlage der Eigenkapitalspiegelbildmethode im Bilanzierungskreis der Kernverwaltung veranschlagt wird. Hieraus ergeben sich Nachfragen in Bezug auf den Gesamtergebnisplan des Haushalts. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie wirken sich Jahresfehlbeträge beziehungsweise (Bilanz-)Verluste der HGV in der Regel auf deren Eigenkapital aus? Grundsätzlich bewirken Jahresfehlbeträge eine Minderung des bilanziellen Eigenkapitals . Die jährlichen Verlustausgleichszahlungen der Stadt vermeiden diese Auswirkungen . 2. Welche Auswirkungen hat eine Reduzierung des Eigenkapitals der HGV im Gesamtergebnisplan des Haushalts? Sie würde als Abschreibung auf die Finanzanlage „HGV“ in der Gewinn- und Verlustrechnung und damit auch in der Bilanz der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt werden.